Protocol of the Session on March 5, 2015

Diese für uns wichtigen Punkte sind in beiden Anträgen entweder nicht oder nicht ausreichend enthalten. Wir werden uns daher in bewährter Manier bei beiden enthalten, da sie dennoch ein Schritt in die richtige Richtung sind. – Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Kollegin Wallmann, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ministerpräsident Volker Bouffier hat gemeinsam mit seinen Kollegen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit einem Schreiben an die Kanzlerin eine Initiative gestartet, um die Ausbildungs- und Arbeitssituation von jungen Flüchtlingen zu verbessern. Das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es besteht zu Recht bei den unterschiedlichsten Gruppierungen ein großes Interesse daran, dass junge geflüchtete Menschen mindestens für die Dauer ihres Ausbildungsverhältnisses einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland haben. Es ist aus Unternehmersicht völlig nachvollziehbar, nicht das unternehmerische Risiko einzugehen, wenn man nicht weiß, ob ein junger Mensch während der Dauer seiner Ausbildung zurückgeführt wird, und daher wegen mangelnder Planungssicherheit nicht in eine solche Ausbildung zu investieren. Insofern ist auch der Wunsch der Ausbil

dungsbetriebe vorhanden, dem wir auch Rechnung tragen möchten, dass jemandem, der eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat und im Nachhinein eine Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt bekommt, auch für diesen Zeitraum ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wird.

Wir als CDU-Fraktion begrüßen die Initiative des Ministerpräsidenten ausdrücklich und haben deswegen auch einen gemeinsamen Antrag mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eingebracht.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Und was für einen!)

Die Vorschläge gehen im Übrigen auch konform – das finde ich gar nicht schlimm – mit Forderungen aus den Reihen der Wirtschaft. Sowohl der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, als auch der Vorsitzende des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer, haben auf eine schnellere Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung und Abschiebeverbot während der Dauer der Ausbildung gedrungen. Zu Recht weisen sie darauf hin, dass eine Ausbildung nur dann einen Sinn macht, wenn sie auch abgeschlossen werden kann.

Wenn wir auf der einen Seite sehen, dass wir unbesetzte Ausbildungsstellen haben, und auf der anderen Seite junge motivierte Menschen in Deutschland haben, die hier eine Heimat suchen, dann macht es doch auch Sinn, das zusammenzubringen und zu regeln. Am Schluss dient dies allen. Das ist doch gar nicht schlimm.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es erscheint doch auch sinnvoller, junge Menschen in Deutschland für uns passgenau auszubilden, anstatt sie aus anderen Ländern abzuwerben. Das mag im Einzelfall richtig sein, in der vergangenen Legislaturperiode hat es eine solche Initiative gegeben. Man darf bei der ganzen Diskussion aber nicht vergessen, dass es auch Lücken in den jeweiligen Heimatländern reißt, wenn gut ausgebildete Kräfte dem eigenen Land den Rücken kehren.

Ich will noch ein paar Zahlen nennen, damit man weiß, worüber man spricht. Im Jahr 2013 sind 130.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Davon waren alleine 55.000 im Alter von 16 bis 35 Jahren. Das ist am Schluss die Zielgruppe für eine Ausbildungsstelle in Deutschland. Insofern sieht man, dass wir hier großes Potenzial haben.

Wenn gut ausgebildete Kräfte ihr Heimatland verlassen – ich nehme einmal das Beispiel Rumänien und Bulgarien –, hinterlassen sie, gerade die medizinischen Fachkräfte, eine Lücke. Das muss man bei der Debatte zumindest auch berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Moment kommen vor allem Syrier nach Deutschland, weil sie massiv bedroht und verfolgt sind. Sie müssen dringend integriert werden. Ich kann den Vorwurf nicht nachvollziehen, dass es auch unter arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen wird.

(Gerhard Merz (SPD): Vorrangig!)

Ich dachte immer, man wäre sich einig darüber, dass gerade auch die Teilhabe am Arbeitsleben ein ganz wichtiger Faktor bei der Integration ist. Ich hätte gedacht, dass wir

damit etwas Gutes tun. Ich bin auch nach wie vor davon überzeugt, dass das gut ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Initiative des Ministerpräsidenten setzt genau an diesem Punkt an, dass nämlich junge Menschen, die noch keine Qualifikation erworben haben, die Möglichkeit bekommen, eine Ausbildung zu machen. Damit erhalten sie auch die Möglichkeit, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu bekommen.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Herr Merz, weil Sie dauernd dazwischenrufen, möchte ich zwei Sachen ganz kurz erwähnen. Zum Thema Zuwanderungsgesetz. Schön, dass Sie auf Bundesebene ein Zuwanderungsgesetz vorgelegt haben. Dazu kann ich nur sagen: Diese Diskussion als solche wurde nicht von der SPD, sondern von der CDU-Bundestagsfraktion, im Januar vom Generalsekretär Peter Tauber, angestoßen.

(Gerhard Merz (SPD): Sie sollten einmal in den Abschlussbericht der Enquetekommission sehen!)

Wenn Sie die Presse verfolgen, werden Sie ihr auch entnommen haben, dass die Kanzlerin gesagt hat, dass sie das prüfen will.

Ich habe eben mehrfach den Vorwurf gehört, wir würden nicht genug tun. Ich kann das persönlich nicht teilen. Mathias Wagner hat völlig zu Recht dargelegt – deswegen kann ich Ihren Vorwurf nicht nachvollziehen, Herr Wagner hätte nicht entlang des Antrags vorgetragen – –

(Zurufe von der SPD)

Es ist immer einfach, alles zu kritisieren. In Wirklichkeit wissen Sie, dass das, was wir machen, richtig und gut ist. Es ist schwer, das zuzugeben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)

Herr Merz, ich will Ihnen einmal ein Beispiel aus NRW nennen. Ich habe gestern den Anruf einer syrischen Familie aus Nordrhein-Westfalen bekommen. Ich weiß nicht, ob es Ihnen bekannt ist, aber Nordrhein-Westfalen hat im Gegensatz zu Hessen kein Familiennachzugsprogramm mehr für die syrischen Familien. Dafür möchte ich auch dem Innenminister noch einmal ausdrücklich danken. Hessen hat diese Möglichkeit, sie wurde verlängert. Das ist ein ganz wichtiger humanitärer Beitrag.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Bei den syrischen Familien reden wir doch auch über Christen, die verfolgt und getötet werden. Das sind doch Menschen, für die wir etwas tun müssen. Da tut ein SPDgeführtes Bundesland gerade nichts.

(Zuruf von der SPD)

Ja gut, wenn solche Vorwürfe Ihrerseits kommen, dann müssen Sie sich meinen Beitrag auch anhören. Ich kann nur sagen: Hessen ist hier in einer Vorreiterrolle.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zurück zu dem Antrag als solchem. Ich will zum Schluss noch einen Punkt nennen, bei dem auch eine Begrenzung

gegeben ist. Es ist doch völlig klar, dass wir nicht jedem Menschen, der nach Deutschland kommt und hier einen Aufenthalt haben möchte, einen Aufenthalt gewähren können. Das würden doch die Ressourcen gar nicht hergeben. Am Schluss müssen wir uns doch auf die Menschen konzentrieren, die wirklich unsere Hilfe benötigen und eine neue Heimat brauchen, weil sie vom Krieg bedroht sind oder verfolgt werden. Das hat auch etwas mit christlichen Werten zu tun. Selbstverständlich bekennen wir uns dazu. Wir werden uns auch immer dafür starkmachen. Das ist auch der Grund dafür, warum wir in Hessen noch das Familiennachzugsprogramm für die syrischen Flüchtlinge haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Initiative soll für die Auszubildenden gelten. Da gibt es eine natürliche Grenze auf der einen Seite, weil wir nur eine bestimmte Zahl an Ausbildungsplätzen haben. Auf der anderen Seite brauchen wir junge Menschen, die motiviert sind und bereit sind, eine solche Ausbildung zu machen und erfolgreich zu Ende zu führen.

Klar ist doch auch – und das finde ich spannend, wenn Sie das infrage stellen –, dass vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Menschen das Land aber auch verlassen müssen. Das hat auch etwas mit Rechtsstaat zu tun.

(Zuruf des Abg. Gernot Grumbach (SPD))

Ich finde, dass wir sehr humanitäre Regelungen haben. Es wird keine Rückführung in Länder vorgenommen, für die es Hinderungsgründe gibt. Wenn beispielsweise Länder sagen, sie nehmen denjenigen nicht zurück, dann wird er hier geduldet. Wir haben die Härtefallkommission. Mathias Wagner hat vorhin alles aufgezählt, was wir machen. Das ist ein Punkt, den man aber auch in dieser Diskussion nennen darf.

Am Schluss muss unser Asylrecht immer denen zugutekommen, die wirklich einen Asylgrund haben. Das ist für mich ein Grundsatz in der gesamten Debatte. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen auf den Weg gebracht; ich nenne einmal das Beispiel neue Beschäftigungsverordnung. Im Dezember 2014 gab es die Entscheidung des Bundesrates und des Bundestages, die sicheren Herkunftsländer zu benennen. In diesem Zusammenhang wurde auch vereinbart, dass die Hürden für die Asylsuchenden bei der Arbeitssuche gesenkt werden. Ab dem 1. März 2015 unterliegen die Flüchtlinge, die seit 2015 ununterbrochen eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder als Fachkraft gelten, nicht mehr der Vorrangprüfung. Da sind Sie nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, aber das ist nichts Neues.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube – das sehen auch andere Bundesländer so, sonst hätten sie sich der Initiative nicht angeschlossen –, dass wir auf der einen Seite – das ist für uns ganz wichtig – jungen Menschen, Flüchtlingen eine neue Lebensperspektive bieten und auf der anderen Seite – das finde ich gar nicht verwerflich – auch eine Lösung für den Fachkräftemangel haben, den es in Deutschland zweifelsohne gibt. Das ist gut, richtig und wichtig für Deutschland und für Hessen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Innenminister Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich für die Initiative aus den Reihen des Plenums bedanken. Das ermöglicht uns, eine Debatte über das Thema Zuwanderung zu führen, wie es angeklungen ist, aber eben auch über ein ganz konkretes Problem, nämlich junge Asylsuchende, denen wir die Ausbildung ermöglichen wollen.

In den letzten Jahren ist die Zuwanderung nach Deutschland und Hessen enorm angestiegen und stellt uns vor erhebliche Herausforderungen: bei der Grenzkontrolle, bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten wie Serbien, Kosovo und Albanien, aber auch bei der Verteilung und Unterbringung der hier Angekommenen, bei ihrer Versorgung sowie – wenn sie länger bei uns bleiben – bei ihrer Integration und Beschäftigung.

Kollege Rock hat vorhin in seinem Redebeitrag rhetorisch gekonnt vom Konjunktiv gesprochen. Ich will hier nur deutlich machen: Im vergangenen Jahr sind real über 200.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Über 17.000 davon sind in Hessen angekommen, Menschen mit Familien auf der Flucht vor unendlichem Leid, was hier schon angesprochen worden ist. Wir sollten uns dabei bewusst sein, dass unsere Gesellschaft – Kollege Wagner hat es auch gesagt – großartige humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge leistet, die wir bei uns aufnehmen.