Protocol of the Session on March 5, 2015

Das zu ermöglichen ist eine klassische Aufgabe für ein Zuwanderungsgesetz. Was jeder weiß und wogegen sich hier – ich denke, das ist im Bundestag genauso – nur eine Fraktion leider mit Händen und Füßen wehrt, nämlich die Union: Wir brauchen in Deutschland ein Zuwanderungsgesetz.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Wagner, wie können Sie hier aber zehn Minuten über das Thema sprechen und dabei nicht einmal das Wort „Zuwanderungsgesetz“ in den Mund nehmen? Ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass deutlich wird, worum es eigentlich geht.

Was brauchen wir? In der Situation, dass wir einen hohen Flüchtlingsdruck haben, erleben wir, dass das System, das in dem Bereich schon vorher nicht gut funktioniert hat, jetzt tatsächlich an seine Grenzen stößt. Es war schon vorher nicht richtig, und es war schon vorher nicht gut. Wir brauchen in Deutschland ein Zuwanderungsgesetz, und wir müssen sicherstellen, dass die Menschen, die heute mit einem Asylbegehren zu uns kommen, in dieses Zuwanderungsgesetz hinüberwechseln können. Das ist die wichtigste und ehrenvollste Aufgabe. Alles, was von dieser Aufgabe ablenkt, geht eigentlich an dem Zweck vorbei.

Herr Wagner, Sie haben noch eine Chance, alles, was Sie hier ausgelassen und nicht gesagt haben und wofür Sie nicht eingetreten sind, wiedergutzumachen.

(Lachen des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben die Chance, dem Antrag der SPD zuzustimmen; denn in diesem Antrag ist genau das aufgeführt, worum es bei dieser Frage geht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Wenn Sie ein klares politisches Signal setzen wollen, dann überlegen Sie sich mit Ihrem Koalitionspartner, wie wir auf der Grundlage des SPD-Antrags einen gemeinsamen Antrag dazu hinbekommen. Dann kann man das ernst nehmen, was Sie hier gesagt haben.

Ich werde noch auf eines zurückkommen, was Sie hier gesagt haben. Sie haben gesagt, das Kultusministerium stattet die Schulen hervorragend mit Lehrern aus, angesichts der Frage, wie ich Flüchtlinge in Klassen integrieren kann. Ich habe jetzt ein paar Besuche, da einige Lehrer auf mich zugekommen sind. Aber ich habe gesagt, ich möchte mir das zuerst einmal selbst genau anschauen, werde die Schulen besuchen und mich genau dort den Bitten der Lehrer zuwenden. Ich werde all die Schulen an Sie weiterverweisen und Sie darauf hinweisen, was diese Schulen bei der Bewältigung der Herausforderungen brauchen. Wenn Sie sich selbst ernst nehmen und zu dem stehen, was Sie hier sagen, werden Sie sich in der Koalition dafür einsetzen, dass die Schulen vor Ort die Unterstützung bekommen, die sie an der Stelle unbedingt brauchen.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Wagner, zum Abschluss: Wenn Sie das Lob, das Sie an die Bürgerschaft ausgesprochen haben, ernst nehmen, dann unterstützen Sie die Initiativen, die wir hier eingebracht haben. Wir erarbeiten diese auch gern zusammen mit Ihnen. Unterstützen Sie diese Bürger nicht nur mit Sonntagsreden, sondern auch mit materiellen Mitteln, sodass sie die Arbeit machen können, die notwendig ist, damit die Flüchtlinge integriert werden können. Zeigen Sie endlich einmal Taten, und sprechen Sie nicht nur schöne Sonntagsworte. Da gibt es viel zu tun. Wir sind gern bereit, das gemeinsam mit Ihnen umzusetzen. Hören Sie aber auf, hier solche Reden zu schwingen, die an den konkreten Problemen vorbeigehen.

Kollege Rock, bitte beenden Sie jetzt den Satz.

Deshalb bitte ich Sie: Kommen Sie zu einem landesweiten Asylgipfel, lassen Sie uns eine Roadmap erarbeiten und das Problem gemeinsam bewältigen. Ich kann Ihnen nur sagen, wir sind dazu gern bereit. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Kollegin Cárdenas, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU – diese hat an der Debatte wohl nicht wahnsinnig viel Interesse; die Reihen sind ziemlich geleert –

(Widerspruch bei der CDU)

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen mit ihrem Antrag eine Initiative schwarz-rot-grüner Ministerpräsidenten, wonach junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete ein für die Dauer ihrer Ausbildung gesichertes Bleiberecht erhalten sollen.

Ein, wenn auch befristetes, Bleiberecht würde diesem Personenkreis das Leben zweifellos erleichtern und zumindest für die Dauer der Ausbildung Rechtssicherheit geben. Eine solche Regelung würde in vielen Fällen – auch das ist richtig – überhaupt erst den Weg in die Ausbildung ebnen. Denn nur die wenigsten Betriebe sind angesichts des Risikos, dass ihr Auszubildender oder ihre Auszubildende jederzeit abgeschoben werden könnte, bereit, junge Geflüchtete auszubilden. Deshalb fordern Wirtschaftsverbände schon seit Längerem ein sogenanntes Modell 3+2, wonach Jugendliche in den drei Jahren ihrer Ausbildung sowie in den daran anschließenden zwei Jahren nicht abgeschoben werden sollen. Gleichwohl bleibt diese Initiative, auf die der vorliegende Antrag Bezug nimmt, halbherzig, weil sie den Kreis der Begünstigten, die von einer solchen Regelung profitieren würden, viel zu eng zieht und sich in unzulässiger Weise auf die Nützlichen fokussiert.

Was passiert eigentlich mit den Angehörigen der oder des Auszubildenden? Erhalten diese für die Dauer der Ausbildung auch ein Bleiberecht? Auf diese von Flüchtlingsorganisationen geäußerte Kritik zu der Initiative der drei Ministerpräsidenten geht dieser Antrag leider mit keinem Wort ein. So kann es dann passieren, dass eine Flüchtlingsjugendliche oder ein Flüchtlingsjugendlicher bleiben darf, weil er oder sie einen Ausbildungsplatz hat, während die Eltern, die keinen Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels leisten können, die also für die deutsche Wirtschaft nicht von Nutzen sind, ausreisen müssen bzw. von Abschiebung bedroht sind. Das ist nicht hinzunehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Doch es ist nicht etwa auf Vergesslichkeit zurückzuführen, meine Damen und Herren, dass der Schutz der Familieneinheit im vorliegenden Regierungsentwurf keine Erwähnung findet; das ist politisches Kalkül der Antragstellenden.

(Horst Klee (CDU): So ein Quatsch! Blödsinn!)

So bewertet Ministerpräsident Volker Bouffier in einem Interview in der „FAZ“ vom 11. Februar 2015 die Perspektive, dass die gesamte Familie der oder des Auszubildenden in Deutschland bleiben könne, als – ich zitiere – „Risiko“. Er fügt hinzu, dass er glaube, dass man dieses „Risiko“ gesetzlich ausschließen könne. Den selbstverständlichen Wunsch von Eltern und Kindern, auch während einer Ausbildung zusammenzubleiben und sich gegenseitig zu unterstützen, als „Risiko“ zu bewerten, finde ich menschlich unerträglich.

(Beifall bei der LINKEN)

So wird offenbar, dass es den Antragstellenden gar nicht in erster Linie um humane Lebensperspektiven geht, wie es der Antrag an mehreren Stellen suggeriert. Hier werden nicht etwa zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, wie die „Frankfurter Neue Presse“ am 27. Februar 2015 vielleicht etwas voreilig schlussfolgerte, nämlich dass Humanität und wirtschaftliche Vernunft unter einem Dach vereint werden sollten.

(Holger Bellino (CDU): Wir sind halt objektiv, im Gegensatz zu Ihnen!)

Nein, das ist Flüchtlingspolitik unter dem Primat der wirtschaftlichen Verwertbarkeit, ganz nach dem Motto – Herr Merz hat das auch angesprochen –: „Wer uns nützlich ist, darf bleiben, und für alle anderen haben wir keine humane Lebensperspektive zu bieten“. Ich halte das für eine ganz gefährliche Entwicklung.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich kann verstehen, dass insbesondere der grüne Regierungspartner in Hessen ein großes Interesse daran hat, im Bereich der Migrationspolitik jetzt irgendein Lebenszeichen von sich zu geben. Denn landauf, landab fragen sich Menschen, die in Migrantenorganisationen aktiv sind, die sich für Flüchtlinge engagieren, worin denn der Mehrwert der grünen Regierungsbeteiligung in Hessen eigentlich bestehen könnte.

Während sich etwa die grüne Bundestagsfraktion im vergangenen Herbst gegen eine weitere Aushöhlung des Asylgrundrechts durch Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsländer positionierte, waren die hessischen GRÜNEN im Innenausschuss des Landtags dafür.

Während zahlreiche grüne Landtagsfraktionen einen Winterabschiebestopp für Flüchtlinge verlangten, stimmten die hessischen GRÜNEN gegen unseren Antrag, der einen solchen humanitären Erlass forderte.

Während in hessischen Flüchtlingsunterkünften mancherorts katastrophale Zustände herrschen, Familien mit Kindern, oftmals traumatisiert, über Monate und Jahre hinweg auf engstem Raum und unter unerträglichen hygienischen Verhältnissen leben müssen, zugleich immer mehr Asylsuchende in Containern untergebracht werden, verstecken sich die hessischen GRÜNEN hinter wohlklingenden Floskeln von Humanität und Menschlichkeit.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ein Hammer! – Manfred Pentz (CDU): Was man sich hier alles anhören muss!)

So darf es keinen wundern, meine Damen und Herren, dass sich die GRÜNEN im letzten Absatz des vorliegenden, im Anfangsteil sehr humanitär daherkommenden Antrags zu der EU-Rückführungsrichtlinie bekennen, zu einer Richtlinie also, die die GRÜNEN im Europaparlament noch 2008 gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Vereinigten Europäischen Linken entschieden ablehnten und die die Heinrich-Böll-Stiftung auf ihrer Internetseite vollkommen zu Recht als „Richtlinie der Schande“ bezeichnete.

Damit bekennen sich die hessischen GRÜNEN zu Abschiebehaft für Minderjährige, zu Abschiebehaft für völlig unschuldige Menschen von bis zu 18 Monaten Dauer, und sie bekennen sich zu einem fünfjährigen Wiedereinreiseverbot für abgeschobene Flüchtlinge. Das ist keine humane Flüchtlingspolitik, wie ich sie mir vorstelle. Das ist vielmehr eine Schande für Sie, die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, morgen diskutiert der Bundestag den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Teile des Gesetzentwurfs befassen sich mit der Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis und damit Schutz vor einer Abschiebung erhalten sollen.

Kollegin Cárdenas, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wagner?

Nein.

(Michael Boddenberg (CDU): Das haben wir uns schon gedacht!)

Vielleicht machen wir noch eine zweite Runde.

Allerdings enthält der Entwurf eine Beschränkung, die die geplante Regelung in der Praxis wohl unbrauchbar machen wird. Der oder die Auszubildende darf maximal 21 Jahre alt sein, muss aber schon vier Jahre lang eine deutsche Schule besucht haben. Die meisten jungen Flüchtlinge, das wissen wir, kommen aber erst mit 17 oder 18 Jahren zu uns. Bis sie in ausreichendem Maße Deutsch gelernt, ihren Schulabschluss nachgeholt und einen Ausbildungsplatz er

gattert haben, ist in den meisten Fällen das Höchstalter von 21 Jahren längst überschritten.

Dies ist aber nicht der einzige problematische Aspekt des Gesetzentwurfs. Zugleich werden umfassende Inhaftierungsmöglichkeiten für Asylsuchende geschaffen, die allein aus dem Grund eingesperrt werden können, weil sie aus einem anderen EU-Land eingereist sind. Ich appelliere daher an die Landesregierung: Nutzen Sie Ihre Initiativrechte auf Bundesebene, damit gegen den Gesetzentwurf Einspruch eingelegt und dieser umfassend überarbeitet wird. Diese Überarbeitung muss unseres Erachtens Folgendes umfassen:

Erstens. Die Frist für junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Ausbildung muss auf 27 Jahre heraufgesetzt werden.

Zweitens. Setzen Sie sich dafür ein, dass auch Angehörige ein Bleiberecht erhalten. Auch nach der Ausbildung müssen Geflüchtete die Möglichkeit haben, sich eine Lebensperspektive in Deutschland aufzubauen.

Drittens. Schaffen Sie also die rechtlichen Rahmenbedingungen, dass junge Asylsuchende nach der Ausbildung dauerhaft bei uns bleiben können.

Viertens. Setzten Sie sich darüber hinaus bitte auch dafür ein, dass Zehntausende Menschen mit dem extrem unsicheren Duldungsstatus, die seit Jahren auf einem Pulverfass hocken, ein Bleiberecht ohne die im Gesetzentwurf vorgesehenen Restriktionen erhalten und endlich zur Ruhe kommen können.

Diese für uns wichtigen Punkte sind in beiden Anträgen entweder nicht oder nicht ausreichend enthalten. Wir werden uns daher in bewährter Manier bei beiden enthalten, da sie dennoch ein Schritt in die richtige Richtung sind. – Ich bedanke mich bei Ihnen.