Protocol of the Session on March 5, 2015

Kollege Rock hat vorhin in seinem Redebeitrag rhetorisch gekonnt vom Konjunktiv gesprochen. Ich will hier nur deutlich machen: Im vergangenen Jahr sind real über 200.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Über 17.000 davon sind in Hessen angekommen, Menschen mit Familien auf der Flucht vor unendlichem Leid, was hier schon angesprochen worden ist. Wir sollten uns dabei bewusst sein, dass unsere Gesellschaft – Kollege Wagner hat es auch gesagt – großartige humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge leistet, die wir bei uns aufnehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man kann das Lob gar nicht groß genug fassen, wenn man daran denkt, was insbesondere die Kollegen im Sozialministerin und in den beiden Regierungspräsidien bei der Unterbringung und der Versorgung der Flüchtlinge in unserer Erstaufnahmeeinrichtung leisten, was die Kommunen in unserem Land zu leisten haben, wenn die 17.000 Flüchtlinge, die hier angekommen sind, verteilt worden sind, und was die Zivilgesellschaft – Kollege Wagner hat es so genannt – darüber hinaus noch leistet, um die Menschen, die hierherkommen, vor unendlichem Leid geflüchtet sind, bei uns aufzunehmen und sie ordentlich zu versorgen. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen uns aber keinen Illusionen hingeben. Die Möglichkeiten von Land und Kommunen sind nicht unbegrenzt. Auch die Aufnahmebereitschaft und die Aufnahmefähigkeit der deutschen Gesellschaft darf man nicht überstrapazieren. Unsere gebündelte Kraft müssen wir deshalb vor allem denjenigen widmen, die wirklich aus den schlimmsten Krisengebieten der Welt kommen.

Diesbezüglich möchte ich das Beispiel Syrien erwähnen. Man geht von mehreren Millionen Flüchtlingen in und um Syrien aus, einer besorgniserregenden Zahl von Einzelschicksalen. Die Hessische Landesregierung hat mit ihrem Syrien-Aufnahmeprogramm versucht, ein humanitäres Zeichen zu setzen. Nun gilt es, einen großen Teil der syrischen Flüchtlinge in unsere Gesellschaft zu integrieren, weil diese Menschen auf lange Zeit nicht zurückkehren können.

Ganz anders ist es mit der aktuellen Zuwanderungswelle aus dem Kosovo und aus Albanien. Auch dort geht es vielen Menschen schlecht, und sie wenden sich enttäuscht von ihren Heimatländern ab. Doch können wir in Deutschland nicht einer ungesteuerten Armutsmigration Tür und Tor öffnen. Das verbietet sich nicht nur aus nationalem Interesse, sondern schon aus Verantwortung gegenüber den Herkunftsländern. Die kosovarische Regierung versucht Hand in Hand mit Deutschland zu verhindern, dass mit der derzeitigen Ausreisewelle im Laufe des Jahres 2015 fast 10 % der dortigen Bevölkerung das Land verlassen. Was soll aus den Verbliebenen in den Herkunftsländern werden, wenn wir dieser Entwicklung nichts entgegensetzen? Deshalb wird die Hessische Landesregierung sehr konsequent daran arbeiten, dass Menschen aus den Ländern des Balkans, deren Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in kürzester Zeit abgeschlossen werden müssen, zeitnah wieder in ihre Heimat zurückgeführt werden.

Meine Damen und Herren, ich habe mitgeschrieben, was der Kollege Merz gesagt hat. Wir hätten in Deutschland gegenüber den Schicksalen der Menschen ein gleichgültiges Recht. Das haben Sie hier wörtlich formuliert. Wir hätten gegenüber den Schicksalen der Flüchtlinge ein gleichgültiges Recht. – Herr Kollege Merz, dem Asylrecht in Deutschland mit einem ausdifferenzierten Rechtsweg – wir haben das Petitionsrecht und obendrauf noch das Härtefallrecht – einen solch absurden Vorwurf zu machen, ist wirklich unsäglich. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Das Asylrecht ist völlig ausgehöhlt! – Zurufe von SPD und CDU)

Darüber hinaus haben Sie gesagt, die Humanität würde in dieser Debatte hinter die ökonomische Nützlichkeit zurücktreten, Herr Merz.

(Gerhard Merz (SPD): Ja! Dabei bleiben wir auch!)

Auch der Vorwurf ist geradezu absurd, wenn man sich das Papier der SPD-Bundestagsfraktion anschaut, in dem der Begriff „Humanität“ auf sechs Seiten genau zweimal vorkommt und in dem es ausschließlich darum geht, den Arbeitskräftemangel in Deutschland über die Zuwanderung zu beheben. Auch das sind die Krokodilstränen, die Sie hier geweint haben, nicht wert, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trotz dieser notwendigen Konsequenz – ich sprach von den Kosovaren und Albanern, die wir nach einem geordneten Asylverfahren wieder zurückführen müssen, ich sage das offen auch aus eigennützigem wirtschaftspolitischem Interesse heraus – müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen des Flüchtlingswesens immer wieder ohne Vorbehalte betrachten. Bei erwiesener Integrations- und Leistungsbereitschaft sind jugendliche Zuwanderer in Deutschland, die ihren Weg in eine qualifizierte berufliche und persönliche Zukunft gehen wollen, keine Last für die gesellschaftliche Entwicklung. Sie können sogar von Vorteil sein; denn sie bieten eine Chance für die Fachkräftesicherung und sind auch eine gesellschaftliche Bereicherung für unser Land.

Immer wieder bringen Flüchtlinge Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten mit, die nicht als Berufsausbildung anerkannt werden können. Hierzulande arbeiten sie dann

z. B. als Hilfskräfte, können aber keine Ausbildung machen, weil noch unklar ist, ob sie bleibeberechtigt sind oder abgeschoben werden müssen. Wir wollen es daher den integrationswilligen und bereits gut integrierten jungen Menschen künftig ermöglichen, im Anschluss an die Schule eine Ausbildung zu machen und diese vor allem auch abzuschließen. Zwar ist der Zugang zu einer Ausbildung für Flüchtlinge im Asylverfahren wie auch für Personen mit Duldung bereits rechtlich möglich, auch ohne Einhaltung einer Wartefrist, es fehlt jedoch häufig an den nötigen Unterstützungsmaßnahmen. Problematisch wird es zudem, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.

Die Interessen der Arbeitgeber, einen Flüchtling einzustellen oder auszubilden – Frau Kollegin Wallmann hat es angesprochen –, sind daher begrenzt, weil sie nicht darauf bauen können, dass sie oder er nicht vor dem Ausbildungsende abgeschoben werden müssen. Das ist ein Zustand, mit dem Betriebe nicht planen können. Es macht aus Sicht der Landesregierung daher keinen Sinn, auf der einen Seite integrierten jungen Menschen den Zugang zu Ausbildungsberufen zu erschweren und auf der anderen Seite Fachkräfte anzuwerben, die sich dann erst noch integrieren müssen. Der deutsche Arbeitsmarkt wird auch künftig auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein, um dem demografischen Wandel zu begegnen.

Viele Industrie- und Handwerksbetriebe suchen dringend Auszubildende. Warum sollten hier nicht junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie junge Geduldete unterkommen? Davon profitieren letztlich beide Seiten. Zumindest während der Ausbildung sollte das Bleiberecht gelten. Selbst wenn der Flüchtling später in seine Heimat zurückkehrt oder zurückkehren muss, hätte er jedenfalls an Qualifikation gewonnen – auch das ist ein Wert für sich selbst.

Die Landesregierung begrüßt daher die Initiative der drei Ministerpräsidenten auf Bundesebene, auf erleichterte Voraussetzungen für ein Bleiberecht für Asylsuchende und Personen mit Duldung hinzuwirken, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Günter Rudolph (SPD): Doch!)

Das gehört noch zu dem Punkt, Entschuldigung. Dann gebe ich Ihnen das Wort, Herr Merz. Fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will doch noch auf ein paar Punkte eingehen, die in der Debatte angesprochen wurden und die ich so nicht stehen lassen möchte.

Das ist zunächst einmal die Frage des Familiennachzugs von Syrern. Frau Kollegin Wallmann, selbstverständlich gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Familiennachzugsprogramm. Aber selbst wenn es das nicht gäbe: Hier steht ein Vertreter der hessischen SPD, der sich, ebenso wie die hes

sische SPD, insbesondere in diesem Landtag, nachhaltig und immer wieder und mit an erster Stelle – insbesondere Herr Kollege Roth – für die Belange syrischer Flüchtlinge eingesetzt hat.

(Beifall bei der SPD)

Er hat sich dafür eingesetzt, dass es ein Kontingent für Familiennachzug gibt, er hat sich dafür eingesetzt, dass es eine Kostenfreiheit gerade im Bereich der Krankenkosten gibt. Das war schwierig genug, aber wir haben es dann alle gemeinsam geregelt bekommen. Dann aber so zu tun, als wäre das nichts, worum sich die hessische SPD kümmern würde – das ist nicht in Ordnung, das lasse ich so nicht stehen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Beuth, ich habe wörtlich gesagt, dass es hier um einen kleinen Fortschritt in unserem insgesamt unübersichtlichen, bürokratischen, gegenüber menschlichen Schicksalen oft gleichgültigen Gestrüpp von Regelungen gehe. – Dabei bleibe ich auch, weil dieses in der Wirkung so ist, unabhängig davon, ob es so darauf angelegt ist oder nicht. Die Menschen, die dies Tag für Tag in den Ausländerbehörden ausführen müssen, leiden unter genau diesem System, weil sie es eben genau so empfinden, dass sie sich gegenüber dem menschlichen Schicksal gleichgültig verhalten und das Gesetz umsetzen müssen. Das ist der Punkt, um den es hier ging. Es ging hier nicht darum, jemandem sozusagen subjektiv den Wunsch nach Unmenschlichkeit zu unterstellen. Das ist hier nicht der Punkt.

(Beifall bei der SPD)

Drittens. Sie haben meine Bemerkung zu dem Nützlichkeitsdenken angegriffen. Ich bleibe dabei: Dieser Antrag, wie er hier vorliegt – und die ganze Rede der Kollegin Wallmann –, war ein Beleg dafür, dass Sie diese Frage über den Leisten der ökonomischen Nützlichkeit schlagen.

(Zuruf von der LINKEN: So ist es!)

Kein Mensch bestreitet, dass es auch einen Nützlichkeitseffekt hat. Ich sage, Sie haben es in allererster Linie über diesen Leisten geschlagen. Ich finde, dass es nicht über diesen Leisten geschlagen werden kann, jedenfalls nicht ausschließlich und nicht in erster Linie. Deswegen hatte ich hier auch die entsprechende Passage aus dem einvernehmlichen Punkt der Enquetekommission zitiert.

(Holger Bellino (CDU): Lesen Sie besser noch einmal nach!)

Zum Schluss, Herr Minister, noch eine Bemerkung. Sie haben zu Recht einen – zumindest aus meiner Sicht – wunden Punkt in dem Konzept der SPD-Bundestagsfraktion angesprochen. Ich hätte es auch angesprochen, wenn ich mehr Zeit gehabt hätte. Ich bin der Überzeugung, dass dies, was hier zum Thema „arbeitsmarktorientierte Zuwanderung“ – wie ich finde – gut und richtig formuliert worden ist, dringend durch das ergänzt werden muss, was ich gesagt habe: eine Neuregelung bzw. eine Neustrukturierung des humanitären Aufenthaltsrechts zur Schaffung von Aufenthaltstiteln für Bürgerkriegsflüchtlinge, damit Menschen, die wegen Naturkatastrophen hierher fliehen, die im Moment auf Kontingente mit oft sehr schwierigen Zugangsregeln, mit oft sehr bürokratischen Hemmnissen angewiesen sind – das kennen wir auch alle, es ist hier auch schon diskutiert worden –, von diesen unabhängig gemacht werden, und vor allem, damit sie unabhängig von dem

Asylrecht werden, in dem sie eigentlich nichts zu suchen haben, weil der Tatbestand der politischen Verfolgung in den meisten Fällen nicht gegeben ist. Darum geht es hier.

Insofern: Ja, Sie haben recht, das muss ergänzt werden. Das werden wir auch engagiert in die Debatte über ein Bundeszuwanderungsgesetz auf Bundesebene innerhalb und außerhalb der SPD einbringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Frau Abg. Wallmann, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Merz, ich finde es schon spannend, dass Sie sozusagen den Vorwurf bringen, ich würde mich auf NRW beziehen. Sie waren derjenige, der hier am Rednerpult angefangen hat, über das Zuwanderungsgesetz auf Bundesebene zu reden. Da gibt es auch überhaupt keine hessische Kompetenz. Deswegen kann ich persönlich es nicht nachvollziehen. – Sie brauchen auch gar nicht so die Stirn zu runzeln. Ich verstehe es nicht, weil Sie mit zweierlei Maß messen.

Sie stellen sich hierhin, vermischen Kompetenzen, und ich weise auf ein Landesprogramm hin. Das gab es im Übrigen in Nordrhein-Westfalen, da haben Sie völlig recht, aber es ist ausgelaufen. Der Unterschied zu Nordrhein-Westfalen ist: Hessen hat es verlängert. Und das ist ein ganz entscheidender Punkt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Wir sind uns ja einig über das, was in Syrien los ist. Aber es ist doch eine humanitäre Politik, es ist doch am Menschen orientierte Politik, bei Menschen, die verfolgt werden, zu sagen: Wir lassen das Kontingent weiter laufen. – Den Menschen aus Nordrhein-Westfalen kann ich derzeit nicht helfen.

Ich fand es übrigens auch nicht richtig, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, die SPD sei für alles verantwortlich. Das finde ich etwas merkwürdig.

(Gerhard Merz (SPD): Das habe ich nicht gesagt!)

Da würde ich vorschlagen, einmal den Kontakt zu den Menschen in Nordrhein-Westfalen herzustellen. Ich bin gespannt, wie Sie die Problematik lösen. Sie scheinen das ja alles zu können. Ich wäre gespannt darauf.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Nancy Faeser (SPD): Das mit NRW stimmt nicht!)

Ich persönlich finde es sehr traurig, wie Sie es hier gerade dargestellt haben; denn es war ein Punkt, den wir einvernehmlich im Hessischen Landtag ohne Diskussionen beschlossen haben. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, den Sie leider weggelassen haben.

Wie gesagt, es ist nicht auf Ihr Betreiben hin irgendetwas verlängert worden, sondern das hat das Innenministerium von sich aus getan.

(Gerhard Merz (SPD): Das hat hier auch keiner behauptet!)