Protocol of the Session on February 5, 2015

Deswegen sage ich: Sie dürfen nicht nur den Mund spitzen, sondern müssen auch pfeifen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Gelebte Gleichberechtigung wird nicht über ein solches Gesetz, sondern durch echte Taten erreicht. Dies tun wir, und an dieser Stelle arbeiten wir. Sie werden in diesem Jahr noch mit einem spannenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes konfrontiert werden, der einer modernen Verwaltungsarbeit Rechnung trägt, aber auch von vertrauensvollem Miteinander bei Dienststellenleitungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeht, und nicht von Gängelung und Bevormundung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Meine Damen und Herren, damit ist die erste Lesung durchgeführt worden.

Wir überweisen den Entwurf zur weiteren Beratung und Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss. – Kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz für mehr demokratische Beteiligungsrechte in den Kommunen – Drucks. 19/1520 –

Die Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten je Fraktion. Bitte schön, Herr Schaus, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang dieser Woche jährte sich zum fünften Mal der Baubeginn von Stuttgart 21. Die aufgeklärten Bürgerinnen und Bürger, die seinerzeit gegen das Bauvorhaben in Stuttgart demonstriert haben, wurden in der Öffentlichkeit oftmals als „verkappte Terroristen“ oder „radikale Baumschützer“ dargestellt. In Wahrheit waren es aber keine „Wutbürger“, sondern „Mutbürger“, die den Mut hatten, gegen ein Verfahren zu protestieren, das in die Sackgasse geführt hat – das sagte Heiner Geißler in einem Interview am 2. Februar 2015 im Hessischen Rundfunk.

Herr Geißler sagte aber noch mehr, ich zitiere:

Wir brauchen neue Formen der Demokratie. Die repräsentative Demokratie muss nicht abgeschafft, sondern ergänzt werden durch direkte Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN)

Stuttgart 21 gilt längst als Sinnbild dafür, dass es der Politik nicht gelungen ist, gemeinsam mit den Menschen vor Ort Probleme zu lösen und einen Konsens zu finden. Hessen steht dem in nichts nach.

(Zurufe von der CDU)

Ich weiß ja, dass Sie die Zitate von Heiner Geißler nicht so gern hören. Das machen Ihre Zwischenrufe ja deutlich.

(Horst Klee (CDU): Hätte er gewusst, dass ausgerechnet Sie ihn zitieren, hätte er das gar nicht erst gesagt!)

Herr Klee, ich zitiere ihn sehr gern, weil er viele, viele gute Dinge sagt. Das werde ich auch gern weiter tun.

(Zuruf von der CDU – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Auch nach Inkrafttreten der letzten Reform der Kommunalverfassung 2011 weist Hessen leider einen großen Mangel an direktdemokratischen Beteiligungsformen auf. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern gibt es nach wie vor weder die Möglichkeit eines Bürgerantrages noch einer Bürgerpetition in Städten oder gar in Landkreisen. Außerdem sind die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu hoch, wodurch mögliche Initiatoren abgeschreckt werden.

Wir legen deshalb heute unseren Gesetzentwurf vor, der bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden eine Senkung der Quoren, die Verkleinerung des Ausschlusskataloges sowie eine Befreiung der Antragsstellerinnen und Antragssteller vom Zwang der Kosteneinschätzung beinhaltet. Zudem sollen die in den meisten anderen Bundesländern längst eingeführten Bürgeranträge und Bürgerpetitionen endlich auch in Hessen Eingang in die Kommunalverfassung finden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen, dass unsere Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden an die bayerischen Regelungen angepasst werden. Unsere Vorschläge für die Zulässigkeitsprüfung, die Friedenspflichten, Fairnessklauseln und Durchführungsfristen eines Begehrens wurden daher im Gesetzentwurf aus Bayern übernommen.

Alle direkten Beteiligungsrechte sollen zudem auch für die Landkreise eingeführt werden. Insbesondere die Reduzierung des undemokratischen Quorums von generell 25 %, die Möglichkeit, einen Bürgerentscheid auch begrenzt in einzelnen Stadtteilen durchzuführen, sowie die Möglichkeit eines Kreisentscheides fördern die direkte Beteiligung der Menschen. Es kann nicht angehen, dass ein Bürgermeister oder ein Landrat weniger Stimmen bei seiner Wahl erhält, als für einen Bürgerentscheid benötigt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Am Beispiel der Stadt Frankfurt wird deutlich, wie hoch derzeit die Hürden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren zum Erhalt der Rennbahn sind. Die erforderlichen 25 % bedeuten eine Zustimmung von über 116.000 Stimmberechtigten. Bei der Wahl zum Oberbürgermeister hatte Peter Feldmann von der SPD zwar 57,4 % aller Stimmen erhalten. Bei einer Wahlbeteiligung von 35,1 % waren dies aber nur 92.232 Stimmen. Das Gesetz verlangt also 24.000 Stimmen mehr bei einem Bürgerentscheid, als der Oberbürgermeister 2012 erhalten hat.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb wollen wir die Quoren gestaffelt nach der Zahl der Abstimmungsberechtigten in einer Stadt oder einem Landkreis zwischen 10 % und 20 % absenken.

Neben den Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wollen wir zudem zwei weitere Instrumente direktdemokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten in der Hessischen Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung verankern.

Mit einem Bürgerantrag soll es einer größeren Gruppe von Einwohnern möglich sein, ihr Anliegen direkt auf die Tagesordnung ihres Stadt- oder Kreisparlamentes zu bringen.

Zudem möchten wir ein Petitionsrecht einführen, damit sich alle Einwohner mit einem Anliegen direkt an die Gemeindevertretung wenden können.

(Manfred Pentz (CDU): Was Sie so alles wollen!)

Neben diesen Verbesserungen der direktdemokratischen Möglichkeiten in der hessischen Kommunalverfassung wollen wir aber auch beim kommunalen Wahlrecht Verbesserungen vornehmen. Deshalb soll auch in Hessen das kommunale Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr eingeführt werden, das es übrigens in elf Bundesländer teilweise bereits seit mehr als zehn Jahren gibt.

Meine Damen und Herren, wir reden dieser Tage viel über Integration und Beteiligung von Migrantinnen und Migranten. Dann müssen wir aber konsequenterweise auch über das Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger – wenigstens auf kommunaler Ebene – erneut diskutieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Es kann doch nicht weiter hingenommen werden, dass zwar ein Mitbürger aus Schweden kommunal abstimmen darf, aber eine Norwegerin nicht. Es kann auch nicht sein, dass ein Zyprer aus Nikosia abstimmen darf, aber eine Zyprerin aus Famagusta nicht.

Wir sollten alles dafür tun, damit unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die oftmals Jahre und Jahrzehnte als unsere Nachbarn mit uns Haus an Haus leben, nicht allein aufgrund ihrer Nationalität von demokratischen Entscheidungsprozessen vor Ort ausgeschlossen sind.

Das kommunale Wahlrecht verstehen wir als einen wichtigen Schritt zu gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb legen wir Ihnen heute, mehr als ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl, einen Gesetzentwurf für mehr demokratische Beteiligungsrechte in den Kommunen vor und hoffen auf Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Frau Abg. Goldbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kollegen, liebe Frauen! Das Thema Bürgerbeteiligung ist ohne Zweifel ein wichtiges Thema. Wir erleben seit Jahren, dass empörte Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gehen und gegen Entscheidungen der Politik protestieren.

Herr Schaus, Sie haben auf Stuttgart 21 hingewiesen. Das ist richtig, wir haben erlebt, wie die zum Teil mehr als 60.000 Demonstranten in den Medien allgegenwärtig waren. Es ist auch richtig: Die Konflikte um den Ausbau des Stuttgarter Bahnhofs haben Forderungen nach einer Ausweitung der Bürgerbeteiligung verstärkt.

Wir wollen weg von einem Wutbürgertum, also dem Protest der Bürger gegen bereits gefällte politische Entscheidungen, und wir wollen eine frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Gerade auf der kommunalen Ebene, wo die Menschen unmittelbar von politischen Entscheidungen in ihrem Lebensumfeld betroffen sind, wollen sie sich einbringen, und das wollen wir verstärkt ermöglichen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Super!)

Der Wunsch dieser Bürgerinnen und Bürger ist berechtigt, und diese schwarz-grüne Regierungskoalition will und wird deshalb die Beteiligungsmöglichkeiten verbessern. Bis dahin sind wir mit Ihnen d’accord.

Aber es gibt einige Unterschiede. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir bis zur Mitte der Legislaturperiode Änderungen vornehmen, und wir arbeiten bereits daran. Um zu beurteilen, welche Instrumente die richtigen sind, müssen wir deren Wirkung genau abwägen. Noch einmal: Eine bessere Beteiligung der Bürgerschaft ist richtig und im Sinne dieser Regierungskoalition. Aber die Beteiligung hat auch Grenzen, und zwar dort, wo sie in Konflikt gerät mit Entscheidungen demokratisch legitimierter staatlicher Organe. Denn die demokratisch gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind allein dem Gemeinwohl verpflichtet und entscheiden im Sinne der Gemeinschaft. Wir müssen aufpassen, dass sich dagegen nicht Partikularinteressen durchsetzen.

Die Frage ist nun: Welche Instrumente eignen sich? Letztendlich geht es auf kommunaler Ebene darum, dass sich Bürgerinnen und Bürger ähnlich wie Experten mit ihrem Wissen als Ressource in den politisch-gesellschaftlichen Prozess der Wissensgenerierung einbringen. Darüber hinaus können Bürgerbeteiligungsmaßnahmen auch Akzeptanz fördern und der Legitimationsbeschaffung dienen.

Schauen wir uns die Vorschläge der LINKEN genauer an: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Wir halten eine Staffelung der Abstimmungsquoren nach Größe der Gemeinden bzw. Städte für sinnvoll. Aber anders als Sie sehen wir Ihre geplante drastische Absenkung der Quoren als falsch an.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir bei einer Größe bis zu 50.000 Einwohnern 25 % festlegen, Sie wollen nur 7 %. Bis 100.000 Einwohner wollen wir 20 %, Sie wollen nur 5 %. Für über 100.000 Einwohner haben wir 15 % vereinbart, Sie sprechen von 3 %.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Sie schmeißen zwei Sachverhalte durcheinander! Das eine sind Bürgerbegehren, das andere Bürgerentscheide!)