Protocol of the Session on February 5, 2015

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Sie schmeißen zwei Sachverhalte durcheinander! Das eine sind Bürgerbegehren, das andere Bürgerentscheide!)

Das Prinzip von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sollte doch sein, dass sich die Mehrheit der Abstimmenden nur dann durchsetzen kann, wenn sie von einem maßgeblichen Anteil der Abstimmungsberechtigten getragen wird. Wenn aber nun, wie von Ihnen vorgetragen, nur 3, 5 oder 7 % der Abstimmungsberechtigten ausreichen, dann können sich Minderheiten durchsetzen. Unsere demokratische Ordnung im Grundgesetz ist aber durch das Mehrheitsprinzip geprägt. Nicht das Volk entscheidet, sondern die Mehrheit des Volkes.

Wir haben auch einen Schutz der Minderheit. Der wird vor allem dadurch gesichert, dass hier stets die Chance erhalten bleibt, die Mehrheit abzuwählen.

In einem anderen Punkt haben Sie eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Das wollen wir umsetzen, nämlich die Einleitung des Bürgerbegehrens durch die Gemeindevertretungen. Das wollen wir so wie die meisten anderen Flächenländer auch. Wir finden das gerade bei größeren Projekten wichtig, die von grundle

gender Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger sind, damit eine möglichst hohe Akzeptanz entsteht. Deshalb wollen wir dort ermöglichen, dass die Gemeindevertretung entscheidet: Hier soll der Wille des Souveräns vorher ermittelt und die Meinung der Bürgerinnen und Bürger eingeholt werden.

Die Einführung von Kreisbegehren sehen wir eher kritisch; denn die Landkreise sind von ihrer Funktionsweise her eher Zweckverbände. Eine Identifikation und Willensbildung ist auf dieser Ebene schwierig.

Sie haben auch vorgeschlagen, Bürgerpetitionen einzuführen. Wenn wir uns anschauen, was für ein Verwaltungsapparat hier hinter der Bearbeitung der Petitionen steht, dann halte ich es für schwierig, für fast nicht umsetzbar, das auf der Ebene einer Gemeinde oder eines Kreises zu tun. Nicht zu vergessen: Wir haben schon eine gesetzlich festgelegte Beteiligung von Bürgern in allen Planungsverfahren, und zwar durch einen Grundrechtsschutz. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen alle Planungsverfahren so ausgestaltet sein, dass materielle Grundrechtspositionen immer gesichert sind. Das ist insbesondere bei Großprojekten von Bedeutung und in allen Fachgesetzen umgesetzt. Beispiele sind Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder die Erstellung von Bauplänen nach dem Baugesetzbuch.

Diese Beteiligungen müssen auch verwaltet werden. Schauen wir uns einmal an – wir haben heute Morgen schon darüber gesprochen –, wie viele Einsprüche es bei der Erstellung der Teilregionalpläne Energie gibt. Das sind Tausende. Es ist richtig, dass es sie gibt und dass sie bearbeitet werden. Aber eine solche Beteiligung und eine solche Einspruchsmöglichkeit müssen auch noch irgendwie für die Verwaltungen und für unsere staatlichen Ebenen zu handeln sein. Es ist kaum vorstellbar, dass wir hier noch weitere Beteiligungsinstrumente schaffen. Irgendwann kommt der Punkt – das ist die ganz sorgfältige Abwägung –, wo wir den Staat und die Verwaltungsebenen handlungsunfähig machen.

Es gilt also, Lösungen zu finden, die einerseits den Willen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen, die andererseits keine Konkurrenz zu den Organen der repräsentativen Demokratie aufbauen.

Daneben ist es immer wieder unsere Aufgabe, die Mandatsträger zu unterstützen und diese Mandate attraktiver zu machen, damit sich dort die Bürgerinnen und Bürger einbringen und an unserem Gemeinwohl mitarbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Frau Kollegin, Ihre Redezeit geht zu Ende.

Es wäre auch gut, wenn dann mehr Bürgerinnen und Bürger wieder zur Wahl gingen und Landräte und Bürgermeister wählten.

Wir werden nach einer sorgfältigen Abwägung zusammen mit der kommunalen Familie und auch im Ausschuss zu einer ausgewogenen Lösung für eine bessere Bürgerbeteili

gung kommen. Den Entwurf der LINKEN halten wir nicht für umsetzbar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Nächster Redner ist Herr Abg. Hahn für die FDP-Fraktion.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Herr Präsident, ich habe eine Kurzintervention angemeldet!)

Entschuldigung, Herr Kollege Schaus hat eine Kurzintervention. Wir kriegen alles hin, Herr Kollege.

Entschuldigung, Herr Hahn. – Ich will zunächst an der Stelle zu Frau Goldbach nur noch etwas richtigstellen. Frau Goldbach, ich habe Sie so verstanden, dass ein kommunales Petitionsrecht die Verwaltung und den Staat handlungsunfähig machen würde und Sie das deshalb ablehnen.

Ich finde, dass sich jeder Bürger und jede Bürgerin auch unmittelbar an das Parlament und nicht nur an die Verwaltung wenden können muss. Ich glaube auch nicht, dass das einen Staat handlungsunfähig macht, so wie es auch den Hessischen Landtag nicht unfähig macht, mit jährlich mehreren Tausend Petitionen umzugehen. Das ist ein sehr schwaches Argument.

Ich habe auch verstanden, dass Sie sagen, Sie möchten gern eine starke Bürgerbeteiligung, aber eigentlich möchten Sie nur ein bisschen mehr, also nicht so viel. Das ist aus Ihren Worten hervorgegangen. Sie haben einen Vergleich vorgenommen, der schlichtweg falsch ist.

In unserem Gesetzentwurf – ich bitte Sie einfach, noch einmal nachzulesen – haben wir die Quoren für Bürgerbegehren, die derzeit bei den Gemeinden unter 50.000 Einwohnern bei 10 % liegen, auf 7 % reduziert, bei Gemeinden bis 100.000 Einwohnern ist es bei 5 % und bei Gemeinden über 100.000 Einwohnern bei 3 % geblieben. Da gibt es also gar keine Veränderung.

Entscheidend ist, was den Bürgerentscheid angeht, für den derzeit ein Quorum von 25 % in allen Städten und Gemeinden vorgeschrieben ist. Das haben Sie durcheinandergeworfen. Da wollen wir bei Kommunen bis 50.000 Einwohnern das Quorum auf 20 % absenken, bei bis zu 100.000 Einwohnern auf 15 % und bei über 100.000 Einwohnern auf 10 %. Um bei unserem Frankfurter Beispiel zu bleiben, wären das immer noch mehr als 50.000 Stimmen, die für einen erfolgreichen Bürgerentscheid notwendig wären.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Das ist mein letzter Satz, Herr Präsident. – Das sind dann keine Partikularinteressen, wie Sie es dargestellt haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt steht dem Kollegen Hahn nichts mehr im Wege. Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Hahn. – Frau Goldbach, wollen Sie erwidern? Dann müssen Sie mir das auch deutlich anzeigen, das wäre ganz gut.

Nur ganz kurz. – Herr Kollege Schaus, hören Sie mir doch richtig zu und interpretieren Sie nachher nicht etwas, was ich gar nicht gesagt habe. Ich habe nicht gesagt, dass Petitionen die Verwaltung handlungsunfähig machen könnten.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Nein, das habe ich nicht gesagt. Lesen Sie morgen das Protokoll. Ich habe gesagt: Schauen Sie einmal an, was für ein gewaltiger Apparat dahintersteht. Ich sehe das als schwierig an.

Dann habe ich noch von den berechtigten Einwendungen gesprochen, die im Moment bei dem Teil Energie der Regionalpläne gemacht werden, was das für eine gewaltige Aufgabe ist. Aber vermischen Sie doch nicht, was ich zu verschiedenen Sachen gesagt habe.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Und die Quoren? Da stimmen Sie mir zu?)

Das Wort hat der Abg. Jörg-Uwe Hahn für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. Das ist der dritte Versuch, den wir beide gestartet haben, der nunmehr auch zum Erfolg führt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist noch nicht gesagt!)

Alles gut. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten heute Morgen schon das Murmeltier von Frau Schott. Es gibt auch ein Murmeltier, das in jeder Legislaturperiode wieder auftaucht – nicht bei jeder Sitzung, nicht in jedem Jahr, aber in jeder Legislaturperiode. Das ist die Frage der, ich nehme es bewusst in Gänsefüßchen, „Datierung“ des Mitwirkungsprozesses auf kommunaler Ebene.

Es ist auch klug, dass das Murmeltier alle vier, fünf Jahre wieder auftaucht, weil es natürlich keine statische Veranstaltung sein kann. Demokratie auf allen Ebenen, auch auf der kommunalen Ebene, ist kein festes System, sondern es muss immer wieder einmal hinterfragt werden.

(Beifall bei der FDP)

Aber ich will schon einmal darauf hinweisen, dass sich in der letzten Legislaturperiode, als das entsprechende Verfahren hier im Hause durch die damals regierenden Fraktionen von CDU und FDP eingeleitet worden ist, intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt wurde und doch zu einem Teil sehr weitreichende – ich sage das bewusst in Gänsefüßchen, Sie werden meine Gänsefüßchen gleich noch bemerken – „Verbesserungen“ für die Beteiligung

von Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet wurden. Die direkte Demokratie wurde auf kommunaler Ebene gestärkt.

Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden in der kommunalen Rechtsreform gesenkt und dadurch die Elemente direkter Demokratie gestärkt. Es ist mehr Bürgerbeteiligung möglich. Die Frist – ein ganz besonders zentrales, weil handwerklich schwieriges Thema – für die Unterschriftensammlung wurde erheblich verlängert, auf zwei Monate, und weitere formale Schranken durch die Möglichkeit der nachträglichen Heilung beseitigt.

(Beifall bei der FDP)

Die zentrale Veränderung war, dass das Quorum für die Einleitung des Verfahrens von 3 % auf 2 % gesenkt wurde. Ich will damit nur deutlich machen, dass die damals regierenden Fraktionen der Freien Demokraten und der Christdemokraten eine große Handreichung dahin gehend getan haben, dass Bürger vor Ort mehr Mitbestimmung haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich Ihnen diese Gänsefüßchen erklären. In der Begründung von Herrn Schaus, in der Presseerklärung, aber auch in dem gesamten Antrag der LINKEN, wird unterstellt, dass es eigentlich nur eine richtige Art von Demokratie auf kommunaler Ebene gibt, nämlich die direkte Demokratie. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Idee ist schlicht falsch.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Ich bin auch sehr dankbar, dass das meine Kollegin eben sehr deutlich gemacht hat. Wir sind und wir bleiben – solange ich im politischen Geschäft aktiv bin, werde ich auch dafür kämpfen wie ein Löwe – eine repräsentative Demokratie.

(Florian Rentsch (FDP): Gott sei Dank!)

Deshalb muss bei jedem Prozess, das war auch die Diskussion in der letzten Legislaturperiode, immer wieder abgewogen werden, ob ich der direkten Demokratie nütze und nicht der repräsentativen Demokratie schade. Dann ist etwas gut. Wenn ich aber nur der direkten Demokratie helfe und der repräsentativen sogar einen erheblichen Schaden zufüge, dann kann ich diese Maßnahme nicht ergreifen. Ein Liberaler ist immer noch für Mehrheitsentscheidungen, ist immer noch dafür da,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wo steckt der Schaden?)

dass diejenigen, die das Mandat auf Zeit bekommen, nämlich auch wir hier im Hessischen Landtag, auch die Letztentscheidung treffen.