Protocol of the Session on February 5, 2015

„Überprivilegierung“ ist an diesem Punkt ein Stichwort, diese dürfe nicht sein. Ich habe ein bisschen Sorge, dass mit diesem Ansatz, der in dem Gesetzentwurf, den die Kollegin Gnadl eben vorgestellt hat, jetzt verfolgt wird und der sozusagen die Überprivilegierung der Frauen einführt, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und eine unzulässige Überprivilegierung stattfindet, die das Gesetz dann ad absurdum führt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Diese Gefahr ist im Wirtschaftsministerium ja nicht so groß!)

Von daher meine ich, dieses Gesetz, wie es damals unter Rot-Grün eingeführt worden ist, war gut, und wir sollten auf diese Tradition aufsetzen. Wir sollten dieses Gesetz weiterhin einfach und klar strukturieren. Wir sollten es nicht weiter aufblähen, weiter regulatorisch durchdenken und weitere Verästelungen und Strukturen anbringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das alte Gesetz hat, obwohl es eben so kurz und klar war, vieles bewegt. Ich stimme den Kolleginnen von der SPD durchaus zu, die sagen: Es ist in die Jahre gekommen, und es wurden Veränderungen vorgenommen, die die Wirkung abschwächen. – Die Novellierung ist dringend notwendig. Ich denke, da sind wir uns einig, sogar quer durch das ganze Haus. Wir alle wissen, das Hessische Gleichberechtigungsgesetz ist bis zum Ende dieses Jahres befristet. Weil wir auch wissen, dass es in die Jahre gekommen ist, haben sich CDU und GRÜNE im Koalitionsvertrag verpflichtet, das Gesetz in diesem Jahr zu novellieren, genau in der Tradition, wie es das gute alte Gesetz von Heide Pfarr war: klar, übersichtlich und mit einem klaren Fokus auf das Fördern.

(Zuruf von der SPD: Da wird es mal Zeit!)

In den Fraktionen von CDU und GRÜNEN sind wir damit nicht allein. Auch in der Anhörung, die zu dem Gesetzentwurf, den Sie jetzt erneut eingebracht haben, durchgeführt wurde, wurde durchaus angemerkt, dass es zwar gut sei, dass der Gesetzentwurf jetzt eingebracht wurde, aber dass

er an vielen Stellen doch sehr bürokratisch sei, über das Ziel hinausschieße und mehr Bürokratie bringe.

Ich zitiere einmal aus der damaligen Anhörung. Frau Prof. Dr. Flügge von der Fachhochschule Frankfurt hat gesagt:

Die Frage ist also: Wie können wir mit weniger Worten, die auch leichter lesbar und nachvollziehbar sind, die einen nicht von vornherein verzweifeln lassen, unsere Ziele erreichen?

Das sind nicht meine Worte, sondern sie wurden in der Anhörung gesagt. Weiter unten heißt es:

Wir brauchen ein paar zwingende Vorschriften, aber wir brauchen nicht so viele Details, weil sich die Realität ständig ändert.

Zu den Verpflichtungen, die die Kolleginnen der SPD jetzt in den Gesetzentwurf hineingeschrieben haben, Frauenbeauftragte an ganz vielen Stellen zu beteiligen, hat Frau Prof. Dr. Flügge in der Anhörung gesagt:

Zur Verpflichtung, an den Stellenbesetzungen teilzunehmen: Ich habe in meiner Stellungnahme sehr stark hervorgehoben, dass wir Rechte brauchen und nicht bestimmte Tätigkeitspflichten. Die Stellenbesetzung ist ein zentrales Thema. Die Dienststelle muss verpflichtet sein, die Frauenbeauftragten einzubeziehen. Sie muss aber nicht an jeder Sitzung teilnehmen, sondern kann sich auch heraushalten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Also klare Beteiligungsrechte, aber keine Pflichten. Es gibt keine Pflichten, die sozusagen die Kapazitäten der Frauenbeauftragten so einengen, dass sie nicht zu dem kommen, was sie eigentlich möchten. Von daher kann ich an die Adresse der SPD sagen: Es ist völlig klar, wir müssen dieses Gesetz evaluieren. Wir gehen das auch an. Aber der Gesetzentwurf, den Sie uns vorgelegt haben, schießt ein Stück über das Ziel hinaus. Das hat auch die Kollegin Monne Lentz im Hessischen Landtag so erklärt. Das können wir heute auch wieder genau so feststellen.

(Lisa Gnadl (SPD): Wann kommt denn der Gesetzentwurf?)

Frau Gnadl, wir wissen, dass das Gesetz in diesem Jahr ausläuft. Wir haben aber noch ein paar Monate Zeit, das Jahr hat gerade erst begonnen. Wir sind durchaus schon ganz gut unterwegs. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Fachgespräch im Hessischen Landtag durchgeführt haben, zu dem wir die Frauenverbände und Fraueninitiativen und Kommunalen Spitzenverbände eingeladen hatten. Das war durchaus spannend. Wir haben ihren Sachverstand und ihre Kompetenz abgeholt und gefragt, was sie gerne hätten und wo sie hin wollten. Da sind viele Dinge, die hier angesprochen worden sind, zur Sprache gekommen.

Natürlich geht es um die Stellung und die Ausstattung der Frauenbeauftragten. Natürlich geht es um die Freistellung. Natürlich geht es um die Förderinstrumente, die Gremienbesetzungen und die Ausgründungen. All diese Punkte haben wir dort erörtert. Wir haben sie in den Fraktionen bewertet und werden das jetzt in das Gesetzgebungsverfahren einspeisen.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Frau Ypsilanti und Frau Gnadl, um Ihre Frage abschließend zu beantworten: Der Gesetzentwurf ist in Vorbereitung und wird den Landtag in absehbarer Zeit erreichen, sodass wir dann auch über ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz im Landtag entscheiden können. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Grüttner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Hessische Landesregierung stellt das Hessische Gleichberechtigungsgesetz eine unverzichtbare Grundlage für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst unseres Landes dar.

Die Frauenbeauftragten sind für uns verlässliche und wichtige Partnerinnen bei der Umsetzung des grundgesetzlich festgeschriebenen Auftrags nach Art. 3 Abs. 2. Sie haben in den vergangenen 20 Jahren der Gültigkeit dieses Gesetzes mit starkem persönlichem Einsatz und gegen mancherlei Widerstände viel erreicht, wenn wir uns z. B. die Zuwächse des Frauenanteils im höheren Dienst unseres Landes oder die nachhaltigen Verbesserungen bei den Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor Augen halten.

Dabei verhehlen wir nicht, dass es immer noch einen Handlungsbedarf gibt. Demgemäß werden wir auch rechtzeitig vor Ablauf der Befristung des geltenden Gesetzes einen Entwurf für ein neues Hessisches Gleichberechtigungsgesetz vorlegen, in dem das Instrumentarium für eine zukunftsträchtige und wirksame Geschlechterpolitik weiterentwickelt und modernisiert wird.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann stellt sich die Frage, was wir mit einem solchen Gesetzentwurf, der heute vorliegt, machen. Er ist nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen. Letztendlich ist er ein Sinnbild für ein von vorneherein nicht für die Umsetzung vorgesehenes Kompendium von Widersprüchen zur gültigen Rechtsprechung und zu anderen hessischen Gesetzen.

Ich war versucht, in meiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf ausschließlich aus der Anhörung zu dem in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu zitieren. Dann habe ich mir gedacht, es ziemt sich nicht, eine solch vernichtende Kritik vor dem Plenum des Hessischen Landtags vorzutragen. Aber es war eine vernichtende Kritik.

(Beifall der Abg. Claudia Ravensburg (CDU))

Die Anhörung hat sehr deutlich gezeigt, dass jeder Normadressat, an den Sie sich gerichtet haben, von vorneherein gesagt hat, dieses Gesetz ist in seiner Umsetzbarkeit überhaupt nicht handhabbar, in seiner Regelungswut durch nichts zu übertreffen. Letztendlich geht es an dem Ziel der Verwirklichung einer Gleichberechtigung weit vorbei. Das müssen wir ganz anders erreichen.

In dem vorliegenden Entwurf haben Sie gegenüber dem alten Gesetzentwurf noch ein paar Änderungen eingefügt. Diese Veränderungen verstärken allerdings den allzu detaillierten kommentarartigen Charakter mit nicht enden wollenden – lassen Sie mich sagen – ermüdenden Redundanzen und einem realitätsfernen bürokratischen Dirigismus, der sich immer wieder einseitig auf eine reine Wächterinnenfunktion der Frauenbeauftragten fokussiert und ein Grundmisstrauen im Verhältnis von Beschäftigten und der Dienststellenleitung zueinander lehrt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist keine Basis, mit der wir Gleichberechtigungspolitik machen. Sie kann nur von einem vertrauensvollen Miteinander geprägt sein und nicht von einem gesetzlich verbrieften Misstrauensverhältnis.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das von Ihnen vorgesehene umfassende gerichtliche Beanstandungsrecht der Frauenbeauftragten soll sogar gegen den ausdrücklichen Willen der davon betroffenen Beschäftigten ermöglicht werden. Allein schon aufgrund der bestehenden Rechtschutzmöglichkeiten für die individuell betroffenen Beschäftigten ist das eine vollständig überflüssige Regelung. Stellen Sie sich vor, es gibt eine Entscheidung, die betrifft eine Frau. Nach dem Gleichberechtigungsgesetz muss die Frauenbeauftragte beteiligt werden. Die Entscheidung wird von der Frau als Mitarbeiterin akzeptiert. Die Frauenbeauftragte soll dann die Möglichkeit haben, egal was die Mitarbeiterin will, dagegen Widerspruch einzulegen, und zwar individuell auf diesen Fall bezogen und nicht auf den Grundsatz und die Struktur. Nach diesem Gesetzentwurf wird die betroffene Mitarbeiterin schlicht und einfach entmündigt. Es kann doch nicht wahr sein, dass man einen solchen Weg geht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevormundung, Gängelung, Sanktionen – das ist der Grundtenor des neuen Entwurfs. Es hat sich nichts geändert an dem, was wir in der letzten Legislaturperiode schon einmal beraten haben. Er ist weit weg von dem, was wir als Instrumente einer modernen Beschäftigungspolitik in Hessen praktizieren. Wir brauchen Personalentwicklung für sachverständige und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht eine solche Gängelung, wie Sie sie vorsehen.

(Lisa Gnadl (SPD): Wie erklären Sie sich dann die Zahlen?)

Ganz ruhig, Frau Gnadl, die Zahlen sind doch gut. Das kann ich Ihnen relativ einfach sagen. Die Zahlen sind doch hervorragend: Der Frauenanteil bei den Beschäftigten in der hessischen Landesverwaltung liegt bei 54 %.

(Zurufe von der SPD)

Das ist also überparitätisch. Auch die Besetzung der Ausbildungsplätze im höheren Dienst liegt bei 59 %. Der Frauenanteil im höheren Dienst liegt bei 40 %. Im Jahr 2005 lag er noch bei 31,4 %.

Natürlich versuchen wir auch mit der Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das zu verstärken und voranzubringen. Wären Sie gestern Abend auf dem Empfang gewesen, hätten Sie mein Beispiel hören können. Dort habe ich vorgetragen, wie das hessische Sozialministerium das beispielsweise macht. Bei 380 Personen, die im hessischen Sozialministerium beschäftigt sind, haben wir 156 verschiedene Arbeitszeitmodelle. Das bedeutet einen riesigen organisatorischen Aufwand, den wir im Interesse der Frauen betreiben, um sie in Führungspositionen zu halten oder zu bringen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da brauchen wir doch nicht ein Gesetz, das letztendlich schlicht und einfach noch nicht einmal die Verfassungswirklichkeit oder die rechtlichen Gegebenheiten in Hessen berücksichtigt.

Und da berufen Sie sich auf Herrn Papier: Ja, er hat nordrhein-westfälische Gesetzgebung zugrunde gelegt. Es ist uns allerdings bekannt, möglicherweise auch Ihnen, dass wir uns in Hessen befinden und hier vollkommen andere Rechtsgrundlagen haben. Bereits bei der Einführung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wurde auf ausdrücklichen Wunsch hin nicht die qualifikationsabhängige Entscheidungsquote, auf die sich das Gutachten von Herrn Papier bezieht, als verbindlich festgelegt, sondern die sogenannte Ergebnisquote. Die verbindliche Ergebnisquote in Hessen sieht vor, dass die im Frauenförderplan festgelegten Zielvorgaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erreichen sind und eben nicht mittels sogenannter Entscheidungsquoten. Dies ist im Übrigen auch vom hessischen Staatsgerichtshof so bestätigt worden; wir befinden uns also auf rechtlich sicherem Terrain.

Immer wenn diese Diskussion geführt wird, frage ich mich, wie eigentlich die SPD, die mit einer solchen Verve einen so alten Gesetzentwurf neu vorzulegen versucht, mit dieser Frage umgeht. Ich bin schon relativ lange im Hessischen Landtag und kann mich noch an die Reden von Frau Fuhrmann und insbesondere Frau Pauly-Bender erinnern, Kolleginnen aus der vergangenen Legislaturperiode, speziell hinsichtlich der Besetzungen in bestimmten Organen, in denen die Fraktionen Besetzungsrecht haben. Da fallen mir immer die Organe des Hessischen Rundfunks ins Auge.

Als es zum damaligen Zeitpunkt um die Fragestellung ging, ob es ein Mann oder eine Frau werden sollte, kann man immer wieder sehen, wen die SPD für diese Organe des Hessischen Rundfunks auf der Grundlage ihres Benennungsrechts ausgewählt hat: Da gibt es nur Männer, keine einzige Frau. Wie sieht denn das im Einzelnen aus?

(Zurufe der Abg. Günter Rudolph und Andrea Ypsi- lanti (SPD))

Ja, Sie sind noch dabei, Frau Ypsilanti. Aber im Verwaltungsrat, in den einzelnen Bereichen?

Deswegen sage ich: Sie dürfen nicht nur den Mund spitzen, sondern müssen auch pfeifen.