Protocol of the Session on February 4, 2015

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Jetzt der Opposition zu unterstellen, wir würden das Geschäft von RWE machen, wo man jahrelang gekuschelt, Parteispenden angenommen und ihnen jetzt auch noch mit Munition für die Klage geholfen hat, ist wirklich eine Frechheit.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD – Michael Boddenberg (CDU): Haben Sie denn keine bekommen?)

Sie kritisieren Umweltministerin Hendricks zu Recht. Auch wir wollen, dass sie die Aussagegenehmigungen erteilt und nicht weiter die Aufklärung hier im Landtag behindert. Aber dann greifen Sie sich bitte auch an die eigene Nase: Wenn wir die Bundesumweltministerin auffordern, nicht weiterhin unsere Arbeit zu behindern, dann hören Sie auch auf, zu verhindern, dass wir Kanzlerin Merkel hier als Zeugin des Biblis-Untersuchungsausschusses hören. Wir sind der Meinung, dass der Fisch immer vom Kopf stinkt. Sie war die Regierungschefin, sie war frühere Bundesumweltministerin. Sie wusste – –

(Zuruf von der CDU)

Frau Kollegin Wissler, ich bin der Meinung, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Deswegen werden wir weiter beantragen, Angela Merkel als Zeugin zu benennen. Auch das dient der Wahrheitsfindung.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU)

Es antwortet der Kollege Bellino. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was den ersten Teil der Erwiderung der Kollegin Wissler anbelangt, werde ich schon darauf hinweisen dürfen, dass wir Gelegenheit haben werden, mit Herrn Edathy darüber zu sprechen, warum in dem von Ihnen angesprochenen Untersuchungsausschuss Vermerke des Landes Hessen bewusst zurückgehalten wurden – Sie wissen, wovon ich rede –, Vermerke des damaligen Verfassungsschutzes.

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU) – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Sie haben auch wieder vergessen, dass die damalige Entscheidung, die sich der Ministerpräsident und damalige Innenminister nicht leicht gemacht hat, in Absprache mit dem Verfassungsschutz und mit dem Generalbundesanwalt erfolgte

(Günter Rudolph (SPD): Meinen Sie, dadurch wird es besser?)

und man einheitlich zu der Erkenntnis gelangte, dass man sich so und nicht anders verhalten musste.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Das sind Fakten, aber die blenden Sie bewusst aus. Fragen Sie doch einmal Ihre Genossen in Berlin, Herr Rudolph.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der LINKEN)

Wenn eine Vertreterin der Nachfolgeorganisation der SED über Parteifinanzierung und Parteivermögen spricht,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, die SED geht immer! – Weitere Zurufe)

dann wird es einem schlecht. Dann wird es einem wirklich schlecht.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben in Ihrer wechselvollen Geschichte mehrfach den Namen gewechselt. Jetzt DIE LINKE, damals die WASG, davor die PDS – und PDS war der beste Name, den Sie je hatten: prinzipiell dieselben.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der LINKEN)

Und jetzt kommen Sie daher und wollen uns erziehen.

Aber das passt in das Bild der Opposition, hier von Kungelei, Mauschelei und Kuscheln zwischen der Regierung und Unternehmen zu sprechen. Das aber ist nicht angemessen. Das passt auch nicht zu einem demokratischen Staat, und es gehört sich auch nicht für eine Opposition, dies einfach so und ohne Fakten in den Raum zu stellen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Kollege Bellino. – Meine Damen und Herren, damit ist die Debatte beendet.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD. Die FDP wollte Abs. 2 gesondert abstimmen.

Wir stimmen zuerst über Abs. 2 ab. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und LINKE. Dagegen? – CDU, GRÜNE, FDP. Damit ist Abs. 2 abgelehnt.

Ich rufe Abs. 1 und 3 auf. Wer stimmt zu? – SPD, LINKE und FDP. Wer ist dagegen? – CDU und GRÜNE. Damit sind auch diese beiden Absätze abgelehnt.

Ich habe Ihnen mitzuteilen: Eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Bau von Terminal 3, Bedeutung des Flughafens als HUB – klares Bekenntnis zu Standortentwicklung und Investitionen am Standort, Drucks. 19/1553. – Die Dringlichkeit wird allseits bejaht. Dann wird das Tagesordnungspunkt 48 und kann, wenn keiner widerspricht, mit Tagesordnungspunkt 35 aufgerufen werden. – Jawohl.

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit, Drucks. 19/1554. – Die Dringlichkeit wird ebenfalls bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 49 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 34 aufgerufen werden. – Das ist so. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2015 (Haus- haltsgesetz 2015) – Drucks. 19/1505 zu Drucks. 19/1228 zu Drucks. 19/1001 –

Hierzu werden die Änderungsanträge der Fraktion der FDP, Drucks. 19/1531 bis 19/1534, und die Änderungsträge der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/1537 bis 19/1540, aufgerufen.

Außerdem wird Tagesordnungspunkt 36 aufgerufen:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2014 bis 2018 – Drucks. 19/1506 zu Drucks. 19/1050 –

Zu beidem ist Herr Kollege Decker Berichterstatter. Ich bitte nun den Herrn Abgeordneten um die Berichterstattung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses mitteilen, zunächst zum Haushaltsgesetz:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung – die sich daraus ergebende Fassung ist

der Drucksache als Anlage beigefügt – in dritter Lesung anzunehmen:

In § 1 wird die Angabe „32.754.458.600 €“ durch die Angabe „33.022.402.600 €“ ersetzt.

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen verschiedene Beschlüsse zu fassen. Das Vorlesen erspare ich jetzt Ihnen und mir. Die können Sie alle wunderbar der Vorlage entnehmen.

Ich verlese jetzt die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zur Finanzplanung:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Finanzplan des Landes Hessen zur Kenntnis zu nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Vielen Dank, Herr Berichterstatter, lieber Kollege Decker. – Ebenfalls mit aufgerufen wird nach § 37 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Frage 201 des Abg. Warnecke, SPD, aus der gestrigen Fragestunde. Herr Kollege, bitte stellen Sie Ihre Frage.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt Sie die Auffassung des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier aus der zurückliegenden Haushaltsdebatte vom 16. Dezember 2014, wonach die im damaligen Haushaltsentwurf geplante Zuführung von 180 Millionen € aus der Rücklage des Landes als „entnehmen“, hingegen die SPD-Forderung, dem Landeshaushalt 90 Millionen € aus der Rücklage zuzuführen, als „plündern“ und „verbrauchen“ zu bewerten sei?

Herr Finanzminister.

Herr Abg. Warnecke, vielleicht zunächst zum Hintergrund. Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung, wie er zum damaligen Zeitpunkt dem Landtag zur Beratung vorlag, sah eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 186 Millionen € zur Deckung des Haushalts vor. Das dürfte in der Sache unstreitig sein. In der Sache ebenfalls unstreitig dürfte sein, dass dann noch ein Rest in der allgemeinen Rücklage, sozusagen als Notgroschen, von 90 Millionen € verblieb.