Protocol of the Session on April 24, 2018

Ich will als letzte Bemerkung zu diesem Gesetz heute ganz klar sagen: Herr Heinz, Sie haben es weit von sich gewiesen; Sie wollten keinen gläsernen Staat haben, weil das gläserner Bürger heißt. Ich widerspreche Ihnen ausdrücklich. Wir wollen ein gläsernes Rathaus, wir wollen gläserne Ministerien, und wir wollen eine gläserne Staatskanzlei, weil diese Daten, mit denen dort gearbeitet wird, nicht dem Staat gehören, sondern Bürgerinnen und Bürgern, die zu Recht ein Auskunftsrecht gegenüber der Verwaltung – nichts anderes ist es – einfordern können wollen, damit wir alle im Zweifelsfall verstehen und kontrollieren können, wie dieser Staat handelt. Da geht es nicht um Schnüffelei, sondern da geht es um Transparenz. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wilken. – Als Nächster spricht Herr Abg. Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann an der Debatte sehen, wie unterschiedlich Anhörungen aufgefasst und wahrgenommen werden. Es hat das ganze Potpourri dessen gegeben, wie man so einen Gesetzentwurf bewerten kann. Ich sage nachher noch etwas zur Informationsfreiheit – vielleicht fangen wir hier auch damit an –, weil das eigentlich die gesamte Debatte bestimmt hat. Ich kann das auch verstehen, weil das für Sie der politische Punkt ist, wo Sie versuchen, den Keil zwischen CDU und GRÜNE zu treiben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das klappt ja nicht! Ihr seid ja wie eines!)

Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir Ihnen das von Anfang an gesagt haben. Kollege Heinz hat es gerade wieder betont. Wir haben es bei verschiedenen Debatten, wo Sie Informationsfreiheitsgesetze gefordert haben, immer wieder betont: Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, etwas zu machen. Das machen wir jetzt. Wir haben aber in vielen Punkten keine Einigung erzielt, bzw. wir sehen viele Punkte anders als die Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Das ist auch kein Geheimnis. Das haben wir hier immer wieder gesagt. Aber die Regelungen im Vierten Teil dieses Gesetzes sind ein erster Schritt in Richtung Informationsfreiheit. Von daher glaube ich, dass wir einen guten Schritt getan haben. Ich finde, das sollte man vielleicht einmal feststellen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich habe es schon in der ersten Lesung gesagt, und ich finde, dass es zu kurz greift, wie hier diskutiert worden ist, wie hier über diesen gesamten Regelungskomplex geredet worden ist. Ich will es noch einmal betonen, weil es mir in der Diskussion fehlt.

Was wir heute beraten, auch den Vierten Teil, die Frage der Informationsfreiheit, ist ein riesiges Werk und ist ein riesiger Schritt für die europäische Datenschutzpolitik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Riesenschritt. Wir setzen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung durch.

(Zurufe von der SPD)

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist demnächst unmittelbar geltendes Recht. Das heißt, Datenschutzregelungen gelten in allen europäischen Ländern. Das, was wir bisher gehabt haben, dass es sehr unterschiedliche Standards beim Datenschutz gab, diese Dinge werden geändert. Es gibt Mindeststandards, an die sich alle Länder zu halten haben. Ich finde, das ist ein großer Schritt nach vorne beim Datenschutz. Das sollte man in einer solchen Debatte auch würdigen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Zweiter Punkt. Wir setzen die Europäische Datenschutzrichtlinie um – auch ein großes Werk, das hier umgesetzt

wird. Wir setzen mit diesem Gesetz das Bundesdatenschutzgesetz um. Wir machen die eigenen Regelungen des Hessischen Datenschutzgesetzes, und wir regeln im Vierten Teil des Datenschutzgesetzes dann auch die Informationsfreiheit.

Ich will die Kolleginnen und Kollegen, die vor mir geredet haben, daran erinnern, wie die Zeitabläufe waren. Vielleicht kann man sich das intellektuell vor Augen führen, wie man dann zu solchen Gesetzen kommt. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist im Mai 2016, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ins Werk gesetzt worden.

Ich war neulich mit dem Kollegen Jan Philipp Albrecht zusammen, der das als Berichterstatter im Europäischen Parlament vertreten hat, und wir haben über diesen Zusammenhang geredet: im Mai 2016 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Dann haben wir das Bundesdatenschutzgesetz, das sich an diese Regelungen anpassen musste; das war im November 2017. Wir sind jetzt mit den Regelungen, die wir hier treffen, im April 2018. Allein schon an diesen Zeitabläufen können Sie sehen: Wenn Sie die Datenschutz-Grundverordnung umsetzen wollen, wenn Sie gleichzeitig auch noch die Änderungen ins Gesetz einfügen wollen, die im Bundesdatenschutzgesetz drin sind, dann frage ich mich, wie Sie mit all der Fachkompetenz, wie Sie hier vorgetragen haben, dieses Gesetz schneller auf den Weg bringen könnten, als diese Koalition es gemacht hat. Das ist wirklich ein bisschen eine intellektuelle Beleidigung. Aber ich will das einmal beiseiteschieben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die Zeitabläufe sind nun einmal so gewesen. Wenn Sie dann auch noch die 28 Gesetze anschauen, die spezialgesetzliche Änderungen erfahren – der Kollege Holschuh hat das dankenswerterweise gesagt –, dann sehen Sie, was für eine Arbeit es gewesen ist, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Dafür will ich ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport danken, die maßgeblich daran mitgearbeitet haben und die auch in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten, der bei der Erstellung des Gesetzentwurfs ganz eng eingebunden war, viel Arbeit investiert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich könnte jetzt aufzählen, was für ein Quantensprung das ist. – Sie müssen sich irgendwann schon einmal entscheiden. Erst beschimpfen Sie uns dafür, dass wir uns von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen lassen, und sagen, dass das, was wir vorlegen, miserabel ist. Am Ende bedanken Sie sich auch bei den Mitarbeitern dafür, dass sie an unserem miserablen Gesetz mitgearbeitet haben. Sie müssten sich in der Argumentation vielleicht schon ein bisschen freier machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Aber okay, das Gesetz ist auf dem Weg. Von daher will ich, weil die Kritik hier aufgekommen ist, noch einmal den Datenschutzbeauftragten zitieren. Der Datenschutzbeauftragte hat in der Innenausschusssitzung am 12.04.2018 gesagt, mit der anstehenden Novelle werde das modernste Datenschutzrecht geschaffen. Ich finde, darauf können wir

als Koalition stolz sein, dass wir ein solches Gesetz vorlegen. Das, was Sie hier vorgetragen haben, stimmt zumindest nicht mit dem überein, was in dem Gesetz steht und was der Datenschutzbeauftragte dazu gesagt hat.

Sie haben auch das Informationsfreiheitsgesetz in die Debatte gebracht und die meisten Regelungen daraus kritisiert. Ich will auch da noch einmal an die Anhörung erinnern. Wir hatten eine Bandbreite von Leuten, die angehört worden sind. Es gab Leute, die gesagt haben: Das Informationsfreiheitsgesetz brauchen wir überhaupt nicht, das ist vollkommen irre, was ihr da schafft. – Ich nenne alle aus dem Bereich der kommunalen Verwaltung. Dann waren noch die Kammern dabei, die gefordert haben, dass sie gar nicht drinstehen können. Da gab es große Kritik von denen, die gesagt haben: Das geht viel zu weit, das brauchen wir alles nicht. – Dann gab es diejenigen, die auf der anderen Seite gesessen haben – die haben Sie gerade zitiert –, die gesagt haben: Das ist alles schlecht, das ist viel zu wenig. – Wenn Sie so eine Anhörung auswerten, müssen Sie sich vielleicht auch einmal deren Stellungnahmen anschauen.

Noch einmal: Wir haben das umgesetzt. Ich könnte mir, was die Informationsfreiheit angeht, viele Regelungen vorstellen, die weiter gehen. Ich stimme mit dem Kollegen Rüdiger Holschuh vollkommen überein, wenn er sagt, dass zu einer modernen Gesellschaft natürlich der informierte Bürger gehört. Der Bürger, der mitbestimmen soll, der mitarbeiten soll, den man einbeziehen will, muss informiert sein, dem muss ich Informationen zur Verfügung stellen, am besten schon viel früher als über ein Informationsfreiheitsgesetz. Meine Vorstellung ist, dass wir da open government haben, dass Sachen, die sowieso vorliegen, gleich im Netz sind.

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Dann brauche ich erst gar keine Anträge bei Behörden zu stellen, um das einzusehen. Nur, in einer Koalition ist es nun einmal so, dass nicht das Wünschenswerte und das von einer Fraktion Präferierte durchgesetzt wird, sondern dass in solchen Gesetzgebungsverfahren Kompromisse gesucht werden. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU sehen das in dieser Frage etwas anders.

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Deswegen glaube ich, dass wir hier einen ersten Schritt gegangen sind und dass auf diesen ersten Schritt natürlich weitere Schritte folgen können.

Ich war neulich bei der Tagung der Informationsfreiheitsbeauftragten der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland eingeladen, und genau diesen Themenkomplex haben wir diskutiert. Ich habe auch dargestellt, was wir machen und warum wir das so machen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass in dieser Veranstaltung der Informationsfreiheitsbeauftragten der Bundesländer mehr Verständnis für politische Prozesse vorhanden ist, als ich in der Debatte in diesem Hause heute gesehen habe. Die hatten nämlich sehr viel Verständnis dafür, dass solche Gesetze in Zusammenarbeit zweier Fraktionen entstehen und dass das, was am Ende vorgelegt wird, ein Kompromiss ist. Ich glaube, das macht die SPD auf Bundesebene in vielen Punkten auch so. Deswegen sollte man das vielleicht einmal in Erinnerung rufen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Schluss kommen. Wir haben noch einen umfangreichen Ände

rungsantrag vorgelegt. Dieser umfangreiche Änderungsantrag beinhaltet im Übrigen auch viele Vorschläge, die von den Datenschutzbeauftragten gemacht worden sind: Die Regelungen über die Videoüberwachung werden enger gefasst. Die Informationspflichten bei der Erhebung von Daten werden gestärkt, und da wird noch nachjustiert. Auch in sprachlichen Dingen, was die Informationsfreiheit angeht, justieren wir nach. Von daher ist es nicht ganz richtig, was hier behauptet worden ist, dass wir keine Anregungen der Datenschutzbeauftragten übernommen hätten. Die Vorschläge, die da gemacht worden sind, haben wir in großen Teilen übernommen.

Ich freue mich auf die Diskussion heute Abend im Ausschuss, auch wenn es spät wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Beuth. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur des Innenministeriums, sondern aller Häuser der Landesregierung wertgeschätzt und anerkannt haben. Ich finde es schon bemerkenswert, was da in einer relativ kurzen Zeit geleistet wurde. Diese relativ kurze Zeit war nicht von uns ausgelöst, sondern, wie Sie alle wissen, auch wenn es anders behauptet worden ist, der Tatsache geschuldet, dass das Bundesdatenschutzgesetz erst im Sommer des letzten Jahres überhaupt das Licht der Welt erblickt hat. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen nicht nur unseres Hauses, sondern der kompletten Landesregierung sehr dankbar, die die Regelungen in 28 Fachgesetzen und im Datenschutzgesetz und darüber hinaus noch ein Informationszugangsgesetz zu machen hatten. Das ist wirklich ein sehr gutes Werk.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich werde mich bemühen, keine Ältestenratssitzung zu provozieren. Aber die Tatsache, dass ein Abgeordneter dieses Gesetz hier als „Quatsch“ bezeichnet hat, ist zumindest maßlos in der Kritik. Diese Unverschämtheit weise ich mit Nachdruck zurück.

Meine Damen und Herren, wenn man den Umfang des Gesetzentwurfs berücksichtigt, ist der Umfang der Kritik daran verhältnismäßig gering – nicht hier im Plenarsaal, sondern von denjenigen, die etwas von der Sache verstehen, also von den Sachverständigen im Innenausschuss des Hessischen Landtags. Viele der angehörten Sachverständigen haben den Entwurf insgesamt begrüßt, wobei insbesondere die Verbindung der Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung mit der Umsetzung der JI-Richtlinie in einem einzigen Gesetz begrüßt wurde.

Kritik am Gesetzentwurf wurde im Wesentlichen mit Zweifeln an der Vereinbarkeit einzelner Regelungen mit den Vorschriften des EU-Datenschutzrechts begründet und

in Bezug auf den Teil des Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes geäußert, der das Informationszugangsrecht regelt.

In Bezug auf die Bedenken, die an der Vereinbarkeit einzelner Vorschriften mit dem Europarecht geäußert wurden, war einiges prüfenswert. Insgesamt ist dazu aus Sicht der Landesregierung jedoch festzustellen, dass die Kritik zurzeit notwendigerweise eine Interpretation des EU-Rechts darstellt. Eine hundertprozentig sichere Auslegung ohne auch nur eine einzige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist daher im Moment überhaupt nicht möglich. Insofern ist aus Sicht der Landesregierung der Gesetzentwurf in seiner wesentlichen Struktur erhalten geblieben und begrüßenswert.

Auch vor diesem Hintergrund haben wir Ihnen dieses Gesetz synchron mit dem Bundesdatenschutzgesetz vorgelegt, weil wir natürlich davon profitieren werden, wenn das Bundesdatenschutzgesetz einer Auslegung vor deutschen Gerichten zugeführt wird, dass wir ganz unmittelbar auch unsere eigenen Auslegungskriterien für unser hessisches Datenschutzrecht entsprechend anpassen können.

Der zweite nennenswerte Kritikpunkt steht natürlich im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Informationsfreiheit. Das war schon deshalb zu erwarten, weil bei einigen Interessenvertretern offenbar eine sehr idealistische Sicht – um es einmal vorsichtig zu formulieren – auf das Recht des Informationszugangs besteht. Diese Kritiker übersehen vielfach, dass es in jedem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz stets Regeln zur Beschränkung des Anspruchs geben muss. Der Schutz pesonenbezogener Daten, der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder der behördlichen Entscheidungsprozesse erfordert eben diese Beschränkungen. Man kommt also in keinem Informationsfreiheitsgesetz ohne solche Ausschlussgründe aus.

Dennoch wird immer wieder der Eindruck erweckt, dass das möglich sei. Die Kritik an diesem Gesetzentwurf, er enthalte zu viele Ausschlussgründe, relativiert sich insoweit bereits. Der vorgelegte Gesetzentwurf hinkt anderen Informationsfreiheitsgesetzen in keiner Weise hinterher.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie noch einmal darauf hingewiesen haben, dass wir das Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei entsprechend ausgenommen haben. Wir haben sie mit entsprechenden Bereichsausnahmen versehen. Das ist, anders, als hier in der Debatte behauptet wurde, überhaupt kein Einzelfall. Es ist die Mehrheit der Bundesländer, die eine Bereichsausnahme für deren Landesämter für Verfassungsschutz vorsehen. Das sind BadenWürttemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Bund. Meine Damen und Herren, tun Sie doch nicht so, als ob das irgendeine exklusive Nummer von Schwarz-Grün in Hessen wäre. Das ist schlicht und ergreifend falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich ist es so, dass auch in anderen Bundesländern die Polizei entsprechend ausgenommen wurde. Möglicherweise geschah das nicht in jedem Detail. Abgesehen von Bayern, das die Polizei ausgenommen hat, sind in den anderen Bundesländern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,

Baden-Württemberg, Hamburg, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen, über die Überleitungsnorm entsprechende Bereichsausnahmen vorgesehen. Auch das ist nicht verwunderlich.