Protocol of the Session on December 12, 2017

Die zweite Tranche, die zum Schuljahr 2017/18 gestartet ist, befindet sich zurzeit im Implementierungsjahr, wird geplant und strukturiert und besteht vorläufig aus 36 inklusiven Schulbündnissen. Im Implementierungsjahr können die geplanten Zuschnitte der Schulbündnisse überdacht und angepasst werden, was auch zu einer Veränderung ihrer Anzahl führen kann. Von diesen 36 inklusiven Schulbündnissen befinden sich fünf im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, zwei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, zwei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis, sechs im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Lahn-DillKreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, fünf im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Marburg

Biedenkopf, sechs im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main, sechs im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden und vier im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Die dritte und letzte Tranche startet zum kommenden Schuljahr 2018/19 und wird nach vorläufiger Planung 27 inklusive Schulbündnisse haben. Von diesen werden sich voraussichtlich vier im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis, sechs im Bezirk des Staatlichen Schulamts für die Stadt Frankfurt am Main, drei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Fulda, sechs im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis, drei im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Landkreis und die Stadt Kassel und fünf im Bezirk des Staatlichen Schulamts für den Main-KinzigKreis befinden.

Frage 906, Frau Abg. Löber.

Ich frage die Landesregierung:

In welchen Regionen in Hessen wird bzw. wurde das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet und nicht durch DVB-T2 HD ersetzt?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Frau Abg. Löber, zur Beantwortung Ihrer mündlichen Frage habe ich zuständigkeitshalber den Hessischen Rundfunk, das Zweite Deutsche Fernsehen und die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien um eine Stellungnahme gebeten. Die mündliche Frage lässt sich auf der Grundlage der Stellungnahmen wie folgt beantworten.

Bei der Umstellung des digitalen Antennenfernsehens auf den neuen DVB-T2-HD-Standard ist es gelungen, die Flächenversorgung in Hessen weitgehend zu erhalten und die Versorgung in Kassel und Darmstadt sogar zu verbessern. Hier ist der Empfang jetzt mit einer kleinen Zimmerantenne möglich.

Das Sendegebiet der privaten Programme wird erstmals auf die Region Nordhessen ausgedehnt. Es werden neue Senderstandorte in Kassel in Betrieb genommen, aber auch in Darmstadt – in Südhessen. In der Rhön werden die Sender des Bayrischen Rundfunks und des Hessischen Rundfunks zusammengelegt. An der westlichen Grenze von Hessen wird der Senderstandort Angelburg ab dem 25. April 2018 ersatzlos außer Betrieb genommen. Das bisherige Versorgungsgebiet des Senders Angelburg wird schon heute weitestgehend durch den Sender auf dem Großen

Feldberg sowie den Sender Rimberg mit DVB-T2 HD abgedeckt.

Der Aufbau und Betrieb neuer DVB-T2-HD-Sendeanlagen an diesem Standort wäre mit weniger als 5.000 tatsächlich betroffenen Haushalten im Lichte der Einsparvorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, KEF, ökonomisch nicht sinnvoll und nicht realisierbar.

Im Falle etwaiger weiterer technischer Detailfragen sind wir, die Staatskanzlei, gerne bereit, geeignete Ansprechpartner beim Hessischen Rundfunk, beim ZDF oder bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zu benennen.

Zusatzfrage, Frau Löber.

Sehen Sie es nicht so, dass man terrestrisches Fernsehen auch im Katastrophen- und Notfall für Informationen benötigen würde, da Internet und Mobilfunk dann nicht immer gewährleistet sind, um Informationen weiterzugeben?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Frau Abg. Löber, diese Frage sehen wir ähnlich. Sie wissen, dass gerade bei Katastrophenfällen der Rundfunk genutzt werden kann. In Hessen ist eine Vollabdeckung gegeben.

Zusatzfrage, Herr Dr. Wilken.

Herr Wintermeyer, haben Sie Kenntnis darüber, welche Kosten durch die Umstellung auf die Verbraucher zugekommen sind und ob es in Einzelfällen Probleme gegeben hat, dass Zuschüsse, beispielsweise von öffentlichen Stellen, beantragt worden sind?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Wilken, das ist mir aktiv nicht bekannt. Das könnten wir Ihnen höchstens durch Nachfrage bei den Anstalten, die dafür zuständig sind – das hatte ich betont –, in Erfahrung bringen. Ich weiß jedenfalls, dass wir und auch die Landesanstalt für privaten Rundfunk in Hessen bei der Verbreitung von DVB-T2 HD darauf achten, dass Gebiete „bestrahlt“ werden, die vielleicht nicht unbedingt beson

ders interessant sind. Wir gehen, wie gesagt, davon aus, dass der Wechsel von DVB-T1 zu DVB-T2 für das Land Hessen im Vergleich zu anderen Flächenländern in Deutschland, nach Auskunft der Ingenieure vom hr und auch der LPR Hessen, alles in allem gut verlaufen ist. Er ist auch ohne Versorgungseinbußen vonstattengegangen. Die Region Nordhessen/Kassel – ich sagte es bereits – kommt sogar erstmals in den Genuss, neben den öffentlichrechtlichen zukünftig auch private Programme über DVB-T empfangen zu können.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Löber.

Wäre es nicht gerade in einer strukturschwachen Region, wie unter anderem in Angelburg, sinnvoll, vonseiten der Landesregierung zu schauen, dass der Sender Angelburg nicht nur abgeschaltet wird, sondern eben auch durch DVB-T2 HD ersetzt wird, um gerade in dieser infrastrukturschwachen Region weiter terrestrisches Fernsehen zu ermöglichen?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Da die Hessische Landesregierung nicht entscheidet, wo DVB-T2 angeboten wird, sondern, wie ich bereits vorhin ausführte, der Hessische Rundfunk und das Zweite Deutsche Fernsehen, auch unter Zuhilfenahme der Landesanstalt für privaten Rundfunk, kann ich Ihnen diese Frage nicht in Zuständigkeit beantworten.

Frage 909, Herr Abg. Bauer.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Fahndungsergebnisse wurden im Rahmen der Kontrolltage „Mobile Kriminalität“, die vom 24. bis 26. Oktober 2017 im Bereich des PP Südhessen durchgeführt wurden, erzielt?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abgeordneter, beachtliche Erfolge.

(Nancy Faeser (SPD): Natürlich!)

Ziel der länderübergreifenden Kontrolltage „Mobile Kriminalität“ vom 24. bis 26.10.2017 im Bereich Südhessen war die Bekämpfung der Eigentums- und Straßenkriminalität.

Flächendeckende Kontrollen des Individualverkehrs sowie des nationalen und internationalen Kleinbusverkehrs führten neben der Festnahme von Straftätern insbesondere zur Aufhellung täter- und deliktbezogener Dunkelfelder.

Neben zahlreichen hessischen Einsatzkräften waren auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, der Zollbehörden sowie insbesondere Fahnderinnen und Fahnder aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern beteiligt. In der Spitze waren täglich bis zu 140 Kontroll- und Ermittlungskräfte eingesetzt.

Schwerpunktmäßig wurden auf südhessischen Bundesautobahnen sowie angrenzenden Bundesstraßen mobile Kontrollen durchgeführt. 155 vorläufige Festnahmen, drei Haftbefehle, 35 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, zehn Verstöße gegen das Waffengesetz, zwölf Fälle von Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch sowie sieben Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und ein Fall wegen Widerstands gegen die Einsatzkräfte belegen beeindruckend die Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen.

Insbesondere konnten zwölf Tatverdächtige festgenommen werden, die aufgrund ihrer gezeigten Professionalität bei der Tatbegehung bzw. der bei ihnen aufgefundenen Spezialwerkzeuge sowie der vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse vermutlich der organisierten Eigentumskriminalität zugerechnet werden können.

Rund 40 Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und im Zusammenhang erhobene Sicherheitsleistungen sowie 22 Blutentnahmen wegen des Verdachts des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel und Alkohol haben auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und -moral beigetragen. Ich bleibe dabei: beachtliche Erfolge.

(Gerhard Merz (SPD): Wunderbar!)

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Herr Staatsminister Beuth, verbunden auch mit meinen herzlichen Glückwünschen zu Ihrem, wenn ich das richtig verstanden habe, 35. Geburtstag – jedenfalls hatte der Präsident so etwas angedeutet –, die Frage, warum diese Aktion entgegen der vorherigen diesmal nicht im Vorfeld öffentlich publik gemacht wurde.

Herr Staatsminister Beuth.

Es gibt unterschiedliche Kontrolltage. Es gibt Kontrollund Fahndungstage, die wir im Zuge – ich sage einmal: weitestgehend – der Eigentumskriminalität, also Aufdeckung von Wohnungseinbruch, Diebstahl usw., gemeinsam mit unseren Partnerländern, die ich eben genannt habe, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, durchführen. Mit diesen Ländern haben wir eine Kooperation. Das ist eine Zielrichtung auf die Wohnungseigentumskriminalität.

Es gibt aber auch Fahndungs- und Kontrolltage unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit. Insbesondere, wenn es darum geht, dass Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden sollen, ist es natürlich im Zuge unseres aufklärenden Handelns gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern angezeigt, das vorher breit publik zu machen.

Die Frage 915 wurde von der Fragestellerin zurückgezogen.

Frage 916, Herr Abg. Di Benedetto.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie den bereits mehrfach angekündigten Integrationsplan vorlegen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, der Integrationsplan ist vom hessischen Kabinett verabschiedet worden. Er wird nächste Woche der Integrationskonferenz vorgestellt.

(Ernst-Ewald Roth (SPD): Geht doch!)