Wie gesagt, ich habe mit den beiden Kirchenvertretern über die unglückliche Darstellungsform in der Tabelle bereits gesprochen und erklärt, dass das in der Tat sehr unglücklich gelaufen ist.
Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, es sei eine unglückliche Darstellung. Fällt eigentlich niemandem auf, dass es mehr als eine unglückliche Darstellung ist, wenn eine katholische Domgemeinde in diesem Zusammenhang von Ihnen so diffamiert wird?
Sie haben jetzt zweimal erklärt, dass Sie mit den Kirchenvertretern gesprochen haben. In welcher Form wurde denn Ihre Entschuldigung angenommen?
Herr Abgeordneter, ich habe mit den Kirchenvertretern die Frage der unglücklichen Darstellung, so wie ich es eben dargestellt habe, erörtert.
Es ging hier um die Frage, wo entsprechende Vorfälle oder Ähnliches vorkommen können, wo eine Wahrscheinlichkeit oder eine Befürchtung besteht; so haben wir die Fragestellung des Abg. Rentsch interpretiert. Daraufhin haben wir versucht, eine umfassende Antwort zusammenzustellen.
(Günter Rudolph (SPD): Sie könnten sich auch einfach entschuldigen! Aber das ist, glaube ich, zu viel verlangt!)
Herr Minister, das interreligiöse Friedensgebet, an dem Christen, Muslime und Juden teilgenommen haben, war auch eine Veranstaltung der katholischen Domgemeinde in
Wetzlar und wurde in die Nähe von Antisemitismus gerückt. Wir wissen, dass gerade die christlichen Kirchen und andere, die in der Liste aufgeführt sind, sehr aktiv im Kampf gegen Antisemitismus sind.
Deswegen noch einmal die Frage: Sie haben jetzt das Wort „unglücklich“ benutzt. Wäre es aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll, die Antwort auf die Kleine Anfrage und auch die Anlage zurückzuziehen und sich offiziell bei all denen zu entschuldigen, die Sie aufgrund dieser Auflistung in die Nähe von Antisemitismus gerückt haben?
Frau Abg. Wissler, die Hessische Landesregierung hat niemanden, auch nicht mit der Darstellung in der Tabelle, in den Bereich des Antisemitismus oder Ähnliches gerückt.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Soll das jetzt ein Witz sein? – Günter Rudolph (SPD): Größe muss man auch zeigen! – Janine Wissler (DIE LINKE): Steht doch hier drin!)
Herr Minister, habe ich Sie bei Ihrer vorvorherigen Antwort richtig verstanden, dass es für die Einstufung als antizionistisch oder antisemitisch bereits reicht, dass es bei einer solchen Veranstaltung zu Vorfällen dieser Art kommen kann, unabhängig davon, wer der Veranstalter ist?
Herr Abg. Merz, Sie müssen sich die Fragestellung in der Kleinen Anfrage anschauen. Wir haben auf die Kleine Anfrage entsprechend geantwortet. Zum Umfang der Darstellung in der Anlage habe ich mich geäußert.
(Gerhard Merz (SPD): Sie haben sich eben aber anders geäußert! – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Das ist Ihre Interpretation. Ich habe nichts dazu zu sagen – außer dass jetzt die Frage 841 kommt. Frau Abg. Heitland.
Wie gestaltet sich – nach erfolgter Erteilung des „Sichtvermerkes“ durch den Bund – der weitere Terminplan zur Realisierung der temporären Seitenstreifenfreigabe auf der A 5 zwischen Darmstadt-Eberstadt und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg?
Sehr geehrte Frau Abg. Heitland, mit Schreiben vom 13.06.2017 und 27.06.2017 hat der Bund seine Zustimmung zur Errichtung der Streckenbeeinflussungsanlage auf der A 5 zwischen Darmstadt-Eberstadt und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg erteilt. Diese Streckenbeeinflussungsanlage ist die technische Voraussetzung für eine temporäre Seitenstreifenfreigabe.
Die temporäre Seitenstreifenfreigabe soll im vorliegenden Fall im Streckenabschnitt zwischen Landesgrenze und Darmstadt-Eberstadt in Fahrtrichtung Frankfurt am Main bereits ab der Landesgrenze beginnen und in Fahrtrichtung Basel im Bereich der Anschlussstelle Heppenheim enden. Um die Einrichtung der Seitenstreifenfreigabe in Fahrtrichtung Basel über die Anschlussstelle Heppenheim hinaus zur Verbesserung der Verkehrseffizienz zu ermöglichen, laufen derzeit noch Abstimmungsgespräche zwischen Hessen Mobil und dem Bundesverkehrsministerium.
Nach welchen Kriterien bzw. auf welcher Grundlage können Kommunen und Landkreise eine Landesförderung für den Ausbau ihrer Radwege erhalten?
Sehr geehrter Herr Abg. Bauer, das Land fördert den Neuund Ausbau der Radwege und der kombinierten Geh- und Radwege von Kommunen und Landkreisen mit jährlich rund 8 Millionen €. Im laufenden Jahr kommen 4 Millionen € pro Jahr aus dem Förderprodukt Nahmobilität neu hinzu. Damit steht neben Mitteln für den Bau von Radund Gehwegen nun auch Unterstützung für Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die 2016 gegründete und allen Kommunen offenstehende Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen den Austausch der Kommu
nen, Hochschulen und Verbände. Ziel der AGNH ist es, bessere Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen und insbesondere durch Information einen effektiveren Mitteleinsatz zu ermöglichen.
Grundlage für die Landesförderung für den Ausbau von Radwegen für Kommunen und Landkreise sind das Entflechtungsgesetz, ehemals Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, und das Finanzausgleichsgesetz. Kriterien für die Auswahl und Priorisierung der Vorhaben sind insbesondere das Nutzenverhältnis, d. h. für welche zukünftigen Verkehrsaufkommen mit der Zuwendung ein Nutzen erzielt werden kann, die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Netzbedeutung, d. h. welche Bedeutung die Maßnahme im Gesamtnetz der Radwege hat, und die Verbesserung der Qualität, d. h. der Umfang der qualitativen Verbesserung für die Radfahrerinnen und Radfahrer, beispielsweise durch Querungshilfen. Zusätzlich wird berücksichtigt, ob die Maßnahme eine landesweite Bedeutung hat. Dies trifft in der Regel für die hessischen Radfernwege und einige weitere überregionale Radrouten zu.
Wer hat für Hessen an der Konferenz der Beauftragten für Informationsfreiheit in den Ländern am 13. Juni 2017 in Mainz teilgenommen?
Herr Abgeordneter, an der Konferenz der Beauftragten für Informationsfreiheit der Länder in Mainz am 13. Juni 2017 hat kein Vertreter aus Hessen teilgenommen.
(Günter Rudolph (SPD): Es gibt ja auch kein Gesetz in Hessen! Dann braucht man auch nicht hinzugehen! Das ist logisch!)
Herr Minister Beuth, finden Sie es nicht auch ärgerlich, dass Hessen bei auf der Konferenz besprochenen wichtigen Themen wie Transparenz bei Geheimdiensten oder Vorgehen gegen Fake-News außen vor war, weil die Landesregierung es trotz mehrfacher Ankündigungen noch nicht hinbekommen hat, ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vorzulegen?
Herr Abgeordneter, wie Sie wissen und wie hier mehrfach dargelegt, wird ein Informationsfreiheitsgesetz gemeinsam mit dem Datenschutzgesetz in nächster Zeit vorgelegt werden. Da werden die entsprechenden Regelungen vorhanden sein, die am Ende einen Beauftragten für Informationsfreiheit beinhalten müssen, der dann auch an Konferenzen teilnehmen kann.