Birgit Heitland
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Informationszeitalter des 21. Jahrhunderts sorgen Internet, neue digitale Plattformen und Portale sowie immer neue und leistungsfähigere Multimediageräte dafür, dass die Welt immer kleiner wird und die Kommunikation sich beschleunigt. Aber auch Dienstleister, Industrie und Handel machen branchenübergreifend von den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung Gebrauch. Deshalb ist es so wichtig, dass neben Wirtschaft und dem privaten Bereich auch der öffentliche Sektor mit der Zeit geht; denn eine gute digitale Infrastruktur vereinfacht nicht nur den Alltag der Bürgerinnen und Bürger, sondern erhöht auch die Geschwindigkeit und Qualität der behördlichen Arbeit, wodurch sich übrigens auch bares Geld sparen lässt.
Als ganz aktuelles und beispielhaftes Pilotprojekt ist an dieser Stelle das innovative Engagement des Jobcenters „Neue Wege“ in meinem Heimatskreis Bergstraße zu erwähnen. Gefördert mit 87.000 € aus Landesmitteln, wird dort an der Digitalisierung, der Schnittstelle zwischen Kunde und Jobcenter gearbeitet. Unsere Strategie zielt natürlich darauf ab, solche guten Programme nach erfolgreicher Testphase auch weiteren Institutionen zugänglich zu machen.
Liebe Kollegen der FDP, wir kennen die Bedeutung der Digitalisierung natürlich sehr gut. Wir wollen die Digitalisierung. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass Digitalisierung nicht nur Chancen, sondern auch Risiken birgt. „Digital first. Bedenken second“ schrieben Sie auf Ihre Wahlplakate zur Bundestagswahl. Ich erinnere mich noch sehr gut daran. Bedenken hatten Sie am Ende aber doch. Das ist aber ein anderes Thema.
Wir haben keine Bedenken. Wir haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, und das ist der Unterschied.
Wie gesagt, unabhängig von der Zielsetzung dürfen wir die Risiken nicht ignorieren. Böswillige Software hat doch gezeigt, dass mehr digitale Infrastruktur gleichzeitig mehr Angriffsfläche für Kriminelle und Hacker bedeutet. Wir müssen daher zunächst sicherstellen, dass die empfindlichen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger sowie die behördlichen Systeme nach höchstem Maßstab gesichert werden.
Innenminister Peter Beuth hat dazu bereits im Jahr 2016 das Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit Hessen gegründet. Anfang Oktober 2017 wurden die Sicherheitsstrukturen und die digitale Infrastruktur im Kreis Bergstraße und in der Stadt Wetzlar als Piloten auf Basis der Initiative auf die nächste Stufe erweitert. Ausgehend von diesen Ergebnissen werden so auch weitere Kommunen in Hessen von modernen Sicherheitssystemen und dem Know-how des Dienstleistungszentrums profitieren, meine Damen und Herren.
Hinzu kommen fortlaufende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der IT-Infrastruktur der Landesverwaltung. Somit engagieren wir uns für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Cyberkriminalität und bieten Beratungsmöglichkeiten für Kommunen, Unternehmen und Verwaltungen.
Neben der Prävention und Soforthilfe optimieren wir gleichzeitig die Abläufe in Strafverfolgung und Justiz. Wir bieten eine schnelle, bürgernahe und serviceorientierte Justiz mit elektronischem Rechtsverkehr und papierlosen Verfahren. So gewährleisten wir die Leistungsfähigkeit der Judikative im Zeitalter der Digitalisierung. Damit ist Hessen E-Justice-Land Nummer eins in Deutschland.
Liebe Kollegen der FDP, Digitalisierung darf nicht als ein einmaliges Ereignis betrachtet werden. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Innovation im digitalen Sektor erfordern schließlich auch eine kontinuierliche Evaluierung unserer Digitalisierungsstrategie.
Deshalb halte ich an dieser Stelle fest: Digitalisierung ja, aber nur, wenn die entsprechende Sicherheitsinfrastruktur bereitgestellt werden kann, damit wir die Daten der Menschen in Hessen auch schützen und vor Missbrauch bewahren können.
Sie schreiben in Ihrem Antrag – Herr Kollege Greilich hat es vorhin auch einmal angesprochen –, Hessen hinke hin
terher. Dabei führten Sie das Beispiel des Freistaats Bayern an: Bayern-Portal, Bayern-ID. Bereits Anfang August vergangenen Jahres war es abermals Innenminister Peter Beuth, dieses Mal gemeinsam mit dem bayerischen Finanzstaatssekretär Albert Füracker, die eine Kooperationsvereinbarung in genau diesen Bereichen unterzeichnet haben.
Wo soll da eine Fehlanzeige sein? – Bayern und Hessen haben sich somit gemeinsam zur Verwaltungsmodernisierung bekannt. Diese länderübergreifende Zusammenarbeit ist in diesem Kontext ein Novum in der deutschen Verwaltung. Hessen geht gemeinsam mit Bayern im Bereich der Verwaltungsmodernisierung und -vernetzung voran.
Bereits zu Beginn des vergangenen Jahres ging das Serviceportal „Service Hessen“ online. Es bietet neben Informationen und Dienstleistungen bereits erste Online-Antragsverfahren an.
Die aufgeführten Beispiele zeigen, wie vielschichtig und komplex der Prozess der Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung zu betrachten ist. Für eine bessere Bewertung der Abläufe, eine effektivere Kanalisierung von Innovation und Engagement sowie eine effiziente Beobachtung der Entwicklung bietet nun das neue hessische E-Government-Gesetz ein geeignetes Mittel. Es sorgt für die rechtliche Fundierung der Umsetzung der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“. Wesentliche Elemente des Gesetzes sind unter anderem die Verpflichtung aller Behörden, Zugang zur elektronischen Datenübermittlung zu eröffnen, die Einsetzung einer Stelle für die Entwicklung und Umsetzung der E-Government- und IT-Strategie als Kompetenz- und Planungszentrum und die Einrichtung eines E-Government-Rates.
Die erwähnten Einsparpotenziale im hessischen Verwaltungsbereich können auf Basis der entsprechenden Zahlen des E-Government-Gesetzes des Bundes geschätzt werden. Der Normenkontrollrat hat bezüglich der Vollumsetzung des Gesetzes ein Einsparpotenzial von bis zu 930 Millionen € pro Jahr ausgerechnet. Für die Gemeinden, für die Wirtschaftsunternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Verpflichtungen über die bereits bestehende Bundesgesetzgebung hinaus. In diesem Zusammenhang ist folglich mit keinen zusätzlichen Kosten und Belastungen zu rechnen. Das bedeutet im Klartext: Verwaltungsdigitalisierung ja, aber bürger-, wirtschafts- und gemeindefreundlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Mit diesem Gesetz schaffen wir einen Rechtsrahmen für die digitale Verwaltung in Hessen, fördern die elektronische Kommunikation in Verwaltungsverfahren und bauen rechtliche Hürden für das E-Government ab. Wir bieten eine Rechtsgrundlage für digitale Zulassungsverfahren und Auskunftsrechte für die Bürgerinnen und Bürger und unterstützen die digitale Behördenzusammenarbeit sowie die Kooperation des Landes Hessen mit den Kommunen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Die vielen Initiativen, Förderungen, Projekte und natürlich das neue hessische E-Government-Gesetz zeigen – wie ich meine, auch den Kollegen der FDP –, dass die Digitalisierung in Hessen voranschreitet und bei der schwarz-grünen Landesregierung in guten Händen ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hessen verfügt über ein hohes Maß an Wohlstand und sozialer Sicherheit. Zwar können wir darauf durchaus stolz sein, doch der Anspruch und die Zielsetzung der schwarz-grünen Landesregierung gehen über dieses hohe Maß hinaus. Auch wenn die große Mehrheit der Menschen in Hessen eine sehr hohe Lebensqualität genießt, gibt es leider auch bei uns Menschen, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, in Armut leben oder von dieser bedroht sind.
Um unserem selbst gesteckten Ziel, Armut mit allen Kräften zu bekämpfen und soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, gerecht zu werden, ist es unbedingt notwendig, noch vorhandene Aufgaben zu identifizieren und zu analysieren.
Ich freue mich daher, dass die Landesregierung den zweiten Hessischen Landessozialbericht vorgelegt hat. Die darin enthaltenen Daten sind eine wichtige Grundlage für zukünftige sozialpolitische Entscheidungen. Es ist anzuerkennen, dass die soziale Situation in Hessen gut beobachtet und detailliert dokumentiert wird. Nur durch einen solch guten Überblick über Problemstellungen und Entwicklungen kann effiziente und zielgerichtete Sozialpolitik gemacht werden.
Im Fokus des zweiten Landessozialberichtes steht insbesondere die Kinderarmut. Untersucht wurden Armutsrisiken im Zusammenhang von Lebenslagen und Teilhabemöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheit, Wohnen und Partizipation. Es ist ein zentrales Anliegen der schwarz-grünen Landesregierung, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, frei von Armut aufzuwachsen; denn Armut und Armutsgefähr
dung sind ein wesentliches Risiko für die Teilhabe- und Verwirklichungschancen junger Menschen.
Der bedeutendste Risikofaktor für die Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen ist allerdings die fehlende oder unzureichende Erwerbsbeteiligung der Eltern. Daher bedeutet das in den meisten Fällen: Kinderarmut gleich Familienarmut. Folglich ist insbesondere die Gewährleistung sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit für alle Menschen in Hessen und damit für die Reduktion des Armutsrisikos ein Kernpunkt der schwarz-grünen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.
Rechnung getragen wird diesem Anliegen bereits heute durch Maßnahmen und Initiativen wie beispielsweise das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget als regionale Arbeitsmarktförderung zur Integration benachteiligter Menschen im Ausbildung- und Arbeitsmarkt, das Langzeitarbeitslosenprogramm, durch welches Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können, sich aber parallel auch praxisnah weiterqualifizieren können, der Hessische Lohnatlas, „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, das Hessische Sozialbudget, welches 2019 auf 118,5 Millionen € erhöht wird und somit auch Kommunen, Verbände und Institutionen in der Sozialpolitik unterstützt.
Darüber hinaus kommt es zum 1. August zur Beitragsfreistellung für die Kindergartenbetreuung, was Familien in Hessen bis zu 5.000 € pro Kind in den drei Jahren entlastet. Aber auch schon heute besuchen Kinder aus sozial schwachen Familien unsere Einrichtungen gebührenfrei. Hinzu kommt die Schaffung einer Bildungs- und Betreuungsgarantie für Grundschulkinder in Form des Paktes für den Nachmittag, wodurch die zeitliche Flexibilität von Eltern zur Verfolgung von beruflichen Zielen gewährleistet wird. Schließlich gibt es umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Familie und Beruf. Wir haben den flächendeckenden Ausbau von Familienzentren installiert. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz trägt zur Verbesserung und Erleichterung der Situation von alleinerziehenden Müttern und Vätern bei, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die hohe Effizienz der schwarz-grünen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik lässt sich übrigens unzweifelhaft auch an der Beschäftigungsentwicklung in Hessen ablesen. Im Februar 2018 – wir haben das auch an anderer Stelle schon häufig gehört – gab es mehr als 2,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Parallel dazu besteht eine historisch niedrige Arbeitslosenquote von 4,7 % im April 2018. Damit liegt Hessen auf Platz vier im Ländervergleich.
Das alles sorgt für neue und stabile Beschäftigung und trägt dazu bei, Familien aus der Armut zu führen. Selbstverständlich ist es eine wichtige Aufgabe, das hohe Maß an Wohlstand und Sicherheit, über welches wir in Hessen verfügen, zu schützen und zu vergrößern. Wir intervenieren daher auch in weiteren Bereichen, insbesondere im sozialen Wohnungsbau sowie in der Aus- und Schulbildung.
Durch das Wohnraumfördergesetz haben wir die Förderung des sozialen Wohnungsbaus gut aufgestellt. Das be
deutet: In der laufenden Legislaturperiode stellen wir insgesamt 1,7 Milliarden € an Fördermitteln für den Wohnungsbau bereit. So werden wir zusätzlich Wohnraum für etwa 35.000 Menschen schaffen können. Die Mittel für unser Städtebauprogramm haben wir jetzt fast verdreifacht auf rund 100 Millionen € pro Jahr.
Damit komme ich zur Aus- und Schulbildung. Um Armut vorzubeugen und Teilhabe zu ermöglichen, ist diese bekanntermaßen ein Schlüsselelement. Nicht umsonst leistet Hessen daher Rekordinvestitionen in den Bildungsbereich. In keinem anderen Flächenland sind die Pro-Kopf-Investitionen in Bildung höher als in Hessen. Allein in den elf Jahren von 2005 bis 2016 sind die Bildungsausgaben in Hessen um 56 % gestiegen. Das ist der Spitzenwert aller 16 Bundesländer.
Meine Damen und Herren, trotz steigender Schülerzahlen und einer durch Migrationsbewegungen herausfordernden Situation gewährleisten wir in Hessen eine Lehrerversorgung von 105 % im Landesdurchschnitt – ein von anderen Bundesländern unerreichter Wert.
Speziell für Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien ist die Finanzierung der Teilhabe an Veranstaltungen und Ausflügen im Schulalltag häufig eine Herausforderung. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket machen wir das Mitmachen möglich. Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, erhalten Zugang zu schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Unterstützt werden die Finanzierung von Klassenfahrten, Ausflügen, die Beschaffung von Schulbedarf, Beförderungskosten sowie die Finanzierung von Nachhilfestunden, Mittagessen und Mitgliedsbeiträgen an Vereine. Eine ergänzende Hilfestellung ist dann noch die Familienkarte Hessen, die inzwischen von 110.000 hessischen Familien genutzt wird.
Wie bereits erläutert, stellt die Erwerbstätigkeit den wichtigsten Faktor in der Armutsprävention dar. Deshalb engagieren wir uns hier, den Übergang von der Schule zur Ausbildung für junge Menschen zu verbessern und zu vereinfachen. So soll in Hessen möglichst kein ausbildungswilliger Jugendlicher mehr ohne Ausbildungsplatz bleiben.
Ich muss mich kurz fassen, weil die Zeit fehlt. – Um der Politik der Armutsvermeidung und Partizipationsförderung noch weiteren Nachdruck zu verleihen, hat die Hessische Landesregierung eine Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte berufen. Sie kümmert sich als zentrale Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche in Hessen um Anfragen und Anliegen rund um das Thema Kinder- und Jugendrechte. Außerdem verhilft sie ihnen dazu, ihre Rechte umzusetzen. Sie setzt sich für landesweite Bekanntmachungen und die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ein.
Meine Damen und Herren, die Kollegin Ravensburg und ich haben an mehreren Foren teilgenommen und haben mit den Kindern gesprochen. Das ist ein Element, das greift und entsprechende Wirkung zeigt.
Gesprochen wurde dort vor allem über individuelle Bedürfnisse, Problemstellungen und die reale Lebenssituation. So werden schließlich Handlungsempfehlungen an die Politik kommuniziert, und eine Basis für Diskurs und Entwicklung wird geschaffen.
Auf der Grundlage dieser Initiative und weiterer Initiativen soll unter Leitung der Beauftragten für Kinder und Jugendrechte eine Kinder- und Jugendrechtscharta für Hessen erarbeitet werden. Auch das wird zur Problemlösung beitragen.
Der schwarz-grünen Landesregierung ist mehr als bewusst, dass soziale Verantwortung und ihre Umsetzung in die Tat durch politische Weichenstellungen das Rückgrat einer Gesellschaft sind. Sozialer Ausgleich hält die Gesellschaft zusammen. In den Zeiten der Globalisierung, des demografischen Wandels und der grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen, die sich vollziehen, kommt der Sozialpolitik als Bindemittel eine wachsende Bedeutung zu, meine Damen und Herren.
Der zweite Hessische Landessozialbericht stellt die Grundlage für eine evidenzbasierte und weiterhin vorausschauende Sozialpolitik in Hessen dar, auf die zukünftige Maßnahmen der Armutsbekämpfung und Prävention aufgebaut werden können.
Die letzten beiden Sätze. – Um Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern bzw. zu verringern und um Menschen in Notlagen bzw. in schwierigen Lebenssituationen zu beraten und zu unterstützen, führen wir bereits eine Fülle von Programmen und Maßnahmen durch. Neben den bereits bestehenden vielfältigen genannten Projekten und Programmen in den Bereichen Teilhabe, Jugendschutz sowie Aus- und Schulbildung
werden wir uns weiterhin erfolgreich dafür einsetzen, Kinder vor Vernachlässigung, Gewalt und Armut zu schützen.
Das hat für uns oberste Priorität. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD zeichnet in ihrem Antrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ein grausiges Bild der hessischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation:
In Hessen würde man nicht genug für durchlässige Bildungswege, Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund und für die Berufsorientierung tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, in diese Schauergeschichte den nötigen Realitätsgehalt zu bringen.
Vorab sei gesagt, dass berufliche und akademische Ausbildungen für die Hessische Landesregierung den gleichen Stellenwert haben. Die CDU hat sich stets dazu bekannt, dass Bildungswege an die jeweilige individuelle Lebensla
ge und Leistungsfähigkeit eines Menschen angepasst werden müssen. Ist es an dieser Stelle nicht seltsam, dass die SPD, die sonst immer eine Vereinheitlichung im Bildungssektor propagiert, auf einmal den Bildungsindividualismus für sich entdeckt hat?
Entsprechend unseren seit jeher artikulierten Zielen ist es letztendlich die Hessische Landesregierung, die für eine Durchlässigkeit der Bildungswege in Hessen sorgt und diese weiter ausbaut.
Die Fakten sprechen übrigens für sich. Bereits 2005 haben wir für Absolventen von Meisterprüfungen und 2010 für vergleichbare Abschlüsse in der beruflichen Fortbildung eine Möglichkeit zum Studium an den hessischen Hochschulen geschaffen. Mit der Neufassung des Hessischen Hochschulgesetzes haben wir darüber hinaus in einem Modellversuch die Möglichkeit eröffnet, dass Absolventen mit mittlerem Bildungsabschluss erstmals einen Zugang zu den Hochschulen des Landes erhalten. Zudem arbeiten wir eng mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern in Hessen zusammen und lancieren gemeinsam Initiativen, um die Attraktivität der beruflichen Bildung für Abiturienten, Studienabsolventen sowie Studienabbrecher zu steigern.
Auf diese Weise tragen wir bereits heute – entgegen den Behauptungen der SPD-Fraktion – zum Abbau von Hürden zwischen Bildungswegen bei.
Uns ist es wichtig, junge Menschen dabei zu unterstützen, den für sie jeweils richtigen beruflichen Werdegang einzuschlagen. Daher verbessern wir, gemeinsam mit den relevanten Akteuren, kontinuierlich die Berufs- und Studienorientierung in den Schulen. An dieser Stelle sind vor allem die Anstrengungen der Partner im Rahmen des Bündnisses Ausbildung Hessen zu erwähnen.
Als einen Schritt zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung hat die Landesregierung die zweistufige Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung entwickelt. Ziel ist es dabei, Jugendliche bereits nach einem Jahr Übergang für eine duale Ausbildung zu qualifizieren. Ein Bestandteil des Unterrichts ist auch hier eine intensive Berufsorientierung.
Darüber hinaus verweise ich auf das Programm „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule“, auf die Ausbildungsplatzförderung für Hauptschülerinnen und Hauptschüler und die „Initiative Bildungsketten“. Wir machen eine ganze Menge. Durch diese und andere Projekte wird der Übergang von der Schule in den Beruf so gestaltet, dass junge Menschen zügig und entsprechend ihrer Kompetenzen eine berufliche Ausbildung vermittelt bekommen.
Auch wer seinen Platz auf dem Arbeitsmarkt verloren oder bisher nicht gefunden hat, wird von uns nicht im Stich gelassen. Mit dem Förderangebot „Kompetenzen entwickeln – Perspektiven ermöglichen“ können Langzeitarbeitslose einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und sich zeitgleich praxisnah qualifizieren. Damit hilft die schwarz-grüne Landesregierung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt – für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben.
Die SPD-Fraktion behauptet in ihrem Antrag, in Hessen werde zu wenig für Inklusion und Integration auf dem Arbeitsmarkt getan. Werfen wir auch hier einen Blick auf die Fakten. Inklusion ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeitsmarktpolitik. Bereits im Jahre 2014 startete das „Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen“, das vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit dem Landeswohlfahrtsverband in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Arbeitsvermittlung entwickelt wurde. Auch das Nachfolgeprogramm bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, die von der Förderung von Praktika über Probebeschäftigungen, die Einbeziehung in Arbeitsverhältnisse und Integrationsmaßnahmen bis hin zur Förderung von Projekten Dritter besondere Maßnahme darstellen.
Die Integration von Flüchtlingen ist für uns von ebenso großer Bedeutung. Dabei wollen wir für Flüchtlinge ab 18 Jahren, die eine gute Bleibeperspektive aufweisen, eine Brücke in Arbeit und Ausbildung bauen. Wir haben die berufsspezifische Sprach- und Arbeitsmarktförderung im Rahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets aufgestockt. Durch eine enge Einbindung der kommunalen Ebene stellen wir sicher, dass unsere Förderung auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt wird. Darüber hinaus haben wir Mittel für das Programm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ zum Zweck der inklusiven Förderung junger Flüchtlinge um 3 Millionen € erhöht. Dadurch kann jungen Menschen, die gar nicht erst eine Berufsberatung aufsuchen oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen abbrechen, einzelfallgerecht geholfen werden. Das Programm dient dem Erwerb der Ausbildungsreife und dem Erwerb gegebenenfalls fehlender Schulabschlüsse.
Das Ganze wird von einer Vielzahl von Projekten und Initiativen flankiert, die benachteiligte Jugendliche auf ihrem Weg in die Arbeitswelt unterstützen sollen. Als Beispiel hierfür ist die gemeinnützige Initiative „Joblinge“ zu nennen, die das Engagement zahlreicher Partner aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft bündelt. Mit mehr als 1.000 erfolgreichen Ausbildungs- und Arbeitsplatzvermittlungen kann sich die Initiative „Joblinge“ als Erfolgskonzept sehen lassen.
Auch die Maßnahmen, die die Gestaltungspartner gemeinsam mit der Landesregierung im Gesamtkonzept „Fachkräftesicherung Hessen“ vereinbart haben, befinden sich in der Umsetzung. Ich nenne den Hochschulpakt 2020, die Initiative ProAbschluss, das „Welcomecenter Hessen“ und das Infoportal „Work in Hessen“. Manches ist bereits um
gesetzt, manches ist in Planung. Diese Vorhaben und Angebote sind für uns Daueraufgaben.
Um den arbeitsmarktpolitischen Akteuren und Institutionen einen zentralen Ansprechpartner zu bieten, wurde des Weiteren die Stabsstelle Fachkräftesicherung eingerichtet. Ziel dieser Stabsstelle ist es, den Fachkräftebedarf in Hessen auf drei Handlungssäulen zu stellen und zu sichern: Aus- und Weiterbildung, eine potenzialorientierte Arbeitsmarktpolitik und Internationalisierung als Standortfaktor. Die Stabsstelle steht den Akteuren beratend zur Seite, koordiniert landesweit Maßnahmen und erarbeitet neue Strategien.
Meine Damen und Herren, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nahe der historischen Höchstgrenze. Heute Morgen waren im Newsletter der „FAZ“ neue Zahlen aus dem Statistischen Landesamt zu lesen: Ende 2017 waren in Hessen 3,47 Millionen Menschen in Arbeit, so viele wie niemals zuvor.
Seit der letzten Rezession sind rund 300.000 Jobs hinzugekommen. Manche hören gar nicht mehr hin, wenn solche Zahlen genannt werden, weil diese Situation inzwischen zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zusammenfassen. Die genannten Beispiele machen klar: Die Hessische Landesregierung ist im Bereich Arbeitsmarktpolitik und Fachkräftesicherung nicht untätig. Im Gegenteil, wir fördern und initiieren eine Vielzahl von Programmen, die die Durchlässigkeit der Bildungswege sowie die Ausbildungs- und Arbeitsmarktteilhabe junger Menschen, von Menschen mit Behinderungen, von Flüchtlingen sowie von Landzeitarbeitslosen kontinuierlich verbessern. Damit tragen wir nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität und der Chancen der einzelnen Betroffenen bei, sondern arbeiten auch effektiv gegen den Fachkräftemangel. Auch wenn die SPD-Fraktion versucht, Staub aufzuwirbeln, zeigen die Fakten und das umfangreiche Engagement für jeden ganz eindeutig: Die Ausbildungspolitik ist bei der schwarz-grünen Landesregierung in guten Händen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie gestaltet sich – nach erfolgter Erteilung des „Sichtvermerkes“ durch den Bund – der weitere Terminplan zur Realisierung der temporären Seitenstreifenfreigabe auf der A 5 zwischen Darmstadt-Eberstadt und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg?