Natürlich ist für den Erfolg die Frage wichtig, wie wir das Ganze organisiert haben. Es geht auch um die Motivation, ob die Einsatzkräfte motiviert sind, ihren Einsatz zu erbringen. Da gehören Fragen wie die Besoldung
das will ich jetzt nicht vertiefen – genauso dazu wie die Frage, dass wir sie mit einem anständigen technischen Gerät ausstatten müssen, z. B. bei den Feuerwehren.
Wir haben es abgeschafft, dass die Feuerwehrfahrzeuge über Jahrzehnte sozusagen in den Feuerwehrhäusern verrostet sind, sondern wir haben dafür gesorgt, dass unsere Feuerwehren im Lande eine moderne und ordentliche Ausstattung haben. Das sind eine politische Leistung und ein Ausdruck dafür, dass wir hinter unseren Einsatzkräften stehen.
Die Einsatzkräfte müssen den Rückhalt von unserer Gesellschaft, aber auch von uns in der Politik spüren. Sie müssen Solidarität erfahren, wenn sie im Einsatz für uns sind. Wir müssen auch klarmachen: Wir akzeptieren niemals, dass Einsatzkräfte angegriffen werden. Wer Polizeivollzugsbeamte, wer die Einsatzkräfte von Feuerwehren und vom Rettungsdienst angreift, der greift unsere Gesellschaft an, der greift unseren Rechtsstaat insgesamt an, und das müssen wir hart bestrafen, hart sanktionieren.
Deswegen sind wir zu der Überlegung mit dem Schutzparagrafen gekommen. Es ist mir, ehrlich gesagt, völlig wurscht, wer darüber noch als Schutzparagraf spricht. Aber es ist für uns ein Symbol für diese Debatte geworden, wie wir unsere Einsatzkräfte besser schützen.
Zu § 112 habe ich von Anfang an gesagt: Mir ist es am Ende wurscht, an welcher Stelle im Strafgesetzbuch die Regel am Ende steht. Mir ging es die ganze Zeit darum, dass wir diesen Schutz verankern, und das ist jetzt gelungen. Es ist nunmehr gelungen, in den §§ 113 und 114 eine schärfere Sanktion für den tätlichen Angriff auf unsere Einsatzkräfte zu verankern.
Herr Kollege Greilich, ich will Ihnen zum Thema drei oder sechs Monate sagen – ich habe es Ihnen eben schon zugerufen –: Ja, wir haben das halbe Jahr Mindeststrafe gefordert, weil wir den Rückgriff auf die Geldstrafe damit ausschließen wollten. Das war unsere Position. Am Ende hat sie sich nicht vollends durchgesetzt. Aber ich finde es gut, dass wir wenigstens die Mindeststrafe von drei Monaten verankert haben. Damit drücken wir den Unwert des tätlichen Angriffs gegen einen Polizeibeamten, gegen eine Einsatzkraft besonders aus. Insofern bin ich über das Ergebnis am Ende nicht vollends glücklich, aber ich bin glücklich darüber, dass es uns gelungen ist, das durchzusetzen.
Ehrlich gesagt, was ich noch viel wichtiger finde, ist, dass wir es von der Vollstreckungshandlung abgekoppelt haben. Wissen Sie, wir haben bisher zwar auch schon den Widerstand gegen Vollstreckungshandlungen durch Polizeivollzugsbeamte unter eine besondere Strafe gestellt. Aber was hat der Staat, was hat die Gesellschaft damit zum Ausdruck gebracht? Sie hat die Durchsetzung des staatlichen Willens besonders geschützt. – Das war genau nicht unser Ansatz. Wir wollten nicht die Durchsetzung des staatlichen Willens bei der Vollstreckungshandlung schützen, sondern wir wollten die Menschen schützen. Wir wollten die schützen, die unter der Mütze, unter dem Helm sind, die ihren Kopf für diese Gesellschaft hinhalten. Das war unser Ziel, und das haben wir durch die Abkopplung von der Vollstreckungshandlung erreicht. Das ist ein Erfolg, auf den ich einigermaßen stolz bin. Er ist uns gelungen durch unsere Initiative und unsere Beharrlichkeit in dieser Debatte.
Last, but not least ist es gelungen, dass wir den Schutz erweitert haben auf die Einsatzkräfte insgesamt. Ich sage Ihnen auch – da gebe ich den Vorrednern in großen Teilen recht –: Wir dürfen hier nicht stehen bleiben.
Meine Damen und Herren, unsere Einsatzkräfte dürfen in ihren Einsätzen nicht behindert werden. Wir haben in den letzten Wochen eine Debatte in den Medien usw. mitbekommen, weil die Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Rettungsdienst auf Autobahnen in ihrer Arbeit in einer Form behindert worden sind, die wir niemals akzeptieren dürfen, nicht nur wegen der Einsatzkräfte, sondern vor allem wegen der Opfer, denen nicht geholfen werden kann, weil irgendwelche Idioten die Rettungswege nicht frei machen.
Meine Damen und Herren, deswegen müssen wir dort weitermachen bei der Frage: Wie sanktionieren wir Behinde
rungen im Straßenverkehr? Denn es geht darum, dass die Einsatzkräfte ihrem Auftrag nachkommen können. Auch hier werden wir mehr machen müssen. Das wollen wir auch. Wir wollen stärker sanktionieren, wenn Rettungsmaßnahmen behindert werden. Ich glaube, das ist nach den letzten Wochen das Gebot der Stunde.
Wenn wir den kleinlichen parteipolitischen Streit sozusagen über das Komma, das X und das U ein bisschen beiseitelegen,
dann sind wir uns einig – so habe zumindest ich das verstanden, dafür bin ich dankbar –, dass wir unseren Einsatzkräften großen Respekt zollen, große Wertschätzung für sie haben und ihnen jetzt auch im Strafgesetzbuch entsprechenden Schutz geben. Das ist gut. Darüber freue ich mich. – Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Es geht also um die Punkte 1, 2 und 4. Die FDP-Fraktion hat die Punkte 1 und 2 sowie die Punkte 3 bis 7 beantragt. Das ist sehr kompliziert.
Wir stimmen jetzt erst einmal über die Punkte 1 und 2 ab. Wer den Punkten 1 und 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Wir machen es jetzt ganz anders. Wir stimmen über Punkt 3 ab. Wer stimmt Punkt 3 zu? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wer ist dagegen? – Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE sind dagegen. – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der FDP. Damit ist Punkt 3 beschlossen.
Ich rufe dann Punkt 4 zur Abstimmung auf. Wer ist für Annahme von Punkt 4? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. – Der Stimme enthalten sich die
Ich wollte nur helfen. – Wer für die Annahme der Punkte 5 bis 7 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. – Wer enthält sich der Stimme? – Der Stimme enthalten sich die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der FDP. Damit ist das so beschlossen. Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.
Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP für ein Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 19/4947 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir begrüßen es sehr, dass wir uns darauf haben verständigen können, dass vier der fünf Fraktionen dieser Gesetzesinitiative zustimmen können. Dass das so ist, hat meines Erachtens sehr viel damit zu tun, dass Hessen eine sehr gute Regelung hat und hatte, wenn es um die Abgeordnetendiäten geht. Wir beschließen nicht einfach einmal so, was wir meinen, dass es angemessen ist. Vielmehr lassen wir uns das vom Statistischen Landesamt bestätigen. Wir lassen uns ausrechnen, was der durchschnittliche Hesse im Jahr zuvor zusätzlich an Nettoeinkommen hatte, welche Einkommenssteigerung er also hatte. Wir vollziehen dies zwölf Monate später nach. Ich denke, das ist eine sehr faire und auch sehr transparente Möglichkeit, diese Entscheidung zu treffen.
In der öffentlichen Diskussion geht mitunter die Tatsache unter, dass die Einkommensentwicklung auch nach unten gehen kann. Das kann man als Abgeordneter in der öffentlichen Diskussion immer wieder sagen. Es ist eben nicht so, wie es sonst bei Lohnverhandlungen der Fall ist, dass es immer nur nach oben geht und der Streit darüber geführt wird, wie viel es nach oben geht. Bei uns kann es auch in die andere Richtung gehen. Aber auch das halte ich für fair. Wir koppeln unsere Einkommensentwicklung an das, was in Hessen in den anderen Berufsfeldern ein Jahr zuvor realisiert wurde.
Wir wollen deshalb zu dieser Regelung, die sich bewährt hat, zurückkehren. Sie wissen, dass wir aufgrund der Haushaltskonsolidierung diese Regelung für zwei Jahre außer Kraft gesetzt haben. Ich habe von dieser Stelle aus mehrfach gesagt, dass ich das für richtig halte. Damals haben wir von einer Berufsgruppe, nämlich den Beamten – sie sind im öffentlichen Dienst –, erwartet, dass sie mit einer Nullrunde und danach mit einer Steigerung um 1 % einver
standen sind. Wir fanden es angemessen, dass wir uns dann auf deren Seite stellen und damit zeigen: Wir sind auch bei diesem Thema solidarisch.
Aber jetzt wollen wir zu diesem entsprechenden Modell zurückkehren. Ich habe das damals in den Debatten immer wieder gesagt. Wir wollen dem folgen, was uns das Statistische Landesamt Hessen schon im Jahr 2014 empfohlen hat. Das wird im Deutschen Bundestag schon seit dem Jahr 2013 praktiziert. Wir wollen auf den sogenannten Nominallohnindex zurückgreifen. Denn dieser Nominallohnindex ist, so das Statistische Landesamt, noch transparenter und noch gerechter. Er bildet die Entwicklung im Land Hessen noch korrekter als der bisher verwendete Index ab. Deshalb soll das geändert werden.
Das wird die einzige Änderung sein. Ansonsten werden wir auf das entsprechende bewährte Modell zurückgehen. Wie ich meine, wurde das hier seit Jahren erfolgreich, transparent und fair praktiziert. Wir bitten um Zustimmung.
Kollege Bellino, vielen Dank. – Das waren die Einbringung des Gesetzentwurfs und die Stellungnahme der CDUFraktion. Davon gehen wir hier einmal aus.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Beginn dieser Legislaturperiode hat die Mehrheit dieses Hauses eine automatische Anhebung der Diäten für die gesamte Legislaturperiode beschlossen. Es sollte also keine weiteren Diskussionen geben. Wir haben damals gesagt, dass wir es richtig finden würden, wenn auf der Grundlage eines statistischen Reallohnindex jährlich wieder neu diskutiert werden könnte. Nach der Debatte hätte dann die Entscheidung stattfinden sollen.
Wohlgemerkt, der Index ist die richtige Maßnahme. Allerdings halten wir eine pauschale Erhöhung für die gesamte Legislaturperiode nach wie vor für falsch. Das ist der Unterschied, den wir betont haben und den wir auch weiterhin aufrechterhalten.