Protocol of the Session on May 31, 2017

Wohlgemerkt, der Index ist die richtige Maßnahme. Allerdings halten wir eine pauschale Erhöhung für die gesamte Legislaturperiode nach wie vor für falsch. Das ist der Unterschied, den wir betont haben und den wir auch weiterhin aufrechterhalten.

Nun haben wir bereits zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode über die Erhöhung unserer Diäten diskutiert. Wenn man so will, war das ein Nebenprodukt der Diskussion über die Nullrunde für die Beamtinnen und Beamten. Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen waren der Meinung, dass es, wenn man den Beamten eine Nullrunde aufbürden würde, nach außen hin besser zu rechtfertigen sei, wenn wir gleichzeitig auf eine Erhöhung der Diäten verzichten.

Dazu gab es dann nur eine Debatte über die Beamtenbesoldung. Wenn man das auch noch mit einbezieht, haben wir in dieser Legislaturperiode bereits viermal über unsere Diäten und Diätenerhöhungen diskutiert. Insofern sind Sie mittelbar unserer Forderung, das jährlich zu diskutieren, durchaus nachgekommen, wenn auch aufgrund anderer Anlässe.

(Jürgen Lenders (FDP): Dann könnt ihr ja zustimmen!)

Nun soll mit dem Gesetzentwurf wieder zum alten Verfahren zurückgekehrt werden, wobei das nicht ganz richtig ist. Es soll für die nächsten zwei Jahre pauschal eine Abstimmung erfolgen. Es soll also auf jeden Fall zur Diätenerhöhung keine weitere Debatte im Wahljahr 2018, also unmittelbar vor der Landtagswahl, geben. Das ist etwas, was wir eindeutig ablehnen.

Zudem soll in das Gesetz neu der Nominallohnindex eingeführt werden. Korrekterweise müsste man sagen: Es soll umgestiegen werden. – Es wird also keine Rückkehr zum alten Recht sein. Immerhin gibt es für dieses Jahr eine Differenz zwischen den beiden Indizes. Das Statistische Landesamt schlägt auf der Basis des alten Reallohnindex eine Erhöhung um 1,92 % vor. Auf der Basis des Nominallohnindex sind es 2,2 % Erhöhung. Ich sage einmal: Das ist jetzt nicht die Welt. – Aber diese – in Anführungszeichen – Kleinigkeit macht immerhin eine Differenz von 21 € pro Monat für jeden Abgeordneten aus. Es geht um 1,92 % zu 2,2 %.

(Jürgen Lenders (FDP): Eben hast du gesagt, das wäre richtig!)

Ich habe gesagt, dass es richtig ist, auf der Basis eines Index jedes Jahr eine Diskussion zu führen. Das war unsere Position. Das ist auch unsere Position. Aber: Dass man jetzt mitten in der Legislaturperiode sozusagen von dem einen Index zum anderen switcht, ist nicht das, was am Anfang der Legislaturperiode beschlossen wurde, weil es ein anderer Index ist. Insofern bin ich für den Zwischenruf sehr dankbar, um das einmal deutlich zu machen. Es ist ein anderer Index, der auf jeden Fall in diesem Jahr die Abgeordneten ein wenig begünstigt, nämlich in der Größenordnung von 21 € mehr im Verhältnis zu den 1,92 %. Diese Veränderung ist für uns nicht nachvollziehbar: Warum kommt man nun abweichend von dem, was man eingangs in der Legislaturperiode beschlossen hat, zu einem anderen Index?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus diesen beiden Gründen sind wir auch der gemeinsamen Initiative der anderen Fraktionen nicht beigetreten. Wir wollen weiterhin unsere Bedenken und unsere Position im Ausschuss vortragen und dann in der zweiten Lesung entscheiden, wie wir uns dazu verhalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hermann Schaus. – Bevor wir in der Debatte weiterverfahren, ist es mir eine besondere Ehre, den Botschafter von Japan, seine Exzellenz Takeshi Yagi, auf der Besucherbühne zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen im Hessischen Landtag.

(Allgemeiner Beifall – Seine Exzellenz Takeshi Ya- gi erhebt sich von seinem Platz auf der Besuchertri- büne und verbeugt sich vor dem Plenum.)

Nun hat Kollege Günter Rudolph, SPD-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es klingt sehr verlockend: Die Abgeordneten dürfen die

Höhe ihrer Grundentschädigung selbst bestimmen – so ist gemeinhin die Ansicht. Deswegen gehen wir auch besonders sensibel mit dem Thema um, was angemessen ist.

Wir hatten uns im Jahr 2008 darauf verständigt, durch das Statistische Landesamt in Hessen einen sogenannten Index ermitteln zu lassen, an dem sich eine Erhöhung der Grundentschädigung der Abgeordneten orientiert. Ich glaube, das ist ein Maßstab, wenn man sich die Zahlen der letzten Jahre anschaut. Die Erhöhungen haben sich an dem Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten orientiert; es waren maßvolle Erhöhungen, die immer in dem Bereich zwischen 1,5, 2 und 2,5 % lagen. Dieser Index ist damals im Landtag meines Wissens von allen Fraktionen verabschiedet worden. Die CDU hat leider – das muss an dieser Stelle gesagt werden, damit es auch allen noch einmal in Erinnerung gerufen wird – diese gemeinsame Verabredung, dieses Gesetz, wiederholt gebrochen.

(Holger Bellino (CDU): Na, na, na!)

Wir können die Gründe nicht nachvollziehen; denn die Gleichsetzung mit der Beamtenbesoldung ist sachlich nicht angemessen. Abgeordnete sind keine Beamten. Sie haben das nur deswegen gemacht, weil Sie gegenüber den Beamten ein schlechtes Gewissen hatten – das unterstelle ich Ihnen immerhin an der Stelle.

(Holger Bellino (CDU): Das war solidarisch!)

Es war falsch.

(Beifall bei der SPD – Clemens Reif (CDU): Zumindest besser als gar nichts!)

Herr Reif, eine spitze Zunge ist immer noch besser als eine gespaltene Zunge.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Meine Damen und Herren, deswegen begrüßen wir es, wenn wir jetzt zu dem alten Verfahren zurückkehren. Wir lassen eine unabhängige Stelle ermitteln, wie hoch die jährliche Anpassung sein soll, damit wir gar nicht erst in den Verdacht kommen, dass wir etwas manipuliert haben. Dieser Reallohnindex galt bis dato.

Jetzt schlägt auch das Statistische Landesamt den sogenannten Nominallohnindex vor. Das ist der Bruttoverdienst aller Beschäftigten, der als Maßstab für die Berechnung herangezogen werden soll. Dieser Empfehlung sind der Deutsche Bundestag und die Landtage von Niedersachsen sowie von Sachsen-Anhalt gefolgt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein sachlich nachvollziehbarer Grund. Für dieses Jahr wäre das eine Erhöhung der Diäten um 2,2 % gegenüber 1,9 % nach dem alten Reallohnindex. Ich glaube, das sind nachvollziehbare Größenordnungen. Sie liegen im normalen Bereich, wenn wir uns die Entwicklung der Durchschnittsverdienste in der Privatwirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst anschauen. Wir liegen da schon in einem vernünftigen Maß.

Herr Kollege Schaus, ich bedauere es, dass die LINKEN – – Sie hatten übrigens die einmalige Chance, dass die CDU mit Ihnen zusammen einen Gesetzentwurf gemacht hätte.

(Heiterkeit des Abg. Hermann Schaus (DIE LIN- KE))

Ja, die Chance bekommen Sie nicht oft. Ich hätte sie an Ihrer Stelle genutzt – aber geschenkt.

(Holger Bellino (CDU): Ich brauche ein Beruhigungsmittel!)

Deswegen haben wir uns entschlossen, diesen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Im Deutschen Bundestag ist es übrigens gang und gäbe, Angelegenheiten, die das gesamte Parlament betreffen, auch gemeinschaftlich anzugehen. Das sollte man auch gemeinschaftlich lösen. Ich finde, dass wir das als Landtag transparent darstellen können: Die Höhe der Anpassung ist angemessen. Sie ist sachlich zu vertreten. Deswegen sollten wir das als Abgeordnete auch offensiv vertreten. Deshalb gibt es heute die erste Lesung.

Wir werden das im parlamentarischen Verfahren weiter zu beraten haben. Wir sollten dann aber auch in Zukunft keine Spielchen dahin gehend machen, dass man die Anpassung jährlich nach Haushaltslage beschließt. Wir liegen mit der Vergütung der Abgeordneten in etwa zwischen B 3 und B 4. Das war einmal anders vorgesehen; denn wenn ich mir die Hierarchie anschaue und diese mit dem Beamtensystem vergleiche, dann dürfte eigentlich kein Beamter im Lande Hessen mehr bekommen als ein Abgeordneter.

(Holger Bellino (CDU): Richtig!)

Von der Subordination her: Ja, das sind auch Aspekte. – Ich will Sie doch nur zum Nachdenken anregen, wenn Sie wieder einmal Gelüste darauf haben, an die Diäten heranzugehen, und sagen: „Eine Erhöhung wollen wir in diesem Jahr einmal nicht.“

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ich finde, der Entwurf ist durchaus vertretbar. Herr Kollege Bellino, deswegen sind Sie auf einem guten Weg bei diesem Gesetz. Wenn Sie als CDU und als GRÜNE auf einem guten Weg sind, wollen wir Sie da auch gerne unterstützen und begleiten. Ich glaube das Thema Abgeordnetendiäten, -versorgung und Ähnliches ist keines für jährliche Spielchen. Deswegen haben wir eine gemeinsame Verantwortung und tragen diesen Gesetzentwurf mit. Wir halten ihn für gerechtfertigt. Wir vertreten das auch öffentlich. In den letzten Jahren gab es im Grundsatz auch keine Kritik an dem Verfahren. Wir legen den Maßstab nicht selbst fest. Das macht eine unabhängige Institution. Das ist vertretbar für die Arbeit, die die Abgeordneten zu leisten haben. Deswegen ist die Erhöhung maßvoll. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf so zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Günter Rudolph. – Das Wort hat Abg. Jürgen Lenders, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass wir den Gesetzentwurf diskutieren, wollten einige Fraktionen in diesem Hause so nicht. Wir hatten uns einmal auf ein gutes Verfahren geeinigt. Das ist dann aus vielerlei Gründen infrage gestellt worden – der Kollege hat es schon ausgeführt. Es ist verändert worden. Nun haben wir es tatsächlich geschafft, genau das Gegenteil von dem zu erreichen, was man eigentlich machen wollte, nämlich einmal Ruhe

in das System hineinzubekommen. Abgeordnete diskutieren nicht unbedingt gerne über dieses Thema. Aber wir haben jetzt das dritte oder vierte Mal diese Diskussion hier in diesem Haus geführt. Wenn es nach den Vorstellungen der GRÜNEN gegangen wäre, hätten wir die Diskussion auch noch ein paarmal mehr geführt. Ich finde gut, dass sich die GRÜNEN damit nicht durchgesetzt haben. Dafür bin ich der CDU-Fraktion durchaus dankbar.

Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat es uns auferlegt, dass wir immer wieder darüber diskutieren sollen. – Wir haben damit ein bewährtes Verfahren außer Kraft gesetzt. Es ging allein darum, Symbolkraft gegenüber den Beamten zu entwickeln. Liebe Kollegen, ich glaube, dass die Beamten, was die Solidarität der Abgeordneten anbelangt, ein überschaubares Verständnis dafür haben, was wir hier an Symbolpolitik betrieben haben. Am Ende ging es darum, die Beamten vernünftig zu vergüten und ihnen ein vernünftiges Auskommen zukommen zu lassen. Ich glaube, diese Symbolkraft ist ausgeblieben.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Die Abgeordneten müssen selbst darüber entscheiden. Es muss für den Bürger durchschaubar sein, und das Ergebnis muss auch vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen werden. – Das werden wir mit diesem Gesetzentwurf dann auch wieder tun. Davor scheuen wir uns nicht. Ich glaube, dass wir gute Gründe haben, der Empfehlung des Statistischen Landesamts zu folgen und den Nominallohnindex heranzuziehen, um die Höhe der Anpassung zu bemessen.

Meine Damen und Herren, wir werden mit Sicherheit vernünftige Beratungen haben. Herr Schaus, ich finde auch, dass es sich DIE LINKE an der Stelle ein bisschen zu einfach macht, indem sie sagt: Wir machen aus vielerlei Gründen nicht mit. – Herr Schaus, Sie haben gesagt, dass Sie eine pauschale Erhöhung ablehnen.

(Michael Boddenberg (CDU, zur LINKEN ge- wandt): Nehmen Sie sie doch nicht an! Das ist doch Propaganda!)

Ich hoffe, dass wir uns darüber im Ausschuss noch ein bisschen unterhalten können und wir Sie noch zu einer Zustimmung bewegen können. Das ist nicht so pauschal und schon gar keine pauschale Erhöhung.

Herr Boddenberg, ich gebe die Hoffnung an dieser Stelle nicht auf, die LINKEN vom richtigen Weg zu überzeugen. Sie als LINKE machen es sich zu einfach, wenn Sie bei diesem Nein bleiben sollten. Ich glaube, es geht nicht, dass Sie sozusagen andere die Entscheidungen treffen lassen und dann aber fleißig die Erhöhungen mitnehmen und diese auch akzeptieren. Dann gehen Sie aber hinaus und sagen: Wir alle haben das so nicht gewollt. – Das wird so nicht funktionieren. Das werden wir Ihnen, wenn Sie nicht zustimmen, dann auch nicht durchgehen lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Lenders. – Das Wort hat Frau Abg. Angela Dorn, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage der Diätenentwicklung steht zu Recht unter genauer Beobachtung. Insofern ist uns allen Transparenz sehr wichtig. Mit dem Gesetzentwurf kommen wir zum alten Verfahren zurück. Seit 2008 – das haben schon einige vor mir erklärt, aber ich erkläre es noch einmal – richtet sich die Anpassung der Diäten an der Einkommensentwicklung aus. Das wird unabhängig berechnet, und zwar vom Statistischen Landesamt. Ich glaube, dass das Verfahren klug und vernünftig ist. Ich bin froh, dass wir insgesamt in weiten Teilen zu einer Einigung kommen konnten.

Klar für uns war immer – und das war immer der Streitpunkt der vergangenen Jahre –, dass dieses Verfahren von den politischen Rahmenbedingungen abhängt. Wir haben dieses Verfahren kurzzeitig ausgesetzt, nämlich in der Phase der Haushaltskonsolidierung. Wir haben 2015 und 2016 unseren Beschäftigten durchaus etwas zugemutet. Die Beschäftigten haben erhebliche Beiträge geleistet. Für uns war es selbstverständlich, dass wir als Abgeordnete auch unseren Beitrag leisten und dass wir nur eine maßvolle Steigerung beschließen, also nicht eine Steigerung gemäß der Einkommensentwicklung. Das war unsere Position, und darüber gab es Konflikte.