Meine Damen und Herren, ich will Ihnen zweitens mitteilen, dass wir bei den Einzelfeststellungen seit einiger Zeit dazu übergegangen sind, Ihnen vorzuschlagen, Maßgaben zu beschließen. Das heißt, wir lassen uns als Ausschussmitglieder im Unterausschuss später berichten, wenn bei bestimmten Bemerkungen weitere Aktionen stattfinden sollen, ob dies tatsächlich geschehen ist. Denn wir wollen, dass alles nicht nur einmal betrachtet wird und dann zu den Akten gelegt wird, sondern wir fassen notfalls auch hartnäckig nach, um am Ende ein befriedigendes Ergebnis zu bekommen. Dieses Verfahren wollen wir gerne fortsetzen, und ich darf Ihnen versichern, dass bei dieser Arbeit Parteiunterschiede im Unterausschuss nicht feststellbar sind, sondern dass alle Beteiligten sich diesem Ziel verschrieben haben.
Meine Damen und Herren, meine dritte und letzte Bemerkung geht dahin: Wir haben – es geht diesmal um das Haushaltsjahr 2009; ich sagte es bereits – die zwischenzeitlich aufgelaufene Zeitverzögerung in den Entlastungsverfahren wieder ein gutes Stück abbauen können. Das gibt mir Anlass, mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen Mitgliedern des Unterausschusses für ihr Engagement in den Beratungen zu bedanken. Denn trotz der ausgezeichneten Vorarbeit des Hofs ist hier besonderer Einsatz gefragt und wird auch jenseits parteipolitischer Positionen gern geleistet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich darf über die Beschlussempfehlung abstimmen lassen. Wer möchte ihr zustimmen? – Die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Die übrigen drei Fraktionen enthalten sich. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder – Drucks. 18/4656 –
Dieser Gesetzentwurf soll nur eingebracht werden, ohne Aussprache. Ich darf Herrn Staatsminister Hahn das Wort erteilen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung möchte ich Ihnen gerne den Gesetzentwurf für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vorstellen.
Im Rahmen der Neuordnung der Sicherungsverwahrung hat es eine Erweiterung der Möglichkeiten bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht gegeben. Aufgrund der guten Erfahrungen, die Hessen seit über zehn Jahren mit der bisherigen sogenannten elektronischen Fußfessel gemacht hat, wird Hessen für alle Bundesländer eine Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder, GÜL, mit Sitz bei der Gemeinsamen IT-Stelle der hessischen Justiz, GIT, in Bad Vilbel einrichten. Diese länderübergreifende Einrichtung dient der effizienten Aufgabenerledigung und schont damit die öffentlichen Haushalte. Die Kosten der Einrichtung sollen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel zwischen den Ländern umgelegt werden.
Bislang – das sage ich mit gewissem Stolz – haben bis auf Brandenburg und Thüringen bereits alle anderen Länder der Verwaltungsvereinbarung zugestimmt.
Alles Weitere werden wir sicherlich im Rechts- und Integrationsausschuss fachlich besprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Gesetzentwurf soll zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Rechts- und Integrationsausschuss überwiesen werden. – So beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur zwei
ten Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Drucks. 18/4662 –
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird um Zustimmung zu einem Staatsvertrag gebeten, der das Volumen der staatlichen Förderung des Landes Hessen für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen für die kommenden fünf Haushaltsjahre auf jeweils 4 Millionen € erhöht und den bestehenden Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpasst.
Die Anzahl der Mitglieder der jüdischen Gemeinden in Hessen ist erheblich und rapide gestiegen, insbesondere aufgrund der Zuwanderung von Menschen jüdischen Glaubens aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dies stellt viele jüdische Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Daher ist die Erhöhung der Summe um 300.000 € pro Jahr ein angemessener Ausgleich der seit der letzten Anpassung der Staatsleistung eingetretenen Steigerung der Lebenshaltungskosten. Das Kultusministerium hat, wie schon 2007, einen Ländervergleich angestellt, nach dessen Ergebnis eine moderate Anhebung der Landesleistung angemessen erscheint.
Darüber hinaus war der Staatsvertrag der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Dieses hat mit Beschluss vom 12. Mai 2009 eine Regelung für mit Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt, nach der eine von einem Land gezahlte Staatsleistung von einem Landesverband der Jüdischen Gemeinden für alle jüdischen Gemeinden des Landes, unabhängig von deren Mitgliedschaft im Landesverband, verwaltet wird. Hierin sei eine Interessenkollision zu erblicken, verbunden mit einem Abhängigkeitsverhältnis zulasten nicht verbandsangehöriger Gemeinden. Da der einzige derzeitige Inhalt des Staatsvertrags dem seitens des Bundesverfassungsgerichts beanstandeten Modell entspricht, ist eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Änderung geboten.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich auf ein Verfahren verständigt, das ich Ihnen jetzt darlegen werde. Wir sind nach der Einbringung des Gesetzentwurfs in der ersten Lesung. Dazu haben wir uns verständigt, dass eine Aussprache nicht vorgesehen ist. Anschließend kann der Landtag beschließen, den Gesetzentwurf ohne Überweisung an einen Ausschuss anzunehmen, gemäß § 14 Abs. 1
Geschäftsordnung des Hessischen Landtags. Hierzu ist eine Abstimmung in erster Lesung erforderlich. – Das ist das kürzestmöglichen Verfahren, das verfassungskonform ist.
Jetzt lasse ich über den Gesetzentwurf in erster Lesung abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen worden ist.
Ich beantrage nach Rücksprache mit den Kollegen gemäß § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags, dass wir in die zweite Lesung eintreten.
Ich lasse abstimmen, ob Sie mit dem Verfahren einverstanden sind. Wer der Meinung ist, dass wir nach Abschluss der ersten Lesung direkt in die zweite Lesung eintreten, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – So beschlossen.
Damit haben wir die entsprechende Mehrheit für das Verfahren und können unmittelbar in die zweite Lesung eintreten.
Wir können jetzt in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf abstimmen. Ich frage Sie: Wer ist in zweiter Lesung für den Gesetzentwurf? Den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist. Ich bedanke mich herzlich dafür.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes – Drucks. 18/4627 zu Drucks. 18/4508 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen zur Aussprache liegen mir keine vor, entsprechend unserer Vereinbarung.
Daher frage ich Sie: Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes in zweiter Lesung zustimmen
kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit allen Stimmen des Hauses angenommen und zum Gesetz erhoben worden ist.
a) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene – Drucks. 18/4650 zu Drucks. 18/3006 –
Berichterstatter ist Herr Kollege Franz. Wenn der Aufruf vollzogen ist, muss Herr Franz über alle Punkte Bericht erstatten.
b) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung – Drucks. 18/4651 zu Drucks. 18/3116 –
c) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landkreisordnung – Drucks. 18/4652 zu Drucks. 18/3117 –
d) Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze – Drucks. 18/4653 zu Drucks. 18/4031 –