Hartmut Honka

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Herr Präsident! Ich habe offenbar auch die volle Aufmerksamkeit der Regierungsbank. – Ich berichte aus dem Rechts- und Integrationsausschuss. Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP – –
Vielen Dank, Herr Präsident, damit jeder weiß, worum es geht.
Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/6911 in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Bericht erstatten über den Untersuchungsausschuss 18/1, der in der 34. Plenarsitzung am 28.01.2010 auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/1790, eingesetzt worden ist.
Zuerst zum Untersuchungsgegenstand. Der Untersuchungsausschuss hatte laut der Drucksache den Auftrag, zu klären, inwieweit beim ehemaligen Finanzamt Frankfurt V mit den sogenannten Bankenverfahren betraute Steuerfahnder und -fahnderinnen durch das Verhalten der Verantwortlichen in der Steuerverwaltung veranlasst wurden, diese freiwillig oder unfreiwillig zu verlassen, um Repressalien durch den Dienstherrn zu entgehen.
Weiterhin sollte in Bezug auf vier mittlerweile in den Ruhestand versetzte Steuerfahnder geklärt werden, ob die einzelnen Verfahren zur Ruhestandsversetzung ord
nungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt worden sind oder ob die Beamten gezielt aus dem Dienst entfernt werden sollten, weil sie im Jahre 2001 Kritik an der Bearbeitung von Steuerfluchtfällen in Hessen geäußert hatten, und die Zwangspensionierungen somit gezielt als Disziplinierungsmittel gegenüber den ehemaligen Steuerbeamten, aber auch zur Abschreckung eventuell zu erwartender weiterer Proteste aus der Steuerverwaltung eingesetzt wurden.
Mit dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1833, wurde der Untersuchungsauftrag wie folgt erweitert. Der Untersuchungsausschuss hatte weiterhin den Auftrag, zu klären, warum die vier ehemals beim Finanzamt Frankfurt V tätigen Steuerbeamten Rudolf S., Marco W., Tina F. und Heiko F. aufgrund ihres dienstlichen oder außerdienstlichen Verhaltens sowie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurden. Dabei ist weiter zu berücksichtigen, seit wann und in welcher Form die Inruhestandversetzung der vier Steuerbeamten und ihre Ursachen bereits Gegenstand von parlamentarischen Initiativen im Hessischen Landtag und von Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse waren. Aufzuklären ist auch, ob, mit welchem Hintergrund und mit welchem Ergebnis von dritter Seite Gespräche mit den vier Steuerbeamten im Zusammenhang mit der Inruhestandversetzung und der Ergreifung etwaige Rechtsmittel geführt wurden.
Nun zum Gang des Verfahrens für alle die, die die 271 Seiten plus den nachfolgenden Teil nicht ganz lesen wollen und auch nicht alles live verfolgt haben.
Der Ausschuss hat sich in seiner ersten Sitzung am 11. Februar 2010 mit der Bezeichnung Untersuchungsausschuss 18/1 konstituiert.
In dieser Sitzung wurde der Abg. Leif Blum zum Vorsitzenden gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Abg. Günter Rudolph und zum Berichterstatter der vor Ihnen Stehende gewählt. Nachdem der Abg. Günter Rudolph mit Schreiben der SPD-Fraktion vom 10. Mai 2011 sein Ausscheiden aus dem Ausschuss mitteilte, wurde der Abg. Marius Weiß als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Am 12. Januar 2012 trat der Abg. Leif Blum vom Vorsitz des Ausschusses zurück und legte seine Mitgliedschaft im Ausschuss nieder. Daraufhin wählte der Ausschuss am 17. Januar 2012 den Abg. Stefan Müller zu seinem neuen Vorsitzenden.
Als Obleute waren der Abg. Peter Beuth für die Fraktion der CDU, der Abg. Norbert Schmitt für die Fraktion der SPD, der Abg. Stefan Müller (Heidenrod) – eben bereits benannt – für die Fraktion der FDP, der Abg. Frank-Peter Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Willi van Ooyen für die Fraktion DIE LINKE benannt worden. Nach der Wahl des Abg. Stefan Müller zum neuen Vorsitzenden wurde der Abg. Alexander Noll als Obmann für die Fraktion der FDP benannt.
Der Untersuchungsausschuss hat in der Zeit seit dem 11. Februar 2010 bis zum 6. März dieses Jahres insgesamt 27 Sitzungen abgehalten, zehn davon waren teilweise öffentlich. Zum Untersuchungsgegenstand ist aufgrund von elf Beweisanträgen Beweis erhoben worden. Insgesamt wurden 34 Zeugen vernommen.
Der Untersuchungsausschuss hat in der nicht öffentlichen 27. Sitzung am 6. März 2012 festgestellt, dass die
Untersuchungsarbeit abgeschlossen ist, und hat die Beweisaufnahme geschlossen. In der nicht öffentlichen Sitzung am 24. Mai hat der Untersuchungsausschuss dann mit Mehrheit den im Bericht dargestellten Sachverhalt mit Bewertung festgestellt.
Da der vorliegende Bericht allen Anwesenden bekannt ist und sicherlich die 271 Seiten plus 52 Seiten der abweichenden Bewertung komplett gelesen wurden, möchte ich nur noch einmal Bezug auf die zusammenfassende Bewertung nehmen, die Sie auf den Seiten 269 ff. finden.
Erstens. Die beim ehemaligen Finanzamt Frankfurt V mit den Bankenverfahren betrauten Steuerfahnder und -fahnderinnen sowie Steuerfahndungshelfer und -helferinnen wurden in keiner Weise durch die Verantwortlichen in der Steuerverwaltung Repressalien ausgesetzt oder veranlasst, die Steuerverwaltung freiwillig oder unfreiwillig zu verlassen, um Repressalien durch den Dienst herrn zu entgehen.
Zweitens. Die einzelnen Verfahren zur Ruhestandsversetzung der vier mittlerweile in den Ruhestand versetzten Steuerbeamten Rudolf Schmenger, Marco Wehner und Heiko und Tina Feser wurden ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt. Die Beamten wurden nicht gezielt aus dem Dienst entfernt, weil sie im Jahre 2001 Kritik an der Bearbeitung von Steuerfluchtfällen in Hessen geäußert hatten. Die Pensionierungen der vier Beamten waren weder Disziplinierungsmittel gegenüber den ehemaligen Steuerbeamten, noch sollten sie zur Abschreckung eventuell zu erwartender Proteste aus der Steuerverwaltung eingesetzt werden.
Drittens. Das Ministerium der Finanzen sowie dessen nachgeordnete Behörden und andere Ressorts und deren nachgeordnete Behörden waren im gesetzlichen Rahmen an den Verfahren beteiligt bzw. hatten hiervon Kenntnis. Verfahrensmängel gab es nicht.
Viertens. Grund für die ärztliche Begutachtung der vier mittlerweile in den Ruhestand versetzten Steuerbeamten waren allein deren über mehrere Jahre andauernde Erkrankungen.
Fünftens. Eine Beeinflussung auf die Auswahl des Gutachters oder eine Beeinflussung des Gutachters selbst hat es nicht gegeben.
Sechstens. Die fachärztlichen Gutachten durften aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Personalverwaltung der Oberfinanzdirektion und des Ministeriums der Finanzen seitens des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales nicht vorgelegt werden und wurden auch tatsächlich nicht vorgelegt. Einzig die Ergebnisse der Begutachtungen sind entsprechend den rechtlichen Vorgaben vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales mitgeteilt worden. Diese wurden hinsichtlich ihrer logischen Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und Geschlossenheit angemessen geprüft und gewürdigt. Es wurden nachvollziehbare und sachlich begründete Entscheidungen getroffen.
Siebtens. Das psychiatrische Gutachten einer Universitätsklinik über einen Betroffenen im Zusammenhang mit einer beantragten Zulassung als Steuerberater ist der Finanzverwaltung aufgrund fehlender Einverständniserklärung des Betroffenen bis heute nicht bekannt. Auch im Rahmen des Untersuchungsausschusses hat dieser sein Einverständnis zur Offenlegung des Gutachtens nicht erteilt.
Achtens. Die Mitglieder der Landesregierung haben die Gremien des Landtags jederzeit zutreffend, umfassend und wahrheitsgemäß über die Vorgänge im Zusammenhang mit der durchgeführten Pensionierung der ehemaligen vier Steuerbeamten unterrichtet.
Neuntens. Schreiben des betroffenen Steuerfahnders an den damaligen Ministerpräsidenten Koch und den damaligen Finanzminister Weimar wurden nach ausführlicher und umfassender Prüfung durch den damaligen Staatssekretär Dr. Arnold sachgerecht beantwortet.
Zehntens. Der damalige Ministerpräsident Koch und der damalige Finanzminister Weimar sind ihrer dienstlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Steuerfahndern nachgekommen, indem deren Anliegen und Dienstumstände durch die zuständigen Ressorts geprüft und behandelt wurden.
Elftens. Es trifft zu, dass die vier Steuerbeamten bis zur Organisationsreform zum 1. Januar 2004 (NEOFÄ I) keine signifikanten Krankheitsausfälle hatten, weder vor dem 30. August 2001 noch danach, aber seit der Organisationsreform die vier Steuerbeamten bis zu 100 Krankheitstage pro Jahr aufwiesen.
Zwölftens. Es ließ sich durch die Beweisaufnahme nicht feststellen, dass die Dienstunfähigkeit von den vier Steuerfahndern gezielt betrieben wurde.
Dreizehntens. Aus dem im Rahmen des Petitionsverfahrens des Herrn Rudolf Schmenger im Hessischen Landtag am 3. November 2005 erstellten Bericht der Oberfinanzdirektion wurde ersichtlich, dass die von Herrn Schmenger erhobenen dienstrechtlichen und strafrechtlichen Vorwürfe gegen dessen ehemalige Vorgesetzte Frau Dr. L. und Herrn Schneider-Ludorff unbegründet waren.
Vierzehntens. Eine Kürzung oder Aussetzung der den vier ehemaligen Steuerbeamten zustehenden Ruhestandsgehälter wegen anderweitiger Einkommen ist nicht vorgenommen worden.
Fünfzehntens. Die Vorgehensweise der ehemaligen vier Steuerbeamten wurde sehr kritisch von Mitgliedern der Personalvertretung und der Interessenvertretung der Steuerbeamten bewertet und hatte nachhaltige negative Folgewirkungen auf das Betriebsklima in der Finanzverwaltung.
Damit endet der Bericht mit einem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in der Verwaltung, an die Ausschussgeschäftsführung, vor allem den wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Dr. Wernitz, den ich auf der Besuchertribüne begrüßen darf. Dass alles immer gut abgelaufen ist, dass uns die Protokolle ganz zeitnah zur Verfügung gestellt worden sind, das ist eine besondere Arbeit, die nebenbei eine Belastung war, die neben dem laufenden Geschäftsbetrieb gerade für die Verwaltung, für die Ausschussgeschäftsführung zu erledigen war. – Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Rechts- und Integrationsausschusses: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschluss empfehlung: Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.