Frank-Peter Kaufmann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem gerade aufgerufenen Gesetzentwurf vor: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/7485 anzunehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt gehen wir gegenüber dem vorhergehenden Punkt um ein Jahr zurück und haben auch keinen Vorbehaltsbeschluss, sondern einen endgültigen zu fassen.
Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2009 vortragen. Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Erstens. Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2009 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.
Zweitens. Darüber hinaus empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, zu den einzelnen Bemerkungsnummern des Rechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2009 die folgenden, vom Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung in seiner Sitzung am 7. September 2011 einvernehmlich vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen jetzt nicht den gesamten Bericht vortragen. Sie können ihn selbst der Drucks. 18/4543 entnehmen.
Die Empfehlung ist, wie schon gesagt, mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der übrigen Fraktionen im Unterausschuss und ebenso im Haushaltsausschuss erfolgt.
Meine Damen und Herren, auch hierzu hatten wir vereinbart – wenn Sie gestatten, Herr Präsident –, dass ich kurz zu diesem Tagesordnungspunkt für alle Fraktionen den Dank an den Präsidenten des Hofs und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das gesamte Kollegium für die Arbeit des Rechnungshofs aussprechen darf. Es geht hier nicht um die Eigentätigkeit, was die Bilanzierung angeht, sondern es geht um die wichtigere, wenn ich das so sagen darf, Kontrolle dessen, was die Landesregierung, was das Land insgesamt in finanzieller Hinsicht über das Jahr hinaus bewegt.
Wir wissen alle, insbesondere diejenigen, die im Unterausschuss tätig sind, aber auch hier im Plenum, wie wichtig die Arbeit des Rechnungshofs vor allem darin ist, dass er durch seine Kontrolle und seine Bemerkungen auch im Laufenden alle Beteiligten immer dazu anhält, sich weiter zu verbessern, sparsamen und effizienten Haushaltsvollzug voranzubringen.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen zweitens mitteilen, dass wir bei den Einzelfeststellungen seit einiger Zeit dazu übergegangen sind, Ihnen vorzuschlagen, Maßgaben zu beschließen. Das heißt, wir lassen uns als Ausschussmitglieder im Unterausschuss später berichten, wenn bei bestimmten Bemerkungen weitere Aktionen stattfinden sollen, ob dies tatsächlich geschehen ist. Denn wir wollen, dass alles nicht nur einmal betrachtet wird und dann zu den Akten gelegt wird, sondern wir fassen notfalls auch hartnäckig nach, um am Ende ein befriedigendes Ergebnis zu bekommen. Dieses Verfahren wollen wir gerne fortsetzen, und ich darf Ihnen versichern, dass bei dieser Arbeit Parteiunterschiede im Unterausschuss nicht feststellbar sind, sondern dass alle Beteiligten sich diesem Ziel verschrieben haben.
Meine Damen und Herren, meine dritte und letzte Bemerkung geht dahin: Wir haben – es geht diesmal um das Haushaltsjahr 2009; ich sagte es bereits – die zwischenzeitlich aufgelaufene Zeitverzögerung in den Entlastungsverfahren wieder ein gutes Stück abbauen können. Das gibt mir Anlass, mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen Mitgliedern des Unterausschusses für ihr Engagement in den Beratungen zu bedanken. Denn trotz der ausgezeichneten Vorarbeit des Hofs ist hier besonderer Einsatz gefragt und wird auch jenseits parteipolitischer Positionen gern geleistet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe Ihnen die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Hauptausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen betreffend Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse, Drucks. 18/3138 zu Drucks. 18/2732; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/2898, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3113, und Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/3441.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3441 und damit in der Ihnen als Anlage der Drucks. 18/3459 vorliegenden Fassung anzunehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist eine sehr reizvolle Herausforderung. Da ich dies geahnt habe, habe ich den 55-seitigen Kurzbericht der Sitzung des Unterausschusses vorsichtshalber mitgebracht. Sie haben in Ihrer Terminplanung sicher alle noch sehr viele Reserven. Insofern können wir uns das ausgiebig zu Gemüte führen.
Ich möchte diesen Reizen aber widerstehen und Ihnen nicht den gesamten Inhalt der Drucks. 18/1175 vortragen, sondern Ihnen nur kurz mitteilen, dass der Haushaltsausschuss dem Plenum empfiehlt, die Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2007 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung zu entlasten.
Die Stellungnahmen zu den einzelnen Bemerkungen des Rechnungshofs, die wir beraten und beschlossen haben, können Sie der Anlage zur Drucksache entnehmen. Darauf nehme ich Bezug und trage sie jetzt nicht im Einzelnen vor. Die Empfehlung insgesamt ist mit den Stimmen
von CDU und FDP bei Stimmenthaltung der übrigen Fraktionen sowohl im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung als auch im Haushaltsausschuss beschlossen worden.
Meine Damen und Herren, wir haben vereinbart, dass ich für alle Fraktionen dem Präsidenten, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem gesamten Kollegium des Hessischen Rechnungshofs Dank ausspreche für die Arbeit, die sie das ganze Jahr über geleistet haben.
Wir alle, insbesondere diejenigen, die im Unterausschuss tätig sind, wissen, wie wichtig die Arbeit des Hessischen Rechnungshofs ist. Durch seine Kontrolle und Bemerkungen hält er nicht nur im Einzelfall, sondern durch die reine Existenz alle Beteiligten dazu an, sich hinsichtlich des Haushaltsvollzugs immer weiter zu verbessern.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen auch mitteilen, dass wir bei den Einzelfeststellungen – ich sagte es bereits bei der vergangenen Vorstellung des Berichts und will es nun noch einmal unterstreichen – dazu übergegangen sind, Maßgaben zu beschließen. Das heißt, wir lassen uns als Ausschussmitglieder berichten, wenn bei bestimmten Bemerkungen weitere Aktionen stattfinden müssen, sodass wir die einzelnen Fälle nicht nur punktuell betrachten und dann ablegen, sondern dass wir auch nachfassen, um am Ende zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen. Dies werden wir auch in Zukunft so machen.
Wir haben die Verzögerung, die beim letzten Mal aufgrund einer Reihe von Umständen entstanden ist, jetzt wieder aufgeholt. Deshalb können wir – wie bereits im Juni angekündigt – die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 ebenfalls vornehmen. Unter dem Gesichtspunkt der beginnenden Weihnachtszeit könnte dies ein Grund sein, insbesondere die Mitglieder des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung für ihre Arbeit zu loben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich benutze die Gelegenheit, Ihnen frecherweise von dieser Stelle aus frohe Weihnachten zu wünschen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich trage Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Änderung von Rechtsvorschriften vor.
Hierzu gab es Änderungsanträge sowohl der SPD als auch von CDU und FDP. Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung lautet:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1584 – und damit in der Ihnen mit der Drucks. 18/1608 vorliegenden Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 21. Plenarsitzung am 17. September 2009 überwiesen worden. Die Änderungsanträge waren dem Ausschuss am 23. und am 25. November 2009 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seinen Sitzungen am 5. und am 26. November 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist nach Anhörung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen zu dem eingangs dargestellten Votum gelangt.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 18/1565 mit den Stimmen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der LINKEN abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 18/1584 mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen worden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen nicht den gesamten Bericht aus der Drucks. 18/413 vortragen, sondern Ihnen nur kurz mitteilen, dass der Haushaltsausschuss dem Plenum empfiehlt:
Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2006 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.
Die einzelnen Stellungnahmen zu den Bemerkungen des Rechnungshofs sehen Sie in der Drucksache. Darauf nehme ich Bezug. – Diese Empfehlung ist mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der übrigen Fraktionen sowohl im Unterausschuss für Finanzcontrolling
und Verwaltungssteuerung als auch im Haushaltsausschuss so festgelegt worden.
Meine Damen und Herren,wir hatten uns vereinbart,dass ich für alle Fraktionen kurz – ich will es tun, auch wenn der Rechnungshof zu dieser späten Stunde nicht mehr vertreten ist – den Dank an den Präsidenten,an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und an das gesamte Kollegium für die Arbeit des Rechnungshofs aussprechen will. Wir alle wissen, insbesondere diejenigen, die im Unterausschuss tätig sind, aber auch alle hier im Plenum, wie wichtig die Arbeit des Hessischen Rechnungshofs darin ist, dass er durch seine Kontrolle und seine Bemerkungen alle Beteiligten dazu anhält, sich immer weiter zu verbessern, was den Haushaltsvollzug angeht.
Ich will Ihnen auch mitteilen, dass wir bei den Einzelfeststellungen seit einiger Zeit dazu übergegangen sind, Maßgaben zu beschließen. Das heißt, wir lassen uns als Ausschussmitglieder berichten, wenn bei bestimmten Bemerkungen weitere Aktionen stattfinden, sodass nicht alles nur einmal betrachtet und dann abgelegt wird, sondern wir fassen in der Tat nach, um am Ende ein befriedigendes Ergebnis hinzubekommen. Hier werden wir weiter tätig sein.
Eine dritte und letzte Bemerkung geht dahin: Wir haben diesmal – es geht im Augenblick um das Haushaltsjahr 2006 – aus nachvollziehbaren Gründen eine sehr große zeitliche Verzögerung. Wir haben uns im Unterausschuss vorgenommen, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 ebenfalls noch in diesem Jahr ins Plenum zu bringen, sodass wir den Zeitverlust der 17. Wahlperiode ein Stück aufholen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich würde die Gelegenheit zur Berichterstattung gerne nutzen, Ihnen ausführlich zu erklären, worum es dabei geht.
Ich fasse mich aber kurz.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 13. Plenarsitzung am 16. Juni 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 1.Juli 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig bei Abwesenheit der LINKEN
zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung und zur Investitionssicherung, dem sogenannten Vorschaltgesetz 2009, vortragen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Nr. 2 des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – und damit in der sich aus der Anlage zu Drucks. 18/141, die Ihnen vorliegt,ergebenden Fassung – in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Haushaltsausschuss in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 3. März 2009 beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor wurde Nr. 1 des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN abgelehnt; Nr. 2 des Änderungsantrags wurde mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der LINKEN angenommen. – Vielen Dank.