dann dazu gebracht, ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu beauftragen, was den Steuerzahler, nur mal ganz nebenbei, übrigens auch 68.000 € gekostet hat. Dieses Unternehmen hat nach einem Stichprobenverfahren einen Teil der Unterlagen angeschaut, wobei schließlich diese 950.000 € herausgekommen sind, die die EBS zurückzahlen musste bzw. die ihr vielmehr von ihrer Rate abgezogen wurden. Fast 1 Million € wurden nachweislich nicht korrekt für die Law School verwendet, stattdessen wurden daraus Rechnungen aus dem Jahr 2008 beglichen und die Abfindung des ehemaligen Kanzlers finanziert.
Es ist auch anzumerken, dass die Landesregierung da doch sehr großzügig war und der EBS die Anrechnung von Kosten gestattet hat, bei denen das Wirtschaftsprüfungsunternehmen doch ein Fragezeichen gemacht hat; insbesondere die Frage des Drei-Säulen-Modells ist bereits angesprochen worden. Deshalb ist auch die Summe der Rückforderung auf diesen Betrag von unter 1 Million € beschränkt.
Herr Büger, Sie haben gefragt, warum wir da so genau hinschauen. Ein Grund dafür ist, dass Sie an dieser Stelle zwei Augen zudrücken und überhaupt nicht hinschauen, was da eigentlich passiert.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Matthias Bü- ger (FDP): Das stimmt nicht!)
Ich will es noch einmal ausdrücklich sagen: Sie weigern sich, die EBS einer Vollprüfung zu unterziehen. Der Witz an Stichproben ist doch, dass man, wenn man etwas findet, dann genauer hinguckt. Sie finden etwas in den Stichproben, weigern sich aber, das jetzt komplett zu prüfen. Jeder kleine Verein muss haarklein nachweisen, was er mit Steuergeldern aus öffentlicher Förderung gemacht hat. Aber bei der EBS schauen Sie nicht genau hin, vermutlich einfach aus Angst, dass noch mehr herauskommen würde.
Ganz grundsätzlich kommt man bei diesen Vorgängen ins Grübeln. Die EBS ist ja eine Wirtschaftshochschule. Was wird dort eigentlich gelehrt? – Der Website der EBS ist zu entnehmen, dass an der Business School ein Vertiefungsfach bzw. ein Modul gelehrt wird, welches das ordnungsgemäße Verbuchen von Kosten und eine korrekte Buchführung zum Inhalt hat. Jetzt kann man sagen, es wird dort gelehrt, praktiziert aber offenbar nicht.
Wir haben es also mit einer Wirtschaftshochschule zu tun, die offenbar die einfachsten kaufmännischen Grundregeln nicht beherrscht. Jetzt wurde eine externe Kommission eingerichtet, damit die EBS ihre eigene Wirtschaftsführung auf die Reihe bekommt.
Frau Ministerin, wenn Sie sich jetzt auch noch im Ausschuss freuen, dass die EBS das Vier-Augen-Prinzip eingeführt hat – dazu kann man nur sagen, dass das kaufmännisch wirklich innovativ ist. Ich frage mich wirklich, wie die darauf gekommen sind.
Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss das Finanzierungskonzept der EBS dargestellt, bzw. das, was die dafür halten. Demnach plant die EBS für den Aufbau der juristischen Fakultät 120 Millionen € ein. Davon sollen knapp 25 Millionen € vom Land kommen, 13 Millionen € von Sponsoren und 47 Millionen € durch Studiengebühren.
Woher die restlichen 36 Millionen € für das Finanzierungskonzept stammen, die sogenannten Eigenmittel der EBS, bleibt völlig unklar.
Diese Zahlen erscheinen fantasievoll, wenn nicht sogar frei erfunden; denn wenn in acht Jahren 47 Millionen € Studiengebühren anfallen sollen, dann müssten bei einer Studiengebühr von 12.000 € jedes Jahr 490 zahlende Studierende an der EBS studieren, die ganzen angeblich so sozialen Stipendien nicht mit eingerechnet. Dieses Jahr, Frau Ministerin, sind es gerade einmal 88. Die Finanzplanung der EBS enthält also einige Luftbuchungen.
Die Ministerin zieht sich darauf zurück, dass die EBS eben eine private Hochschule und deshalb auch selbst für die Finanzierung verantwortlich ist. Aber Sie haben eine Verantwortung für Steuermittel, Frau Ministerin. Deswegen schaut man sich, wenn man in etwas investiert, doch den gesamten Finanzplan an und verlässt sich nicht darauf, dass irgendwelche Zahlen vorgelegt wurden. Jeder vernünftige Mensch schaut sich an, ob die Planung stichhaltig ist. Die Frage ist doch: Was passiert denn, wenn die EBS die Eigenmittel nicht zusammenbekommt? Was passiert denn, wenn sie die Summe an Studiengebühren nicht zusammenbekommt? Gibt es dann noch mehr Geld vom Land? Oder haben wir dann die Situation, dass Sie viel Geld in einer Hochschule versenkt haben, die es vielleicht gar nicht geben wird, weil die EBS das restliche Geld nicht zusammenbekommen? Dann können Sie sich rühmen, dass die Stadt Wiesbaden eine neue Tiefgarage hat, das wird dann vermutlich auch passieren. Sie stecken Geld in eine private Hochschule, deren Finanzierung auf ganz, ganz tönernen Füßen steht.
Ich befürchte, dass wir bald eine Diskussion über weitere Zuschüsse bekommen, an der Stelle sind Sie ja sehr großzügig. Die EBS hat nämlich noch ein Problem: Offenbar verspüren die Sprösslinge aus gut betuchten Elternhäusern derzeit wenig Drang, an der EBS zu studieren, die zwar Jura lehrt, es aber mit der Einhaltung von Regeln nicht so ganz genau nimmt.
Verständlich – wer will an einer solchen Hochschule schon Jura studieren. Statt der vorgesehenen 170 Studierenden, die dieses Jahr ihr Studium an der EBS aufnehmen sollten, haben sich lediglich 88 eingeschrieben. Die wurden dafür persönlich vom stellvertretenden Ministerpräsidenten begrüßt. Wenn Sie nichts Besseres zu tun haben, bitte schön. Bei fast 200.000 Studierenden, die wir in Hessen haben, sind 88 natürlich eine fette Ausbeute für die EBS.
Wenn man sich dann noch diese aufwendige Werbekampagne anschaut, wo auf Wiesbadener Bussen und an Plakatwänden „Wir sind Uni“ plakatiert wurde, und wenn man die Kosten für die Werbekampagne einmal auf die 88 Studierende herunterrechnet, dann ist das eine der teuersten und unnützesten Werbekampagnen aller Zeiten gewesen.
So stellt sich dann Herr Büger eine erfolgreiche private Hochschule vor. So schnell wird Ihr Goldesel zum lahmen Esel. Die EBS findet nicht genug Studierende, die dort studieren wollen, und das in einer Situation, wo es gleichzeitig einen enormen Andrang an den öffentlichen Hochschulen gibt. Herr Müller hat im Ausschuss richtig gesagt: Das ist eine ganz andere Klientel. – Herr Müller, richtig,
12.000 € haben oder nicht haben, ist eine entscheidende Frage. Klarer und deutlicher kann aber auch nicht gesagt werden, dass man hier eine reine Klientelpolitik macht.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Herr Müller hat noch einmal recht. Er hat nämlich gesagt, dass wir sehr ehrlich wären. Ehrlichkeit ist nur eine unserer guten Eigenschaften. Deswegen haben wir einen Antrag eingebracht, dass man die Förderung der EBS sofort stoppen muss. Ich sage das auch an die Adresse von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil Sie im Land durchaus Nein und in der Stadt Ja gesagt haben. Ich kann das meiste unterschreiben, was Sie in Ihren Reden gesagt haben. Wer aber solche Reden hält, der muss auch die Konsequenz ziehen und sagen: Wenn die Zustände an der EBS sind, wie sie sind, dann muss die staatliche Förderung der EBS sofort eingestellt werden. Dieses Geld ist an öffentlichen Hochschulen besser aufgehoben. Deswegen muss diese Veruntreuung von Steuermitteln endlich ein Ende haben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mit einem Vorgang beginnen, den ich in diesem Parlament schon bemerkenswert finde. Ich habe dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vertrauliche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die einzelnen Fraktionen einsehen konnten. Frau Kollegin Sorge hat nicht nur in ihrer Rede daraus zitiert, sondern auch ausdrücklich gesagt, dass sie diese Vertraulichkeit mit Absicht nicht gewahrt hat. An dieser Stelle sage ich als Ministerin, dass ich nicht mehr bereit bin, dem Ausschuss die Unterlagen zur Einsicht zu geben, und das Parlament anschreiben werde, um darüber zu reden, wie überhaupt in den Ausschüssen zwischen Landesregierung und Parlament Vertraulichkeit von Unterlagen gewahrt werden kann.
Frau Kollegin Sorge, Sie sind nicht nur normale Abgeordnete, Sie sind auch Vizepräsidentin. Und das finde ich einen ganz bemerkenswerten Vorgang.
Vielleicht sollten Sie sich einmal darum kümmern, was in Ihrer Fraktion so üblich ist. Das wäre vielleicht auch eine Aufgabe für den parlamentarischen Geschäftsführer.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn Sie sich um die EBS kümmern, können wir darüber reden! Reden Sie einmal zur Sache!)
Meine Damen und Herren, es ist eine Selbstverständlichkeit für die Landesregierung, dass die Vorkommnisse an der European Business School von der Landesregierung sehr ernst genommen werden und wurden. Absolut klar ist auch, dass die Steuerzahler Anspruch darauf haben – es gibt sogar eine Verpflichtung –, dass die finanziellen Fördermittel rechtskonform verwendet werden und mögliches Fehlverhalten nicht toleriert wird. Das, was die Kollegin Wissler eben gesagt hat, dass irgendwelche Probleme existieren, ist – das werde ich gleich belegen – genau nicht der Fall. Wir werden nicht akzeptieren, dass Steuermittel nicht zweckentsprechend verwendet werden.
Das Ergebnis der Prüfung der Verwendung der Fördermittel – das habe ich mehrere Male im Ausschuss und hier im Plenum ausgeführt – in den Jahren 2009 und 2010 hat mich überrascht, und das insbesondere deshalb, weil neben den Fehlverwendungen von Mitteln auch gravierende Mängel im internen Kontrollsystem und die Nichteinhaltung des Vergaberechts festgestellt wurden. Das habe ich auch im Ausschuss erklärt und ausführlich erörtert. Es hat dazu viele Nachfragen gegeben. Dann in öffentlichen Sitzungen von Verschleierung zu reden, finde ich ziemlich abenteuerlich.
Weil diese Vorgänge aufgetreten sind, ist eine umgehende Rückforderung nicht entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften verausgabter Mittel veranlasst worden. Genauso wichtig war auch die Entscheidung darüber, ob in Anbetracht der getroffenen Feststellung eine Fortführung der Förderung verantwortbar ist. Deshalb sage ich: Ich habe diese Mittel nicht weiter ausgezahlt, sondern wir haben eine Prüfung vorgenommen.
Es hat im ersten Halbjahr 2011 eine Sonderprüfung der Mittelverwendung gegeben. Nach dem Ergebnis dieser Sonderprüfung wurde eine deutliche Verbesserung der Abrechnungsmodalitäten festgestellt. Zudem sind zahlreiche Hinweise aus den Prüfungen über die Jahre 2009 und 2010 bereits berücksichtigt worden. Ferner wurden verschiedene Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des internen Kontrollsystems zugesagt und eine Kommission eingesetzt, die weitere Vorschläge erarbeitet. Ich weise darauf hin, das habe ich alles in öffentlicher Sitzung des Ausschusses ausführlich dargelegt.
Auch die strikte Befolgung des Vergaberechts in der Zukunft wurde zugesichert. Vor diesem Hintergrund habe ich entschieden, dass die Förderung nach Verrechnung der Rückzahlungsforderung fortgesetzt wird. Am Ende hat die European Business School akzeptiert, dass 250.000 €, die wir angefordert haben, auch umgehend zurückgezahlt werden. All die Probleme, die aufgetreten sind, sind sofort angegangen worden. Das Geld ist inzwischen wieder durch eine Verbuchung beim Land gelandet.
Jetzt will ich noch etwas dazu sagen, weil im Antrag der GRÜNEN der Eindruck erweckt wird, die Öffentlichkeit sei nicht informiert worden. Zahlreiche Presseerklärungen zu Ergebnissen der Prüfberichte, Rückforderung der Mittel unter Nennung der Beträge, Wiederaufnahme der Förderung – all diese Dinge sind immer wieder im Ausschuss und durch Presseerklärungen dokumentiert worden. Dann davon zu reden, dass die Öffentlichkeit und der
Dann will ich etwas zu dem Punkt sagen, wie das eigentlich ist, wenn man ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu einem Zeitpunkt beauftragt, zu dem man noch gar nicht verpflichtet ist, die Bescheide zu prüfen, sondern die Zwischenverwendungsnachweise, um die es geht, werden normalerweise zum Abschluss eines Projekts geprüft.
Ich habe mehrere Male im Ausschuss deutlich gemacht, dass bei diesem Projekt die Landesregierung und ich als Ministerin entschieden haben, dass wir die Zwischennachweisprüfung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen machen und mehr prüfen, als üblicherweise der Fall ist, und bis zum Abschluss der Prüfung die Zahlung ausgesetzt haben. Dabei ging es um die Frage, wie das mit der Prüfung geschieht. Deswegen will ich es noch einmal wiederholen, ich habe es im Ausschuss zweimal wiederholt. Herr Kollege Weiß, es reicht anscheinend nicht zweimal. Sie sind auch nicht Mitglied im Ausschuss.
Es geht um die Stichprobenprüfung. Was heißt das eigentlich mit diesen Stichprobenprüfungen, und was kann man daraus lesen? – Deswegen zitiere ich aus dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vom 28.09. die Antwort auf die Frage nach Stichproben und danach, wie eigentlich das System ist:
Die Wirtschaftsprüfer haben bereits aufgrund der erörterten Defizite im internen Kontrollsystem eine gegenüber der üblichen Vorgehensweise deutliche Steigerung des Stichprobenumfangs vorgenommen, sodass im Jahr 2009 60 % und im Jahr 2010 68 % der Ausgaben von den Stichproben erfasst werden. In den Prüfungsberichten geht das Prüfungsunternehmen davon aus, dass in Anbetracht der getroffenen Feststellungen eine Ausweitung der Prüfungshandlungen zu weiteren Feststellungen führen würde. Der diesbezüglich vom Prüfungsunternehmen berechnete Erwartungswert beläuft sich auf 219.000 € für das Jahr 2009 und auf 46.000 € für das Jahr 2010. Um dieses Risiko abzudecken, wurden zusätzlich 270.000 € mit dem Rückforderungsbescheid geltend gemacht. Zudem wurde eine gesonderte Prüfung neu bekannt werdender Sachverhalte vorbehalten.
Das ist eine Stichprobenprüfung. Herr Kollege Weiß, bei einer Stichprobenprüfung dieser Art ist jeder Sachverhalt, der jetzt am Ende bekannt wird und vorher nicht bekannt war, durch eine Einzelprüfung nachträglich zu prüfen. Am Ende wird es eine Abschlussprüfung geben, in der das auch eine Rolle spielt. Dem Rechnungshof bleibt es unbenommen, am Ende, wenn das Projekt abgeschossen ist, eine Prüfung vorzunehmen.
Deswegen weiß ich überhaupt nicht, was Sie jetzt bei Stichprobenprüfungen zu kritisieren haben. Das ist das effizienteste Verfahren, das die meisten Teile dessen, was ausgezahlt ist, in kurzer Zeit prüft und nicht ausschließt, dass am Ende Sachverhalte, die auftreten, immer noch aufgearbeitet werden können. Offener, transparenter und sachorientierter kann man kein Verfahren wählen.