Protocol of the Session on September 15, 2011

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben 63 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 51 Abgeordnete gestimmt, vier Abgeordnete waren entschuldigt. Wir können feststellen: Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen hat in der dritten Lesung eine Mehrheit mit 63 Jastimmen gegen 51 Neinstimmen bekommen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen und zum Gesetz erhoben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Als letzten Punkt rufe ich Tagesordnungspunkt 63 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 18/4471 zu Drucks. 18/4392 zu 18/4130 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Öztürk. Ich erteile ihr das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung lautet: Der Rechts- und Inte

grationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.

(Vizepräsident Frank Lortz übernimmt den Vor- sitz.)

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile Frau Kollegin Hofmann, SPDFraktion, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz in Erinnerung rufen, dass in diesem Gesetzentwurf 19 Sammelgesetze – meist unverändert – mit verschiedenen Geltungsdauern verlängert werden sollen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Wir wollen die dritte Lesung dazu nutzen, diesen facettenreichen Gesetzentwurf mit den 19 Einzelgesetzen noch einmal etwas ausführlicher zu beraten. Ich will hier noch einmal kritisieren, dass uns die Regierungsfraktionen sachwidrig die Anhörung zu diesen verschiedenen Einzelgesetzen abgelehnt haben,

(Beifall bei der SPD)

obwohl die Materie im Detail doch recht intensiv zu bearbeiten gewesen wäre.

Herr Heinz, Sie haben in der zweiten Lesung gesagt, das sei nicht nötig, weil man die Gesetze ohnehin nur verlängern wolle. Genau da knüpft unsere Kritik an. Beim Ersatzschulfinanzierungsgesetz haben wir mehrfach eine Überarbeitung gefordert. Wir selbst haben dazu eine sehr detaillierte Position erarbeitet, mit sechs konkreten Forderungen.

Wir fragen Sie: Wie soll die Finanzierung der Ersatzschulen in Zukunft aussehen, wie soll sie weiterentwickelt werden? Dazu gibt dieser Gesetzentwurf keine Aussage, Fehlanzeige. Da reichen bloße Absichtserklärungen und Ankündigungen der Kultusministerin mitnichten aus.

Auch haben Sie nicht die Chance genutzt – Herr Heinz, Sie haben das angesprochen –, durch eine Anhörung Ideen oder Anregungen z. B. zu Gesetzesänderungen aufzugreifen. Diese Chance haben Sie schlechterdings vertan.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ganz bewusst wollten Sie auch keine öffentliche Debatte zum Thema Sonntagsarbeit. Stattdessen soll die Geltungsdauer des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes einfach weiter verlängert werden.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Ungeheuerlich!)

Außerdem wurde mir nichts, dir nichts, ohne den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, die Bedarfsgewerbeverordnung, die die Sonntagsarbeit in vielen Branchen regelhaft ermöglicht, erlassen. Auch das war nicht gerade Fair Play.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Thomas Spies (SPD): Brüskierung des Parlaments!)

Lassen Sie mich noch einen anderen Aspekt ansprechen. Wenn Gesetze unverändert nach einer Befristung verlängert werden, sollte zuvor eine Evaluierung stattgefunden haben. Dazu werden die Gesetze befristet. Wenn solch eine Evaluierung vorgenommen worden ist, warum werden die Ergebnisse dem Parlament nicht vorgelegt?

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Haben Sie etwas zu verbergen?

Lassen Sie mich insgesamt für die SPD-Fraktion festhalten:

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Dort, wo gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht, handeln Sie nicht bzw. sitzen Sie die notwendigen Veränderungen aus. Deshalb wird die SPD diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie bei dem letzten Punkt noch um etwas Aufmerksamkeit. Es ist für jeden Redner schwierig – –

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ich höre doch das eine und das andere, was zwischengerufen wird. Es ist auch für mich eine ungewohnte Zeit in diesem Hause. Deshalb bitte ich alle, ein bisschen zügig voranzugehen.

(Heiterkeit)

Der Kollege Heinz hat das Wort für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten nicht zum ersten Mal ein Sammelgesetz im Hessischen Landtag. Das hat es schon einige Male gegeben. Das einzig Neue daran ist, dass wir drei Lesungen haben. Die Opposition hat eine dritte Lesung beantragt. Es gab in der Vergangenheit häufig zwei Gesetzeslesungen, und die zweite Lesung war sogar häufig ohne Aussprache, weil es bei dem Sammelgesetz um das geht, was Sie anfangs gesagt haben: Wir verlängern die Geltungsdauer von 19 Gesetzen. Ich halte es hier mit dem Justizminister und seinem Beitrag in der zweiten Lesung, dass wir keinen Popanz um diese Geschichte aufbauen sollten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Dr. Thomas Spies (SPD): Es ist ja „nur“ ein Gesetz!)

Es gibt seit der zweiten Lesung am Dienstag, also vor 48 Stunden, aus unserer Sicht keinen neuen Sachverhalt. Deshalb drei Punkte in aller Kürze:

Die Befristung von Landesgesetzen hat sich grundsätzlich bewährt. Das gilt auch heute.

Seit der zweiten Lesung wurden keine neuen Argumente vorgetragen, die gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Gesetze sprechen.

Drittens wurden die Gesetze selbstverständlich regierungsintern evaluiert.

Bei den beiden Punkten, die Sie angesprochen haben – Ersatzschulfinanzierung und Sonntagsarbeit – gilt das, was wir schon in der zweiten Lesung gesagt haben: Diese Themen werden selbstverständlich umfassend und mit großen Anhörungen parlamentarisch beraten, wenn die einzelnen Maßnahmen, die inhaltlichen Änderungen anstehen. Bei der Ersatzschulfinanzierung haben Sie die Zusage der Kultusministerin:

(Heike Hofmann (SPD): Das wird sie nicht mehr zu verantworten haben!)

Wenn der Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt, wird es im Schulausschuss große Anhörungen und Gespräche mit Verbänden geben. Aber auch Sie, Frau Hofmann, wissen als Rechtspolitikerin, dass man im Rechtsausschuss nicht 19 Anhörungen zu 19 Fachgesetzen abhalten kann.

(Heike Hofmann (SPD): Darum ging es auch gar nicht! – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das war doch Ihre Idee!)

Noch eines zum Schluss. Überdenken Sie Ihr Abstimmungsverhalten: Wenn Sie das Sammelgesetz ablehnen

(Zurufe von der SPD)

noch rede ich, noch ungefähr 20 Sekunden – und dafür eine Mehrheit finden würden, würden diese 19 Gesetze auslaufen und entfallen. Dann hätten wir sie nicht mehr zum 01.01.2012. Überlegen Sie, ob Sie das wollen.

Wir als CDU werden jedenfalls zustimmen, wie wir das schon am Dienstag angekündigt haben. Wir werden die Geltung der 19 Gesetze verlängern und alles Inhaltliche den Fachpolitikern in den Fachausschüssen dann überlassen, wenn es ansteht. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Kollege Heinz. – Das Wort hat Herr Abg. Dr. Jürgens, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Heinz, wenn sich alles so bewährt hat mit der Befristung, dann frage ich mich natürlich, warum die Landesregierung gerade angekündigt hat, alles grundlegend zu ändern. Nach der uns übermittelten Liste sollen etwa 40 bis 50 % aller Gesetze unbefristet sein. Also scheint es sich nicht so furchtbar bewährt zu haben, wie Sie es hier dargestellt haben.