Hier geht es um 2 Millionen €. Das ist das, was hier vorgebracht wird. Dass das nachher wirklich rumkommt, glaubt von uns keiner, und das glaubt von den Koalitionsfraktionen selbst auch kein Mensch.
Wenn ich mir anschaue, was für manche Gebäude veranschlagt wird und was wir in der Vergangenheit erlebt hatten: Obwohl für solche Gebäude teilweise vorher Millionenbeträge kalkuliert wurden, wurde das nachher für 1 € verramscht.
Ich sage Ihnen voraus, das Gleiche wird hier auch passieren. Die 2 Millionen € stehen schlicht und einfach auf dem Papier.
Zum Einspareffekt. Herr Kollege Milde, selbst wenn es die 2 Millionen € gibt, ist das, wenn ich mir den Gesamthaushalt Einzelplan 05 anschaue, davon ein Promille. Das sind 0,006 % der gesamten Ausgaben des Landeshaushaltes.
Das wird als große Einsparmaßnahme vorgetragen, und dafür wird in Kauf genommen, dass zehn Gerichte geschlossen werden, dass Teilzeitkräfte betroffen sind, dass Personal abgebaut wird, und zwar gerade bei alleinerziehenden Müttern, bei Frauen, die Teilzeit arbeiten, die vier Stunden am Tag arbeiten, für die es sich nicht mehr lohnt, 50 km und weiter zu fahren – die treffen Sie damit.
Das ist wirklich unglaublich. Das Letzte ist die Schuldenbremse. Es ist der Gipfel, wenn die angeführt wird.
Herr Hahn, Sie haben in der vorletzten Sitzung des Rechtsausschusses auf den Berichtsantrag von Dr. Jürgens geantwortet, und ich zitiere aus der Antwort, die Sie uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt haben. Da wird aus den Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs von 2005 vorgetragen. Darin heißt es, „dass kleine Arbeitsgerichte eine sehr arbeitseffiziente und schlagkräftige Organisationseinheit darstellen können“.
Gehen wir ein bisschen weiter, und dann steht dort: „Aus heutiger Sicht muss eine Prüfung der Zusammenlegung von hessischen Arbeitsgerichten unter anderen Gesichtspunkten erfolgen.“ – Dann folgt als Begründung: Es gab eine Wirtschafts- und Finanzkrise, und es gab eine Schuldenbremse. – Als ob die Schuldenbremse irgendetwas daran geändert hätte, ob kleine Arbeitsgerichte effizient und schlagkräftig arbeiten können.
Ich sage Ihnen noch einmal: Die ganze Argumentation, die für die Schließung der Gerichte aufgeführt wird, ist vorne und hinten nicht schlüssig. Es bleibt im Endeffekt bestehen: Bei dem, was Sie auch hier vortragen – Rechnungshof, Schuldenbremse usw. –, handelt es sich schlicht und einfach um eine politische Entscheidung. Dahinter kann man sich nicht verstecken. Das ist eine politische
Entscheidung dieser Landesregierung, dieses Justizministers. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, und die tragen Sie mit Ihrer Stimme heute mit. Deswegen beantragen wir namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, der Landes- und Fraktionsvorsitzende der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat während der Debatte gerade gesagt – ich zitiere –: Diese parteiische Sitzungsleitung geht mir auf den Senkel. – Herr Kollege Al-Wazir, ich gehe davon aus, dass Sie sich für diese Äußerung jetzt entschuldigen, sonst berufen wir den Ältestenrat ein.
Vielleicht warten Sie erst einmal, bis ich etwas dazu gesagt habe. Ich habe heute wieder eines festgestellt: Es gibt unterschiedliche Auffassungen von Anstand dort und dort und dort. Wir müssen uns einmal generell klar werden, das geht nicht.
Zweiter Punkt. Herr Rentsch, ich habe diese Äußerung nicht gehört, weshalb ich dazu keine Stellung nehmen und ihn auch nicht zu etwas auffordern kann. Wenn Sie ihn auffordern oder nicht auffordern, ist das eine Sache der bilateralen Verständigung, ob er das macht oder nicht – leider Gottes oder Gott sei Dank. Das heißt, ich frage jetzt noch einmal, und ich muss im Protokoll sehen, was Sache ist.
Im Protokoll werde ich genau nachschauen, was Kollege Müller gesagt und wie er sich entschuldigt hat. Genauso werden wir sehen, dass ich mit der Rüge gegen den Kollegen Weiß recht gehabt habe. Ich werde auch schauen, was in der Rede von Frau Kollegin Hofmann mit mehrfachem Hinweis auf Unverschämtheit gesagt worden ist. Wir werden die ganze Rede in der nächsten Ältestenratsitzung durchlesen. Ich bitte Sie, genügend Zeit mitzubringen und zu sehen, ob wir uns darauf verständigen, ob es wirklich alles so schlimm war, wie es empfunden worden ist, oder ob es wirklich etwas war, was wir hier oben im Präsidium versäumt haben.
Wenn das nicht der Fall ist, wenn er nicht zu seiner Aussage steht, bleibt die FDP dabei, dass wir jetzt den Ältestenrat einberufen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Könnten Sie bitte dem Kollegen erklären, dass er nicht die Sitzung leitet?)
Können Sie mir bitte bestätigen, dass ich nicht die Pflicht habe, einen Antrag auf Einberufung des Ältestenrats zu gestatten? – Danke schön. Ich berufe ihn ein. Wir treffen uns wieder um 20 vor 6 Uhr.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Aufmerksamkeit. Ich möchte die Sitzung wieder eröffnen. Ich darf auch die Kollegen hinter den Barrieren bitten, ihre Unterhaltung draußen fortzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Sitzung wurde auf Antrag des Herrn Kollegen Rentsch unterbrochen. Er hat hier zitiert, dass Herr Abg. Al-Wazir gesagt haben soll – ich zitiere –: „Diese parteiische Amtsführung des Präsidenten geht mir auf den Senkel.“ Mit Erlaubnis und Genehmigung des Herrn Al-Wazir teile ich Ihnen mit, dass er im Ältestenrat mitgeteilt hat, dass er diese Äußerung getan hat. Damit ist sie offiziell in diesem Raum gefallen. Damit muss ich sie bewerten und stelle fest, dass ich Sie für diese Äußerung zur Ordnung rufe. Ansonsten sind wir so verblieben, dass wir uns in der nächsten Ältestenratsitzung die gesamte Debatte noch einmal nach den Beschwerden verschiedener Art anschauen. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Das ist auch nicht zulässig! – Norbert Schmitt (SPD): Das ist nicht zulässig! – Unruhe – Wortmeldung des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Ich habe die Wortmeldung gesehen. Ich werde Sie gleich aufrufen, wenn ein bisschen Ruhe eingekehrt ist. – Herr Abg. Rudolph, zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch das ist in der Geschäftsordnung klar geregelt. Wenn sie gilt, gilt für alle Abgeordneten dieses Landtags, dass Willens- oder Beifallsbekundungen nicht zulässig sind, nachdem der Präsident eine Entscheidung verkündet hat. Das gilt auch für Fraktionsvorsitzende.
Ich habe relativ viel Zeit. – Ich habe noch eine Wortmeldung vorliegen. Herr Dr. Wilken, Sie haben das Wort zu Tagesordnungspunkt 62.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese sehr lebhafte und teilweise emotionale Debatte an einem sicherlich wichtigen Entscheidungspunkt für dieses Land hätte mehr Öffentlichkeit verdient gehabt; denn es ge
schehen in diesem Raum zu später Stunde am Donnerstag doch erstaunliche Dinge, wenn sich der Justizminister hierhin stellt und aus einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung des Landtags in der Öffentlichkeit Dinge zu Protokoll gibt.
Es geschehen ja doch erstaunliche Dinge in diesem Raum, wenn ein Vorredner von mir Ihnen allen hier im Hohen Haus mit der gleichen Emotionalität darstellt, wie die Anhörung zu diesem Thema in diesem Haus gelaufen ist, an der die meisten von Ihnen – ich schaue auf die rechte Seite – es vorgezogen haben nicht teilzunehmen.
Es ist doch erstaunlich, wenn Sie alle einmal mitbekommen, welche Empörung im Land darüber herrscht, mit welcher Willkür Sie da herangehen, insbesondere an den Standorten, die jetzt geschlossen werden, aber nicht nur an diesen Standorten. Und in der Anhörung ist durchaus auch die gefürchtete Frage gestellt worden: Wie sicher sind wir denn jetzt als aufnehmender Standort, bei der nächsten Schließungsrunde nicht selbst betroffen zu sein? – Es geht offensichtlich alle Gerichtsstandorte an.
Ich schließe, wie das offensichtlich von Ihrer Seite in Ihren Beiträgen üblich war, mit einem Dank. Danke, Landesregierung, danke, die sie tragenden Fraktionen, dass Sie dazu beitragen, dass die Menschen in diesem Land sich überall gegen Ihre Politik zusammenschließen. Das werden Sie zu spüren bekommen.
Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Deswegen bitte ich Sie jetzt um Ihre Aufmerksamkeit. Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze ein. Wir beginnen mit Kollegen Lotz. Bitte schön.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben 63 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 51 Abgeordnete gestimmt, vier Abgeordnete waren entschuldigt. Wir können feststellen: Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen hat in der dritten Lesung eine Mehrheit mit 63 Jastimmen gegen 51 Neinstimmen bekommen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen und zum Gesetz erhoben.