Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir jetzt, nach eineinviertel Jahren, in der Tat alles ausgiebig diskutiert haben. Wir haben unzählige Berichtsanträge etc. gehabt. Wir hatten gerade nach der letzten Anhörung noch einige Berichtsanträge, in denen es um konkrete Fakten ging – Parkplatz in Marburg etc. All diese Anfragen und Berichtsanträge sind beantwortet worden. Sie haben danach nichts mehr zu argumentieren gehabt, und deshalb, glaube ich, ist dieses Gesetz jetzt endgültig abstimmungsreif; und das werden wir jetzt auch tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bitten, den Protokollauszug von der Rede des Abg. Müller dem Ältestenrat vorzulegen, weil wir die Äußerungen des Kollegen Müller als nicht parlamentarisch erachten.
Bis zur nächsten Sitzung des Ältestenrates wird das Protokoll ohnehin in Umlauf sein. Wir werden die ganze Rede von Herr Müller, inklusive seines Beisatzes, zu beurteilen haben. – Ich rufe Herrn Staatsminister Hahn auf. Bitte schön.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die sozialdemokratische Fraktion und die anderen zwei Oppositionsfraktionen hatten darum gebeten, dass es eine dritte Lesung gibt. Das ist das Recht des Parlaments, vollkommen klar. Ich darf darauf hinweisen, dass wir am vergangenen Dienstag eine Rechtsausschusssitzung hatten. Ich glaube mich gut daran erinnern zu können, dass der Vorsitzende Kollege Blechschmidt fragte, ob es Wortmeldungen gebe, und es keine Wortmeldung gegeben hat. Ich wollte das nur noch einmal für alle, auch für die Öffentlichkeit, zu Protokoll geben. Ganz offensichtlich war eine inhaltliche Diskussion nicht mehr gewünscht.
Ich sage das auch deshalb, weil ich auf meinen Redebeitrag von Dienstag Bezug nehmen möchte, wo die Landesregierung bzw. der zuständige Justizminister im Rahmen der zweiten Lesung noch einmal ausführlich Stellung zu der Thematik genommen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mich relativ gut daran erinnern, als vor einigen Jahren mein Vorvorgänger im Amt, Herr Dr. Christean Wagner, im Zusammenhang mit der „Operation sichere Zukunft“ eine ähnliche Entscheidung vor dem Hessischen Landtag zu vertreten hatte. Ihnen ist bekannt, dass ich aus Bad Vilbel komme. Ihnen ist bekannt, dass bei dieser Arbeit, die Christean Wagner hier vorgetragen hat, die Schließung des Amtsgerichtes Bad Vilbel Inhalt war. Ich weise Sie darauf hin, dass die sich damals in der Opposition befindliche Fraktion der FDP sich weder durch die damalige rechtspolitische Sprecherin, die heutige Staatssekretärin Nicola Beer, noch durch den örtlich zuständigen Abgeordnetenund damaligen Fraktionsvorsitzenden Jörg-Uwe Hahn in einer solchen Art und Weise in die Auseinandersetzung begeben hat, wie das einige Betroffene heute tun. Ich sage das zum einen wegen der Abteilung Stil.
Es wäre ganz hilfreich gewesen, Frau Fuhrmann, wenn Sie sich nur ein bisschen so verhalten hätten, wie es damals die FDP in dieser Frage getan hat. Wir haben uns anders verhalten.
Nein. – Wir haben uns anders verhalten. Aber ich benenne das ja nicht nur wegen der Frage des Stils, sondern auch wegen der Äußerungen, die eben wieder von Frau Hofmann gekommen sind, da könne man ja nichts einsparen.
Schauen Sie sich ganz entspannt die Lage an. In Bad Vilbel gibt es ein Gebäude, das für das Amtsgericht Bad Vilbel gebaut wurde. Der damalige Justizminister KarlHeinz Koch hat es – also muss es irgendwann zwischen 1987 und 1991 gewesen sein – eingeweiht. Durch die Entscheidung des damaligen Justizministerkollegen Dr. Christean Wagner, das Amtsgericht in Bad Vilbel zu
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hessische Justiz benutzt heute jeden Raum in diesem Haus. Dort ist die zentrale IT-Stelle der Justiz untergebracht. Dort wird künftig eine Bundeszentrale eingerichtet, wo wir die elektronischen Fußfesseln überwachen lassen.
Das Haus wird voll und ganz genutzt – also ist doch eine Einsparung erfolgt; denn wenn das Amtsgericht noch dort wäre, hätten wir ein neues Haus für die GIT bauen müssen. Das kann doch eigentlich jeder nachvollziehen.
Ich möchte mich zum Schluss ganz herzlich bei all denjenigen bedanken, die diesen fast zweijährigen Prozess begleitet haben. Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die uns in diesem Prozess mit Kritik begleitet haben. Ich möchte mich auch bei denen bedanken, die mit Anregungen dazu beigetragen haben, dass Änderungen durchgeführt worden sind. Ich möchte mich auch entschuldigend vor meine Mitarbeiter stellen: Sie können sich erinnern, dass in der Anhörung der eine oder andere Richterkollege den dafür in meinem Hause zuständigen ehemaligen Direktor eines Amtsgerichtes persönlich angegangen ist. – Meine herzliche Bitte ist, das bitte immer mit mir zu machen und nicht mit Mitarbeitern des Justizministeriums, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich weise zum Abschluss darauf hin: Künftig wird es in Hessen – vorbehaltlich der Entscheidung dieses Hauses – 41 Amtsgerichte und sieben Arbeitsgerichte geben. Damit ist die Justiz in Hessen nach wie vor auch in der Fläche gut aufgestellt. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Hahn, dass Sie nach der Rede Ihres Fraktionskollegen Müller hier gerade die Worte „politischer Stil“ in den Mund nehmen, ist schon echt ein starkes Stück. Das muss ich wirklich einmal sagen.
Wer den Kollegen Müller gehört hat – dazu kann ich nur sagen, da müssen die Nerven aber ganz schön blank liegen. Die FDP kommt mir in letzter Zeit wie ein politischer Wurmfortsatz vor, den man nur noch bemerkt, wenn es wehtut, und von dem man sich möglichst schnell verabschieden muss, damit nicht der ganze Organismus gefährdet wird.
Herr Kollege Wagner, ich habe das Wort. – Ich empfehle, wenn man sich über andere beschwert, sich mindestens besser zu verhalten, Herr Weiß. Ich glaube, dass die Frage mit dem Wurmfortsatz erheblich schlimmer ist als das, was vorher in der Debatte gefallen ist. Ich darf Sie dafür rügen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber wirklich nicht!)
Herr Präsident, ich nehme das zur Kenntnis. Ich habe im Gegensatz zu Vorrednern niemanden persönlich angegriffen und habe auch nicht vor, das zu tun.
Herr Minister Hahn, noch einmal zu diesem Gesetzentwurf, zu dem Auftritt, den Sie heute gezeigt haben, und zur Argumentation, die Sie die ganze Zeit verfolgen. Herr Hahn, Sie können sich – –
Herr Kollege Rentsch, ich habe auch hier festzustellen, dass ich Ihnen zur Geschäftsordnung nach der Rede von Herrn Weiß das Wort erteile.
Herr Kollege Hahn, Sie können sich hier nicht verstecken. Wenn ich mir die Begründung des Gesetzentwurfs anschaue und mir angehört habe, wie Sie hier reden, dann stelle ich fest, Sie verstecken sich. Sie verstecken sich hinter dem Bericht des Rechnungshofs. Sie verstecken sich hinter der Schuldenbremse, hinter der Haushaltsstrukturkommission. Aber die Entscheidung, die getroffen wird, ist einzig und allein eine politische Entscheidung und nichts anderes. Sie hat keine anderen Gründe.
Der Landesrechnungshof schließt in Hessen keine Gerichte, sondern Sie schließen in Hessen Gerichte, und zwar zehn Stück.
Deshalb hat es in der Begründung auch nichts damit zu tun. Hier wird der Landesrechnungshof als Ausrede missbraucht. Wenn wirklich auf das Wort und auf die Analysen des Rechnungshofs Wert gelegt würde, dann würde das Ergebnis abgewartet werden, das jetzt für den Herbst angekündigt wurde.