sondern die normalerweise in den Arbeitnehmerfragen hochgradig kompetent urteilen und es auch in diesem Fall getan haben. Die urteilen normalerweise so, dass man von der Warte des Landes aus höchstens denken könnte, dass man ein Bundesarbeitsgerichtsurteil streitig aufnimmt und dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müsste. Genau das Umgekehrte ist passiert. Das Gericht, das normalerweise der Arbeitnehmerseite eher noch recht gibt, hat das Urteil gesprochen und dem Land recht gegeben.
Meine Damen und Herren, das kann man nicht so einfach vom Tisch wischen, wenn das Bundesverfassungsgericht in einer schmalen Abwägung zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Nun hat die Ministerin gesagt, dass sie bereits in der vergangenen Woche sowohl mit dem Gesamtbetriebsrat als auch mit der Gewerkschaft ver.di in einer gemeinsamen Veranstaltung gesprochen hat und zu gemeinsamen Schritten mit den Betroffenen kommen wird.
Allerdings kann nicht durchgehen, dass Sie in denselben Pressemeldungen und in Ihren eigenen Anträgen auf der einen Seite fordern, es solle doch unmittelbar, am besten heute, ein Lösungsvorschlag gemacht werden, und sich auf der anderen Seite gegen Verunsicherung und für eine gründliche Lösung aussprechen. Beides geht nicht zusammen.
Es ist richtig, dass die Ministerin, das Ministerium gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat und mit ver.di eine Lösung vorbereitet. Dazu gehört – das hat die Ministerin sowohl im Ausschuss als auch heute gesagt – die genaue Analyse der Arbeitsverhältnisse, ihrer Begründung und auch der entsprechenden Lösungen, die zum Teil sehr individuell sein müssen.
Natürlich behaupten Sie jetzt, es gebe eine riesige Verunsicherung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir hören uns in der Region um. Der Tatbestand, der mir überall vorgetragen wird, auch in der vergangenen Woche, heißt: Die Verunsicherung wird aus politischen Gründen von den Fraktionen gestreut, die damals schon dagegen gewesen sind; sie ist nicht originär in den Einrichtungen.
Meine Damen und Herren, damit wird eines sehr klar. Aus einem unbestreitbar schwierigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird versucht, ganz kleine, billige Münze für den Kommunalwahlkampf zu schlagen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Herr Dr. Spies, es ist vereinbart, dass bei Redezeiten, die zusätzlich kommen und fünf Minuten betragen, eine Kurzintervention nicht möglich ist. Das haben wir zusätzlich vereinbart. Ich hätte Ihnen gern das Wort gegeben, aber ich darf nicht.
Wir haben den Tagesordnungspunkt 43 behandelt. Es ist vereinbart, dass wir ihn dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überweisen. – Keiner widerspricht. Dann ist das hiermit erfolgt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung – Drucks. 18/3698 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen für die Landesregierung das vom Präsidenten eben schon benannte Gesetz hinsichtlich der Änderung der juristischen Ausbildung vorlegen. Mit diesem Gesetz sollen die juristischen Prüfungen im ersten und zweiten Staatsexamen an zwei Stellen verändert werden und den gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden.
Zum einen soll in die staatliche Pflichtfachprüfung die Möglichkeit eines Notenverbesserungsversuchs zusätzlich eingeführt werden. Zum anderen soll der zunehmenden Praxis von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren begegnet werden, das Referendariat zu unterbrechen, um mehr Zeit für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen zu bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Arbeitsmarkt für junge Juristinnen und Juristen ist hart umkämpft. Auf gute Stellen meldet sich häufig eine Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern. Die Noten in beiden Staatsexamina spielen bei den Bewerbungen eine entscheidende Rolle. Es ist von uns und von Ihnen, dem Landesgesetzgeber, sicherzustellen, dass die Examensnoten das Leistungsbild der Absolventinnen und Absolventen möglichst realistisch wiedergeben. Dies soll dadurch erreicht werden, dass in die staatliche Pflichtfachprüfung die Möglichkeit der Notenverbesserung eingefügt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da viele von uns noch in dem System der ausschließlichen Staatsexamina leben, möchte ich kurz darauf hinweisen, dass das erste Staatsexamen seit einigen Jahren geteilt ist. Mit 70 % kommt der staatliche Teil, der die sogenannte Pflichtfachprüfung bedeutet, in die Endnote, und mit 30 % kommt der von den Universitäten durchgeführte sogenannte Schwerpunktbereich in die Note.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach derzeitiger Rechtslage kann, wer sich nach einem Studium von höchstens acht Semestern zur staatlichen Pflichtfachprü
fung meldet, diese im Bestehensfall zur Notenverbesserung einmal wiederholen. Dies ist der sogenannte Freischuss oder Freiversuch, den dieses Parlament vor ungefähr zehn Jahren auch für Hessen eingerichtet hat.
(Abg. Dr. Thomas Spies (SPD) bespricht sich an der Regierungsbank mit Ministerin Eva Kühne-Hörmann.)
Meine herzliche Bitte ist, dass wir „Marburg und Gießen“ nach Marburg und Gießen legen und nicht in den Plenarsaal des Hessischen Landtags. Es stört mich. Ich bitte um Entschuldigung, aber ihr seid arg laut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Freischuss ist vor einigen Jahren – ich glaube, vor ungefähr zehn Jahren – vom Hessischen Landtag so beschlossen worden und war die Möglichkeit, dass spätestens nach dem achten Semester eine entsprechende Wiederholung durchgeführt werden kann. Wir sehen in der Mehrzahl der anderen Bundesländer, dass es noch eine zusätzliche Möglichkeit gibt, eine Verbesserung der Note vorzunehmen, wenn man sich nämlich nach maximal zehn Semestern zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmeldet, zugelassen wird und dann noch einmal einen entsprechenden Freiversuch durchführen kann.
Ich will darauf hinweisen, dass bei dieser Berechnung der zehn Semester auch entsprechende Freisemester herausgerechnet werden können. Wir möchten, dass insbesondere Auslandssemester, aber auch das freie Semester, die meist etwas mit einer weiteren akademischen Ausbildung zu tun haben, diese Möglichkeiten der Verbesserung der Noten nicht einschränken.
Ich darf Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass der Freischuss, wie er bei den Studentinnen und Studenten heißt, bisher ein kostenloses Angebot des Staates gewesen ist. Wir wollen, dass das bei dem sogenannten Freischuss, also in der achtsemestrigen Frequenz, auch beibehalten wird. Wir meinen aber, wenn der Staat zusätzlich noch eine Leistung und damit eine Möglichkeit anbietet, dass dies nicht ebenfalls kostenlos und damit auf Kosten der Steuerzahler durchgeführt werden soll. Wir meinen, dass hierfür eine kostendeckende Gebühr von 500 € eine adäquate Gegenleistung des Studierenden gegenüber den Mehrarbeiten und den Mehrkosten des Staates sind.
Der zweite Teil ist relativ kurz und einfach dargestellt. Wir müssen leider erkennen, dass die Referendariatszeit und daran anschließend das zweite Staatsexamen nicht mehr dem gewohnten Bild entsprechen. Man geht davon aus, dass nach zweieinhalb Jahren Referendariat dieses mit dem zweiten Staatsexamen endet. Dieses gesetzliche Leitbild wird in den letzten Jahren aber verstärkt von wohl ungefähr 150 Referendaren pro Jahr in Hessen dadurch unterbrochen, dass sie sich kurz vor dem Beginn der Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst entlassen lassen, um sich dann zwecks Ablegung der Prüfung wieder einstellen zu lassen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das auf der einen Seite zu einem hohen Verwaltungsaufwand führt, brauche ich Ihnen als Fachleuten nicht zu sagen. Darüber hinaus ist es aber schon besonders beachtlich, dass es eine Reihe von Referendarinnen und Referendaren gibt, die sich ganz offensichtlich diesen Vorteil ein bisschen erkaufen. Das sind alle diejenigen, die nicht von staatlicher Unterhaltsbeihilfe abhängig sind, die es sich sozusagen leisten können, noch eine Zeit in das Privatissimum zu gehen, um das zweite Staatsexamen abzulegen.
Wir meinen, dass dies die Chancengleichheit, Art. 3 des Grundgesetzes, verletzt. Wir finden es ungerecht, und wir wollen Ihnen deshalb vorschlagen – das machen wir hiermit –, diese Möglichkeit wieder zu beenden: „Wir lassen uns einmal beurlauben, bis wir meinen, fit zu sein, um das zweite Staatsexamen dann abzulegen“.
Das heißt, künftig soll es so sein, dass es die übliche Folge ist, dass nach zweieinhalb Jahren des Referendariats diens tes dann auch die schriftliche Prüfung anzutreten ist. Wenn man dies nicht tut, ist die Folge überall die gleiche: Man hat die Prüfung dann nicht bestanden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen mit diesen beiden Vorschlägen erreichen, dass zum einen die Ausbildung zügig ist, dass zum Zweiten die Chancengleichheit beachtet wird und dass zum Dritten die Zeugnisse, die das Justizprüfungsamt in Hessen dann ausstellt, auch eine besondere Aussagekraft über Qualität und juristisches Wissen der Prüflinge und der dann geprüften Volljuristinnen und Volljuristen haben.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Ja, es ist in diesem Gesetzentwurf noch eine Reihe kleinerer verwaltungspraktischer Regelungen, und ich schlage vor, dass wir diese, sollten sie in Ihren Augen nachfragefähig und würdig sein, im Ausschuss beraten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Justizminister, ganz herzlichen Dank für die Einbringung. – Die erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Hofmann für die SPD-Fraktion. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem wir sozusagen schon einen Vormittag der Kontroversen hatten, ist dieser Gesetzentwurf wahrscheinlich ein Thema, wo in diesem Hause größtmöglicher Konsens herrscht.
Wir haben wieder einmal eine x-te Novelle zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung zu beraten. Die Juristinnen und Juristen sind es leider gewohnt, dass an der Juristenausbildung immer wieder mal gewerkelt und geändert wird. Aber hier ist es in der Tat eine Änderung – der Minister hat es bereits vorgestellt –, die Sinn macht und wahrscheinlich längst überfällig ist, nachdem, wie bereits erwähnt, viele andere Bundesländer bereits eine Verbesserungsmöglichkeit neben der sogenannten Freischussregelung haben. Es sind Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland oder Sachsen-Anhalt.
Hierbei geht es natürlich in der Tat um Chancengleichheit auf einem hart umkämpften Markt der Juristinnen und Juristen, wo eine gute Note, am besten zweimal Prädikat, die entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass man auch einen adäquaten Job bekommt, vielleicht in den öffentlichen Dienst kann oder etwa in Großkanzleien eine Anstellung findet. Dieser Gesetzentwurf ist nicht zuletzt auf
Anregung der Dekane verschiedener rechtswissenschaftlicher Fakultäten an das Justizministerium herangetragen worden, damit Hessen auch hier endlich nachzieht.
Deshalb ist es auch gut angelegt – das wollen wir für die SPD-Fraktion ganz klar feststellen –, dass Referendarinnen und Referendare in Hessen neben dem Freischuss auch die Möglichkeit bekommen, bis zum 10. Semester, natürlich unter Anrechnung der entsprechenden Freisemester, z. B. aufgrund von Auslandaufenthalten, noch eine Verbesserungsmöglichkeit zu realisieren. Wir finden es auch richtig, dass in diesem Gesetzentwurf angelegt ist – das hat der Minister bereits erwähnt –, dass die Gesamtzahl der Freisemester dem Grunde nach vier Semester nicht überschreiten darf; denn wir wollen natürlich alle, dass die Juristinnen und Juristen ihr Studium zügig abschließen.
Wir müssen aber noch einen Punkt genauer unter die Lupe nehmen; das ist die Frage der Gebühren. Dem Grunde nach ist es richtig, dass für eine Verbesserungsmöglichkeit nicht etwa der Staat bezahlt, sondern der Prüfling, der seine Note verbessern will. Aber hier gilt es natürlich zu hinterfragen, ob eine Gebühr von insgesamt 500 €, was schon ein satter Betrag ist, wirklich angemessen ist. Sie haben in der Begründung des Gesetzestextes ausgeführt, dass den Prüfern für Prüfungsgespräche oder die Fertigung von Klausuren round about 300 € zu vergüten sind und dass durch den erhöhten Verwaltungsaufwand noch einmal 200 € obendrauf kommen. Das sollten wir im Ausschuss noch einmal näher unter die Lupe nehmen, denn 500 € sind angesichts der Vergütung, die die Referendare erhalten, ein satter Betrag. Da gilt es noch einmal zu fragen, ob dies wirklich angemessen ist. Denn was wir natürlich auch nicht wollen, ist, dass nur diejenigen die Möglichkeit haben, einen Verbesserungsversuch zu starten, die auch die entsprechenden finanziellen Mittel haben. Das wollen wir auf keinen Fall.
Die Regelung, die hier vorgesehen ist – ich will es wiederholen –, ist längst überfällig. Sie soll natürlich auch verhindern, dass ein Prüfungstourismus weiter um sich greift. Wir wollen, dass die Juristinnen und Juristen in Hessen unter vergleichbaren Rahmenbedingungen Examen machen können wie in anderen Bundesländern. Deswegen begrüßen wir als SPD dem Grunde nach diesen Gesetzentwurf und freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Nächster Redner ist nun Herr Kollege Dr. Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme Frau Hofmann zu. Die politische Brisanz dieses Gesetzentwurfs ist auch aus meiner Sicht außerordentlich begrenzt. Es geht im Grunde genommen um drei Regelungen, die, so denke jedenfalls ich, vorbehaltlich anderweitiger Beratungen im Ausschuss, relativ unproblematisch sind, weil sie alle die Chancengleichheit der Betroffenen fördern.
Das Erste ist: Der Grundsatz der Bearbeitungszeit ist auch einzuhalten, und denjenigen, die versuchen, sich dadurch Vorteile zu verschaffen, dass sie zwischen dem Ende der Bearbeitungszeit und dem Einsammeln der Aufsichtsarbeiten noch Veränderungen an ihrer Bearbeitung vornehmen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist aus meiner Sicht richtig und gut so und dient der Chancengleichheit.
Zweitens. Das Gleiche gilt bei der Einführung der Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung. Zur Bedeutung der Benotung bei späteren Berufschancen ist schon einiges ausgeführt worden. Das muss ich nicht wiederholen. Hierzu könnte man sicherlich noch die Frage anmerken: Warum wurde das eigentlich, obwohl wir bereits seit 2008 eine vergleichbare Regelung für das zweite Staatsexamen im Gesetz haben, nicht gleich für das erste Examen eingeführt, und warum musste die Landesregierung erst durch die Dekane der juristischen Fachbereiche darauf hingewiesen werden, dass das eine vernünftige Regelung ist? Es ändert aber nichts. Es ist vernünftig, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, auch nach bestandener Prüfung innerhalb einer angemessen Frist, und wenn das Studium zügig abgeleistet wurde, eine weitere Wiederholungsprüfung vorzusehen.