Zweitens. Das Gleiche gilt bei der Einführung der Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung. Zur Bedeutung der Benotung bei späteren Berufschancen ist schon einiges ausgeführt worden. Das muss ich nicht wiederholen. Hierzu könnte man sicherlich noch die Frage anmerken: Warum wurde das eigentlich, obwohl wir bereits seit 2008 eine vergleichbare Regelung für das zweite Staatsexamen im Gesetz haben, nicht gleich für das erste Examen eingeführt, und warum musste die Landesregierung erst durch die Dekane der juristischen Fachbereiche darauf hingewiesen werden, dass das eine vernünftige Regelung ist? Es ändert aber nichts. Es ist vernünftig, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, auch nach bestandener Prüfung innerhalb einer angemessen Frist, und wenn das Studium zügig abgeleistet wurde, eine weitere Wiederholungsprüfung vorzusehen.
Schließlich wird damit auch der unplanmäßige Ausstieg aus dem Vorbereitungsdienst verhindert, um sich eine längere Vorbereitungszeit für das Examen zu erschleichen. Diejenigen, die es sich leisten können, können dies so machen. Denjenigen, die sich dies nicht leisten können, ist dieser Weg verwehrt. Wenn man jetzt insgesamt sagt, der alte deutschrechtliche Grundsatz: „Wer A sagt, muss auch B sagen“, werde auch hier eingeführt, dann macht das aus unserer Sicht Sinn; die Chancengleichheit wird auch hier hergestellt. Ich glaube, wir können dann auch die Ausschussberatung zügig beginnen bzw. fortsetzen.
Ich werde meinen Beitrag jetzt beenden, weil ich zu einer Besuchergruppe von Jurastudentinnen und -studenten muss, denen ich gleich erläutern kann, was wir hier besprochen haben. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird, so sieht es auch die CDU-Fraktion, die Chancengerechtigkeit zu guns ten der Jurastudenten und der Rechtsreferendare erhöht. Bislang ist der Versuch zur Notenverbesserung der Studenten nur nach erfolgreichem Examen nach dem 8. Semester möglich gewesen. Künftig soll diese Möglichkeit auch allen gegeben werden, die das erste Staatsexamen bis zum 10. Semester abgelegt haben. Diese Änderung ist vor allem auch deshalb notwendig, weil sieben Länder – Frau Hofmann hat darauf hingewiesen – diese Möglichkeit schon vorsehen. Die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion wollen nicht, dass die hessischen Jurastudenten gegenüber den Studenten aus den anderen Ländern benachteiligt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist: Ein zügiges Studium soll sich in Hessen weiterhin lohnen. Deswegen bleibt es dabei: Der Freischuss führt auch weiterhin zu Gebührenfreiheit. Wer also nach acht Semestern sein Examen ablegt, zahlt weiterhin auch für den Verbesserungsversuch nichts. Wer etwas länger braucht, muss die kostendeckende Gebühr tragen. Das halten wir für angemessen. Das ist ein individueller Vorteil des einzelnen Studenten. Die Ausbildungspflicht hat das Land schon erfüllt, wenn es ihm einmal die Gelegenheit zur Absolvierung des Examens gibt.
Vielen Dank für den Zwischenruf. – Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfs – auch das wurde schon gesagt – betrifft das zweite Staatsexamen. Auch hier geht es uns um eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit. Die juristische Ausbildung dauert – ich habe sie selbst durchlaufen – schon so sehr, sehr lang. Selbst beim schnellstmöglichen Durchlaufen braucht man sieben Jahre mit beiden Examina und beiden Staatsprüfungen. Deswegen geht es in die richtige Richtung, wenn die Landesregierung sagt: Wir wollen künftig nicht mehr, dass Referendare ihre Ausbildung unterbrechen, um noch länger lernen zu können. – Ich sage Ihnen: Insgesamt sieben Jahre sind genug, und auch die zwei Jahre Referendariat bis zum zweiten Examen sind genug. Deswegen unterstützen wir auch diesen Vorschlag mit Nachdruck.
Im Ergebnis führt der Gesetzentwurf zu mehr Chancengerechtigkeit für Jurastudenten beim ersten Examen, für Rechtsreferendare beim zweiten Examen und ist im Interesse der angehenden Juristen, sowohl der Studenten als auch der Rechtsreferendare. – Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und werden den Gesetzentwurf konstruktiv begleiten. – Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Konstruktiv begleiten!)
Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. Das war die erste Rede des Kollegen Heinz. Dazu darf ich Ihnen im Namen des gesamten Hauses gratulieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Gesetzentwurf mehrfach vorgestellt wurde, will ich mich nur dem anschließen, was alle, auch der Minister, gesagt haben, und auf einen Punkt hinweisen. Ich will auf die Debatte über die Höhe des Beitrags für den Wiederholungsversuch – 500 €; Frau Hofmann hat dies angesprochen – zurückkommen. Ich glaube, dass 500 € – das kann man sich vielleicht noch einmal anschauen – bundesweit, auch in den anderen Ländern, der Betrag ist, der für einen Wiederholungsversuch erhoben wird. Ich denke, es ist vertretbar, dafür 500 € anzusetzen. Wir können das im Ausschuss noch einmal ver
tiefen. Aber ich denke, der Aufwand, der damit im Zusammenhang steht, ist nicht ganz gering. Ich denke, dass man, auch wenn man im Referendariat nicht großzügig verdient, 500 € erbringen kann, zumal wenn es im Nachhinein eine Rendite gibt, wenn man sich verbessert. Wenn man schon weiß, dass man sich nicht verbessert, dann kann man sich den Wiederholungsversuch unter Umständen auch sparen.
Ich denke, es besteht Einigkeit, dass es ein sehr guter und sinnvoller Gesetzentwurf ist. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Müller. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache in der ersten Lesung.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf an den Rechts- und Integrationsausschuss.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtags – Drucks. 18/3719 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Zur Einbringung hat Herr Kollege Dr. Wilken das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorab eine kurze Bemerkung. Wir haben uns am Wochenende noch einmal – ich betone: nicht erstmalig – mit unserem Gesetzentwurf befasst und festgestellt: Wir haben in der Begründung unseres Gesetzentwurfs korrekt zitiert und die Quelle richtig angegeben.
Dass die entsprechende Website aus dem Internet verschwunden ist, steht in offenkundigem zeitlichem Zusammenhang mit dem Einbringen unseres Gesetzentwurfs. Ob er auch in einem inhaltlich-politischen Zusammenhang steht, müsste der Autor, der amtierende Justizminister, hier vielleicht klarstellen.
Meine Damen und Herren, die Bannmeile muss weg. Eine Bannmeile ist schlichtweg überflüssig. Sie ist antiquiert und undemokratisch.
Schließlich ist der Landtag keine mittelalterliche Trutzburg, die vor der Belagerung durch konkurrierende Machthaber – und auch nicht vor dem Volk, das wir vertreten – geschützt werden muss. Folglich ist es nur richtig, ein aus dem Mittelalter stammendes Relikt abzuschaffen.
Zum Schutz der Politikerinnen und Politiker vor unerlaubter Einflussnahme auf ihre freie Willensbildung und vor allem zum Schutz der Demokratie bedarf es keiner
Bannmeile. Die meisten westlichen Demokratien und fast alle neuen Bundesländer kennen keine Bannmeile. Ich will als Beispiel nur den Sächsischen Landtag nennen. Dort dürfen an Sitzungstagen des Landtags oder seiner Ausschüsse Versammlungen auf dem Landtagsvorplatz stattfinden – ich bitte, das besonders zu beachten –, wenn sie einen ausdrücklichen Bezug zu den dort behandelten Themen haben. In Sachsen scheut man sich also nicht, die Meinung des Souveräns auch vor dem Landtagsgebäude zur Kenntnis zu nehmen.
Man hat keine Angst davor, dass das Volk seine Belange vor das Parlament bringt. Ich glaube, im Vergleich damit sind wir in Hessen eindeutig defizitär – nicht nur, was die Bannmeile anbelangt. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass außerhalb dieses Hauses auch niemand versteht, dass die ver.di-Vertreter, die in diesem Haus protestiert haben, nun ein Hausverbot haben.
(Alexander Bauer (CDU): Aber auch mit Recht! Das gehört sich nicht! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unglaublich! – Judith Lannert (CDU): Unerhört! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)
Es handelte sich um eine sehr kurze Protestaktion, bei der niemand zu Schaden kam. Das Thema war zudem längst entschieden. Es versteht also niemand außerhalb dieses Hauses, dass hier unzulässiger Druck auf Abgeordnete ausgeübt wurde.
Dennoch wird diese Meinungsäußerung der Gewerkschaften nun instrumentalisiert, um unsere verfassungsmäßig garantierten Rechte als Abgeordnete, uns in unseren Räumen zu treffen, mit wem wir wollen, einzuschränken.
(Beifall bei der LINKEN – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Doch! – Judith Lannert (CDU): Das verstehen alle, bloß Sie nicht!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein Bannmeilengesetz drückt aus, dass sich Abgeordnete vom Dialog mit dem Volk abschotten wollen.
(Judith Lannert (CDU): Das ist Quatsch! – Lebhafte Zurufe der Abg. Alexander Bauer (CDU) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))
Aber es sollte doch eigentlich das Gegenteil der Fall sein. Politik darf sich nicht von den Bürgerinnen und Bürgern abschotten und über deren Köpfe hinweg entscheiden.
Die Broschüre des neuen Landtagsgebäudes zur Architektur und Geschichte aller Landtagsgebäude, herausgegeben vom Landtagspräsidenten, charakterisiert unser Parlamentsgebäude als demokratisches Zentrum des Gemeinwesens. Als solches müsse es bürgerfreundlich sein, zur Mitgestaltung einladen und Transparenz und Offenheit ausstrahlen. – Eine Bannmeile ist genau das Gegenteil davon.
Weiter heißt es in der genannten Broschüre, das Parlament solle ein Haus der Begegnung und des Gesprächs sein. „Innerhalb des Gebäudes wurde viel Raum geschaffen für politische und parlamentarische Debatten, außerhalb des Gebäudes für Begegnungen und Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern.“
Meine Damen und Herren, wir wissen und wir sind stolz darauf: Die Architektur dieses Hauses ist offen zur Stadt gestaltet. Aber wenn wir aus dem Fenster schauen, dürfen wir keine Transparente sehen. Ich frage mich: Warum brauchen wir ein Bannmeilengesetz? Es hält Bürgerinnen und Bürger fern. Es hält sie fern vom demokratischen Zentrum unseres Gemeinwesens.