Ja, wir müssen jetzt alle Optionen prüfen. Frau Dorn, ich sage auch ausdrücklich: Wir müssen auch die Option der Rückabwicklung prüfen. Das steht zu Recht in dem Antrag der Fraktion der SPD, den auch Sie sehr gelobt haben. Auch diese Möglichkeit muss geprüft werden.
Wir brauchen aber vor allem in der Tat ein transparentes Verfahren. Sie haben gerade wieder das Gegenteil von Transparenz unter Beweis gestellt. Sie haben wichtige Informationen, nach denen im Ausschuss explizit gefragt wurde, den Obleuten vorenthalten. Sie haben sie aber Ihren eigenen Fraktionsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Frau Ministerin, ich finde es fast schon niedlich, wenn Sie sich jetzt hinstellen und sagen, ein Abgeordneter aus der Region habe nachgefragt. Frau Ministerin, wenn das so ist, dann kündige ich Ihnen an: Ich werde jetzt täglich im Ministerium anrufen und nachfragen, ob es etwas Neues gibt und Sie mich zu unterrichten haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, das ist jetzt der vierte Tagesordnungspunkt in diesem Plenum, und bei diesen vier Tagesordnungspunkten habe ich mich gefragt, in welcher Welt Sie leben. Sie haben eine Verfassungsgerichtsentscheidung gefangen, die in ihrer Botschaft völlig eindeutig ist. Ein wesentlicher Teil der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ist für verfas
sungswidrig erklärt worden, weil Sie die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter missachtet haben.
Niemand aus den Oppositionsfraktionen hat erklärt, diese Entscheidung beinhalte, dass die Privatisierung als solche verfassungswidrig sei. Dazu haben Sie zwei Drittel Ihrer Redezeit verwendet, ebenso Herr Paulus und Frau Wolff im Kern auch – bei ihr war es etwas weniger.
Wir haben gesagt, dass wir das politisch für falsch halten. Dass Sie das formal dürfen und entscheiden können, hat niemand infrage gestellt. Fakt ist, das Verfassungsgericht hat Ihnen in einem zentralen Punkt gesagt: Das, was Sie gemacht haben, war verfassungswidrig. – Da möchte ich jetzt doch noch einmal an das erinnern, was wir in den Anhörungen diskutiert haben – ich behaupte gelegentlich in meiner Fraktion, die Hälfte meiner grauen Haare stamme aus der Zeit der Diskussion über die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg.
Ja, Herr Hahn, das können auch mehr werden. Sie wissen auch, warum. – Frau Kühne-Hörmann, insbesondere Sie als die damals zuständige Fachsprecherin der Fraktion haben in einer solch unerträglichen Arroganz jeden Einwand gegen dieses Gesetz zur Seite gewischt. Es war unanständig, wie Sie damals mit diesem Gesetz im parlamentarischen Verfahren umgegangen sind. Deswegen hätte ich von Ihnen ein bisschen mehr Demut erwartet, wenn Sie sich am heutigen Tag zu der Klatsche des Bundesverfassungsgerichts äußern müssen.
Herr Paulus, wenn Sie dann erklären, wir würden auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Thema hochziehen, dann ist das ziemlich absurd.
Ich möchte noch einmal Satz 1 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorlesen, damit Sie es ein bisschen verstehen.
§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg vom 16. Juni 2005
Das Verfassungsgericht hat Ihnen beschrieben, dass Sie auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Fraktion – die das auch befürwortet – ausdrücklich die Privatisierung durchgepeitscht haben. Kollege Spies hat doch an einer Stelle völlig recht
er hat auch an anderen Stellen recht, an einer aber explizit –, wenn er nämlich sagt, wenn Sie dieses Verfahren – es ist in den Anhörungen und in den Parlamentsdebatten immer wieder auf das Widerspruchsrecht hingewiesen worden – eingeräumt hätten, dann wäre die Frage in der
Damit bin ich in der heutigen Situation. Frau Kühne-Hörmann, ich hätte erwartet, wenn Sie schon sagen, Sie hätten sich mit den Betriebsräten und der Gewerkschaft am Montag getroffen, dass Sie etwas zur Frage des weiteren Vorgehens sagen. Der entscheidende Punkt ist doch, dass die Betreiber jetzt in Sorge sind, dass ein nennenswerter Anteil – da rede ich nicht von Tausenden, sondern ich rede von einem nennenswerten Anteil – von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Umständen die Widerspruchskarte zieht. Alle wissen, dass die Personalsituation in der Region besonders bei den Fachkräften sehr angespannt ist. Alle wissen, wenn 250 bis 350 Personen in bestimmten Pflegebereichen – ich rede nicht von Verwaltung – die Karte ziehen, zurückzukommen, dass dies Probleme im weiteren Betrieb von Stationen an beiden Standorten bedeuten würde. Das ist ein Punkt, der jetzt schon konkret in den Verhandlungen Konsequenzen hat. Für die Beschäftigten freut mich das sehr, weil jetzt, angesichts der Tatsache, dass Rhön versucht hat, bei den Arbeitern, Stichwort: Fahrbereitschaft, Handwerker, Service, Leute herauszunehmen und kaltzustellen und sie in einen anderen Bereich umzusetzen, eine völlig andere Situation herrscht. Das ist doch der Punkt, ob das am Ende eingetreten wäre.
Sie haben auch die Frage unbeantwortet gelassen bzw. überhaupt nicht problematisiert, was es möglicherweise für Altersteilzeitansprüche und die Rückabwicklung von Altersteilzeitansprüchen von Mitarbeitern bedeutet hätte, die das vor fünf Jahren hätten beantragen können.
Ich komme zum Ende. – Das halte ich für unangemessen. Frau Ministerin, ich will es noch einmal wiederholen, wir bieten ausdrücklich unsere Hilfe an. Art. 14 gilt. Ich habe eine Einschätzung zur Frage von möglichen Rückabwicklungen, trotzdem muss man es rechnen, um auch die Argumente dafür zu haben. Der entscheidende Punkt ist, wir bieten Ihnen unsere Mithilfe an. Wir erwarten dann aber auch von Ihnen, dass Sie die Informationen nicht nur auf Zuruf – diese Art von Herrschaftswissen halte ich für inakzeptabel – einzelnen Abgeordneten zurufen, sondern dass Sie endlich den pfleglichen Umgang mit diesem Haus führen und denen die Informationen zukommen lassen, die sie brauchen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, Ihre Antwort hat mich alles andere als befriedigt. Sie sagen, wenn ein Abgeordneter aus der Region Sie
nach Informationen fragt, dass Sie dann gerne jederzeit Auskunft erteilten. Ich bin übrigens auch Abgeordnete der Region. Ich habe nur den Fehler gemacht und bin davon ausgegangen – ich dachte, das sei parlamentarisch so; vielleicht muss mir noch einmal jemand Nachhilfe geben –, dass man sich im Ausschuss offiziell an Sie wendet, um gewisse Informationen zu bekommen.
Wenn man im Ausschuss darum bittet, ob man die Informationen bekommen könnte, gehe ich davon aus, dass man sie auch wirklich zeitnah bekommt und nicht eine Besuchergruppe aus dem gleichen Wahlkreis eher Informationen bekommt als wir.
Das nächste Mal melden wir uns einfach in einer Besuchergruppe an und stellen dort unsere Fragen. Vielleicht bringt das mehr.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Norbert Schmitt (SPD): Ich verzichte!)
Frau Kühne-Hörmann, ich glaube Ihnen ja, dass es eine juristisch außerordentlich schwierige Lage war, das Widerspruchsrecht plötzlich nicht mehr vorzusehen. Es ist aber eigentlich das Normalste bei jeder Fusion. Bei jedem anderen Privaten ist es ganz normal, ein Widerspruchsrecht vorzusehen. Es steht sehr deutlich in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Land eine Sonderrolle einnimmt, die es eigentlich gar nicht einnehmen darf, nämlich als Gesetzgeber und Arbeitgeber zu fungieren. Dafür haben Sie deutliche Kritik bekommen.
Wenn Sie Interesse daran gehabt hätten, ein sicheres Gesetz auf den Weg zu bringen, dann hätten Sie das Widerspruchsrecht vorgesehen, wie ganz viele Leute Ihnen das auch vorgeschlagen haben.
Frau Kühne-Hörmann, ich hatte vorhin schon einmal die Frage gestellt, ich habe die Antwort noch nicht vernommen, deswegen frage ich Sie jetzt noch einmal: Was bedeutet konkret für Sie, dass Sie die Sorgen der Beschäftigten ernst nehmen? Was ist für Sie diese Nachsorge- und Fürsorgepflicht, die Herr Dr. Wagner als Ihr Fraktionsvorsitzender in die Lande trägt? Werden Sie betriebsbedingte Kündigungen ausschließen oder nicht?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eindeutig etwas dagegen, dass Abgeordnete der Oppositionsfraktionen hier Sand in die Augen streuen. Natürlich haben Ihre Pressemeldungen vom Verfassungsbruch gesprochen.
Natürlich steht in Ihrem Antrag: „teilweise verfassungswidrige Privatisierung“. Und natürlich steht in Ihrem Antrag die Erwägung der Rückabwicklung des Uniklinikums Gießen und Marburg. Meine Damen und Herren, wenn Sie in der bisherigen Debatte so tun, als sei all das, was vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts passiert ist, völlig unmaßgeblich, dann will ich Ihnen doch deutlich in Erinnerung rufen, dass es zwei Gerichte waren, die nicht gerade um die Ecke sind, die nicht irrelevant sind,