Protocol of the Session on September 28, 2010

Herr Abgeordneter, das Land hat ganz erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Träger, denen die gesetzliche Pflicht obliegt, den Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrzunehmen, mit einem qualitativ hochwertigen alters- und institutionenübergreifenden Bildungsplan und einer umfänglichen Fortbildungs- und Qualifizierungsinitiative nachhaltig zu unterstützen. Bislang wurden für die Entwicklung und die Implementierung des Bildungs- und Erziehungsplans in den Jahren 2004 bis einschließlich 2009 rund 8,8 Millionen c allein vom Hessischen Sozialministerium zur Verfügung gestellt.

Das Land wird entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung, die auf dem derzeitigen Implementationskonzept fußt – vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers –, in den Jahren 2004 bis 2013 Mittel in Höhe von insgesamt rund 42 Millionen c zur Verfügung stellen. Damit wird eine umfassende und nachhaltige Qualifizierungsoffensive für den Elementarbereich und für den Primärbereich gemeinsam angeboten.

In Hessen haben inzwischen 348 Tandems ihre Arbeit mit dem Bildungsplan aufgenommen und zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen des Landes besucht. Die Fachkräfte berichten von vielfältigen Synergieeffekten und Vorteilen, die sich durch die Kooperation insbesondere für die Kinder und deren Familien ergeben. Derzeit ist eine darüber hinausgehende Finanzierung der Tandemarbeit nicht vorgesehen.

Herr Kollege Warnecke stellt eine Zusatzfrage.

Teilt die Landesregierung die Auffassung der Vertreter der Eltern, die von der Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Bildungs- und Erziehungsplanes überzeugt sind und erwarten, dass die Tandemarbeit fortgesetzt wird; wird doch von deren Kindern in Zukunft immer mehr abgefordert werden, und wird ihnen dabei doch jede Grundlage der Chancengleichheit entzogen?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, den ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen beantworten, weil ich ihn verstanden habe. Beim zweiten Teil habe ich die Frage nicht verstanden.

Natürlich teile ich die Auffassung,dass die Arbeit der Tandems ausgezeichnet ist und dass insbesondere die Arbeit der Tandems bei dem gemeinsamen Versuch des Implementierens eines vernünftigen Übergangs von der Kinderbetreuung in die Grundschule gut ist. Die Eltern haben mit ihrer Forderung recht, dass diese gute Arbeit der Tandems beispielsweise auch in Ludwigsau fortgesetzt werden soll.

Allerdings ist die Umsetzung eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.Auch Sie wissen, dass der Bürgermeister von Ludwigsau die Arbeit der Tandems mit der Begründung eingestellt hat, dass Mittel für Fördermaßnahmen nach der Mindestverordnung nicht angekommen und deswegen keine finanziellen Möglichkeiten vorhanden seien. Ich hoffe, dass sich der Bürgermeister von Ludwigsau im Hinblick auf die nun ergangenen Richtlinien zur Mindestverordnung trotz des Refinanzierungsverbotes eines Besseren im Sinne der Kinder von Ludwigsau besinnt.

Herr Kollege Warnecke, bitte schön, Sie dürfen noch einmal fragen.

Teilen Sie die Auffassung der Gemeinde Ludwigsau, dass es sich bei der Frage hinsichtlich der Arbeit der Tandems nicht zwingend um ein öffentliches Bedürfnis handelt und deswegen die Wahrnehmung dieser freiwilligen Leistung dann nicht gegeben ist?

Herr Sozialminister.

Diese Auffassung teile ich nicht.

Als Nächstes kommen wir zu Frage 351 des Herrn Abg. Dr. Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Sachstand zur Vergabe des Gutachtens über die Personalstandards in der Krankenpflege?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die ursprünglich geplante direkte Aufforderung an die von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zusammengetragenen Fachgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes für das Gutachten musste nach Rücksprache mit dem Hessischen Competence Center aufgegeben werden. Nach der Anmerkung des Hessischen Competence Centers sollte vor der beschränkten Ausschreibung ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Parallel wurde von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main abgefragt, ob für die durch die Arbeitsgruppe ausgesuchten Fachgesellschaften und Institute Sperrvermerke für die Vergabe vorlägen. Das war nicht der Fall.

Das Interessenbekundungsverfahren wurde am 20. Juli 2010 eingeleitet und wurde am 10. August 2010 beendet. Innerhalb der Frist haben insgesamt sechs Prüfungsunternehmen ihr Interesse bekundet. Davon gehörte eines bereits zu den von der Arbeitsgruppe Ausgewählten.

Nach Gegenüberstellung der eingegangenen Unterlagen war bei keiner Interessensbekundung von vornherein ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Kreis der Bewerber indiziert. Deswegen hat man sich dazu entschlossen, zusätzlich zu den von der Arbeitsgruppe ausgewählten Instituten alle Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Mit der Aufforderung an alle, ein Angebot abzugeben, wurde dem vorgebeugt, dass später einmal eine Diskussion entstehen könnte, dass es im Vorfeld eine gezielte Auftragsvergabe gegeben habe.

Die Frist zur Abgabe des Angebots wird voraussichtlich der 15. November 2010 sein. Im Anschluss an die Angebotsabgabe wird der aus der Mitte der Arbeitsgruppe gestellte Beirat die einzelnen Angebote sichten und letztlich die Auswahl treffen.

Zusatzfrage, Herr Dr. Spies.

Angesichts der Tatsache, dass der Hessische Landtag in großer Einmütigkeit die Einsetzung dieser Arbeitsgruppe vor nunmehr fast auf den Tag genau zwei Jahren beschlossen hat:Wann rechnet die Landesregierung mit der Abgabe dieses Gutachtens?

Herr Sozialminister Grüttner.

Im Rahmen der Wertung der Angebote wird auch der Zeitplan im Hinblick auf die Erstellung des Gutachtens zu diskutieren sein. Es wird sicherlich ein wesentliches Kriterium sein, an dieser Stelle auch dieses bei der Auftragsvergabe mit zu berücksichtigen. Ich bitte um Nachsicht dafür, dass ich jetzt an dieser Stelle nicht einen Zeitraum nenne, weil das durchaus als eine Präferenz für einen der Anbieter ausgelegt werden könnte.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ihr nur überall so ordentlich vergeben würdet!)

Frage 352, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

In welchen Kommunen will die Landesregierung das Konzept über den Einsatz von U3-Betreuungsscheinen erproben?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter,zur Erprobung des Einsatzes von U3Betreuungsgutscheinen ist ein Rahmenkonzept zu entwickeln. Dieses soll neben den formalen Aspekten des Modellversuchs selbst – also welche Laufzeit und welche maximale Anzahl von Modellstandorten – vor allem die Festlegung zu den finanziellen Rahmenbedingungen enthalten. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit und in welcher Form die U3-Regelförderung des Landes und andere U3 betreffende Landesförderungen – wir reden einmal über die Programme BAMBINI und KNIRPS und auf der anderen Seite über die Förderung des nach der Mindestverordnung bestehenden Fachkraftmehrbedarfs und den U3-Neuplatzbonus mit dem Einsatz von Betreuungsgutscheinen zu verbinden sind. Dieses Rahmenkonzept befindet sich derzeit in der Entwicklung. Gleichzeitig sind Gespräche geführt worden,welche kommunalen Gebietskörperschaften sich an einem Modellversuch beteiligen möchten. Wenn beides vorliegt, wird ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung vorgelegt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister,wann rechnen Sie mit der Vorlage des Konzepts, und gibt es mehr als eine Kommune, mit der Sie im Gespräch sind?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, wir sprechen mit den Kommunalen Spitzenverbänden, aber auch direkt mit einzelnen Kommunen. Es macht aus der jetzigen Sichtweise erst einen Sinn, mit einem solchen Konzept – insofern ist noch Zeit für die Entwicklung einer Konzeption – mit einem neuen Kindergartenjahr zu starten.

Wir kommen zur Frage 353. Herr Abg. Decker.

Ich frage die Landesregierung:

Welche hessischen Landkreise bzw. kreisfreien Städte haben sich nach der Erweiterung der Optionsmöglichkeiten um die Zulassung für das Optionsmodell beworben?

Herr Sozialminister.

Herr Abgeordneter, die Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da die Frist für die Abgabe von Zulassungsanträgen nach § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB II erst am 31. Dezember 2010 abläuft.Auf Hessen werden aller Voraussicht nach drei weitere Optionsplätze entfallen. Wenngleich der Bundesgesetzgeber mit dem Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Vertretungskörperschaften der kommunalen Träger für einen Optionsantrag eine sehr hohe Hürde aufgestellt hat, geht die Landesregierung davon aus, dass mindestens so viele Anträge eingereicht werden, wie nach der derzeitigen Verteilung neue Optionsplätze für das Land zu erwarten sind.

Frage 354, Herr Abg. Dr. Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der aktuelle Stand der Diabetesvereinbarung in Hessen?

Herr Sozialminister.

Herr Abgeordneter,in Hessen gilt seit dem 01.04.2010 der Strukturvertrag zur Förderung der Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und koronarer Herzerkrankung im Rahmen des Disease-Management-Vertrages nach § 73a Abs. 1 SGB V zwischen der KV Hessen und den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Hessen. Dieser Vertrag hat die alte Diabetesvereinbarung, die Ende 2008 ausgelaufen ist, abgelöst. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2010.Ab 2011 sollen die Regelungen des Vertrages in einer Anlage zu den vertraglichen Regelungen der Disease-Management-Programme fortgesetzt werden.

Zusatzfrage, Herr Dr. Spies.

Angesichts der erneut knappen Zeit zwischen dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen und dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens der gegenwärtigen Vereinbarung: Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um ein zeitnahes, d. h. mit hinreichendem Abstand zur Umstellung mögliches, Inkrafttreten einer solchen Vereinbarung zu befördern?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, wie ich Ihnen schon gesagt habe, ist keine Vereinbarung geplant, sondern es gibt einen entsprechenden Strukturvertrag, der in der Anlage der Disease-Management-Programme ab 01.01.2011 Geltung finden soll. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Frage auf einen Schriftverkehr von zwei niedergelassenen Ärzten beziehen,die mir hinlänglich bekannt sind,weil sie aus einer Stadt stammen, die ich relativ gut kenne.

Gleichzeitig ist diese Fragestellung immer wieder im Rahmen des Diabetesbeirates diskutiert worden – ausweislich der Protokolle des Diabetesbeirates, die ich eingesehen habe. Ich glaube, Sie sind von der SPD für den Beirat nominiert worden, haben aber an keiner Sitzung teilgenommen. Insofern ist die Fragestellung des Wechsels der Vereinbarung zu der Strukturvereinbarung auch dort entsprechend diskutiert worden.