Protocol of the Session on September 28, 2010

Zusatzfrage, Herr Dr. Spies.

Herr Minister, ich erlaube mir den Hinweis, dass ich nur zu einer Sitzung eingeladen war.Möglicherweise wäre das Haus an dieser Stelle mit seinen Äußerungen etwas zurückhaltender, als Ihnen das jetzt gelegen ist. – Welche Konsequenzen sehen Sie denn, um sicherzustellen, dass die Versorgung für Diabetespatienten in Hessen nicht nur zeitgerecht, sondern insbesondere auch ohne weitere Verunsicherung der Beteiligten erfolgt?

Herr Sozialminister.

Von dem BKK Landesverband Hessen ist uns mitgeteilt worden, dass es zwar im Rahmen der Beratungen 2009 zu einigen Unsicherheiten gekommen ist, sich in der Zwischenzeit aber die Situation weitestgehend beruhigt hat, und dass eine reibungsfreie Umstellung und der Beginn ab 01.01.2011 angenommen werden können.

Frage 355, Frau Müller (Schwalmstadt).

Ich frage die Landesregierung:

Was unternimmt sie, um diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher noch keinen Pflegestützpunkt eingerichtet haben, an ihre Verpflichtungen zu erinnern?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, die Landesregierung hat mit einer Allgemeinverfügung vom 8. Dezember 2008 die Bestimmungen über die Einrichtung von Pflegestützpunkten getroffen.Es ist demnach zunächst ein Pflegestützpunkt in jeder Gebietskörperschaft – Landkreis oder kreisfreien Stadt – einzurichten. Damit kommen wir auf 26 Pflegestützpunkte in Hessen. Die Umsetzung der Allgemeinverfügung erfolgt unter Federführung der Pflegekassen und Krankenkassen mit Beteiligung der Kommunen.

Hierzu wurde der Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte am 1. Mai 2009 zwischen den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen und den Kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen.

Auf der Grundlage der Vorgaben des Rahmenvertrages werden die Pflegestützpunkte in den kommunalen Gebietskörperschaften vereinbart. Träger sind immer die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen und die jeweiligen örtlichen Sozialhilfeträger. Insofern wird die Landesregierung von den Vertragsparteien über den jeweiligen Umsetzungsstand informiert, den ich Ihnen im Einzelnen darstellen kann.

In acht Gebietskörperschaften – das ist Ihre Frage – konnten die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden. Es ist allerdings Aufgabe der Vertragsparteien, für eine zügige Umsetzung im Rahmen der Allgemeinverfügung zu sorgen. Im Übrigen wird unter der Leitung der Staatssekretärin und auch von mir stets im Landespflegeausschuss der aktuelle Stand für die Inbetriebnahme der Pflegestützpunkte mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den Kommunalen Spitzenverbänden beraten, um so Druck zu machen, dass in 26 Landkreisen und kreisfreien Städten Pflegestützpunkte entstehen.

Jetzt machen wir den Sozialminister ganz fertig.

(Heiterkeit)

Das kriegen wir heute alles gebacken,ich garantiere es Ihnen. Dafür braucht er das nächste Mal nicht ganz am Anfang anwesend zu sein. – Herr Kollege Merz, Frage 356.

Ich frage die Landesregierung zum dritten oder vierten Mal:

Wann wird sie das Konzept für das zwischen CDU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Schulvorbereitungsjahr vorlegen?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, der Koalitionsvertrag ist für die Periode von 2009 bis 2013 geschlossen worden. In dieser Periode wird das Konzept vorgelegt.

Meine Damen und Herren, ich schließe die heutige Fragestunde.

(Die Fragen 358, 359, 361 bis 363 und die Antwor- ten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 357 und 360 sollen auf Wunsch der Fra- gestellerin und des Fragestellers in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf:

Regierungserklärung der Hessischen Kultusministerin betreffend „Gute Rahmenbedingungen, moderner Unterricht, mehr Selbstständigkeit für Hessens Schulen“

Die vereinbarte Redezeit beträgt 30 Minuten je Fraktion – das zur Orientierung für die Regierung. Frau Ministerin Henzler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr habe ich an dieser Stelle gesagt: Schulen benötigen gute Rahmenbedingungen, um die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Entwicklung ihrer Qualität zu haben. Ich habe angekündigt: Diese Landesregierung wird den Schulen diese guten Rahmenbedingungen verschaffen.

In diesem Jahr kann ich Ihnen mitteilen: Wir haben die Rahmenbedingungen für die Schulen weiter verbessert. Nach den 1.000 Stellen im vergangenen Jahr haben wir nun weitere 650 Stellen zur Verfügung gestellt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Gleich zu Beginn dieses Schuljahres konnte eine Besetzungsquote von 99,7 % erreicht werden.Mittlerweile liegt sie bei 100 %.

Sicherlich gab es an einzelnen Schulen Probleme.Hier haben wir die betroffenen Schulen aufgefordert, mit den Schulträgern gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Das Fachreferat des Ministeriums ist jedem einzelnen Fall, der uns erreicht hat, nachgegangen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres können wir bilanzieren, dass wir zu Recht wieder von einem reibungslosen Schulstart sprechen können. Das bestätigen mir auch die Rückmeldungen der Staatlichen Schulämter und der Schulen.

Das zeigt: Das neue Verfahren der zentralen Zuweisung hat sich erneut bewährt. Es ermöglicht Transparenz und Planungssicherheit für die Schulen. Schulämter und Schulen können mit dem Verfahren gut umgehen.

Es hat sich auch bewährt, dass viele Schulen die Möglichkeit nutzen, frühzeitig Lehramtsstudierende oder Lehrer im Vorbereitungsdienst an ihre Schule zu binden, um so den Lehrerbedarf in Mangelfächern abdecken zu können.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Allen Beteiligten möchte ich für die gute Arbeit vor Schuljahresbeginn, nämlich in den Sommerferien, sehr herzlich danken.

(Beifall bei der FDP)

Die guten Rahmenbedingungen drücken sich auch darin aus, dass wir mit dem erneuten Zuwachs an Lehrerstellen die Klassenverkleinerung konsequent fortsetzen konnten. In diesem Schuljahr ist die Sternchenregelung für die Jahrgangsstufen 2, 6 und 8 entfallen. Das bedeutet für die Grundschulen die Obergrenze 25 für die Klassen 1 und 2, keine Zusammenlegung in der Abschlussklasse 4 sowie eine zusätzliche Zuweisung von 1,5 Stunden Förderunterricht ab Klasse 1.

Hier folgen wir den Empfehlungen aller Wissenschaftler, die sagen: Förderung von Anfang an bringt den meisten Erfolg.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Bei Schulen mit Förderstufe gelten die neuen Regelungen bereits für die Klassen 5, 6, 7 und 8.

Die Rahmenbedingungen für guten Unterricht haben sich also hessenweit deutlich verbessert.Wir investieren kontinuierlich in mehr Ganztagsangebote an hessischen Schulen: jedes Jahr 115 neue Stellen nur für diesen Bereich.

Dabei liegt die Verteilung auf die einzelne Schule in der Hand der Schulträger. Allein ihre Entscheidung ist es, ob die Anzahl der Schulen mit Ganztagsangeboten wächst oder ob es mehr gebundene Ganztagsschulen gibt.

In diesem Schuljahr kommen 62 neue Angebote an Schulen hinzu.An 88 Schulen werden die Angebote ausgebaut. Damit verfügen 713 Schulen über ein Ganztagsangebot – das sind mehr als dreimal so viele Schulen wie vor zehn Jahren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Hessen spart also auch in schwierigen Zeiten nicht an der Bildung. Im Gegenteil, die Ausgaben für die Schule wurden im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gesteigert, und zwar um 1 Milliarde c.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Trotz der Einsparauflagen von 45 Millionen c, die wir im nächsten Jahr erbringen müssen, werden wir weitere 500 Lehrerstellen schaffen.Unsere eigene Vorgabe lautet:Am Unterricht wird nicht gespart.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Damit sind wir auf einem guten Weg, um die im Koalitionsvertrag verankerten 2.500 zusätzlichen Stellen zügig zu schaffen und unser Ziel zu erreichen: am Ende dieser Legislaturperiode eine 105-prozentige Lehrerversorgung.

Mit einer solch guten Ausstattung werden alle Schulen in die Lage versetzt, ihren Unterricht abzudecken und gleichzeitig die Qualität des Unterrichts weiterzuentwickeln.