Protocol of the Session on March 29, 2010

Dann kam die sogenannte kleine Bundesnaturschutznovelle vom Dezember 2007. Aufgrund dieser Naturschutznovelle musste auch in diesem Verfahren – das gilt auch für viele andere – der artenschutzrechtliche Fachbeitrag überarbeitet werden. Hinzu kommt noch, dass der Verkehrsprognose bislang – das hat etwas mit der langen Laufzeit zu tun – der Prognosehorizont 2015 zugrunde lag. Dies reicht nicht mehr aus. Die Verkehrsprognose muss auf das Jahr 2020 fortgeschrieben werden. Es sind also Nacharbeiten notwendig, um den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Quanz.

Teilen Sie meine Auffassung, dass ein solch langer Zeitraum unerträglich ist, wenn es gewissermaßen nur darum geht, aktuellere Daten zur Grundlage zu machen?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Abg.Quanz,ich entnehme Ihrer Frage,dass Sie prinzipiell der Auffassung sind, dass so etwas zu lange dauert. Dem stimme ich zu. Aber diese Aussage gilt immer nur dann, wenn es keine sachlichen Argumente gibt, die dazu beigetragen haben, dass es zu Verzögerungen gekommen ist. Da im Jahr 2007 die Novelle des Naturschutzgesetzes dazu geführt hat, dass der gesamte naturschutzfachliche Part im Hinblick auf den Artenschutz überarbeitet werden musste – deswegen habe ich gesagt: das ist ein Problem, das nicht nur in diesem Verfahren eine Rolle spielt –, gab es sachliche Gründe, die dazu geführt haben, dass der Planfeststellungsbeschluss noch nicht erlassen werden konnte. Das wird jetzt nachgearbeitet.

Insofern: Ja, mit der Einschränkung, dass es in diesem Fall sachliche Gründe dafür gab,dass der Beschluss noch nicht erlassen werden konnte.

Zusatzfrage, Herr Abg. Quanz.

Bis wann rechnen Sie mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Quanz, wir kennen uns schon lange. Sie wissen, dass ich bei der Frage: „Ist es möglich und vertretbar, eine Prognose zu wagen?“, immer sehr, sehr vorsichtig bin. Wir arbeiten an dem Planfeststellungsbeschluss. Die Mitarbeiter gehen davon aus, dass dies noch in diesem Jahr gelingen kann. Ich füge hinzu: Ich hoffe, dass das gelingt. Denn wenn eine Planergänzung notwendig ist, dann muss gegebenenfalls neu ausgelegt werden, und wenn das nicht notwendig ist, müssen zumindest diejenigen, die erstmals, neu oder zusätzlich von irgendwelchen Auflagen betroffen sind, noch einmal gehört werden. Wir sitzen daran. Mit dieser Einschränkung mache ich diese Aussage.

Vielen Dank. – Frage 232, Frau Abg. Fuhrmann.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Anfragen von Frauen, die in einem der Frauenhäuser in Hessen Zuflucht suchten, wurden 2009 abgelehnt?

Herr Staatsminister Banzer.

Frau Abgeordnete, dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit liegen keine Zahlen von Frauen vor, die 2009 nicht in einem Frauenhaus untergebracht werden konnten bzw. abgewiesen werden mussten. Die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenhäuser bestätigte auf Rückfrage, dass solche Daten aus grundsätzlichen Erwägungen auch nicht erhoben werden. Zum einen bestehe die Gefahr einer Doppelzählung, sofern eine Frau in einem zu dieser Zeit belegten Frauenhaus anfragt und aufgrund dessen an ein anderes Frauenhaus verwiesen wird. Zum anderen müssten die Daten aller anfragenden Frauen erfasst werden, was die Anonymität dieser Frauen gefährden würde.

Die hessischen Frauenhäuser verfügen über eine interne Onlinevernetzung. Sollte ein Frauenhaus voll belegt sein, ermöglicht diese Vernetzung einen sofortigen Zugriff auf die aktuelle Belegung in nahe gelegenen Frauenhäusern, sodass betroffene Frauen direkt an ein Frauenhaus in unmittelbarer Nähe weitervermittelt werden könnten.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Fuhrmann.

Herr Minister Banzer, ich bin jetzt etwas erstaunt, dass keine Zahlen erhoben werden. Mir liegen Zahlen aus Nordrhein-Westfalen vor,die gravierend sind:dass bei ungefähr 10.000 schutzsuchenden Frauen mit Kindern – die Hälfte davon sind Kinder – mehr als 5.000 wegen Überfüllung abgelehnt worden sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die hessischen Verhältnisse so diametral von Nordrhein-Westfalen unterscheiden. Insofern bin ich etwas erstaunt und werde der Sache nachgehen. Ich wäre auch dankbar,

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Frage!)

wenn Sie in Ihrem Ministerium eine Nachfrage einleiten könnten. Ich frage Sie hiermit, ob Sie dies tun.

Gott sei Dank. – Herr Staatsminister Banzer.

Frau Abgeordnete, natürlich haben wir aus Anlass Ihrer Frage auch dieses Thema erörtert. Wir haben auch auf diese Rückfragen keine entsprechenden Hinweise auf nordrhein-westfälische Verhältnisse in Hessen bekommen, bleiben aber natürlich an diesem Thema dran.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, ich möchte die Frage der Kollegin Fuhrmann gerne noch intensivieren. Ist der Eindruck, der aufgrund Ihrer Antwort entstanden ist, richtig, dass es tatsächlich so war, dass wir eigentlich eine relativ entspannte Situation bei Frauenhäusern in Hessen haben, d. h. also keine abgewiesenen Frauen? Können Sie das nach dieser Nachfrage bei den Frauenhäusern mit Bestimmtheit so sagen? Auch das würde mich sehr überraschen.

Herr Staatsminister Banzer.

Herr Bocklet, wer so fragt, will mich entweder reinlegen oder eine falsche Antwort. Wie soll ich so etwas mit Bestimmtheit sagen, wenn ich Ihnen eben vorgetragen habe, dass es nicht erhoben wird?

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Ich rufe die Frage 233 auf. Herr Abg. Dr. Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch sind die mit dem Erwerber der Landesbeteiligung an den Universitätsklinika Gießen und Marburg „vereinbarten Sachleistungen im dreistelligen Millionenbereich, die neben dem Barpreis zu erbringen sind“, näher zu qualifizieren?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die mit dem Erwerber vereinbarten Sachleistungen im dreistelligen Millionenbereich, die neben dem Barpreis zu erbringen sind, bestehen unter anderem aus Investitionsverpflichtungen, Konzepten für die medizinische Versorgung und Zuschüssen für Personaleinrichtungen sowie für Forschung und Lehre. Der Wert lässt sich betragsmäßig nicht exakt beziffern, weil sich ein erheblicher Teil der Leistungen, zu de

nen sich der Erwerber verpflichtete, über mehrere Wirtschaftsjahre erstrecken wird.

Die aufgeführten Sachleistungen sind wie folgt näher zu qualifizieren: Übernahme von Investitionsverpflichtungen gegenüber dem Land Hessen in Höhe von insgesamt 367 Millionen c bis 2012, davon 230 Millionen c für Trägeraufgaben der Krankenversorgung sowie 30 Millionen c für Flächen, die überwiegend für Forschung und Lehre bereitstehen, sowie 107 Millionen c zur Errichtung eines Beschleunigers zur Partikeltherapie zur Behandlung von Krebserkrankungen; Erhöhung des Stammkapitals der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH von 0,5 Millionen c auf insgesamt 50 Millionen c, damit die Erhöhung der verbliebenen Stammeinlage des Landes von 25.000 c auf 2.475.000 c; Ausschüttungen von 10 % des Jahresüberschusses, mindestens jedoch 2 Millionen c per anno, an die medizinischen Fachbereiche Gießen und Marburg als Drittmittel für Forschungsprojekte; Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2010; Einrichtung eines Sozialfonds für die Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen und Marburg in Höhe von insgesamt 30 Millionen c; Förderung einer Kindertageseinrichtung in fremder Trägerschaft in Höhe von mindestens 200.000 c pro Jahr für mindestens fünf Jahre; Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung – 1 Million c –; Erfüllung des medizinischen Versorgungsauftrags und Umsetzung des medizinischen Konzepts unter Gewährleistung des für die medizinischen Ausbildungen erforderlichen Fächerspektrums.

Zusatzfrage, Herr Dr. Spies.

Frau Ministerin, in welchem Umfang sind die von Ihnen aufgeführten Leistungen bis dato erbracht?

Frau Staatsministern.

Ich habe Ihnen gesagt,dass die genaue Bezifferung immer pro Monat erfolgen muss, weil sich diese Leistungen auf mehrere Jahre beziehen. Da müsste man den aktuellen Sachstand abfragen, und das müssten wir nachliefern.

Dann rufe ich die Frage 234 auf. Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es zutreffend, dass sie aktuell plant, die Anrechnungsstunden-Regelung für Frankfurter Lehrkräfte, die in der Drogenberatung für Schülerinnen und Schüler tätig sind, dahin gehend zu ändern, dass diesen die Stunden massiv gekürzt werden?

Antwort, Frau Kultusministerin.

Frau Abg. Cárdenas, hessenweit stehen insgesamt 618 Anrechnungsstunden zur Verteilung an die Staatlichen Schulämter zwecks Weitergabe an die beauftragten Drogenberatungslehrkräfte zur Verfügung. Auf Wunsch der Staatlichen Schulämter wurde im Rahmen einer Besprechung aller Schulamtsleitungen ein Konsens über ein überarbeitetes Verteilungsverfahren gefunden. Das Staatliche Schulamt der Stadt Frankfurt erhält nach dieser neuen Verteilungsstruktur nunmehr weniger Anrechnungsstunden.Alle übrigen Staatlichen Schulämter erhalten durch die Neuverteilung der Anrechnungsstunden eine den wachsenden Problemen vor Ort im Bereich der Suchtprävention angemessene verbesserte Unterstützung. Es kommt daher insgesamt nicht zu einer Kürzung der zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden für Drogenberatungslehrkräfte, sondern zu einer den aktuellen Gegebenheiten angepassten Neuverteilung, die den schulischen Qualitätsentwicklungsprozess und die suchtpräventive Netzwerkarbeit der Schulen in ländlich geprägten Regionen fördert.

Zusatzfrage, Frau Abg. Cárdenas.

Es ist aber richtig, dass sich die Sache für die Frankfurter Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer für Drogenberatung verschlechtert? Ist das richtig?

Frau Kultusministerin.

Die Staatlichen Schulämter des Landes Hessen haben sich darauf verständigt, dass die Anrechnungsstunden anders verteilt werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass dies ein einstimmiger Beschluss aller Schulamtsleiter gewesen ist? Haben Sie das eben gesagt? – Das war akustisch nicht zu verstehen.

Frau Ministerin.

Es war eine einvernehmliche Regelung.