Einen Moment, Kollege Frankenberger. – Darf ich die Herren Geschäftsführer bitten,die Verhandlungen entweder weiter rechts, weiter links oder draußen zu führen. Es stört den Redner. Seid so lieb.
Das kommt eben davon, wenn man etwas mit heißer Nadel strickt und keine Kommunikation betreibt. Anschließend ist das Durcheinander riesengroß.
Meine Damen und Herren,ich finde,die Menschen,die an der B 252 und an der B 3 wohnen, haben ein Recht auf Nachtruhe. Sie haben ein Recht auf Ruhe insgesamt. Herr Minister Posch, dass Sie einmal in die Verlegenheit kommen würden, sich gegenüber den GRÜNEN und den LINKEN rechtfertigen zu müssen, weil Sie wirtschaftsfeindliche Maßnahmen auf den beiden Straßen durchführen, hätten Sie sich wohl auch nicht träumen lassen. Das muss man einmal so sagen.
(Beifall des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): So sind wir!)
Wir können Ihnen im Interesse der geplagten Menschen viel Glück wünschen, dass das, was Sie auf den Weg bringen wollen – nämlich das Durchfahrverbot –, auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt wird und Bestand haben wird. Ich kann Ihnen einen Tipp geben. Bevor Sie ankündigen, denken Sie lieber noch einmal darüber nach, was Sie ankündigen und welche Maßnahmen Sie durchführen wollen, dann ist den Menschen an den beiden Bundesstraßen viel mehr geholfen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn die GRÜNEN in ihrem Setzpunkt heute von einem Minister in Not sprechen, dann zeigt das eher, dass die GRÜNEN selbst in Not sind, nämlich ein geeignetes Thema zu finden. Das ist ein Thema, das Sie lieber nicht hätten ansprechen sollen. Es ist schließlich so: Dort haben sich die Schwierigkeiten für die Menschen deswegen ergeben, weil Sie diejenigen gewesen sind, die mit ihren Verbündeten in diesen Fragen systematisch seit Jahren und Jahrzehnten die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen blockieren und verzögern.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Reinhard Kahl (SPD):Wo denn? – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Sie sind seit elf Jahren dran! Wer stellt den Verkehrsminister seit elf Jahren?)
Herr Al-Wazir, es gibt im Deutschen den Spruch: Wer schreit, hat unrecht. – Insoweit schreien Sie ruhig weiter, dann wissen alle, wie die Situation ist.
Tatsache ist schließlich, dass – als im Rahmen der deutschen Einheit der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, im vereinfachten Planfeststellungsverfahren Maßnahmen zu beschleunigen – die SPD/GRÜNEN-Regierung in Hessen dieses Verfahren zur Anwendung in Nordhessen für Autobahnprojekte abgelehnt hat.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie verwechseln die A 44 und die A 49!)
Herr Dr. Spies, natürlich ist es so, dass die A 49 positive Auswirkungen auf die Entlastung der Gesamtregion hätte.
Dabei geht es auch um mautverdrängten Verkehr. Mautverdrängter Verkehr entsteht nur dann, wenn eine Autobahn nicht benutzt werden kann.Daher ist die Alternative dazu eine Autobahn oder der Bau von ortsumfahrenden Straßen – der dort aber nicht betrieben worden ist.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Welche Autobahn meinen Sie denn? Sie haben doch überhaupt keine Ahnung!)
Das wurde deswegen nicht betrieben, weil die GRÜNEN und andere unmittelbar daran mitgewirkt haben, diese Bauvorhaben zu verzögern. Jetzt besteht das Problem, dass dort die notwendige Infrastruktur nicht errichtet worden ist, sodass dort der bestehende Mangel verwaltet werden muss.
Wenn man einen Mangel zu verwalten hat, dann müssen dabei unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Natürlich ist es für uns wichtig, alles zu tun, um die Anwohner und Bewohner vom Verkehr zu entlasten. Die haben ein Recht darauf, in der Nacht ihre Ruhe zu haben.
Deswegen ist es völlig richtig, dass Herr Minister Posch – Herr Minister, dafür sind wir Ihnen ausgesprochen dankbar – dafür gesorgt hat, dass ab dem 15.03. dort ein Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t gilt. Das musste alles durch Verkehrszählungen belegt werden,so hat es das VGH-Urteil vom 17. November letzten Jahres verlangt. Es musste eine rechtlich fundierte Grundlage dafür geschaffen werden,und dazu gehörten diese Verkehrszählungen,die jetzt durchgeführt worden sind.
Natürlich ist es so, dass derjenige, der dort wohnt und mit einem Lkw abends noch nach Hause kommen muss, eine Möglichkeit haben muss, dafür eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Caspar, es geht nicht um Nach-Hause-Kommen, es geht um Logistik!)
Insoweit kann ich es überhaupt nicht verstehen, warum Sie dieses Thema hier zu einem Setzpunkt gemacht haben. Dieses Thema geht für Sie völlig nach hinten los.
Denn Sie sind es, die die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen dort ständig verzögert und verhindert und dadurch die Bewohner in diese schwierige Lage gebracht haben.
Herr Kollege Frankenberger, dass gerade Sie dieses Thema mit dem Bau der A 49 verbinden, überrascht mich doch sehr. Zwölf Jahre lang war der Bundesverkehrsminister ein Sozialdemokrat bzw. in einer Koalition mit ih
nen.Ich bin hier im Auftrag des Bundes tätig,ebenso mein Vorgänger. Sie haben es vernachlässigt, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass diese Autobahn gebaut werden kann.
Hätten die Sozialdemokraten ihre Aufgaben erledigt, wäre es zu dieser Diskussion überhaupt nicht gekommen – damit wir einmal wissen, worüber wir hier reden.
Die Antwort auf die Frage, ob es Ausweichverkehr gibt oder ob dort Lärmgrenzen überschritten werden, hängt davon ab, ob dort Ortsumgehungen oder die Bundesautobahn gebaut werden können. In der Vergangenheit haben Sie das verhindert,und ich werde nicht müde,das zu sagen – insbesondere dann, wenn Sie das hier in den Mittelpunkt der Diskussion stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, Frau Kollegin Müller, ich hätte gerne gewusst, was Sie mit dieser Aktuellen Stunde überhaupt beabsichtigen.
Wenn Sie mit einem einzigen Wort gesagt hätten, was Sie damit wollen, dann hätte diese Aktuelle Stunde für Sie einen Sinn haben können. Sie haben aber nur für Klamauk und für Durcheinander gesorgt.
Frau Kollegin Müller, zur Begründung Ihrer Aktuellen Stunde haben Sie gesagt und mir vorgeworfen, die Anwohner würden vergessen, und die Unternehmen würden gefährdet.
Deswegen will ich Ihnen die Geschichte, um die es geht, erläutern – sie ist zugegebenermaßen kompliziert. Ich will Ihnen eines sagen: Wenn Sie ein Interesse daran gehabt hätten,das genauer zu erfahren,dann wären Sie einmal zu mir gekommen, wir hätten uns miteinander unterhalten, und ich hätte es Ihnen erklärt.Aber nein, Sie machen das hier zum Thema, um hier Theater zu machen.
Jetzt zum Sachverhalt – damit Sie einmal die Historie mit nach Hause nehmen und es unterlassen, vor Ort irgendetwas Falsches zu erzählen.
Erstens. In den Neunzigerjahren hat es ein Nachtfahrverbot für Lkw ab 4 t gegeben. Das begann um 20 Uhr. Dieses Nachtfahrverbot war mit der gesetzlichen Folge verbunden, dass der Be- und Entladeverkehr in die Region hineinfahren konnte. Da gibt es nämlich eine 75-km-Regel, wonach der Wirtschaftsverkehr dort nach wie vor abgewickelt werden kann.
Zweitens – hören Sie sich das an. Dann kam die Einführung der Maut. Deswegen wurde ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 12 t erlassen. Meine Damen und Herren, dieses Fahrverbot für Fahrzeuge über 12 t hat aber nicht dazu geführt, dass die Regelung, wonach die Be- und Entlader hinein fahren dürfen, aufgehoben wurde. Deswegen gab es dann einen Streit.
Dazu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der Tat gesagt: Die Rechtsgrundlage ist nicht in Ordnung, es handelt sich nicht um mautverdrängten Verkehr, sondern bei der B 3 und der B 252 handelt es sich um alte Handelsstraßen – das ist jetzt etwas vereinfacht gesagt, in meinen Worten –; dort gibt es keinen Ausweichverkehr wegen der Maut. Deswegen hat uns der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass das nicht in Ordnung war.