Protocol of the Session on March 2, 2010

(Günter Rudolph (SPD): Das ist schwer zu ertragen!)

Vielleicht könnte man aus den Worten noch eine fünfte Überschrift bilden, nämlich „… für das Recht auf Freiheit zur Opposition in Hessen“.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das haben wir noch!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir geben Ihnen gerne das Recht, weiter in der Opposition zu bleiben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Greilich, danke sehr. – Herr Dr. Wilken, Sie haben jetzt die Gelegenheit, zu sprechen.

(Wortmeldung des Abg. Günter Rudolph (SPD) – Zuruf)

Zu einer Kurzintervention hat man sich während der Rede zu melden.Das ist fest vereinbart.Die Wortmeldung ist hier während der Rede abzugeben. Ich bitte, sich daran zu halten. Ich kann und werde da keine Ausnahme machen. Die Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Insofern wäre das denkbar. Ich bitte Sie aber, sich da an die Geschäftsordnung zu halten.

Herr Dr.Wilken, Sie haben das Wort.

Danke. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss doch ganz kurz auf das Beispiel eingehen, das zeigt, wie sich der Herr Kollege von der liberalen Fraktion das Gesetzgebungsverfahren in diesem Haus vorstellt.

Es ist nicht nur so, dass Sie die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Fragestellung Informationsfreiheitsgesetz scheuen.Vielmehr haben Sie uns eine Chronologie aufgezeigt, die meine Ohren als Kompliment für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren aufgenommen haben,nämlich dass man nachdenkt, nachbessert, die Experten anhört, die Meinung der Experten wahr- und ernst nimmt und dann in diesem Haus zu einem neuen Gesetzentwurf kommt. Wenn Sie von den Regierungsfraktionen das anders sehen und durchregieren wollen, dann fällt das auf Sie zurück, nicht auf uns.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, offensichtlich müssen wir es Ihnen immer und immer wieder sagen: Das, worum es hier geht, ist eine Gegenüberstellung. Einerseits geht es um den überkommenen Grundsatz des Amtsgeheimnisses und dass die Wissensbestände den Behörden gehören. Herr Greilich, da gebe ich Ihnen vollkommen recht: Bei einem berechtigten Interesse dürfen die Bürgerinnen und Bürger auch um Auskunft nachfragen.

Sie haben aber gerade in Ihrer Rede gesagt, die Behörde solle entscheiden, ob die Nachfrage willkürlich oder berechtigt ist. Genau von diesem Grundsatz wollen wir wegkommen, indem wir den Bürgerinnen und Bürgern ein grundsätzliches Recht auf Erhalt der Informationen von der Behörde zugestehen wollen. Dagegen wehren Sie sich. Das verstehen wir nicht.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg.Marius Weiß (SPD))

Herr Beuth, Sie haben angekündigt, Sie müssten früher gehen. Bevor Sie das tun, möchte ich noch einige Sätze zu Ihrer Rede sagen.

Sie haben in Bezug auf die Rede des Herrn Kollegen Weiß gesagt, die Fleißarbeit, noch einen Gesetzentwurf vorzulegen, wäre nicht nötig gewesen.Was heißt das denn? – Im Klartext heißt das,Ihre Mehrheit steht.Es ist vollkommen egal, was wir durch die Anhörung der Experten gelernt haben, Sie regieren durch. Das darf doch wohl nicht wahr sein.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben in diesem Hause schon mehrmals, auch heute, gesagt: Informationsfreiheitsgesetze sind überhaupt nichts Neues. Es gibt sie in vielen Ländern. Es gibt so ein Gesetz im Bund. Uns geht es darum, dass wir auch in Hessen mit der hergebrachten Verwaltungstradition brechen

und einen voraussetzungslosen und keinen Nachweis eines Interesses benötigenden Zugang zu Informationen gewähren. Das würde bewirken, dass die öffentlichen Stellen ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen würden.Wir haben heute wieder gehört – auch wir betonen das –, dass für die Demokratie und für die Teilhabe an unserer Gesellschaft und am gesellschaftlichen Leben Informationen notwendig sind.

Meine Herren von der FDP, ich will mich heute kurz fassen und Sie einfach noch einmal durch ein Zitat von Burkhard Hirsch an eine etwas andere liberale Tradition erinnern. Burkhard Hirsch hat gesagt:

Für mich gehört zum ganzen Paket der direkten Demokratie ein größeres Zugangsrecht zu Informationen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das war noch ein Liberaler!)

„Das war noch ein Liberaler!“, danke für diesen Zwischenruf. – Wir wünschen uns, dass eine solche Haltung auch im Hessischen Landtag möglich wäre. Aber es ist offensichtlich, dass die Mitglieder der Regierungsfraktionen das verweigern. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Dr. Wilken, danke. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Es wurde in der Debatte schon darauf hingewiesen, dass wir in diesem Hause relativ häufig über das Thema Informationsfreiheitsgesetz gesprochen haben.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Herr Bouffier, wir haben das getan, weil das sehr wichtig ist!)

Herr van Ooyen, ich weiß es nicht so genau. Aber wenn ich mich recht erinnere, ist es wahrscheinlich das zehnte Mal, dass ich in den letzten zehn Jahren dazu gesprochen habe. Ich habe auch nie einen Zweifel daran gelassen, wie ich dazu stehe.

Ich will zunächst einmal eines deutlich machen: Ob es ein solches Gesetz gibt oder nicht, ist entgegen dem, was hier vorgetragen wird, nicht so wirklich wichtig. Weder ist es ein Kernstück der Demokratie, noch ist es der Untergang der Verwaltung. Es ist ein Hobby von einigen, die dieses Thema seit Jahren vor sich hertragen. Die anderen haben seit Jahren Sorgen.

Wenn wir das richtig einordnen, dann geht es doch um die Fragen: Ist das, was wir da machen wollen, sinnvoll? Stehen der Aufwand auf der einen Seite und die Erträge auf der anderen Seite in einem vernünftigen Verhältnis?

Man sollte das einmal ganz nüchtern betrachten. Hinsichtlich der Position der Landesregierung kann ich auf das Bezug nehmen, was Herr Kollege Beuth und Herr Kollege Greilich schon ausgeführt haben und was wir auch in der Anhörung gehört haben. Die Kommunalen Spitzenverbände sind durch die Bank weg der Auffassung, es wäre ein Fehler, so etwas zu tun. Das kann man anders

bewerten. Aber man sollte das wenigstens einmal zur Kenntnis nehmen.

Es wird behauptet, damit käme es sozusagen zu einer Erfüllung des Datenschutzes. Lieber Kollege Frömmrich, ich habe Ihre Rede sehr aufmerksam verfolgt.Sie haben nach meiner Zählung siebenmal Hessen als Kernland des Datenschutzes bemüht.

(Petra Fuhrmann (SPD): Ja!)

Lieber Herr Kollege,so ist es.Der Datenschutz hat bei uns ein hohes Ansehen und einen hohen Stellenwert.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren,das ist auch der Grund,warum wir bei jeder Diskussion über den Datenschutzbericht eigentlich nicht darüber diskutieren, was darin steht. Darin sind nämlich seit Jahren fast keinerlei Beanstandungen. Das ist gut so. Wir diskutieren über das Allgemeine. Das können wir machen. Sie haben sich auch sehr auf das Allgemeine verlegt. Sie sagen, es gibt in anderen Ländern Informationsfreiheitsgesetze; das wissen wir. Überall, wo es eine Koalitionsnotwendigkeit mit den GRÜNEN gab,war das ein Kernpunkt. Okay, das kann man für richtig halten, aber ändert nichts an der Sache.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Im Saarland haben Sie allein regiert! In Rheinland-Pfalz sind Sie in der Opposition!)

Ich will einmal versuchen, darauf einzugehen. Jetzt kommt die spannende Frage. Es wird verheißen, es ist ein Zugewinn – im Sinne des Wortes wahrster Bedeutung – an Lebensqualität. Man kann lesen, die Partizipation des Bürgers werde gefördert, die Politikverdrossenheit werde abgebaut, es werde sozusagen ein neuer Stil zwischen Menschen und der Obrigkeit entwickelt.

Meine Damen und Herren, das höre ich seit zehn Jahren. Es gibt – jetzt zum Mitschreiben – keinen einzigen Beleg, schlicht von niemandem, der zu irgendeiner dieser Behauptungen heranzuziehen wäre – null. Es gibt immer nur die Verheißung.

Wenn mir jemand erzählt, dass in den Ländern wie in Brandenburg, wo es so etwas gibt – wobei ich auf Einzelheiten jetzt verzichte, denn die Gesetze sind etwas unterschiedlich –, die Partizipation der Bürger im politischen Diskurs erkennbar gestiegen sei, nachdem es das Gesetz gibt: Das wird ernsthaft niemand behaupten. Das trägt nicht einmal jemand vor.Wenn jemand behauptet, dass in Nordrhein-Westfalen das Vertrauen oder Misstrauen in staatliches Handeln, nachdem sie dieses Gesetz unter Rot-Grün gemacht haben, irgendeine Veränderung erfahren habe, dann werden Sie feststellen, dem ist nicht so.

Wenn Sie sich einmal an den harten, validen Daten orientieren, ob sich etwas an den Korruptionsverfahren, an Wahlbeteiligungen, an direkten Bürgereingaben geändert hat, dann stellen Sie – wenn Sie das sachlich betrachten – fest: nichts. Was geblieben ist, ist das ewig selbe Tremolo nach dem Motto: „Es ist irgendwie eine Erfüllung einer eigenen Pflicht“. Das ist alles Unfug.

Wenn ich das abräume und sage, ich nehme diese sehr lesenswerten und liebenswürdigen Absichten einmal zur Seite, denn das kann wirklich niemand begründen, dann ist das nur Behauptung. Wenn Sie sich die letzten Anhörungen noch einmal durchlesen, dann lesen Sie genau diese Sätzchen – 27-mal immer mit gleichen Formulierungen, einmal von vorne, und einmal von hinten, ohne ein

einziges Faktum. Dann bleibt eigentlich übrig: Macht es Sinn?

Ich will auf zwei Punkte eingehen. Wir haben es oft miteinander diskutiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass es Kosten auslöst. Man kann nun sagen, für große Ziele darf man nicht kleinkariert mit Kosten kommen. Aber jetzt zum Stichwort des Handwerks. Sie verweisen in Ihrem Gesetzentwurf zu finanziellen Mehraufwendungen auf § 15. Es ist eine Gebührenvorschrift. In dem steht, durch die Einnahmen auf der Grundlage dieser Vorschrift würden die Kosten der informationspflichtigen Stellen größtenteils gedeckt.

Das ist nun barer Unfug, weil nach Ihrem eigenen Gesetz in § 15 Abs. 1 Satz 2 steht, dass die Erteilung von mündlichen und einfachen schriftlichen Auskünften sowie die Einsichtnahme in Informationen vor Ort, die Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 4 – also die zur Veröffentlichung im Internet und was weiß ich – alle kostenfrei sind.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die liegen doch vor!)

Nein, die liegen nicht vor. Sie schreiben vorne „kostenfrei“, und hinten soll es etwas kosten.Wenn Sie das auflösen, stellen Sie fest, es kostet nichts, was man wünschen kann. Aber dann haben die Kommunen Kosten. Das nur zum Handwerk.

(Marius Weiß (SPD): Das haben wir von Ihnen gelernt!)

Zum Schluss. Meine Damen und Herren, Sie erklären immer, dass sich die Bürger so etwas wünschen. Außer den Professoren, die ich seit zehn Jahren und jedem Aufsatz dazu kenne, und außer der Fraktion der GRÜNEN und seit Neuestem auch der der SPD:Gibt es irgendjemanden, den das interessiert? Nun muss man sich immer überlegen, wie wir feststellen können, dass es jemanden außer natürlich uns interessiert. Es ist demokratisch legitim, selbst wenn es nur einen Abgeordneten interessiert – ich will das nicht abwerten, aber es ist ein Parameter –, ob es denn stimmt,dass in der Bevölkerung einen die Menschen danach fragen.