Zum Schluss. Meine Damen und Herren, Sie erklären immer, dass sich die Bürger so etwas wünschen. Außer den Professoren, die ich seit zehn Jahren und jedem Aufsatz dazu kenne, und außer der Fraktion der GRÜNEN und seit Neuestem auch der der SPD:Gibt es irgendjemanden, den das interessiert? Nun muss man sich immer überlegen, wie wir feststellen können, dass es jemanden außer natürlich uns interessiert. Es ist demokratisch legitim, selbst wenn es nur einen Abgeordneten interessiert – ich will das nicht abwerten, aber es ist ein Parameter –, ob es denn stimmt,dass in der Bevölkerung einen die Menschen danach fragen.
Wir führen eine Statistik wie auch bei laufenden Gesetzesvorhaben quer durchs Gelände, wie bei uns Bürger irgendetwas von uns wollen. Zu diesem schönen Thema haben wir die letzten Fraktionsentwürfe der GRÜNEN und der SPD aus den Jahren 2007 und 2009 ausgewählt. In diesen Jahren sind genau drei Eingaben gekommen.Wenn ich andere Themen nehme, war das hundertfach. Drei, und alle Adressen noch außerhalb Hessens.Das muss jetzt nicht gut oder schlecht heißen.Aber es heißt ganz einfach Folgendes. Das, was hier so als Erfüllung einer fast schon grundgesetzlichen Pflicht aufgepumpt wird, ist ein Nischenthema,auf das einige seit vielen Jahren großen Wert legen. Das ist legitim. Aber aus Sicht dieser Landesregierung kostet es mehr, als es wirklich bringt, und löst eine Fülle von Fragen aus, auf die Sie keine Antwort geben.
Das soll meine letzte Bemerkung sein. Herr Kollege, Sie haben sich wie andere auch mit der Frage des Verwaltungsgebarens beschäftigt und haben gesagt: Wir wollen einen neuen Stil der Verwaltung. – Ja, aber nur bedingt. Es ist ein Fehler,und das sollten wir dem Bürger so nicht vortragen, dass die Verwaltung der Gegner der Bürger ist. Die Verwaltung hat den Bürgern Informationen dort zu geben, wo sie berechtigt sind. Dafür bin ich. Herr van Ooyen,aber die Verwaltung hat auch den Auftrag,die Da
ten der Bürger zu schützen. Herr van Ooyen, Sie haben mich in anderem Zusammenhang mehrfach darauf hingewiesen, dass Daten über Sie von meinem Ministerium nicht herausgegeben werden.
Nein, nein. – Wir legen doch aus guten Gründen größten Wert darauf, dass die Verwaltung Bürgerdaten nicht willkürlich herausgibt. Deshalb ist es nicht finsterer Verwaltungsbrauch,dass sich die Frage Datenschutz nicht erfüllt, sondern Datenschutz sind immer zwei Dinge: Die Verwaltung, die Vorgänge bearbeitet hat, hat in aller Regel immer Daten von irgendwelchen Menschen. Es ist die Grundverpflichtung der Verwaltung, dass sie sorgfältig mit diesen Daten umgeht. Danach kommt die Aufgabe, was wir dem Bürger, ohne dass wir die Rechte des anderen Bürgers unzulässig einschränken, öffentlich weitergeben können.
So herum wird aus dem Ganzen ein Abwägungsprozess. Wenn Sie einen Abwägungsprozess vornehmen, den wir in diesem Hause zum fünften Mal in zehn Jahren vornehmen, bleibe ich dabei: Für die Sache spricht eine allgemeine wolkige Argumentation, kein einziges Faktum. Dagegen sprechen gewichtige Argumente. Wenn es keine überwiegende Argumentation für ein Gesetz gibt, ist es besser – Herr Greilich hat es wiederholt, und ich zitiere diesen Satz –,dass man kein Gesetz macht.Deshalb ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Plenum dem Vorschlag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht beitreten sollte. – Vielen Dank.
Das Wort hat nochmals Herr Kollege Rudolph – Ihre Redezeit plus einen Zuschlag. Wegen geringfügiger Überschreitung des Herrn Ministers gibt es zwei Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, wir haben das Thema Informationsfreiheit und Gesetze schon öfter diskutiert. Ich glaube, dass es das vornehmste Recht des Parlamentes ist, Gesetzesinitiativen zu ergreifen.
Herr Greilich,ich will das einmal sehr deutlich sagen.Das, was Sie an elitärer Arroganz vorgetragen haben, graut einem.
Wir müssen ertragen, wenn Sie unsere Initiativen für falsch halten. Das ist in Ordnung. Damit müssen wir leben. Das ist ein Wechselspiel in der Demokratie, wer eine Mehrheit hat. Herr Greilich, aber setzen Sie sich doch ein einziges Mal inhaltlich mit Initiativen der Oppositionsparteien auseinander, nur ein einziges Mal. Wir wären ausgesprochen dankbar.
Sich hierhin zu stellen und das pauschal abzutun: „Sie haben ein Recht auf Opposition“ – wie großzügig. Das sollten die Wählerinnen und Wähler entscheiden, die das dann auch machen. Herr Greilich, vonwegen Benotung und Fleiß – wir nehmen das Thema ernst.
Herr Innenminister, Sie müssen sich einmal entscheiden, welchen Argumentationsstrang Sie aufbauen wollen.Von 16 Ländern haben 13 ein Informationsfreiheitsgesetz. Sie können sagen, es gebe einen Geisterfahrer, und nicht die drei irren,sondern die 13.Das kann man machen.Sie müssen sich entscheiden,ob es ein Bürokratiemonster ist oder weniger Eingaben sind. Sie müssen sich entscheiden, wo Sie mit Ihrer Argumentation hin wollen.
Ich glaube, die mündigen Staatsbürger können selber entscheiden, ob sie solche Rechte in Anspruch nehmen. Die Kommunalverwaltungen werden wegen möglicher Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern wegen Akteneinsicht nicht zusammenbrechen. Die brechen möglicherweise eher durch unvernünftige Erlasse aus dem Innenministerium zusammen, verehrter Herr Innenminister.
Ich kenne das Totschlagargument auch von Bürgermeistern aus meinem Wahlkreis. Ich sage dazu: Ja, dann kommen eben die Bürger.Wir haben das bei strittigen Diskussionen über Anliegerbeiträge oder Ähnliches, wo immer gesagt wird, das ist alles ganz schlimm. Nein, auch das muss ein demokratischer Rechtsstaat ertragen – dass Bürger hier kritisch nachfragen, auch wenn ich deren Positionen nicht teile.
Dann zu den Kosten. Herr Beuth ist leider nicht mehr da. Ich finde es schade, wenn man als Debattenredner nicht bis zum Ende der Debatte anwesend ist.
Herr Wintermeyer, um aber das einmal zu sagen: Die Kommunalen Spitzenverbände stehen diesem Vorhaben mehr als kritisch gegenüber.Das wissen wir.Sich aber deswegen hierhin zu stellen und zu sagen, wir müssen das übernehmen, was die Kommunalen wollen – dann bitte stringent: Die wollen auch keine Kürzung von 400 Millionen c im Kommunalen Finanzausgleich.
Damit will ich schließen. Herr Greilich, wir wünschen uns schon eine ernsthafte Debatte, und dann entscheidet die demokratisch legitimierte Mehrheit. Das müssen wir akzeptieren. Hören Sie aber mit solch plumpen Beiträgen auf, denn dann graut uns vor dem Herrn Greilich. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Rudolph, wer hier in einer Art und Weise agiert, die wirklich ein wenig gegen den Comment in diesem Hause verstößt, der sollte ein bisschen vorsichtiger sein.
Der Kollege Beuth, das will ich an dieser Stelle sagen, hat sich, bevor er diesen Saal verlassen hat, ausdrücklich bei den Beteiligten dieser Debatte entschuldigt. Das ist auch von allen akzeptiert worden.
Wenn Sie dann hier so losschlagen, dann verbitte ich es mir, dass Sie immer dann, wenn Sie sich getroffen fühlen, wenn Sie sich erwischt fühlen,
damit anfangen, hier von „Überheblichkeit“, von „Oberlehrer“ oder – wie heute – von „elitärer Arroganz“ zu reden.
Herr Kollege Rudolph, das gehört sich nicht. Das, was wir hier machen und was Ihnen nicht passt, ist nicht, dass ich hier etwa nicht über Inhalte rede. Ihnen passt es nicht, dass die Inhalte, die ich hier vortrage, zeigen, auf welchem hohlen Boden Ihre Argumentation aufgebaut ist.
Zur Auswertung der Anhörung haben wir Ihnen genau erklärt, dass es überhaupt nichts gibt, was die Schaffung eines neuen Gesetzes hier rechtfertigen würde. Der Innenminister hat nochmals darauf hingewiesen, dass in allen Ländern, wo das geschehen ist, letztlich nichts dabei herausgekommen ist. Das war ein wesentliches Ergebnis dieser Anhörung.
Herr Kollege Rudolph, deswegen bleibt es dabei: Das wesentliche Ergebnis dieser zehnmonatigen endlosen Debatte mit Plenarberatungen, acht Ausschusssitzungen und einer Anhörung – und das zum wiederholten Male, denn das hat es auch in anderen Wahlperioden gegeben – ist schlichtweg: Dieses Informationsfreiheitsgesetz, das uns jetzt in vierter Fassung vorgelegt wird, braucht kein Mensch. Sie haben das Pech, wieder einmal ein Thema versenkt zu haben.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die erste Lesung durchgeführt.
Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Dem widerspricht niemand, dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und zur Aufhebung bisherigen Rechts – Drucks. 18/1916 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Banzer das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf bitten wir den Landtag, das Verteilungsverfahren des Bundeszuschusses für die Grundsicherung einem neuen Verfahren, das der Bund gewählt hat, anzupassen.
Zugrunde liegt ein schöner Erfolg im Vermittlungsausschuss, in dem es gelungen ist, den Betrag des Bundes für diesen Bereich nachhaltig zu erhöhen. Bisher stellte der Bund hierfür insgesamt 409 Millionen c zur Verfügung. Dieser Betrag wurde nach dem Wohngeldaufkommen verteilt und war fix, allerdings mit einer Revisionsklausel.
Aus Anlass der Aufnahme der Grundsicherung in das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs musste eine entsprechende Gesetzesdiskussion im Bundestag und Bundesrat angestrengt werden. Bei dieser Gelegenheit haben die Länder darauf hingewiesen, dass sich zwar nicht die Fallzahl – an der dieser Betrag des Bundes orientiert war –, sehr wohl aber die Kosten für die Grundsicherung massiv erhöht haben. Nach langwierigen Diskussionen im Vermittlungsausschuss, die ich sogar selbst in Berlin miterleben konnte, ist der Bund den Ländern insoweit entgegengekommen, dass in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 der prozentuale Ansatz schrittweise bis auf 16 % gesteigert wird.