Protocol of the Session on January 26, 2010

und trägt zur aktiven Gestaltung der Zukunftsfähigkeit der Bevölkerung unseres Landes bei.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Nunmehr hat Herr Kollege Frankenberger für die SPD-Fraktion Gelegenheit, seine Position vorzutragen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die SPD-Fraktion begrüßt es, dass man nun 2010 – nachdem bereits im Jahre 2007 die Enquetekommission des Bundestages zur Regelung und Aufgabenfinanzierung der öffentlichen Bibliotheken den Bundesländern empfohlen hat, eigene Gesetze zu erlassen – dieser Empfehlung endlich nachkommt.

(Beifall bei der SPD)

Ich muss an dieser Stelle einmal anmerken: Die Länder wurden aufgefordert,eigene Gesetze zu erlassen.Insofern ist es schon bemerkenswert, dass nun kein Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt, sondern ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, über den wir hier beraten müssen.

Meine Damen und Herren, offenbar waren Ihnen – der CDU und der FDP – auch die Videotheken wichtiger als die Bibliotheken. Jedenfalls stellen wir fest, dass dieser Entwurf eher vorlag als dieser Gesetzentwurf zu den Bibliotheken.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, der Abschlussbericht der Enquetekommission hat festgestellt, dass es den Bibliotheken in Deutschland an gesellschaftlicher Wertschätzung und an Anerkennung ihrer Leistungen für Bildung und Kultur mangele. Ob das so in dieser Absolutheit zutrifft, das kann und will ich hier nicht beurteilen. Aber für die SPD-Fraktion ist klar: Bibliotheken leisten in diesem

Land einen wichtigen kulturellen und bildungspolitischen Auftrag.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

In der EU ist man da schon ein bisschen weiter.Zwei Drittel der Mitgliedstaaten haben die öffentlichen Bibliotheken bereits rechtlich normiert. Die Bibliotheken in den EU-Ländern – das finde ich noch bedeutsamer – sind in langfristige Entwicklungspläne eingebunden. Insbesondere – das ist das Herausragende – die finanzielle und materielle Ausstattung wird in diesen EU-Ländern langfristig geplant, und die Ausstattung der Bibliotheken ist an Zielvorgaben orientiert.

Davon sind wir in Hessen, aber auch insgesamt in Deutschland, noch meilenweit entfernt. Noch nicht einmal von Mindeststandards ist in diesem Gesetzentwurf die Rede.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns mit der mangelnden Lesekompetenz von Schülerinnen und Schülern auseinandersetzen, so muss man feststellen, dass Bibliotheken einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Lesekompetenz leisten und auch zukünftig leisten werden. Bibliotheken machen neugierig aufs Lesen und stärken Lesefreude und Lesekompetenz. Sie leisten genauso einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung von Medienkompetenz.

Herr Kollege Lenz, eines muss man feststellen: Mit diesem Gesetz bekommen insbesondere die kommunalen Bibliotheken keinen einzigen Euro zusätzlich.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Durch die zunehmende Digitalisierung, mit der sich die Bibliotheken auseinandersetzen müssen, stehen sie angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen vor einer wahren Herkulesaufgabe. Wenn dieser Gesetzentwurf so angenommen wird,wird es jedenfalls zukünftig für die Finanzaufsicht nicht mehr so einfach sein, die kommunalen Bibliotheken und Büchereien zu einem öffentlichen Spartopf zu erklären. Da gibt es eine gewisse Rechtssicherheit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ein VolkerBouffier-Schutzgesetz!)

Aber – das muss auch kritisch angemerkt werden – in dem Gesetzentwurf ist nicht geregelt, dass eine Bibliothek nicht geschlossen werden kann. Das ist in diesem Gesetzentwurf ausdrücklich nicht geregelt.

Zum Schluss möchte ich noch begrüßen,dass mit dem Gesetz der rechtliche Status von Bibliotheken so gefasst wird, dass sie sich zukünftig auch an Projekten beteiligen und damit eigene Fördergelder einwerben können. Das ist neu. Das begrüßen wir ausdrücklich. In diesem Sinne freue ich mich auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Frank Lortz (CDU) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Danke schön,Herr Frankenberger.– Als Nächste hat Frau Sorge für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Rederecht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss ehrlich zugeben, dass mich dieser Gesetzentwurf ein bisschen verzweifelt gemacht hat und dass diese Debatte die Verzweiflung auch nicht gerade genommen hat. Denn man weiß nicht so genau,ob man über diesen Gesetzentwurf in Tränen ausbrechen oder ob man Lachtränen von sich geben soll.

Also muss ich sagen: Hier ein Bibliotheksgesetz einzubringen, ist grundsätzlich eine gute Idee.Wir GRÜNE begrüßen das und finden gut,dass Sie diesen Schritt gemacht haben,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auch wenn ich nicht ganz verstehe, warum das als Fraktionsgesetzentwurf eingebracht wurde, obwohl das eine der kulturpolitischen Errungenschaften im Koalitionsvertrag von CDU und FDP gewesen ist.

(Aloys Lenz (CDU): Von CDU und FDP! Sie haben es gesagt!)

Wenn Sie dort schon so wenig zur Kultur stehen haben, wäre es gut gewesen, wenn Sie wenigstens das bisschen der Regierung hätten überlassen können. Aber das müssen Sie untereinander regeln.

Jetzt zur Sache an sich.Was ist die Situation? – Wir haben die Situation, dass die Kommunen immer weniger Geld haben. Uns liegt der Abschlussbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur Lage der Kultur vor, der auch von den Kolleginnen und Kollegen schon öfter erwähnt wurde.Hierin steht ganz eindeutig – das ist für alle nichts Neues –, dass insbesondere die Bibliotheken zur kulturellen Bildung beitragen, dass sie ein hervorragender Ort sind, um an Kultur heranzuführen, vor allem aber auch, um an Wissen, um an Bildung heranzuführen. Wir müssten uns doch alle im Haus einig sein, dass das ein Bereich ist, der dringend gestärkt werden muss. Deshalb: Ja zu einem Bibliotheksgesetz.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg.Aloys Lenz (CDU))

Schauen wir uns die aktuelle Lage an. Wir haben aktuell die Lage, dass überall jeden Tag in den Zeitungen darüber diskutiert wird, dass die Kommunen wenig Geld haben, dass die Kommunen durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz perspektivisch noch weniger Geld in ihren Kassen haben werden. Gerade im Kulturbereich wird deswegen schon seit Längerem darüber diskutiert, dass die Gefahr besteht, dass die Kommunen gerade im Kulturbereich, weil er eben nicht zur Pflichtaufgabe gehört, massive Kürzungen vornehmen werden, vornehmen werden müssen.

Wir haben außerdem eine Diskussion, die sich inhaltlich mit den Bibliotheken und dem Bibliotheksgesetz beschäftigt. Ich darf hier zitieren, weil es, wie ich finde, sehr gut dargestellt ist, was auf der Seite des Deutschen Bibliotheksverbandes zu dem Thema steht. Herr Paulus, ich bitte Sie, hier zuzuhören, weil Sie sagen, dass Sie hier ein zentrales Anliegen realisieren. Da steht:

Bei allen Überlegungen und Gesetzentwürfen kommt es weniger darauf an, den derzeitigen Besitzstand gesetzlich zu regeln, so wie es die ersten vorliegenden Gesetzentwürfe in den Bundesländern... aufweisen, sondern vielmehr der Empfehlung der Enquetekommission zu folgen und die Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bi

bliotheken als Pflichtaufgabe der Länder und Kommunen auszugestalten. Wie fruchtbringend diese gesetzliche Verbindlichkeit sein kann, haben die Bibliotheksgesetze in Dänemark, Finnland und Großbritannien gezeigt. Die sehr unterschiedlichen Gesetze haben Folgendes gemein: die Pflicht zum Angebot von Bibliotheksdienstleistungen und eines topaktuellen Bibliotheksbestandes unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt, die kostenfreie Nutzung durch jedermann, die ausreichende Finanzierung durch die Kommune, die finanzielle Förderung von Infrastrukturen und Netzwerken durch den Staat sowie die Einbindung in staatliche Bildungskonzepte.

(Michael Siebel (SPD):Wer ist der Vorsitzende dieses Verbandes?)

Dazu komme ich gleich. – Meine Damen und Herren, das genau ist der Grund, warum ich finde, dass wir bei diesem Bibliotheksgesetz leider auch weinen können, weil nämlich genau das, was Sinn macht, warum wir ein Bibliotheksgesetz brauchen, in diesem Gesetzentwurf nicht steht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Michael Siebel hat es gerade dankenswerterweise angesprochen. Bei den Bibliotheksverbänden gibt es den sie eigentlich selbst stärkenden Spruch: Wir haben die Enquetekommission des Deutschen Bundestages und den Bundespräsidenten – der nämlich auch eine sehr denkwürdige Rede zur positiven Rolle der Bibliotheken gehalten hat – als starke Kämpfer an unserer Seite. – Das ist gut so.Aber ich frage mich doch, warum der Hessische Bibliotheksverband einen nicht so starken Kämpfer an seiner Spitze hat. Ich finde durchaus, dass das etwas ist, was hier thematisiert gehört. Es ist nicht immer sinnvoll, Lobbyismus und ein Landtagsmandat gleichzeitig auszuüben. Das kann ich Ihnen hier ganz deutlich sagen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Denn normalerweise führen Lobbyverbände, alle Verbände im Kulturbereich Gespräche mit allen Fraktionen, mit allen kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen. Herr Lenz als Vorsitzender des Bibliotheksverbandes hat mich noch nie zu einem solchen Gespräch eingeladen.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD: Ach! – Aloys Lenz (CDU): Das ist sachlich falsch!)

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Damit komme ich zu Ihrem Interview in der „Frankfurter Rundschau“. Da haben Sie selbst gesagt: „Da kann man schon verzweifeln.“ Genau so ist es.Sie bemängeln,dass Sie hier der einzige Kämpfer für die Bibliotheken sind. Herr Lenz, ich lade Sie dazu ein, Seite an Seite mit mir zu kämpfen, aber

für ein richtiges Bibliotheksgesetz und nicht für das hier vorliegende Bibliotheksgesetzchen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN)

Danke schön, Frau Sorge. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bibliotheken sind ein wichtiges Anliegen. Bisher gab es auch immer Einigkeit im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, dass das so ist. Die Bibliotheken haben heute eine andere Funktion als früher. Es ist bekannt, dass sich der Abg. Lenz seit Jahren nicht nur in seiner Funktion bei dem Bibliotheksverband, sondern auch als Abgeordneter für die Bibliotheken einsetzt. Frau Kollegin Sorge, daran kann ich nichts Schlimmes finden.

(Beifall bei der CDU – Aloys Lenz (CDU): Frau Sorge war noch nie auf einem Bibliothekstag!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle, auch Frau Sorge, haben eben gesagt, dass dieses Gesetz einen guten Ansatz hat, weil es die Bibliotheken in ein besonderes Licht rückt. Keiner bestreitet, dass man immer noch mehr tun kann. Aber diesen Ansatz haben bisher nur wenige Bundesländer gewählt. Ich bin CDU und FDP dankbar, dass dieser Gesetzentwurf eingebracht wird. Die Idee kommt aus dem Parlament.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Es ist im Koalitionsvertrag niedergelegt. Deswegen sage ich: Ein Abgeordneter, der so lange für Bibliotheken kämpft wie Herr Lenz und der am Ende sehen kann, dass von den Fraktionen von FDP und CDU dazu ein Gesetzentwurf eingebracht wird, kann stolz darauf sein, dass man mit diesem Gesetzentwurf die Bibliotheken voranbringt. Denn der Gesetzentwurf dient dazu, die Bibliotheken in ihrer Bedeutung als Einrichtungen für Bildung, Wissenschaft, Information und Kultur ausdrücklich anzuerkennen und zu stärken. Es ist nicht nur die Anerkennung, die eine Rolle spielt, sondern die Landesregierung gibt auch viel Geld in diesen Bereich. Wir in Hessen sind auf einem guten Weg.