Das verleugnen Sie hierbei. Das finde ich unredlich in der Debatte; denn Sie spielen mit den Ängsten der Beschäftigten, in dem Wissen, dass wir das seit zehn Jahren – –
Herr Blum, Sie waren damals noch nicht dabei, Sie waren auch an dem parlamentarischen Abend nicht anwesend.
Wir dürfen an der Stelle nicht mit den Ängsten der Beschäftigten spielen. Herr Blum, es ist unerträglich, was Sie hier veranstalten. Das sage ich in aller Klarheit.
Herr Koch, sparen Sie sich deswegen alle Unterstellungen. Sie können sich hier aufblasen, wie Sie wollen. Im Kern bleibt es dabei: Sie wollen das Versprechen, das Sie den Menschen in der Region vor zehn Jahren gegeben haben,
nicht halten. Verstecken Sie sich nicht hinter juristischen Spitzfindigkeiten, sondern haben Sie wenigstens das Rückgrat, politisch zu sagen, dass Sie das nicht mehr wollen, dass Sie etwas anderes wollen. Dann kann ich damit entsprechend umgehen.
Da Sie immer wieder auf das Bundesverwaltungsgericht verweisen – auch Herr Wagner hat das eben gemacht –: Mit Verlaub,die Entscheidung aus dem Jahr 2006 war eine dezidierte Stärkung des Lärmschutzes.
Ich muss leider zum Ende kommen. – Schlagen Sie sich auch an der Stelle nicht in die Büsche.Verstecken Sie sich nicht. Sie können heute beweisen, ob das, was wir den Menschen in der gesamten Region – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern,den Bürgerinnen und Bürgern – versprochen
Schönen Dank, Herr Schäfer-Gümbel. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt Herrn Al-Wazir das Wort. Sie haben eine Restredezeit von 5 Minuten und 15 Sekunden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Ministerpräsident hat über vieles nicht geredet. Herr Koch, ich will Ihnen aber sagen: Sie haben auf den Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2007 angespielt. Sie haben im Dezember 2007 gesagt: Ich würde gern ein absolutes Nachtflugverbot machen. Aber leider, leider geht es juristisch nicht.
Herr Koch, jetzt, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, geht es juristisch. Aber Sie machen es trotzdem nicht. Herr Ministerpräsident, dazu haben Sie nichts gesagt.
Eigentlich müssten Sie doch froh sein, dass der Verwaltungsgerichtshof Ihnen ermöglicht hat, Ihr ursprünglich gegebenes Versprechen zu halten.
Herr Ministerpräsident, ich komme zum zweiten Punkt. Sie haben gesagt:Wir wollen schnell Rechtssicherheit haben. – Ich sage Ihnen ausdrücklich: Sie haben in der „Frankfurter Neuen Presse“ vom Samstag darüber gesprochen,dass es Ihrer Ansicht nach nicht mehr bei den 17 Flügen bleiben wird,sondern dass es weniger sein werden. Sie haben irgendetwas von einstellig gesagt.
Herr Ministerpräsident, wir müssten uns doch eigentlich darüber einig sein, dass dazu eine Veränderung des Planfeststellungsbeschlusses durch ein Planergänzungsverfahren erforderlich ist. Jetzt frage ich Sie:Wenn Sie schnellstmöglich Rechtssicherheit haben wollen, warum leiten Sie dann das Planergänzungsverfahren nicht schnellstmöglich ein?
Ich sage Ihnen ausdrücklich: Wenn das Bundesverwaltungsgericht ein Interesse daran hat, grundsätzlich zu klären, wie sich Landesplanung und Bundesrecht zueinander verhalten, dann wird sich das Bundesverwaltungsgericht meiner Ansicht nach bei der Frage der Beschwerde der Lufthansa wegen Nichtzulassung entsprechend verhalten. Dazu braucht es nicht das Einlegen der Revision durch die Planfeststellungsbehörde des Landes Hessen. Auch dazu haben Sie nichts gesagt.
Herr Ministerpräsident, ich nenne Ihnen einen vierten Punkt. Sie lassen sich jetzt erneut von Herrn Gronefeld vertreten. Ich erinnere mich an die Debatte nach Abschluss des Koalitionsvertrages zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem genau das ergänzende Planfeststellungsverfahren Teil der Vereinbarung war. Damals haben sowohl Herr Gronefeld als auch Freshfields im Auftrag der Fraport erklärt, das sei rechtlich alles gar nicht möglich. Ich glaube, der Verwaltungsgerichtshof hat sowohl in der Eilentscheidung im Januar als auch in der jetzt vorliegenden Begründung ziemlich deutlich gesagt, wer hier rechtlich neben der Spur lag. Herr Ministerpräsident, das war Ihr Vertreter.
Ich will sehr ausdrücklich jeden einzelnen Abgeordneten der CDU und der FDP noch einmal auf etwas hinweisen. Herr Greilich, bei den Mitgliedern der FDP habe ich die Hoffnung inzwischen aufgegeben.
In Ihrer Partei gibt es aber glücklicherweise noch ein paar andere, z. B. den Dezernenten, der der FDP angehört und der das von Ihnen kritisierte Verfahren für die Stadt Offenbach betreut.Aber das wollte ich nur nebenbei sagen.
Die sind nun leider nicht im Hessischen Landtag. Es hat schon seinen Grund, warum Sie Ihre Liste so aufstellen, wie Sie sie aufstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich möchte Ihnen Folgendes sehr deutlich sagen: Ihr Landesvorsitzender hat gerade eben die Abstimmung faktisch freigegeben. Er hat noch einmal darauf hingewiesen, dass Sie gerade als direkt gewählte Abgeordnete die Vertreterinnen und Vertreter der Regionen sind.
Deswegen sage ich Ihnen: Sie werden gleich in namentlicher Abstimmung über drei sehr einfache Punkte abstimmen.
Erstens. Wir erwarten als Landtag von der Landesregierung, dass sie keine Revision gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs einlegt.
Zweitens. Wir erwarten von der Landesregierung, unverzüglich ein Verfahren zum Erreichen eines ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses zur Durchsetzung des Nachtflugverbots einzuleiten.
Ich bin gespannt darauf, ob es in den Reihen der Fraktionen der CDU und der FDP wenigstens einige gibt,die sich noch daran erinnern, was der Bevölkerung im RheinMain-Gebiet einmal versprochen wurde.
Herr Kollege Al-Wazir, vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um auf drei Punkte einzugehen, die Sie, Herr Ministerpräsident, in Ihrer,wie ich finde,bemerkenswert dürftigen Rede hier vorgetragen haben.
Meine Damen und Herren,es scheint in der Tat so zu sein, dass Ihnen die Argumente ausgehen. Das merkt man an diesen Beiträgen schon. Denn letztendlich reduziert sich das auf sehr wenige Punkte. Herr Ministerpräsident, die will ich noch einmal hervorheben.
Sie haben gesagt: „Keine Nachtflüge“ geht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht. Denn ansonsten hätte der Verwaltungsgerichtshof die Zahl Null in das Urteil hineingeschrieben.– Da frage ich mich:Ist das so wirklich zutreffend? Wieso soll das nicht gehen?
Es gibt doch aus vielen anderen Urteilen Erfahrungen.Da haben sich die Gerichte nicht so weit hervorgewagt. Sie haben dann gesagt: Es gibt einen Entscheidungsspielraum.