Auch die Landesregierung hatte bereits im Sommer vor zwei Jahren angekündigt, die im Rahmen der Evaluation vorgeschlagenen Änderungen in einer umfangreichen Novelle aufzugreifen. Leider sind diese Ankündigungen bisher nicht in die Tat umgesetzt worden, sodass wir jetzt dringend handeln müssen, dringend dafür sorgen müssen, dass das HGlG nicht zum Ende dieses Jahres ausläuft.
Damit geben wir nicht das Ziel auf, dass wir das HGlG grundlegend reformieren müssen. Aber an dem Punkt – da gebe ich Ihnen recht, Frau Schott, aber auch nur an dem Punkt – müssen wir etwas tun, damit die Frauenbeauftragten jetzt wissen, wie es weitergeht; denn sie wissen kurz vor Jahresende nicht, was mit ihren Arbeitsplätzen passiert. Diese Situation ist nicht hinnehmbar, und daran müssen wir dringend etwas ändern.
An dieser Stelle möchten wir unseren Respekt und Dank an all die Frauenbeauftragten und Frauen aussprechen, die öffentlich und mit Nachdruck Handeln des Gesetzgebers eingefordert haben und somit auch dazu beigetragen haben, dass wir heute, sozusagen auf den letzten Drücker, noch diese rechtsfreie Situation abwenden wollen.
Meine Damen und Herren, es ist fast traurig, dass wir heute, im 21. Jahrhundert, immer noch darüber sprechen müssen, wie wir gezielte Frauenförderung machen. Aber für uns GRÜNE ist klar: Wir müssen es tun, und wir müssen uns heute besonders darüber Gedanken machen, wie Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung künftig gestaltet wird. Trotz der Fortschritte, die Sie angesprochen haben, Herr Grüttner, brauchen wir weiterhin ein Hessisches Gleichberechtigungsgesetz. Wir brauchen gezielte Frauenförderung, wir brauchen Antidiskriminierungsstrategien, um Männer und Frauen tatsächlich gleichzustellen und um Gleichberechtigung zu erhalten.
Nach unseren Vorstellungen braucht Hessen ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz, das durch verbindliche Vorgaben und gezielte Frauenförderung die Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst umsetzt und Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft übernimmt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir in der hessischen Landesverwaltung als Vorbild vorangehen.
Aus unserer Sicht muss ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz mit verschiedenen Bausteinen dafür sorgen, dass wir dem Ziel einer geschlechtergerechten Gesellschaft endlich näherkommen und sie am langen Ende auch umsetzen. Dabei geht es um etwas zunächst trivial Klingendes, nämlich um familiengerechte Arbeitszeiten, die nicht nur Kind und Beruf vereinbaren. Das war die große Herausforderung, die lange Zeit galt. Die neue Herausforderung wird heißen: Wie vereinbaren wir Pflege und Beruf? Herr Grüttner, Sie haben die Charta vorgestellt, die jetzt ins Leben gerufen wurde. Das allein reicht aber nicht, es muss auch gesetzlich hinterlegt werden.
Es geht um die geschlechtergerechte Besetzung von höherwertigen Dienstposten und von Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung. Alles das sind Dinge, über die wir schon sehr lange sprechen, die aber endlich einmal in die Lebenswirklichkeit umgesetzt werden müssen. Und wir sind der Ansicht, dass wir die Stellung der Frauenbeauftragten stärken müssen und verbindliche Zielvorgaben in den Frauenförderplänen geben müssen.
All das, was ich jetzt nur so angerissen habe, ist ein Paket. Damit beschreiben wir den Umfang dessen, was in einem neuen Gesetz enthalten sein muss. Um das vernünftig zu beraten – das sage ich ausdrücklich an die Adresse der LINKEN –, wird es nicht reichen, die Geltungsdauer des Gesetzes nur um ein Jahr zu verlängern. Wir werden realistischerweise den Landtag im Januar konstituieren, dann werden sich die Ausschüsse konstituieren, dann brauchen wir Anhörungen und all diese Dinge, und nachher sind wir
wieder in Zeitdruck. Deshalb sollten wir uns die Zeit gönnen, das Gesetz vernünftig zu beraten, um gemeinsam zu einem guten Abschluss zu kommen.
Deshalb halten wir den Zeitraum von zwei Jahren für angemessener und denken, dass wir damit insgesamt unserem Ziel ein Stück näherkommen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes um zwei Jahre eingebracht. Wir begrüßen den Gesetzentwurf aus zwei gewichtigen Gründen:
Auch wir halten die Frauenförderung für unbedingt notwendig und sinnvoll. Hier ist bereits viel geschehen im Bereich Personalentwicklung und in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Verwirklichung des Rechtsanspruchs bei der U-3-Betreuung seit diesem Sommer ist ein Meilenstein bei dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Frau Erfurth hat eben das Thema Beruf und Pflege genannt – ein weiterer wichtiger Schritt, wo schon erste gute Ansätze erfolgt sind. Deshalb ist eines klar: Wir sind noch nicht am Ziel des Weges, und wir brauchen ein Hessisches Gleichberechtigungsgesetz.
Der zweite gewichtige Grund ist – da stimme ich Ihnen zu –: Die Verlängerungsfrist von zwei Jahren ist außerordentlich sinnvoll. Auch ich bin der Meinung, dass ein Jahr aufgrund der Konstituierung des Landtags nur Zeitnot verursachen würde und deshalb gar nicht praktikabel wäre. Dazu kommt noch, dass wir uns die Zeit nehmen sollten, das Gesetz neu zu evaluieren, auch auf der kommunalen Ebene. Wir brauchen bessere Zahlen. Mehrere Experten, die wir in der Anhörung gehört haben, haben immer wieder erwähnt, dass eine neue Datenbasis notwendig ist.
Wir halten jedenfalls an dem Ziel fest, die Chancengleichheit von Frauen auch in Führungspositionen weiter zu verbessern. Deshalb brauchen wir Personalentwicklungsmaßnahmen, die Frauen gezielt fördern. Sie haben es eben „Bausteine“ genannt. Ich sage, wir brauchen wirksame Instrumente, die die Chancengleichheit stützen. Das wird zukünftig ein Schwerpunkt unserer Frauenpolitik sein.
Der vorgelegte Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, ist sinnvoll und notwendig. Über den weiteren Weg sollten wir uns im Ausschuss unterhalten. Wir stehen jedenfalls für die Diskussion zur Verfügung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es scheint hier bis auf die erste Rednerin doch einen großen Konsens zu geben.
Ich glaube, wir müssen uns jetzt gar nicht so ausführlich mit dem Thema in der Sache auseinandersetzen. Wir wollen uns Zeit nehmen, und wir werden die Geltungsdauer dieses Gesetzes um zwei Jahre verlängern. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz hat eine Grundlage gegeben, dass Frauenbeauftragte in Hessen in den letzten Jahren gut arbeiten konnten, dass sie erfolgreich waren. Aus meiner Sicht gibt es keine große Verunsicherung wegen der Frage der Rechtsgrundlage. Es ist notwendig, dass wir das heute auf den Weg bringen. Wir haben die Anhörung zu dem SPD-Gesetzentwurf gehabt. Wir sollten uns jetzt ein bisschen mehr Zeit nehmen, um nicht über das Ziel hinauszugehen, was wir wirklich brauchen.
An der Stelle kann ich sagen, meine Fraktion wird den Gesetzentwurf der Landesregierung unterstützen; denn damit haben wir eine gute Grundlage. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gleich am Anfang für die SPD-Fraktion deutlich machen, dass wir einer Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zustimmen werden, damit wir auch nach dem 31.12. dieses Jahres überhaupt noch ein gültiges Gleichberechtigungsgesetz in Hessen haben
und damit den Betroffenen, vor allem den Frauenbeauftragten, für die kommenden Monate wieder Sicherheit geben. Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten eine sehr lange Hängepartie erlebt. Und es ist wichtig, dass sie endlich auch eine Rechtsgrundlage für ihre Arbeit in der Zukunft bekommen und dass diese Hängepartie beendet wird.
Rein vom Inhalt betrachtet, hätte aber dieses Gesetz eine Fortschreibung in unveränderter Form aus Sicht der SPDFraktion nicht verdient. Es ist – dabei bleiben wir – überholt und von seiner Konzeption her wenig fortschrittlich.
Das HGlG in seiner derzeitigen Version hat es nicht vermocht, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst tatsächlich zu verwirklichen. Wir wünschen uns ein Gesetz, das mit gutem Beispiel vorangeht; denn noch immer stoßen hier im Land Hessen im öffentlichen Dienst Frauen an die gläserne Decke. Das haben auch die Zahlen aus den eigenen Antworten der Landesregierung auf unsere Anfragen ergeben. Das hat auch der zweite Bundesgleichstellungsatlas aus dem Hause Kristina Schröder ergeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe heute nichts gehört, was das Nichtstun in den vergangenen Monaten rechtfertigt; denn die Kritik an dem derzeitigen HGlG galt schon vor zwei Jahren. Dennoch wurde es 2011 um zwei Jahre verlängert. Der Minister hat deutlich gemacht, dass die Normadressaten angeschrieben wurden. Deswegen finde ich es umso unverständlicher, warum es der Landesregierung in diesen zwei Jahren nicht gelungen ist, ein novelliertes Gesetz vorzulegen.
Dass wir auf den letzten Drücker die Gültigkeit ein weiteres Mal verlängern müssen, ist zwar jetzt notwendig. Aber es steht symbolisch für die Versäumnisse dieser Landesregierung bei der Frauenförderung und für die mangelnde Wertschätzung der Arbeit der Frauenbeauftragten.
Deswegen, weil die Landesregierung es nicht vermocht hat, ein novelliertes HGlG vorzulegen, haben wir als SPDFraktion einen eigenen Entwurf eingebracht. Dafür haben wir gerade vonseiten der Betroffenen viel Zustimmung bekommen. Wir brauchen in Hessen ein novelliertes und vor allen Dingen wirkungsvolles Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, das ein deutliches Signal für mehr Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst ist.
Wir brauchen ein neues HGlG, mit dem die Frauenbeauftragten in ihrer Arbeit gestärkt werden und mit dem sie auch angemessen ausgestattet werden. Wir brauchen ein HGlG, das den Frauenbeauftragten mehr Durchsetzungsmöglichkeiten durch verbesserte Rechte und auch eine Klagemöglichkeit einräumt.
Wir sind davon überzeugt, dass wir ein Gesetz brauchen, das auch die Verpflichtung zu externer Ausschreibung wieder vorsieht und das die besondere Lebenssituation von behinderten Frauen besonders berücksichtigt, das die paritätische Gremienbesetzung verankert und mit dem auch der Geltungsbereich des Gesetzes erweitert wird.
Davon sind wir überzeugt. In diesem Sinn haben wir im April einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag zur ersten Lesung eingebracht. Wir werden uns weiter für diese inhaltliche Novellierung des Gesetzes einsetzen, auch wenn wir einer Verlängerung zu diesem Zeitpunkt zustimmen werden. Ich finde, wir müssen in Hessen auch gerade in der Gleichstellungspolitik wieder vorne und vorbildlich für ganz Deutschland sein und damit wieder ein vorbildliches Gleichberechtigungsgesetz in Hessen verankern. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir haben festzustellen, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen vollzogen ist. Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss. – Dieses wird so akzeptiert und ist damit beschlossen.
Gleichzeitig stelle ich fest, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes durchgeführt ist. Wir überweisen übereinstimmend – wie ich sehe – diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landesblindengesetzes – Drucks. 18/7744 –
Zur Einbringung erteile ich der Landesregierung das Wort. Herr Staatsminister Grüttner, Sie haben das Wort.