Protocol of the Session on September 22, 2013

Frau Staatsministerin Beer.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Übergabe einer Petition direkt an das Hessische Kultusministerium im Jahr 2010 ist nicht bekannt. Ebenfalls ist keine ordnungsgemäße Überweisung einer solchen Petition durch den Hessischen Landtag an das Hessische Kultusministerium zur fristgemäßen Bearbeitung zwecks anschließender Beratung in den zuständigen Gremien des Landtags erfolgt.

Sonstige schriftliche Willensbekundungen des Landeselternbeirats und der Landesschülervertretung zum Thema G 8 wurden seitens des Hessischen Kultusministeriums im Austausch mit den Interessenvertretungen behandelt und beantwortet.

Zusatzfrage, Frau Abg. Cárdenas.

Frau Kultusministerin, haben Sie eine Vorstellung davon, wo diese 18 Aktenordner – das ist ja nicht wenig – abgeblieben sein könnten?

Frau Staatsministerin Beer.

Nein. Wir haben aufgrund Ihrer Frage danach gesucht. Im Kultusministerium jedenfalls sind sie nicht angekommen.

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine Damen und Herren, das war Frage 952, die letzte Frage diese Legislaturperiode, aber auch die letzte Ant

wort, die wohl weitere Fragen – wo sind die Aktenordner? – nach sich ziehen wird. Ich möchte mich bei fast 1.000 Fragen und 1.000 Antworten durch die Regierung bedanken. In diesem Sinne schließe ich die heutige Fragestunde.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG) – Drucks.

18/7738 –

Wir rufen das auf mit Punkt 5:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes – Drucks. 18/7753 –

Vereinbarte Redezeit sind fünf Minuten. Es soll nach der ersten Lesung an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden.

Ich erteile zunächst der antragstellenden Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Abg. Schott.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Die Frauenbeauftragten nach dem HGlG unterstützen und überwachen die Dienststellen bei der Herstellung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bei der Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Die Frauenbeauftragten sind unmittelbar und in zentraler Position an der Umsetzung des HGlG in den einzelnen Dienststellen beteiligt. Sie sind verlässliche und wichtige Partnerinnen bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Art. 3 Abs. 2 GG und deshalb unverzichtbar.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Diese Worte stammen nicht von mir. Sie stammen auch nicht von den hessischen Frauenbeauftragten, sondern sie stammen von der Hessischen Landesregierung in der Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Situation und Perspektiven von Frauen in Hessen. Es ist die Frage 7; Sie finden sie auf Seite 14. Die Antwort geht weiter:

Die Hessische Landesregierung fördert diese Aufgaben durch Fortbildungsveranstaltungen, Vernetzungen und den alljährlichen Informationsaustausch. Unterstützung erhalten die Frauenbeauftragten nicht nur von den Dienststellenleitungen und obersten Dienstbehörden, sondern auch von dem für das HGlG zuständigen Ministerium.

So weit, so gut. Da meint man doch, es gibt Frauenbeauftragte in diesem Land, die eine enorm wichtige Aufgabe übernehmen, die sie zu aller Zufriedenheit übernehmen, die vom Land dafür lobend in der Antwort auf eine Große Anfrage erwähnt werden. Das Wort Frauenbeauftragte kommt in dieser Beantwortung unzählige Male vor. Man

nimmt also an, dass diese Frauen in ihrer Arbeit gewertschätzt werden, dass die Regierung erkennt: Es handelt sich um eine wichtige Position.

Es ist auch völlig klar, dass es nach wie vor strukturelle Benachteiligungen von Frauen gibt, dass wir trotz Gleichberechtigungsgesetz im öffentlichen Dienst nach nunmehr 20 Jahren – das Gesetz ist ziemlich genauso alt – immer noch nicht an dem Punkt sind, wo Frauenbeauftragte verzichtbar wären, weil wir die Gleichberechtigung erreicht hätten. Mitnichten, diese Antwort bestätigt das Gegenteil.

Nichtsdestotrotz hat es diese Regierung nicht für nötig befunden, sich rechtzeitig zum Auslaufen dieses Gesetzes auch nur im Ansatz darum zu kümmern, dass man schaut, was an diesem Gesetz weiterbestehen muss, was an diesem Gesetz notwendig, richtig und wichtig ist und was gegebenenfalls verändert werden müsste. Sie hat diesen Termin schon einmal verschlafen und sich dafür zwei weitere Jahre eingeräumt. Was hat sie in diesen zwei Jahren gemacht, sichtbar und zum Schutz der Frauenbeauftragten? – Nichts, ganz im Gegenteil. Bis vor wenigen Tagen haben die Frauenbeauftragten darum bangen müssen, dass sie im nächsten Jahr überhaupt noch eine Rechtsgrundlage für ihre Arbeit haben.

Ich halte das für einen unverantwortlichen Zustand, wenn man auf der einen Seite sagt, wir brauchen die Frauenbeauftragten, und sie auf der anderen Seite derart in der Luft hängen lässt.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich finde, das zeigt, wie deutlich diese Regierung damit beschäftigt ist, für die Rechte von Frauen einzutreten. Sie lässt es schleifen, sie verschlampt es bis zum letzten Tag, sie überarbeitet nicht, sie hat nichts dazu zu sagen. Stattdessen schafft sie Verunsicherung und zeigt Gleichgültigkeit. Das ist keine Art, mit den Frauen in diesem Land umzugehen. Das ist auch keine Art, mit den Beschäftigten in diesem Land umzugehen.

Die Frauenbeauftragten brauchen eine Grundlage, auf der sie weiterarbeiten können. Ob das unbedingt die Form sein muss, in der das jetzt geschieht, darüber können wir hier gerne diskutieren. Was verändert werden müsste, darüber können wir hier gerne diskutieren. Was man modernisieren muss, darüber können wir hier gerne diskutieren. Aber nichts zu tun ist fahrlässig. Dieser Fahrlässigkeit muss man etwas entgegenhalten.

Wir haben deshalb gesagt, wir stellen den Antrag, die Geltungsdauer des Gesetzes um ein Jahr zu verlängern, um einer neuen Regierung die Möglichkeit zu geben, hinzuschauen, ernsthaft daran zu arbeiten, einen ordentlichen Gesetzentwurf vorzulegen, den wir hier dann verfahrenstechnisch so abarbeiten, wie es sein muss. Dafür sollten wir ein Jahr Zeit geben. Ich finde auch, zwei Jahre sind nicht die Lösung, weil es das wieder verschleppt. Ich glaube, es muss daran gearbeitet werden, es muss dringend daran gearbeitet werden.

Es hat einen Entwurf hier im Hause gegeben. Mit diesem Entwurf hätte sich die Regierung ernsthaft auseinandersetzen können. Sie hätte sagen können: Es liegt ein Entwurf der SPD-Fraktion vor, in dem es Dinge gibt, die uns nicht gefallen, die wir nicht teilen, und dann ändern wir eben. – Aber nein, hier wird in kleinkarierten Parteienschablonen gedacht. Was die einen vorgedacht haben, dürfen die ande

ren in keinem Fall gut finden. Daran darf man auch nicht arbeiten. Nein, man macht es einfach nicht.

Ich finde, so kann man damit nicht umgehen. Ich bin froh und beruhigt, dass wir jetzt wenigstens eine Situation haben, dass die Frauenbeauftragten wissen, sie können weiterarbeiten, und dass es eine Chance gibt, diesem Gesetz jetzt endlich wieder einen vernünftigen Boden zu geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Minister Stefan Grüttner: Bin ich jetzt dran?)

Ja, Herr Minister, Sie haben recht. Sie sind Einbringender eines Gesetzentwurfs. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind zwei Gesetzentwürfe, die in erster Lesung eingebracht werden. Ich bringe den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung ein.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung stellt die Hessische Landesregierung sicher – ich gehe davon aus, dass der Landesgesetzgeber dem so folgen wird –, dass dieses Gesetz auch nach dem 31. Dezember 2013 fortgelten wird. Der Gesetzentwurf entspricht unseren wiederholten Stellungnahmen auf Ihre Anfragen, in denen wir immer wieder darauf verwiesen haben, dass es bezüglich der Gesetzgebung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Hessen keinen rechtsfreien Raum und keinen Rückschritt geben wird.

Ich kann Ihnen ganz deutlich sagen: Für die Hessische Landesregierung ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz sowohl ein unentbehrliches Instrument der Frauenpolitik als auch die Gewährleistung des Prinzips des GenderMainstreamings, wie es den rechtsverbindlichen Vorgaben der Europäischen Union entspricht. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz bietet die Grundlagen zur Herstellung und Überwachung der Gleichberechtigung von weiblichen und männlichen Beschäftigten in den Dienststellen der Landesverwaltung. Es enthält qualitativ hochwertige Standards, die nach wie vor für eine effektive, zeitgemäße und zukunftsträchtige Frauenförderung Gültigkeit besitzen.

Es gibt vier Eckpunkte, die dies charakterisieren: erstens das Leitprinzip der Chancengleichheit von Frauen und Männern, zweitens das gleichberechtige Nebeneinander der Instrumente Frauenförderplan und Modellvorhaben, drittens die Schwerpunktsetzung auf Maßnahmen der Personalentwicklung und viertens die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Dienststellen. Im Übrigen sind wir mit der Unterzeichnung der Charta „Familie, Beruf und Pflege“ ein Vorreiter in Hessen. Gerade gestern haben sich eine Reihe von Institutionen, die Tarifvertragsparteien und einige Unternehmen dazu verpflichtet, hierfür besondere Instrumente einzuführen.

Positiv zu vermerken ist, dass sich in vielen Bereichen der hessischen Landesverwaltung, z. B. in der Justiz und an den Hochschulen, der Frauenanteil an den Beschäftigungsverhältnissen deutlich gesteigert, mitunter sogar verdoppelt hat. Insgesamt ist die Zahl der Frauen im hessischen Lan

desdienst bei zurückgehendem Personal insgesamt gleich geblieben und damit im Verhältnis deutlich gestiegen.

In einem Evaluierungsschritt wurde im Jahr 2011 den Normadressaten des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes sowie den frauenpolitischen Verbänden und Organisationen die Möglichkeit von sachverständigen Stellungnahmen zu einem möglichen Novellierungsbedarf des bestehenden Gesetzes gegeben. Die abgegebenen Vorschläge und Voten besaßen vor allem eine Gemeinsamkeit: eine große Pluralität des Meinungsbildes zu den verschiedensten Problembereichen. Was die einen gut fanden, fanden die anderen schlecht. Was die einen gefordert haben, haben die anderen abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund ist es an dieser Stelle ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt gewesen, intensiv Gespräche zu führen. Ich mache das beispielsweise an einem Bereich fest. Es ging um das zukünftige Klagerecht von Frauenbeauftragten, die Form der Entfristung einer Frauenbeauftragten von ihrem Amt oder auch den Umfang künftiger Freistellungs- und Obergrenzenregelungen. Wenn Sie die unterschiedlichen Stellungnahmen lesen, wissen Sie nicht, was Sie damit anfangen sollen, weil es an dieser Stelle keine einheitlichen Voten gibt.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Deshalb ist es an dieser Stelle notwendig, Frau Abgeordnete, dass wir intensiv weiter in den Beratungen sind. Im Gegensatz zu dem eben eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir die Geltungsdauer des HGlG um zwei Jahre verlängern und auch notwendige redaktionelle Änderungen vornehmen, die aus dem Inkrafttreten des Hessischen Beamtengesetzes am 1. März 2014 resultieren, damit wir anschließend genügend Zeit haben, uns über die Evaluation weiter Gedanken zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile Frau Abg. Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe auf den Kern reduzieren. Es geht bei beiden um das gleiche Ziel. Es geht darum, das Auslaufen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zum Ende dieses Jahres zu verhindern. Das wurde höchste Zeit, und wir unterstützen dies ausdrücklich.

Es ist bereits bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im August dieses Jahres deutlich geworden, dass das bestehende HGlG nicht nur dringend im Inhalt geändert werden muss, sondern dass auch das Auslaufen zum Ende des Jahres verhindert werden muss.

Auch die Landesregierung hatte bereits im Sommer vor zwei Jahren angekündigt, die im Rahmen der Evaluation vorgeschlagenen Änderungen in einer umfangreichen Novelle aufzugreifen. Leider sind diese Ankündigungen bisher nicht in die Tat umgesetzt worden, sodass wir jetzt dringend handeln müssen, dringend dafür sorgen müssen, dass das HGlG nicht zum Ende dieses Jahres ausläuft.