ansonsten von Arbeitslosigkeit bedroht werden oder schon arbeitslos sind und hier eine Qualifikation erwerben, die sie, wenn sie nicht auf Dauer in Deutschland bleiben wollen, auch in ihrem Heimatland nutzen können. Das Projekt ist sehr positiv aufgenommen worden. Eine weitere Nachfrage ist zu verzeichnen.
Herr Minister, plant die Landesregierung, die Ausbildung zur Pflegekraft für die jungen Menschen, die in Deutschland geboren sind und einen deutschen oder einen ausländischen Pass haben, hochzufahren, um dem drohenden Pflegenotstand auch ohne Anwerbung in anderen Ländern begegnen zu können?
Frau Abgeordnete, es ist eine große Leistung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, die Zahl der Ausbildungsplätze für Pflegekräfte zu erhöhen und den Deckel, den es seit Jahren gegeben hat, aufzuheben. Damit wird sichergestellt, dass Auszubildende, die über einen praktischen Ausbildungsplatz verfügen, einen Schulplatz erhalten.
Dafür stellt die Landesregierung im Haushalt Mittel in einer bisher nicht gekannten Größenordnung zur Verfügung. Auch dies ist ein großartiges Engagement der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern insbesondere bei den Pflegekräften, die männlichen Geschlechts sind und einen Migrationshintergrund haben, eine ganz wichtige Erfahrung machen: Wir werben besonders für diese Menschen und vermitteln sie in eine Ausbildung. – Ich kann daher Ihre Frage uneingeschränkt mit Ja beantworten.
(Petra Fuhrmann (SPD): Wie heißt das Ding? – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber auf Anglizismen verzichten!)
Herr Abg. Stephan, mit dem Smart Energy Award – damit es jeder versteht: dem Hessischen Staatspreis für intelligente Energie –
werden in den drei Sparten Energiespeicher, Energienetze – sogenannte Smart Grids – sowie Energieinformationsund Kommunikationstechnologie innovative und zukunftsweisende Entwicklungen in Richtung einer effizienten Energienutzung honoriert. Bei der Bewerbung um diesen Staatspreis können nicht nur Unternehmen ihre Innovationskompetenz unter Beweis stellen, sondern es gibt auch Sonderpreise für hessische Schulen und für Studenten, die für zukunftsweisende Nachwuchsprojekte ausgezeichnet werden.
Die Kriterien für die Vergabe des Smart Energy Award sind folgende: erstens wissenschaftlich-technische Leistungen, zweitens Vertriebsleistungen und Marktimpuls, drittens Nachhaltigkeit, viertens Sicherheit, fünftens Innovation, sechstens Engineering und Design, siebtens Umsetzbarkeit, achtens Realisierungsgrad und neuntens Wirtschaftlichkeit.
Der Smart Energy Award umfasste 2013 fünf Preiskategorien: drei Industriepreise für die Bereiche Energiespeicher, Smart Grids sowie Informations- und Kommunikationstechnologie mit einem Preisgeld von jeweils 5.000 €, des Weiteren für Studenten einen Preis mit einem Preisgeld von 1.000 €, der alle drei oben genannten Bereiche umfasst, und einen Preis für hessische Schüler, z. B. für Physikklassen oder für Berufsschulen, der alle drei oben genannten Bereiche einbezieht und mit einem Preisgeld von 500 € dotiert ist.
Die Preisgelder in Höhe von insgesamt 16.500 € wurden durch das Umweltministerium bereitgestellt. Die aus fünf Fachleuten bestehende Jury setzt sich aus einem Vertreter des Messeveranstalters, einem Vertreter des Umweltministeriums und drei Vertretern aus dem universitären und dem industriellen Forschungssektor zusammen: Dr. Christian Cornelissen, VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut, Dr. Karlhorst Klotz, publish-industry Verlag, und Dr. Kai Strübbe, TÜV SÜD AG. – Das wars.
Wie steht sie zu Überlegungen, höhere Mindestabstände für Windkraftstandorte mithilfe einer Durchführungsverordnung zum Landesentwicklungsplan festzuschreiben?
Herr Kollege Gremmels, vielen Dank für diese Frage. Der Landesentwicklungsplan und seine Änderungen werden nach § 4 Abs. 5 des Hessischen Landesplanungsgesetzes von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags durch eine Rechtsverordnung festgestellt. Wie Sie wissen, planen wir das für diese Woche. Eine Ergänzung der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – durch eine zusätzliche Durchführungsverordnung ist seitens der Landesregierung zurzeit nicht geplant.
Ist Ihnen bekannt, dass ein Mitglied der Regierungsfraktion CDU, Herr Dr. Arnold, genau diesen Vorschlag in einer Kolumne der „Fuldaer Zeitung“ gemacht hat? Wie stehen Sie dazu?
Herr Kollege Gremmels, es gibt zu diesem Thema die verschiedensten Vorschläge, weil es im Zusammenhang mit der Windkraft und der Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe besiedelter Gebiete massive Diskussionen in Hessen gibt, die Ihnen sicherlich nicht entgangen sein werden. Auch in Nordhessen – das Gebiet, aus dem Sie stammen – haben die Bürgerinnen und Bürger massive Ängste.
Es gibt eine ganze Anzahl von Vorschlägen, über die man aus meiner Sicht nachdenken muss, bis hin zu den Vorschlägen des Bayerischen Ministerpräsidenten. Aber, wie gesagt, zurzeit ist eine solche Durchführungsverordnung nicht geplant.
Herr Minister Rentsch, stehen Sie als einer der Fraktionsvorsitzenden, die die Energiekonsensbeschlüsse unterschrieben haben – auch im Hinblick auf das Ziel, die Windkraft im Binnenland auszubauen –, nach wie vor uneingeschränkt zu dem Abschlusspapier des Energiegipfels?
Kollege Gremmels, Sie sehen auch an dem Beschluss, den wir Ihnen vorgelegt haben, dem Landesentwicklungsplan, Teilplan Energie, dass wir massiv dabei sind, diesen Konsens umzusetzen. Es lässt sich aber nicht verschweigen, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern massive Ängste vorhanden sind. Wir werden in vielen Bürgergesprächen zu dem Thema, wie sich das für eine Regierung gehört, mit diesen Ängsten und Sorgen konfrontiert. Deshalb ist es richtig, nicht nur Beschlüsse umzusetzen, sondern auch über deren konkrete Durchführung in der Zukunft nachzudenken.
Herr Staatsminister, nach meiner Kenntnis waren Sie letzte Woche Gast bei einer Veranstaltung der FDP Wiesbaden. Warum haben Sie da nicht darauf hingewiesen, dass das dort als schreckliches Beispiel zur Panikmache benutzte Projekt in Rheinland-Pfalz, das dort in einem Film gezeigt wurde, nach Recht und Gesetz und nach Berücksichtigung aller naturschutzfachlichen Kriterien ordnungsgemäß genehmigt worden ist?
Kollege Al-Wazir, ich bin dankbar, dass Sie diese Frage stellen. Bei der Veranstaltung, an der auch sehr viele grüne Mitglieder teilgenommen haben, die das Thema anscheinend auch sehr interessiert, ist sehr umfassend diskutiert worden. Sie selbst sind nicht vollständig informiert worden. Von der Bürgerinitiative, die sich massive Sorgen um unseren Wald und unsere Natur in der Region macht, ist nicht dargestellt worden, dass das Projekt nicht nach Recht und Gesetz abgelaufen ist, sondern diese Bürgerinitiative hat in einem Film, der schon zum Nachdenken anregen sollte und der, wie gesagt, auch von vielen grünen Mitgliedern gesehen worden ist, dargelegt, dass der Eingriff in die Natur massiv ist, dass z. B. für die Fundamente, die für knapp 200 m hohe Windräder in einem Wald gesetzt werden müssen, nicht nur massiv Bäume fallen müssen, sondern dass auch die Fundamentgießung ein massiver Eingriff in den Waldboden ist. Das alles hat eine Rolle gespielt. Dann wurde darüber diskutiert, ob die rechtlichen Vorgaben, die wir zurzeit haben, diesem massiven Eingriff in die Natur überhaupt noch genügen. Das war das Ziel dieser Bürgerinitiative. Das ist ein Thema, das mich interessiert. Wie gesagt: Daran, dass viele GRÜNE da waren, habe ich gemerkt, dass es auch bei den GRÜNEN auf hohes Interesse stößt.
(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gegenruf des Ministers Florian Rentsch: Was ist es, Herr Kaufmann? Unwahr? – Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Ich habe entschieden, dass die Wortmeldung von Herrn Rock einige Sekunden vor der von Frau Erfurth war. – Bitte schön, Herr Rock.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass Frau Simon, die grüne Planungsdezernentin im Regionalverband, sich weigert, wichtige Daten über Windvorrangflächen bekannt zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger sich ein Bild machen können, wo künftig Windräder errichtet werden können? Es ist ein wichtiger Aspekt der Transparenz und davon, die Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Ist Ihnen das bekannt, und gedenken Sie, etwas zu unternehmen, dass diese Daten endlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Herr Kollege Rock, die Regionalversammlung ist für diesen Bereich zuständig. Herr Kollege Kaufmann, der gerade wieder dazwischengerufen hat, hat, wenn ich es richtig weiß – Herr Kaufmann, bitte widersprechen Sie mir, wenn ich das falsch wiedergebe –, von dieser Bürgerinitiative, die bei uns aufgetreten ist, von wirren Geistern gesprochen. Ich glaube, so wurde es in der Presse wiedergegeben. Es ist erstaunlich, dass sich die Regionalversammlung, wo auch GRÜNE Verantwortung tragen, nicht dafür einsetzt, dass hier für Transparenz gesorgt wird,
dass frühzeitig informiert wird, sondern zurzeit versucht wird, die Planung über die Landtagswahl zu retten, anscheinend damit Bürger nicht wissen, wo Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Wir denken darüber nach, auch im Sinne von Transparenz, aber auch im Interesse eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens, wie man es erreichen kann, dass diese Pläne veröffentlicht werden. Denn, ich glaube, hier hat niemand etwas zu verheimlichen. Auf der anderen Seite könnte sich dieser Eindruck aufdrängen, wenn man zurzeit das Agieren der rot-grünen Spitze in der Regionalversammlung sieht.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war völlig falsch! – Gegenruf des Ministers Florian Rentsch: Was haben Sie dann gesagt? – Zurufe von der CDU und des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Welche Kosten sind dem Land Hessen im Zusammenhang mit dem Antrag von BNK zur Aufsuchung von Schiefergasfeldern mittels Fracking in Nordhessen entstanden?
Sehr geehrter Herr Abg. Gremmels, im Zusammenhang mit der Genehmigung oder, besser gesagt, mit dem Antrag der Aufsuchung von Schiefergasfeldern in Hessen sind dem Land Hessen Verwaltungskosten und Kosten für die zwei Ihnen bekannten Gutachten entstanden. Ein Gutachten wurde vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie erstellt. Dieses Gutachten bewertete die drei in Deutschland existierenden Gutachten hinsichtlich der Auswirkungen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus nicht konventionellen Lagerstätten im Hinblick auf die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse in Nordhessen. Darin wurde auch auf die rohstoffgeologischen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Gewinnbarkeit von Schiefergas näher eingegangen.