Eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend schwarz-gelbe Verkehrspolitik von vorgestern endlich beenden – Hessen braucht einen Mobilitätsmasterplan für morgen, Drucks. 18/7395. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 61, und wir können ihn mit Punkt 38 aufrufen. – Auch Konsens; dann ist das so.
Weiter eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend zu spät, zu wenig, zu schlecht – massive Versäumnisse in der Familienpolitik – für eine aktive Familienpolitik, Drucks. 18/7376. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Punkt 62 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Punkt 2 aufgerufen werden. – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bitten, den Tagesordnungspunkt 17 – dritte Lesung Kinderförderungsgesetz – von der Tagesordnung zu nehmen. Begründung: Im Sozialpolitischen Ausschuss wurden am vergangenen Donnerstag Petitionen vergeben, die sich genau auf diesen Gesetzentwurf beziehen. Ich finde, es verdient den Respekt gegenüber den Petenten, dass man die Anliegen auch ernst nimmt und nicht ein Gesetz auf den Weg bringt und verabschiedet.
Im Übrigen hat der Herr Ministerpräsident sinngemäß gesagt – es ging damals um G 8/G 9: Wenn 10.000 Menschen etwas in meinem Land wollen, dann kümmere ich mich darum, dass sie es möglicherweise auch bekommen. – Hier geht es um rund 130.000, 140.000 Unterschriften von Menschen, die Änderungen im Kinderförderungsgesetz wollen. Deswegen: Respekt den Menschen. Die sollte man ernst nehmen und deswegen den Gesetzentwurf so lange zurückstellen, bis über die Petitionen entschieden ist.
Nicht nur in Sonntagsreden darüber reden, sondern den Willen der Bürger ernst nehmen. Das muss man auch im praktischen Handeln hier im Landtag machen. Deswegen bitten wir, die dritte Lesung heute von der Tagesordnung zu nehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bitten Sie und das Plenum, diesen Punkt auf der Tagesordnung zu belassen.
Sie haben es nicht verdient, dass hier, wie von dem Kollegen Rudolph vorgetragen, Politik auf dem Rücken der Kinder gemacht wird.
Der Herr Ministerpräsident hat gesagt, dass er sich kümmert. Er hat auch Wort gehalten; er hat sich gekümmert. Es fanden sehr, sehr viele Gespräche statt – das wissen Sie –, nicht nur mit betroffenen Eltern, sondern auch mit Verbänden. Vor allen Dingen haben gerade die Anhörung und die Debatte nach der Anhörung gezeigt, wie ernst wir den einen oder anderen Ansatz genommen haben. Wir haben Änderungen vorgenommen, wo wir gesagt haben, man kann es noch besser machen.
Aber ansonsten muss dieses Gesetz dieses Haus verlassen, damit eben die verschiedenen Gesetze zusammengeführt werden und damit sichergestellt wird, dass mehr Geld in
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir unterstützen den Geschäftsordnungsantrag der SPD
weil wir schon der Meinung sind, dass es in dieser Frage nach wie vor eine Debatte gibt, die auch die Regierungsfraktionen – Herr Bellino hat ja darauf hingewiesen – zu Veränderungen veranlasst hat, die aber offensichtlich nicht ausreichend sind. Wenn Sie schon den Anspruch haben, Ihr Gesetz noch weiter zu verbessern, dann muss man erst die Petitionen behandeln und dann noch einmal prüfen, ob letztendlich dieses Gesetz tatsächlich in der Weise beschlossen werden soll, wie es jetzt in geänderter Form vorliegt.
Insofern unterstützen wir das Begehren. 140.000 Stimmen sind nicht unwesentlich. Es gab wie selten in früheren Jahren eine Dynamik in dieser Frage. Herr Bellino, ich glaube, niemand von den Eltern ist böse darum, wenn man noch weitere Debatten im Landtag führt, um zu Verbesserungen dieses Gesetzes zu kommen.
Es gibt einen Antrag des parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der SPD, Herrn Rudolph, Punkt 17 von der Tagesordnung zu nehmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, DIE LINKE.
Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Dann stelle ich fest, dass mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der anderen Fraktionen dieser Antrag nicht beschlossen worden ist. Der Punkt bleibt auf der Tagesordnung.
Meine Damen und Herren, damit haben wir jetzt eine Tagesordnung, die wir genehmigen können. Ist jemand gegen
Wir tagen heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde, aber erst dann, wenn hier Ruhe herrscht. Danach kommen wir zur Regierungserklärung.
Meine Damen und Herren, auch auf der anderen Seite des Hauses – ich will nicht links oder rechts sagen – bitte ich um mehr Ruhe.
Heute Abend wird unsere Fußballmannschaft gegen die All Stars des SV Erbach in Eltville antreten. Das wird zugunsten der Jugendarbeit des SV Erbach stattfinden. Wir wünschen allen Beteiligten viel Spaß, gutes Spiel und unversehrtes Zurückkommen.
Meine Damen und Herren, vor zwei Tagen hat ein Kollege seinen 60. Geburtstag gefeiert, Hugo Klein von der CDUFraktion. Hugo Klein von der CDU-Fraktion alles Gute und Gottes Segen für die nächsten Jahre.
Wie beurteilt sie die Ausbildung und Indienststellung eines „Handy-Spürhundes“ in Sachsen für den Einsatz bei der Auffindung verbotener Mobiltelefone in sächsischen Strafvollzugsanstalten im Hinblick auf einen möglichen Einsatz solcher Spürhunde auch in Hessen?
Sehr verehrter Herr Kollege Döweling, die Hessische Landesregierung steht dem Einsatz von Hunden zum Aufspüren von verbotenen Gegenständen in Justizvollzugsanstalten positiv gegenüber. So verfügt der hessische Vollzug seit 2008 bzw. 2009 über zwei Drogenspürhunde. In diesem Jahr sind zwei weitere Hunde hinzugekommen, sodass dem hessischen Vollzug insgesamt vier Drogenspürhunde zur Verfügung stehen.