Protocol of the Session on April 23, 2013

Frau Staatsministerin Puttrich.

Sehr geehrter Herr Lotz, Sie können sich vorstellen, dass die Zahlen, nach denen Sie eben konkret gefragt haben, mir im Moment nicht vorliegen, weil eine allgemeine Beantwortung der Frage vorgesehen war. Selbstverständlich reiche ich die Ihnen gerne nach.

Herr Abg. Wiegel stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, ist es richtig, dass die Erhaltung dieser Flächen nur durch Nutzung möglich ist?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Die Frage kann man mit einem einfachen Ja beantworten. Nur durch die Nutzung, wie ich sie eben beschrieben habe, ist ein Erhalt der Flächen möglich.

Ich kann empfehlen, sich das einmal anzusehen. Das ist ein sehr positives Projekt, das im Verbund all derer, die daran beteiligt sind, sehr erfolgreich ist.

Wir kommen zu Frage 848 des Herrn Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hat sich der Anrechnungsmodus zur 105-prozentigen Planerfüllung des Unterrichts von Referendarinnen und Referendaren im Verhältnis zwischen geleistetem und angerechnetem Unterricht verändert?

Herr Staatssekretär Prof. Lorz.

Herr Abg. Warnecke, der Anrechnungsmodus der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst verändert sich zum kom

menden Schuljahr nicht. Die letzte Anpassung der Anrechnung erfolgte zum 1. Februar 2012. Damals änderte sie sich von 6,4 auf 8 Stunden. Es gab demnach keine Änderung des Anrechnungsmodus im Zusammenhang mit der Einführung der Lehrerzuweisung von 105 % ab dem 1. August 2013.

Herr Abg. Wagner von den GRÜNEN stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär Lorz, ist es zutreffend, dass sich durch die von Ihnen beschriebene Erhöhung des Anrechnungsfaktors von 6,4 auf 8,0 Stunden die Unterrichtsversorgung an den Schulen gar nicht verbessert hat, dass aber rechnerisch ein Gewinn von 200 Stellen entstanden ist?

Herr Staatssekretär Lorz.

Herr Abg. Wagner, hier ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang unsere Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlichen Unterricht leisten. Der eigenverantwortliche Unterricht unserer Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst umfasst während der Ausbildung im ersten und zweiten Hauptsemester zwischen zehn und zwölf Wochenstunden. Im Prüfungssemester unterrichten die LiV noch sechs bis acht Wochenstunden eigenverantwortlich. Das heißt, auch unter der neuen Anrechnung der acht Wochenstunden bleiben insgesamt zwischen zwei und acht Wochenstunden Unterricht, die von den Referendarinnen und Referendaren tatsächlich eigenverantwortlich erbracht werden, ohne dass sie den Schulen angerechnet werden.

Herr Abg. Al-Wazir stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, ich darf die Frage des Herrn Abg. Wagner wiederholen: Hat sich die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst von dem einen auf das andere Jahr verändert? Wenn das nicht der Fall ist – ich weiß, dass es so nicht ist –, heißt das dann, dass rechnerisch 200 Stellen zusätzlich da sind, ohne dass eine Unterrichtsstunde mehr erteilt wird?

Herr Staatssekretär Lorz.

Herr Abg. Al-Wazir, das ist richtig. Der tatsächlich erbrachte Unterricht hat sich zum 1. Februar 2012 nicht verändert. Ich wollte damit nur unterstreichen, dass faktisch sowieso mehr Unterricht erbracht als angerechnet wird.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!)

Das war unter der alten Rechtslage so. Das ist auch unter der neuen Rechtslage so. Wie gesagt, wir reden da immer von der Rechtslage, die seit Februar 2012 gilt. Das heißt, es wird keine Veränderung im Zuge der Einführung der Versorgung mit 105 % zum 1. August 2013 geben.

Herr Abg. Warnecke stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, Sie können aber bestätigen, dass die Vorgabe mit 105 % nicht von Rot-Grün, sondern von Ihnen gewählt wurde.

Herr Staatssekretär Lorz.

Herr Abg. Warnecke, ich bitte um Verzeihung. Diese Frage habe ich nicht ganz verstanden. Könnten Sie sie wiederholen?

Herr Warnecke, stellen Sie sie also noch einmal.

(Holger Bellino: Das war eine Statement, keine Fra- ge! – Zuruf des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Wollen Sie die Frage wiederholen? – Sie haben jetzt die Möglichkeit, das Stellen Ihrer Frage zu wiederholen.

Sie haben in Ihrer Antwort gerade deutlich werden lassen, dass die schwarz-gelbe Koalition Änderungen vorgenommen hat. Das habe ich richtig verstanden. In dem Zusammenhang wurde nach der Abdeckung mit 105 % gefragt. Es ging nicht darum, dass Sie das neuerdings geändert haben. Vielmehr hatten Sie das schon geändert. Der Anrechnungsmodus, der gerade von Herrn Wagner und Herrn AlWazir beschrieben wurde, macht genau das Problem aus. Rechnerisch haben Sie damit Lehrerinnen und Lehrer gewonnen, obwohl real nicht mehr Unterricht erteilt wurde.

Insofern war die Frage ganz einfach folgende: In diesem Fall hat doch Rot-Grün keine Schuld daran, dass diese rein rechnerisch 200 zusätzlichen Lehrerstellen an Lehrerinnen und Lehrern, die tatsächlich nicht existieren, bei Ihnen zu der Planerfüllung mit 105 % aufgelaufen sind. Das ist doch korrekt?

Herr Staatssekretär.

Noch immer bin ich mir nicht sicher, ob ich diese Frage richtig aufgefasst habe. Ich interpretiere sie natürlich sehr gerne im Sinne von Herrn Staatsminister Hahn als ein Lob für die Strategie dieser Landesregierung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

In jedem Fall habe ich keinen Vorwurf an Rot-Grün erhoben.

(Minister Jörg-Uwe Hahn, lachend: Der war gut!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Döweling.

Herr Staatssekretär, wie Sie ausgeführt haben, haben wir in Hessen im Moment durchschnittlich eine 105-prozentige Lehrerversorgung. Liegen der Landesregierung darüber Kenntnisse vor, wie die Unterrichtsabdeckung im Jahr 1999, im letzten Jahr der rot-grünen Landesregierung, war?

Herr Staatssekretär Prof. Dr. Lorz.

Eine kleine Korrektur: Wir werden diese durchschnittlichen 105 % erst zum neuen Schuljahresbeginn, ab dem 1. August 2013, verwirklicht haben. Das wird dann die höchste Unterrichtsversorgung sein, die es jemals in der Geschichte dieses Landes gegeben hat.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Frage 849, Herr Abg. May.

Ich frage die Landesregierung:

Hat sie die letzte Förderrate zum Aufbau der Lawschool der European Business School bzw. den Zuschuss für den laufenden Betrieb der EBS für das Jahr 2012 bzw. für das Jahr 2013 ausgezahlt?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die letzte Förderrate für den Aufbau der Lawschool der European Business School und der Universität wurde noch nicht ausgezahlt.

Die staatliche Finanzhilfe für das letzte Quartal 2012 und das erste Halbjahr 2013 wurden inzwischen zur Auszahlung angewiesen. Hiervon wurde jedoch ein sich aus Rückforderungen aus der Anschubfinanzierung für das Jahr 2011 ergebender Betrag in Höhe von ca. 124.000 € abgezogen. Das habe ich am letzten Mittwoch in der Ausschusssitzung ausführlich erläutert.

(Zuruf des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU))

Zusatzfrage, Herr Abg. May.

Frau Ministerin, in der Ausschusssitzung haben Sie gesagt, es habe eine rechtliche Prüfung des Bestehens dieser Verpflichtung des Landes gegeben. Mich interessiert: Wann und auf wessen Geheiß wurde diese rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben?