Um eine Landtagswahl vorzubereiten, benötigt jeder entsprechende Vorlaufzeiten, und so natürlich auch der Landeswahlleiter.
Aber da das bei uns alles ordnungsgemäß läuft, wird er natürlich auch das ordnungsgemäß vorbereiten, und zwar in einem entsprechenden Zeitrahmen – dann, wenn wir rechtzeitig die Entscheidung darüber getroffen haben, wann die Landtagswahl stattfinden wird. Daran wird es sicherlich nicht scheitern.
Wie viele Menschen wurden in Hessen zwischen 1945 und 1969 sowie zwischen 1969 und 1994 aufgrund der §§ 175 und 175a StGB verurteilt?
Sehr geehrte Kollegin, schon anlässlich des Antrags Ihrer Fraktion bzw. Ihrer Fraktionskollegen betreffend die Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen vom 7. Mai 2012 war von der Fachabteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa versucht worden, die im Raum stehenden Verurteilungszahlen nach den §§ 175 und 175a StGB zu verifizieren. Allerdings liegen weder dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa noch der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in Frankfurt derartige statistische Zahlen für die gesamten von Ihnen erfragten Zeiträume vor.
Lediglich für den Zeitraum von 1989 bis 1994 kann ich Ihnen, basierend auf der Strafverfolgungsstatistik, folgende Zahlen bezüglich der Aburteilung benennen, also Verurteilungen sowie andere Entscheidungen wie Einstellungen und Freisprüche, sowie die Anzahl der Verurteilungen gemäß § 175 StGB.
Im Jahre 1989 waren es sieben Aburteilungen, fünf Verurteilungen. Im Jahre 1990 waren es neun Aburteilungen, sechs Verurteilungen. Im Jahre 1991 waren es sechs Aburteilungen, zwei Verurteilungen, im Jahr 1992 acht Aburteilungen, fünf Verurteilungen, 1993 neun Aburteilungen, sechs Verurteilungen, 1994 sechs Aburteilungen, fünf Verurteilungen.
Für die Zeiträume vor 1989 stehen uns keine Daten über entsprechende Verurteilungen mehr zur Verfügung. Dazu möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen geben.
In früheren Zeiträumen gab es nur per Hand geführte Verfahrenskarteien, die nicht elektronisch erfasst wurden. Auch die Strafakten sind nicht mehr verfügbar, da sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet wurden. Hierzu verweise ich auf die maßgeblichen Vorschriften für die Aufbewahrung und Vernichtung von Strafakten, nämlich
die §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz (IT-Stelle) und zur Regelung justizorganisatorischer Angelegenheiten sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Rechtsverordnung zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz.
Sehr verehrte Kollegen, aus diesen Normen ergeben sich für Verurteilungen, d. h. unabhängig von der Strafhöhe, Aufbewahrungsfristen zwischen mindestens fünf und maximal 20 Jahren. Diese Fristen sind für die Verurteilungen vor 1989 verstrichen und die Strafakten entsprechend ausgesondert worden.
Die Fachabteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa hat insoweit versucht, durch Nachfragen bei anderen Behörden für die weiteren Zeiträume belastbare Zahlen für Hessen zu erlangen. Allerdings ergab eine telefonische Anfrage beim Statistischen Landesamt, dass aufgrund entsprechender Nachfragen zwar ebenfalls recherchiert worden ist, aber auch dort keine weiteren Zahlen vorliegen.
Mittels einer Internetrecherche konnte lediglich bestätigt werden, dass die auch in der Berliner Bundesratsinitiative genannten ca. 50.000 Verurteilungen bis 1969, bezogen auf das Bundesgebiet, wahrscheinlich eine realistische Größe sind.
Ich möchte aber noch einmal betonen, dass unabhängig von der tatsächlichen Zahl der Verurteilungen jede einzelne Verurteilung, die zu einer Diskriminierung homosexueller Menschen geführt hat, zu bedauern ist. Dies haben wir in unserer gemeinsamen Entschließung im Hessischen Landtag zur Rehabilitierung homosexueller Menschen im letzten Plenum auch gemeinsam zum Ausdruck gebracht.
Herr Minister, ich danke Ihnen für die ausführliche Antwort und Ihr Bemühen, die Zahlen aufzuklären. Meine Frage ist jetzt noch: Wie erklären Sie sich diese griffweise Schätzung von 50.000? Wie verifizieren Sie das, und wie valide ist das aus Ihrer Sicht?
Eine weitere Frage: Wie könnten dann Menschen, die diese Urteile erhalten haben, falls sie keine Akten mehr bekommen, eine eventuelle Rehabilitierung erstreiten? Wie ist das rechtlich möglich?
Liebe Frau Kollegin Erfurth, ich hoffe, dass ich das mit der sicherlich beim Zuhören etwas langatmigen und mit juristischen Formeln gespickten Antwort herübergebracht habe. Wir haben kein belastbares Material. Wir haben es in diesen Zeiten sicherlich auch nicht geschafft – das mag ein Vorwurf an die Wissenschaft sein, aber auch dafür ist es
jetzt zu spät –, durch Dissertationen oder andere juristische Arbeiten diese Frage zu erörtern und damit die empirischen Daten für die Nachwelt zu bekommen.
Wenn die Justizminister sich treffen, haben wir immer wieder auch darüber gesprochen. So geschah das auch in der vergangenen Woche in Berlin. Wir vertrauen darauf, dass diejenigen, die sich damit beschäftigen, mit der Zahl 50.000 richtig liegen. Aber das ist schlichtweg eine Vermutung. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich das so deutlich sage. Die Zahl ist nicht empirisch belastbar. Das ist nicht dokumentiert. Das hat etwas mit dem Gefühl und den Erfahrungen zu tun, die aus den betroffenen Kreisen immer wieder zusammengetragen wurden.
Auf Ihre zweite Frage muss ich sehr formal antworten. Als Jurist und Justizminister muss ich das sowieso. Da keine Unterlagen mehr vorhanden sind, glaube ich, dass es die Betroffenen mehr als schwer haben werden, eine Rehabilitierung zu bekommen.
Wird es weitere Anstrengungen der Landesregierung geben, herauszufinden, wie viele, außer den bisher genannten, Opfer des § 175 StGB es in Hessen gibt?
Liebe Frau Kollegin Feldmayer, ich glaube, auch diese Antwort schon gegeben zu haben. Immer dann, wenn man dem Landtag eine Antwort gibt, ist man in der Recherche besonders aktiv und akribisch. Ich habe darauf hingewiesen, dass sich meine Mitarbeiter sogar in das Internet gestürzt und dort versucht haben, über die entsprechenden – –
Ja, sie leben alle noch. – Sie haben das Internet genutzt, um die entsprechenden Recherchen durchzuführen. Es gibt ganz offensichtlich kein weiteres Material.
Bei den Chefgesprächen sowohl mit den Leitern der Staatsanwaltschaften als auch mit den Präsidenten der Land- und Amtsgerichte weisen wir auf diesen Vorgang hin. Das haben wir auch in der letzten Zeit in den entsprechenden Gesprächen getan. Das alles wird auch weiterhin gemacht werden.
Ich sage das aber noch einmal: Ich bin kein Mensch, der irgendwelche Hoffnungen ausspricht, wenn er davon ausgeht, dass sie nicht erfüllbar sind. Ich habe nicht die Hoffnung, dass irgendwo, also in irgendeinem Archiv, noch so viel belastbares Material ist, dass wir um Längen weiter als mit dem kommen, was wir heute haben.
Was will die Landesregierung unternehmen, um den Zustand der Pflegestützpunktlosigkeit zu überwinden?
Frau Abgeordnete, wir haben zwei Möglichkeiten. Zum einen könnten wir die Krankenkassen anweisen, dort Pflegestützpunkte zu errichten. Das würde aber der gemeinsamen Vereinbarung widersprechen, der sich bisher 23 Gebietskörperschaften angeschlossen haben.
Deshalb suche ich den Weg, mit den zuständigen, Ihrer Partei angehörenden Sozialdezernenten zu sprechen, um sie davon zu überzeugen, dass Pflegestützpunkte in diesen Landkreisen sinnvoll sind.
Herr Staatsminister, könnten Sie uns bitte noch einmal ausführen, was die Gründe dafür sind, dass in diesen drei Landkreisen noch keine Pflegestützpunkte bestehen?
Frau Abgeordnete, die eben von mir genannten sozialdemokratischen Sozialdezernenten behaupten in den Gesprächen mit uns, dass damit die vorhandene Beratungsstruktur in den Landkreisen zerstört und durch eine Beratungsstruktur ersetzt würde, die ihren Anforderungen nicht entsprechen würde.