Protocol of the Session on September 25, 2012

Dies vorausgeschickt, möchte ich Folgendes bekannt geben. Im Jahr 1999 gab es drei Ereignisse, bei denen insgesamt acht Gefangene ausgebrochen sind, davon sechs Gefangene aus der JVA Rockenberg, ein Gefangener aus der JVA Limburg und ein Gefangener aus der JVA Butzbach.

In den Jahren 2001, 2003 und 2005 gab es jeweils ein Ereignis, bei dem jeweils zwei Gefangene ausgebrochen sind. Betroffen waren die Justizvollzugsanstalten in Fulda, Frankfurt am Main IV und Kassel III. In den Jahren 2002, 2007 und 2009 gab es jeweils ein Ereignis, bei dem jeweils ein Gefangener ausgebrochen ist. Betroffen waren hier die Justizvollzugsanstalten Schwalmstadt, DarmstadtEberstadt und Frankfurt am Main I. In den Jahren 2000, 2004, 2006, 2008, 2010 und 2011 sowie im Jahr 2012 sind keine Ausbrüche zu verzeichnen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Paulus.

Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung?

(Zurufe von der SPD: Hervorragend! – Spitzenmä- ßig! – Heiterkeit bei der SPD)

Herr Staatsminister Hahn.

Ich freue mich, dass die Opposition – man merkt, in Sachfragen sind wir gar nicht weit auseinander – die Auffassung der Landesregierung vollkommen teilt.

(Heiterkeit)

Es ist eine sehr gute Entwicklung. Sie hat viel damit zu tun, dass in den letzten Jahren – insbesondere ab 1999 – die bauliche Situation verändert worden ist. Das war teilweise aber auch schon in der Legislaturperiode von 1995 bis 1999 der Fall. Darüber hinaus ist ein entsprechendes Zugangsmanagement für die Gefangenen eingerichtet worden. Außerdem haben wir sehr gut ausgebildete Mannschaften im allgemeinen Vollzugsdienst unserer Anstalten.

Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.

Herr Staatsminister, beinhaltet Ihre Aufzählung auch die Entweichung von Gefangenen bei Ausführungen, Freigängen, in Urlaubszeiten und dergleichen?

Herr Staatsminister Hahn.

Frau Kollegin Schott, das ist nicht der Fall. Ich habe eben bewusst eine Definition vorgenommen. Diese Definition beinhaltet ausschließlich Ausbrüche. Danach wurde gefragt. Ein Ausbruch ist ein „aktives Draußensein“, ob durch eigenes Tätigwerden oder durch fremde Hilfe.

Zusatzfrage, Herr Abg. Weiß.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die hessische Opposition seit 1999 bisher bei keinem Ausbruchsversuch den Rücktritt des Justizministers gefordert hat, und stimmen Sie mir ebenso zu, wenn ich sage, dass es schon einmal andere Oppositionen im Hessischen Landtag gab, wo das anders war?

Herr Staatsminister Hahn.

Lieber Herr Kollege Weiß, den ersten Teil der Frage beantworte ich mit einem eindeutigen Ja. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es einen Rücktrittswunsch gegenüber dem Kollegen Christean Wagner, gegenüber dem Kollegen Jürgen Banzer oder mir in dieser Frage gegeben hat.

Bei dem zweiten Teil der Frage wäre ich dankbar, wenn wir mehr Zeit zur Verfügung hätten, da in den Neunzigerjahren eine etwas andere Situation gegeben war, von den Zahlen der Ausbrüche und der Gewichtigkeit der Ereignisse – Panzer und andere Dinge – her gesehen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frage 739, Herr Abg. Frankenberger.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Pläne und Kostenschätzungen liegen dem von Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann am 25. August 2012 in der „Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung“ angekündigten Umzug des VGH in das ehemali

ge Gebäude des Finanzamts Kassel (Goethestraße) zugrunde?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Umzug des VGH würde vor allem städtebauliche Chancen eröffnen. Das Tapetenmuseum könnte in einer landeseigenen Liegenschaft untergebracht werden, was die Möglichkeit bieten würde, gegenüber dem sanierten Landesmuseum eine zusätzliche besondere Attraktion am Brüder-Grimm-Platz zu etablieren.

Gleichzeitig wäre nach einem Umzug des VGH die Originalwohnung der Grimms, die heute als Sitzungssaal genutzt wird, für die Öffentlichkeit zu besichtigen. Vor allem vor dem Hintergrund des 2013 zu feiernden GrimmJubiläums „200 Jahre Kinder- und Hausmärchen“ wäre es wunderbar, wenn authentische Orte wie die Wohnung der Grimms der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Frankenberger, bitte schön.

Frau Staatsministerin, stimmen Sie mit mir darin überein, dass Sie mir keine konkrete Summe nennen und auch nicht sagen konnten, wann die Kostenschätzungen vorgenommen wurden, die den von Ihnen angekündigten Umzug des VGH in das ehemalige Gebäude des Finanzamts Kassel rechtfertigen würden?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben nach den Plänen gefragt, die das Ministerium für Wissenschaft und Kunst und das Tapetenmuseum betreffen. Für den Umzug des VGH ist der Kollege Justizminister zuständig, für die Liegenschaften der Kollege Finanzminister.

Dann können die das beantworten! – Zuruf von der SPD: Die reden ja nicht miteinander! Präsident Norbert Kartmann: Zusatzfrage, Herr Abg. Frankenberger. Uwe Frankenberger (SPD):

Frau Staatsministerin, gehe ich recht in der Annahme, dass der von Ihnen angekündigte Umzug des VGH in das

ehemalige Gebäude des Finanzamts in der Kasseler Goethestraße mit dem zuständigen Justizminister nicht abgestimmt ist?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie ich eben gesagt habe, liegt die Zuständigkeit beim Kollegen Justizminister. Sie wissen ganz genau, dass dazu derzeit Daten erhoben werden und dass darüber debattiert wird. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Frage 740, Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landeregierung:

Wie steht sie dazu, dass einzelne Staatliche Schulämter, wie z. B. Kassel und Darmstadt, die Zuständigkeit der regionalen Beratungs- und Förderzentren für Schulen in freier Trägerschaft verneinen und damit diesen Schulen eine Beratung und Hilfestellung bezüglich inklusiver Beschulung verweigern?

Frau Kultusministerin Beer.

Frau Kollegin Cárdenas, von einer Verweigerung kann keine Rede sein. Schulen in freier Trägerschaft können durch Beratungs- und Förderzentren, öffentliche Förderschulen oder sonstige öffentliche sonderpädagogische Unterstützungssysteme einmalig eine Beratung erhalten. Personelle Ressourcen in größerem Umfang für schülerbezogene vorbeugende Maßnahmen und die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen sind von den Schulen selbst vorzuhalten. Für diese Schülerinnen und Schüler erhalten die Schulen in freier Trägerschaft nach § 2 des geltenden Ersatzschulfinanzierungsgesetzes einen deutlich höheren Fördersatz als die allgemeinen Schulen in freier Trägerschaft. Die entsprechende höhere Förderleistung ist insofern bei den Schulen gegenfinanziert.

Diese Praxis sah auch die bisherige BFZ-Richtlinie vor. Bei einer Unterstützung im präventiven Bereich, die über die Erstberatung hinausging, handelte es sich auch in der Vergangenheit stets um ein Entgegenkommen einzelner Staatlicher Schulämter, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage existiert hätte. An diesem Tatbestand hat sich durch die neue Gesetzgebung nichts geändert.

Es ist also eine Frage der Aufgabenverteilung: Eine einmalige Beratung ist vorgesehen, alles andere aber ist im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung abgegolten. Das kann dann natürlich nicht zweimal eingefordert werden.

Entweder man bekommt das Geld dafür oder die Beratung. Wenn man die Beratung erhält, gibt es aber weniger Geld. Die Schulen in freier Trägerschaft bekommen eben einen erhöhten Geldbetrag.

Zusatzfrage, Frau Abg. Cárdenas.

Meine Frage ist: Sie haben einmal das Wort „erstmalig“ und einmal das Wort „einmalig“ verwendet. Ist damit einmal pro Jahr gemeint, oder bedeutet das, dass es das wirklich nur einmal gibt? – Das ist die erste Frage.

Zweite Frage. Heißt das aus Ihrer Sicht, dass es in Kassel und Darmstadt, im Gegensatz zu anderen Staatlichen Schulämtern, keine spezifischen Bedingungen gibt?

Frau Staatsministerin Beer.

„Einmal“ bedeutet einmal pro Kind. Alles Weitere müssen sie vorhalten. Die Schulämter Kassel und Darmstadt verfahren genauso wie alle anderen; sie handeln auf derselben Rechtsgrundlage. Sie mögen vielleicht, ohne dazu rechtlich verpflichtet gewesen zu sein, der einen oder anderen Schule entgegengekommen sein. Aber grundsätzlich ist die Aufgabenteilung so, dass die Schulen in freier Trägerschaft die weiteren Beratungen und Unterstützungen selbst übernehmen müssen; denn dafür werden sie von uns über entsprechend erhöhte Fördersätze ausgestattet.

Wir kommen zu Frage 741. Übernimmt das jemand für den Kollegen Gremmels? – Herr Kollege Roth, Sie machen das? – Ich danke Ihnen. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Vorgaben gibt es in Bezug auf die Verwendung leichter Sprache bei offiziellen Antworten der Landesregierung und nachgeordneter Behörden an Bürgerinnen und Bürger mit geistiger Behinderung?