Mit welchen Maßnahmen setzt sie Punkt 5 des gemeinsamen Beschlusses aller Fraktionen vom 14. Februar 2011 – Drucks. 18/3720 und 18/3721 – um, mit dem sie gebeten wurde, die Bürgerinnen und Bürger Hessens über die zum 1. April 2012 erstmals mögliche Europäische Bürgerinitiative zu informieren und bei der Durchführung zu unterstützen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hessische Landesregierung begrüßt die Möglichkeiten der Europäischen Bürgerinitiative. Voraussetzung für die Nutzung ist eine umfassende und verständliche Information für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei setzt die Landesregierung sowohl auf eigene Informationsmaßnahmen als auch auf Informationsmaßnahmen durch Dritte, insbesondere durch die Bundesregierung und durch die Europäische Union.
Die EU-Kommission hat bereits einen ausführlichen und gut verständlichen Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative herausgegeben. Dieser ist in Hessen flächen deckend bei den Europe Direct Relais in Bad Hersfeld, Darmstadt, Dietzenbach, Erbach und Gießen sowie bei der Landeszentrale für politische Bildung in Wiesbaden zu erhalten.
Bei den Europe Direct Relais gibt es auch weiteres Informationsmaterial und die Möglichkeit der persönlichen Beratung zu diesem Thema. Der Leitfaden der EU-Kommission wurde in der Sitzung des Europaausschusses des
Hessischen Landtags am 15. Mai 2012 verteilt. Ich hatte die Ehre, der Fragestellerin bei der letzten Plenarsitzungsrunde einen Vorabentwurf zu überreichen.
Im Regierungspräsidium Darmstadt hat im März dieses Jahres eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Europäischen Bürgerinitiative stattgefunden. Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative wird es selbstverständlich auch in der Landesausstellung im Rahmen des diesjährigen Hessentages in Wetzlar geben. Ich darf darauf hinweisen: Am kommenden Freitag wird er in Wetzlar beginnen.
Parallel dazu gibt es weitere Informationen auf der Europaseite des Internetauftritts des Landes, speziell auf den Seiten des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa. Neben weitergehenden Informationen und Antworten auf die Detailfragen gibt es Verweise unter anderem zu den Angeboten der EU-Kommission und des Bundesinnenministeriums. Es gibt entsprechende Links, die ich jetzt aber nicht verlesen möchte.
Herr Minister, meine Frage zielte darauf ab, ob es neben dem sehr guten Leitfaden der Europäischen Kommission auch noch eigene Informationsbemühungen der Landesregierung gibt, so, wie wir es parteiübergreifend beschlossen haben.
Liebe Frau Kollegin, darauf habe ich eben geantwortet. Es gibt eigene Maßnahmen der Verteilung in den Regierungspräsidien und anderen Landesbehörden mit Europe Direct Relais. Es gibt auch eigene Informationsmöglichkeiten von uns. Das ist z. B. auf dem Hessentag der Fall. Ich kann Sie herzlich einladen, zu bewundern, was wir auf unserem Stand, also auf dem Stand des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa, haben werden.
Es gibt darüber hinaus entsprechende Links, die auf unseren Seiten notiert sind. Wir müssen nicht noch eine neue Broschüre machen, obwohl ich als Minister ein vitales Interesse daran habe, dass es Broschüren gibt, in denen auf Seite 2 mein hübsches Konterfei zu sehen ist. Aber das brauchen wir nicht, also machen wir es auch nicht.
(Petra Fuhrmann (SPD): Das ist Geschmacksache! – Gegenruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn: Das stelle ich unstreitig!)
Wann ist beabsichtigt, eine diskriminierungsfreie Anhebung der Urlaubstage für alle jüngeren hessischen Beamtinnen und Beamten in der Hessischen Urlaubsverordnung vorzunehmen?
Herr Abgeordneter, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 bezieht, dessen Begründung hier noch nicht vorliegt. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – das kann man einer eigenen Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts entnehmen –, dass die tarifliche Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter im Tarifvertrag die im öffentlichen Dienst, also nach TVöD, Beschäftigten unmittelbar benachteilige, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie Sie wissen, ist Hessen nicht Mitglied im TVöD. Wir haben einen eigenständigen Tarifvertrag. Ob und gegebenenfalls welche Folgen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts für die altersabhängige Staffelung des Urlaubs nach dem TV-H, also nach unserem Tarifvertrag, zu ziehen sind, kann erst nach Vorliegen und Prüfung der Entscheidungsgründe entschieden werden.
Das gilt natürlich ebenso für die Auswirkungen auf die Beamten. Sobald die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vorliegen, werden ihre Auswirkungen auf die Beamten geprüft werden.
Herr Innenminister Rhein, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass Sie noch keine Folgerungen aus dem Urteil ziehen können, weil Ihnen die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt. Warum handelt die Landesregierung beim Frankfurter Flughafen nicht genauso und wartet auch dort die schriftliche Urteilsbegründung ab, bevor sie rechtsverbindlich handelt?
Der einen können Sie mehr Grundlagen und Substanzielles für Ihre zu treffenden Entscheidungen entnehmen und der anderen weniger. Insoweit will ich mich auf den Bereich beschränken, für den ich hier zuständig bin. Das ist die Frage der tariflichen Differenzierung der Urlaubsdauer. Da kann zu wenig an Substanz entnommen werden, damit wir Entscheidungen treffen können. Das ist in anderen Fällen vollkommen anders.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Lachen des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr nehmt euch doch selbst nicht mehr ernst! – Gegenruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD): Die kann man nicht mehr ernst nehmen!)
Herr Minister, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass Sie zunächst für den Tarifbereich Regelungen treffen wollen und dann erst für die Beamten, oder wie ist Ihre Antwort sonst zu verstehen?
Nein, das können Sie der Antwort so nicht entnehmen. Wie gesagt, wir müssen uns das erst sehr genau anschauen. Es kann dann sein, dass es so sein wird, wie Sie gesagt haben. Es kann aber auch vollkommen anders sein, nämlich so, dass wir es gleich gelagert bzw. parallel tun müssen. Das kommt auf die Begründung an. Das kann ich heute noch nicht absehen. Am liebsten wäre es mir natürlich, das parallel zu tun. Aber das kommt auf die Urteilsbegründung an. Lassen Sie uns die abwarten. Ich werde Sie dann auch so schnell wie möglich im Innenausschuss informieren.
Herr Minister, die Hessische Urlaubsverordnung soll Bestandteil der Dienstrechtsreform sein. Insofern lautet jetzt meine Frage: Ist noch in dieser Legislaturperiode mit dem lange angekündigten zweiten Teil der Dienstrechtsreform zu rechnen?
Welche Erklärung hat sie dafür, dass am 23. April 2012, als der Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main mit europäischen Projektpartnern einen Ortstermin im Rheingau an der zentralen europäischen Schienenverbindung zwischen Rotterdam und Genua abhielt, eine Stunde lang nicht ein einziger Güterzug fuhr, obwohl sonst dort alle drei bis fünf Minuten ein Güterzug unterwegs ist?
Herr Kollege Weiß, wir haben bei der Bahn nachgefragt. Die Bahn hat ausgeführt, dass der Montag grundsätzlich der Wochentag ist, der weniger Schienengüterverkehr als die anderen Werktage aufweist. Das hängt damit zusammen, dass die meisten Betriebe nach dem Wochenende erst am Montag wieder produzieren. Deswegen ist das zu transportierende Aufkommen an einem Montag nicht so hoch wie an anderen Werktagen.
Erst am späten Montagnachmittag, ab ca. 17 Uhr, zieht das Aufkommen beim Güterverkehr wieder deutlich an. Die angesprochene dichte Taktung im mittleren Rheintal kann dann wieder in den Nachtstunden gefunden werden.
So war es nach Auskunft der Deutschen Bahn auch am Montag, dem 23. April 2012. Die Betriebsabwicklung war ungestört. Die Anzahl der Güterzüge im Mittelrheintal entsprach dem üblichen Tagesgeschäft am Wochenanfang. Es verkehrten dort ab ca. 9 Uhr einzelne Güterzüge, deren Anzahl sich dann zum Abend hin verdichtete.
Herr Minister, kann ich davon ausgehen, dass, als der Bundesverkehrsminister Anfang letzten Jahres bei einem Ortstermin im Rheingau war und auch in dieser Zeit nicht ein einziger Güterzug fuhr, es auch einfach Zufall war und der Bundesverkehrsminister nur am falschen Wochentag im Rheingau war?