Ein kleiner Teil der Mittel gehört auf den Prüfstand. Das ist auch vertretbar. Ich sage das – und das soll ausreichen – sehr bewusst vor dem Hintergrund der Diskussion um die Art und Weise, wie der Hessentag ausgestaltet wird, auch mit Mitteln, die aus Rundfunkgebühren gespeist werden.
Im Rahmen der Anhörung wurde von den regierungstragenden Fraktionen immer wieder vorgetragen, dass ein solches Gesetz gar nicht notwendig sei, weil die Landesregierung schon so viel tue. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das spiegelt einmal mehr wider, dass CDU und FDP die Augen vor den wirklichen Problemen verschließen und sich in ihrer realitätsfremden Wagenburg verschanzen. Durch diese Plenarsitzung zieht sich wie ein roter Faden die Floskel: Wer hat es versäumt? Die Landesregierung hat es versäumt.
Lieber Tarek Al-Wazir, entschuldige, wenn ich dem folge, was du als Melodie hier eingebracht hast. Ich will dazu auch ein paar Beispiele benennen. Wir haben im Hauptausschuss ein halbes Jahr um eine gemeinsame Position zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gerungen. Weil die Regierungsfraktionen nicht davon ablassen konnten, in unangemessener Form die Untätigkeit der Landesregierung zu lobhudeln, scheiterte der Versuch. Wer hat es verbaselt? CDU und FDP haben es verbaselt.
Die Landesregierung in NRW hat ein Gesamtkonzept zur Förderung der Medienkompetenz entwickelt. Das könnte auch für andere Bundesländer, auch für Hessen, vorbildhaft sein. Im April dieses Jahres wurde eine Plattform eingerichtet. In Hessen findet sich im Internetauftritt der Landesregierung dazu folgendes: Es werden nur Fragen aufgerufen. – Ich zitiere aus dem Netz:
Vielleicht kennen Sie das: Als Erwachsene können wir oft nur noch staunen, welche Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten neue Medien bieten, welch unüberschaubare Zahl an Informationen im Internet zur Verfügung steht und mit welchen Mitteln wer mit wem kommuniziert.
Was kann ein Handy? Welche Computerspiele sind zu empfehlen, bei welchen Spielen sollte man lieber Vorsicht walten lassen? Wie kann ein positiver kritischer Umgang mit Computerspielen und neuen Medien erreicht werden? Darf man Musik mit anderen Internet-Nutzern eigentlich tauschen?
Meine Damen und Herren, wer als Landesregierung nur in der Lage ist, Fragen zu formulieren, aber keine Vorschläge für Antworten gibt, der versagt im Bereich der Medienkompetenz, und zwar nachhaltig.
Wenn Sie die großen Suchmaschinen der Welt für das Internet anwerfen und die Begriffe „Medienkompetenz“, wechselweise „CDU“ oder „FDP“ und „Hessen“ eingeben – was, meinen Sie, kommt dabei heraus? – Richtig, es kommt der Verweis der CDU-Redner auf die Debatte zum SPD-Gesetzentwurf über die Förderung der Medienkompetenz in Hessen heraus. Das ist alles, was CDU und FDP dazu beizutragen haben. Wer hat keine eigenen Ideen? CDU und FDP haben keine eigenen Ideen.
Der Gesetzentwurf ist möglicherweise nicht perfekt. Vielleicht sollte ein Politiker in der Lage sein, auch das einzuräumen. Der Gesetzentwurf ist aber in der Lage, Impulse zu setzen. Diese Impulse werden von der Landesregierung nicht gesetzt. Sie dümpelt dahin. Ich finde, wer in seiner Politik so konzeptlos ist wie die Landesregierung, der sollte seine Kritik an den Ideen anderer eher vorsichtig und zurückhaltend formulieren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Besitz von Medienkompetenz ist in unserer medial geprägten Gesellschaft ganz unstreitig von hoher Bedeutung. Medienkompetenz ist eine Schlüsselqualifikation, die möglichst früh erworben werden sollte. Das betrifft alle: Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte. Medienkompetenz ist und bleibt das Ergebnis eines Lernprozesses, und sie bleibt auch eine pädagogische Aufgabe aller am Bildungsprozess Beteiligten.
Meine Damen und Herren, die Förderung von Medienkompetenz bedarf unstreitig einer engen Verzahnung mit der Lebens- und Alltagswelt der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Sie ist und bleibt bei dem, was sie vorlebt, ein Auftrag für die Gesellschaft insgesamt.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der immerhin sechs verschiedene Landesgesetze ändern will, ist aber in weiten Teilen völlig ungeeignet, dieses Thema aufzugreifen. Er ist in der Anhörung von einigen Sachverständigen geradezu zerrissen worden. Er ist eine Ansammlung von Unzulänglichkeiten und kein Gesetzentwurf, der in
irgendeiner Weise Medienkompetenz fördert und stärkt. Er ist auch mit Änderungsanträgen nicht mehr zu retten. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie das erkannt haben und Ihren Gesetzentwurf zurückziehen würden.
Wie soll man es denn anders bewerten, wenn beispielsweise der Hessische Rundfunk in seiner Stellungnahme schreibt:
Im Ergebnis hält der hr den Gesetzentwurf bezüglich seiner Art. 1 und 2 nicht für zielführend und lehnt insbesondere die vorgesehene Regelung in § 57 HPRG zur Verlagerung von Rundfunkgebührenmitteln... ab.
Es ist verständlich, dass sich der Hessische Rundfunk gegen den Entzug von Mitteln wehrt – Geld, das bisher für kulturelle und musikalische Arbeit verwendet wird. Dieser Kahlschlag ist einfach nicht durchdacht, meine Damen und Herren von der SPD, und auch ein Nachbessern hilft hier nicht weiter.
Der Vorschlag, § 10 hr-Gesetz so zu fassen, dass der Rundfunkrat einen Ausschuss zur Förderung der Medienkompetenz bilden muss, wird vom Hessischen Rundfunk ebenfalls mit guten Gründen abgelehnt. Die Gründung von Ausschüssen ist doch kein Politikersatz. Glauben Sie ernsthaft, dass ein weiteres Gremium die Gesellschaft bei diesem wichtigen Thema verändern könnte?
Dem Gesamtfazit des Hessischen Rundfunks kann man sich schwerlich entziehen. Er schreibt zum Abschluss seiner sechsseitigen ablehnenden Stellungnahme:
Der hr spricht sich mit Nachdruck gegen die vorgesehene Änderung in § 57 HPRG sowie die Änderungen des hr-Gesetzes aus.
Dass dies keine Einzelmeinung ist, zeigt die Stellungnahme der Vereinigung der Hessischen Filmwirtschaft. Hier wird angeführt, dass die beabsichtigten Änderungen im SPD-Gesetzentwurf „in der vorgelegten Form zu gravierenden Schädigungen der hessischen Filmwirtschaft und der hessischen Film- und Kinokultur führen“ werden. Wollen Sie das? Wir wollen das nicht, und deshalb ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen.
Dadurch wird nicht nur der Medienstandort Hessen geschwächt, sondern auch das eigentlich angestrebte Ziel der Förderung von Medienkompetenz konterkariert.
Im Interesse der hessischen Film- und Medienwirtschaft, der kulturellen Filmszene und der Kinobranche müssen wir den vorliegenden Entwurf verwerfen.
Geradezu flehentlich werden in der Stellungnahme alle Abgeordneten des Hessischen Landtags aufgefordert, „den derzeitigen Entwurf abzulehnen“. Dem kann man sich nicht verschließen, und dem werden wir uns als CDUFraktion auch anschließen.
Medienkompetenz im Sinne von Auseinandersetzung mit Inhalten setzt unendlich mehr voraus, als es selbst die fleißigste Landesanstalt für privaten Rundfunk je leisten könnte. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion greift daher viel zu kurz, wenn er eine solche Herkulesaufgabe, wie den Erwerb medialer Kompetenz, mit dem Umlenken von Finanzströmen und dem Drehen einiger Stellschrauben meistern möchte. Kernstück des SPD-Gesetzentwurfs bildet ja bekanntlich die Verschiebung des sogenannten 2-%-Anteils an den Rundfunkgebühren auf die LPR Hessen. Das sind immerhin rund 10 Millionen €. Kollege Greilich hat aber schon bei der ersten Lesung deutlich gemacht – ich darf ihn zitieren –: „Medienkompetenz... wird nicht dadurch verbessert, dass man Gelder umverteilt.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wenn wir den Gesetzentwurf betrachten, fällt auf, dass die SPD-Fraktion kein Konzept hat, wie die begünstigte LPR die neuen Geldmittel überhaupt verwenden soll. Es ist noch nicht einmal verbindlich festgehalten, dass dieses Geld zweckgebunden zur Förderung der Medienkompetenz verwendet werden soll. Das sind doch erhebliche Schwächen, und das haben auch alle erkannt, denn in der Anhörung im Ausschuss hat niemand Ihrem Gesetzentwurf zugestimmt. Das spricht doch eine deutliche Sprache.
Meine Damen und Herren, wer die Medienkompetenz stärken will, der fordert und fördert den kritischen und mündigen Bürger. Den bekommt man nicht durch das Drehen einiger Stellschrauben im Paragrafendschungel. Die SPD hat sich bei allem guten Willen an der Sache verhoben. Das ist zwar keine Schande, aber für eine Partei, die von der Übernahme der Regierungsverantwortung träumt, doch zu wenig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bauer, ich möchte zunächst einmal festhalten, dass wir einen unstrittigen Punkt hier im Hause haben: Der Erwerb von Medienkompetenz ist in unserer Gesellschaft dringend notwendig, und die aktuell vorhandene Medienkompetenz ist keinesfalls als ausreichend zu bezeichnen.
Ich will nur zwei Beispiele nennen. Mich erreichen immer häufiger Anrufe bzw. Hinweise darauf, dass Zuschauerinnen oder Zuschauer sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Fernsehen nicht mehr unterscheiden können: Was ist Fiktion, was ist Dokumentation? Mich erreicht immer wieder die Frage: Darf man so etwas vor 20 Uhr oder vor 22 Uhr zeigen? Das sind Probleme, die wir ernst nehmen müssen. Dazu bedarf es – ich hoffe auch da auf Zustimmung des ganzen Hauses – breiter, alle Bereiche umfassender gesellschaftlicher Anstrengungen. Ich meine damit nicht nur Anstrengungen in den Schulen, in der Ausbildung und in der Erwachsenenbildung, sondern
selbstverständlich auch der Landesmedienanstalt sowie der öffentlich-rechtlichen und der privaten Anstalten.
Dieser Breite wird der Gesetzentwurf nun wirklich nicht gerecht. Deswegen haben wir uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, vielleicht sollten Sie bei Ihren Anstrengungen nicht nur auf die Defizite der Landesregierung schauen. Besser zu sein als die Landesregierung ist für dieses Land noch lange nicht genug.
Wenn es um die leidige Frage der Finanzierung geht: Wenn wir politisch entscheiden, breite gesellschaftliche Anstrengungen in Sachen Medienkompetenz zu unternehmen, wird es nicht reichen, bisher schon knappe Mittel hin und her zu schieben.
Eine zu knappe Decke kann nicht wärmen. Das heißt, es muss Geld in die Hand genommen werden. Das haben Sie durch die gemeinsamen Anstrengungen, eine Schuldenbremse zu verankern, deutlich erschwert. Aber wenn wir in Hessen medienkompetente Bürgerinnen und Bürger haben wollen, wird es auch darum gehen, Geld in die Hand zu nehmen. Deswegen müssen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen und andere Anstrengungen unternehmen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen, ich habe mich gewundert, dass die SPD-Fraktion so vehement darauf bestanden hat, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchzuführen, statt sich, wenn sie sich schon nicht dazu durchringen konnte, ihn zurückzuziehen, darauf zu verständigen, man möge ihn mit der Beschlussempfehlung schnell abräumen.