Protocol of the Session on May 10, 2012

Ich habe den Eindruck, Sie wollen hier schlicht und einfach die Rolle der drei Affen spielen, indem Sie sagen: nichts sehen, nichts hören. Ich muss sagen, ich wäre Ihnen ganz dankbar, wenn Sie dann aber auch sagen würden: nichts sprechen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich biete Ihnen an: Gehen Sie einfach einmal vorurteilsfrei in diese Veranstaltung am Dienstag. Dort machen wir genau das, was richtig ist: Wir beziehen diejenigen, die wir für den Energiegipfel interessiert haben, dauerhaft ein und informieren sie. Wir informieren sie über die einzelnen Schritte.

(Timon Gremmels (SPD): Beteiligen statt informieren!)

Wenn Sie sich das objektiv betrachten, können Sie ganz klar sagen, dass wir wesentliche Schritte vorangekommen sind und alles andere tun, als auf der Stelle zu treten.

Lassen Sie mich mich wirklich inhaltlich mit dem auseinandersetzen, was Sie hier von Ihrer Seite vorgeschlagen haben.

Sie haben einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem Sie sich in hohem Maße mit der Erzeugung erneuerbarer Energien auseinandersetzen. Sie beschäftigen sich nur in sehr geringem Maße mit der Steigerung der Energieeffizienz oder der Energieeinsparung. Das ist ein echter Mangel Ihres Entwurfes.

Das heißt, Sie sind in der Tat stehen geblieben. Wenn jetzt hier gesagt wird, das seien die Vorschläge von Scheer, dann muss ich sagen: Die kamen vor dem Energiegipfel. Das sind Dinge, die Sie immer wieder bringen und die Sie auch nicht mit anderen Dingen angereichert haben.

Wir wissen aber, dass die Ziele, die wir gemeinsam formuliert haben und von denen ich ausgehe, dass sie Konsens sind – möglichst 100 % erneuerbare Energien bis zum Jahre 2050 –, nur dann zu erreichen sind, wenn wir Energie einsparen und wenn wir energieeffizient sind.

Das heißt, in dem, was Sie vorschlagen, fehlen schlicht und einfach die Vorschläge, wie man Energie effizienter einsetzen kann, wie man einsparen kann. Ohne das aber werden wir die Ziele in der Tat nicht erreichen. Das ist ein Mangel an dem, was Sie eingebracht haben.

Einen Seitenhieb möchte ich aber schon in Richtung der A-Länder des Bundesrates machen. Wir kommen bei der Energieeinsparung wesentlich weiter, wenn wir bei der Gebäudesanierung weiterkommen. Wir wissen, 60 % des Endenergiebedarfs – ohne Verkehr – werden nur dafür eingesetzt, Häuser zu heizen und Warmwasser zu bereiten. Wenn endlich die Blockade der A-Länder im Bundesrat aufgegeben würde und die steuerliche Abschreibung käme, dann kämen wir hier wesentlich weiter und kämen unseren Zielen der Energieeinsparung wesentlich näher.

Deshalb kann ich nur sagen: Arbeiten Sie an dieser Stelle ein bisschen, damit wir da weiterkommen und endlich die Lösung im Bundesrat bekommen und die A-Länder dort die Blockade aufgeben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

In Ihrem Gesetzentwurf sprechen Sie zu Recht davon, dass dem Land eine Vorbildfunktion zukommt. Das ist richtig. Wir nehmen diese Vorbildfunktion sehr ernst. Wir nehmen sie so ernst, dass wir unsere Vorbildfunktion nicht nur in Worten und hehren Zielen formulieren, sondern indem wir die energetische Sanierung unserer landeseigenen Gebäude mit 160 Millionen € vornehmen.

Mit Geld in der Hand lassen wir uns an Taten messen. Das zeigt, dass wir eine Vorreiterrolle einnehmen. Das lässt sich an dieser Stelle auch sehen, mehr als wenn man Zahlen und Prozentzahlen präsentiert. Wir schaffen Taten und nicht Worte.

Lassen Sie mich an der Stelle den Mangel Ihres Gesetzentwurfs darstellen. Sie haben sehr viel Text geschrieben. Viel Text heißt nicht unbedingt, dass in vielen Worten auch viel Inhalt steckt. Ich sage das deshalb, weil wir in der Tat einen Unterschied im Ansatz haben. Sie haben viel in das Gesetz hineingeschrieben, von dem ich sage, es gehört in die Begründung. Wenn Ende Mai das Energiezukunftsgesetz eingebracht wird, werden Sie sehen, dass wir das wesentlich schlanker formuliert haben.

(Timon Gremmels (SPD): Sie haben Juni gesagt!)

Ich sage Ihnen: Ende Mai ist geplant. – Wenn ich sage, wir haben es schlanker formuliert, meine ich damit einen anderen Ansatz. Ich halte es für wesentlich schwieriger und anspruchsvoller, in wenigen Worten das zu formulieren, was man möchte, als mit vielen Worten den Eindruck zu erwecken, dass man viel erreichen könnte.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Insofern haben wir unterschiedliche Ansätze. Wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf beispielsweise schreiben, Sie wollen Kataster einführen, dann ist das wirklich rückwärtsgewandt. Da sind wir doch schon längst.

(Timon Gremmels (SPD): Das Kataster geht bei uns sehr viel weiter!)

Ich brauche das jetzt nicht im Einzelnen zu nennen. Sie wissen, dass wir die Biomassepotenzialstudie haben. Sie wissen, dass wir die Windenergiekarte haben. Wir haben etwas zur Wasserkraft, und wir haben etwas zur Geothermie. Wir haben das bisher größte Solardachkataster in Deutschland aufgelegt. Wenn Sie in das Gesetz hineinschreiben, dass das gemacht werden soll, was wir längst haben, dann gehen Sie rückwärts. Sie gehen nicht vorwärts.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die baden-württembergische Erfahrung. In Baden-Württemberg hat man festgestellt, was passiert, wenn man die Bürger verpflichtet, beim Heizungsausbau einen entsprechenden Anteil erneuerbarer Energien einzusetzen. In Baden-Württemberg sind die Erwartungen nicht eingetreten. In dem Erfahrungsbericht wurde ganz klar festgestellt, dass die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in dieser Form nicht vorhanden ist, mit dem Heizungsausbau auch noch weitere Maßnahmen zu verbinden. Das hatte eher eine abschreckende Wirkung. Die Baden-Württemberger sind zu dem Ergebnis gekommen, dass man in diesem Bereich sehr viel tun muss, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und zu motivieren, um Akzeptanz zu erreichen.

Deswegen sind wir auf dem richtigen Weg, wir informieren, beraten und fördern. Da kann ich Sie nur auffordern, mitzumachen. Gängeln Sie nicht die Menschen, indem Sie sie abschrecken, sondern helfen Sie mit, sie zu informieren, zu beraten, zu fördern und zu überzeugen. So bekommen wir die Menschen dazu, die Energiewende mitzubetreiben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich könnte noch einige Dinge sagen. Auf die möchte ich jetzt verzichten, weil ich sehe, dass die 7,5 Minuten jetzt gleich vorbei sind.

(Timon Gremmels (SPD): Sie können als Regierung auch länger reden!)

Lassen Sie mich zwei kurze Dinge noch mit einem Satz ansprechen. Wenn Sie Energiebeiräte fordern, dann kann ich nur sagen: Das ist ein Instrument. Man kann viele Beiräte für andere Bereiche in die HGO aufnehmen. Es ist ganz klar, wir brauchen den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ob man dieses Instrument in der kommunalen Arbeit braucht, das bezweifle ich. Die Kommunen sind wesentlich flexibler. So, wie Sie es verankern wollen, ist das mit entsprechenden Kosten verbunden. Dafür werden Sie keinen Dank von den Kommunen bekommen.

Übrigens muss man klipp und klar sagen, Sie machen keine Aussagen über die Kosten. Sie formulieren sehr vage, Sie wissen nicht, was es kostet. Sie hoffen, dass es et

was bringt. An der Stelle kann man sich nicht ganz entziehen. Das, was Sie hier vorschlagen, bedeutet mehr Bürokratie, mehr Verwaltung, mehr Verordnung und mehr Geld. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Timon Grem- mels (SPD): Wir haben Haushaltsanträge dazu gestellt!)

Meine Damen und Herren, die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD ist damit erfolgt.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir diesen Gesetzentwurf an den Umweltausschuss. – Dem widerspricht niemand, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und anderer Vorschriften – Drucks. 18/5556 zu Drucks. 18/5444 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Hofmann, SPD-Fraktion.

Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen worden ist und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Förderung der Medienkompetenz in Hessen – Drucks. 18/5567 zu Drucks. 18/4218 –

Vereinbarte Redezeit ist fünf Minuten. Zunächst die Berichterstattung durch Herrn Kollegen Bauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abg. Siebel für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Merz, ich bin zuständig. Ob ich mich aufrege, wird die Debatte noch erweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unumstritten, dass die Förderung der Medienkompetenz in Hessen eine große Herausforderung ist, insbesondere in Bildungsprozessen. Sowohl in der schulischen Arbeit als auch in der Jugendarbeit müssen neue Akzente gesetzt werden. Wir haben sowohl in der Anhörung als auch in der ersten Lesung immer wieder festgestellt, dass die Frage der Verbesserung der Medienkompetenz in allen öffentlichen Diskussionen eine wichtige Rolle spielt.

Wir haben darüber hinaus festgestellt, dass sich die Akteure, also Schulen, Rundfunkanstalten, private Rundfunkanbieter, die Jugendarbeit, dem Thema noch nicht ausreichend gewidmet haben. Aus diesem Grund hat die SPD-Landtagsfraktion ein Gesetz zur Förderung der Medienkompetenz in Hessen vorgelegt.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben in dem Gesetzentwurf eine wesentliche Veränderung vorgenommen. Wir werden, das liegt im Gesetzentwurf vor, der Landesanstalt für privaten Rundfunk nicht mehr die gesamten Mittel, die ihr zum Zweck der Medienkompetenz übertragen werden, zur Verfügung stellen. Für den Hessischen Rundfunk halten wir einen Anteil von 12,5 % für vertretbar. Damit werden die bedeutsamen kulturellen Veranstaltungen, die der Hessische Rundfunk fördert, insbesondere die kulturelle Filmförderung, in vollem Umfang erhalten bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Ein kleiner Teil der Mittel gehört auf den Prüfstand. Das ist auch vertretbar. Ich sage das – und das soll ausreichen – sehr bewusst vor dem Hintergrund der Diskussion um die Art und Weise, wie der Hessentag ausgestaltet wird, auch mit Mitteln, die aus Rundfunkgebühren gespeist werden.