Protocol of the Session on March 27, 2012

Deswegen setzen wir darauf, dass wir in der Folge der heutigen Debatte und auf der Grundlage dessen, was die Landesregierung oder auch die Koalitionsfraktionen heute vielleicht zum Stand der Dinge beizutragen haben, sowie auf der Grundlage der Ergebnisse der Anhörung und auf der Grundlage beider vorliegenden Anträge, unseres und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, endlich einen Schritt in Richtung eines umfassenden, alle Ebenen und alle Handlungsbereiche erfassenden Aktionsplans machen, der seinen Namen auch tatsächlich verdient und der mit den entsprechenden Ressourcen unterlegt ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Vielen Dank, Herr Merz. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Bocklet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat sind zwei Jahre ins Land gegangen, seit wir hier das Aufkommen und Bekanntwerden von vielerlei Missbrauchsfällen diskutiert haben – angefangen von dem Kolleg in Berlin bis zur Odenwaldschule, viele katholische Internate waren betroffen. Daraus haben wir geschlussfolgert, dass es sich nicht lohnt, dieses Thema für parteitaktische Spielchen auszuschlachten. Vielmehr wollten wir gemeinsam versuchen, sexuelle Gewalt auf allen uns zur Verfügung stehenden Ebenen zu bekämpfen.

Nach langwierigen Arbeitsprozessen haben wir es geschafft, beieinander zu bleiben, und eine gemeinsame Anhörung im Landtag durchgeführt. Es war eine sehr beeindruckende Anhörung mit zum Teil niederschmetternden Aussagen von Betroffenen. Ich muss Herrn Merz recht geben: Wir haben vereinbart, diese Anhörung auszuwerten und dann in die parlamentarischen Initiativen zu gehen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir alle schneller damit gewesen wären. Da auch die Landesregierung in dieser Anhörung vielerlei Ankündigungen gemacht hat, hätte ich mir auch gewünscht, dass sie ihrem Aktionsplan bzw. den Handlungsempfehlungen, die seitens des Landespräventionsrats vorgelegt worden sind, schneller gefolgt wäre. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung – vermutlich in Gestalt von Herrn Minister Hahn – zu diesem Tagesordnungspunkt ans Pult treten und noch einmal ankündigen wird, was sie tun will.

Ich möchte aus unserer Sicht sagen, was wir für richtig halten. Ich glaube, dass die Kultur des Hinsehens vorgelebt werden muss. Ich glaube auch, dass man hier noch längst nicht optimal aufgestellt ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang ein Beispiel über meine eigene parlamentarische Initiative vom Februar 2011 geben. Ich habe damals eine Anfrage zur sexuellen Gewalt gegenüber behinderten Menschen gestellt. Dazu hat die Landesregierung bekannt gegeben, dass sie keine Zahlen habe. Den Pflegekassen, dem Sozialministerium oder dem Landeswohlfahrtsverband liegen hierzu keine Informationen vor.

Es geht um die Frage von sexueller Gewalt gegen Behinderte in Einrichtungen. Man muss also zur Kenntnis nehmen, dass die Informationsbasis im Februar 2011 mehr als gering war. Zum 14. Februar 2012, etwa vor vier Wochen, kam eine Studie der Uni Bielefeld zutage, die bestätigt, dass etwa 20 % bis 30 % aller Behinderten in Einrichtungen sexuell misshandelt wurden oder werden. Legen Sie das einmal neben die Antwort der Landesregierung, die dokumentiert, dass man eigentlich nichts weiß. Wenn wir das zusammenbringen, müssen wir doch feststellen, dass hier etwas nicht zusammenpasst. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kultur des Hinsehens darf am Ende so etwas nicht zutage fördern. Wenn wir wissen, dass wir nichts wissen, dann müssen wir fragen. Wenn dann eine Studie der Uni Bielefeld zutage fördert, dass 20 % bis 30 % behinderter Frauen in Einrichtungen misshandelt werden, können wir nicht so tun, als ob wir nichts gesehen und gehört hätten; denn diesen Auftrag haben wir vor zwei Jahren übernommen: Wir wollen hinsehen. – Das muss ein Gebot der Stunde sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Ich will nicht mit Vorwürfen arbeiten. Aber ich muss sagen, dass wir dieses Versprechen noch zu erfüllen haben, stärker hinzuschauen und noch aktiver zu werden. Zwei Jahre sind ins Land gegangen, und ich will noch einmal die

entscheidenden Punkte aufnehmen: Wir brauchen eine Bestandsaufnahme von der Opferberatung und der Präventionsarbeit, die in eine Bedarfsplanung überführt werden muss. Es darf nicht in Absichtserklärungen münden, dass wir das irgendwann einmal tun wollen, sondern wir brauchen eine konkrete Bestandsaufnahme, die in eine konkrete Bedarfsplanung überführt werden muss, die uns auch in finanzieller Hinsicht klar sagt, was noch geschehen muss.

Wir brauchen den Auf- und Ausbau von Fachberatungsstellen. Immer wieder sagen uns Beratungsstellen, dass gerade nach Ferien die Beratungszahlen unendlich ansteigen und ihre Kapazitäten weitgehend erschöpft seien. Sie könnten die Opfer nur noch an andere Beratungsstellen verweisen, die vermutlich auch überfüllt seien. – Da muss etwas passieren.

Es muss auch etwas an den Curricula an Hochschulen, an Fachschulen, bei Berufsgruppen, bei Erziehern und Pädagogen, vor allem bei Polizisten und Juristen getan werden; auch da gibt es bisher nur Absichtserklärungen. Das Verbindliche, Zugreifende als Handlung fehlt noch. Vor allem die Landesregierung muss ihre Hausaufgaben dort schneller machen, als sie es bisher getan hat.

Noch einmal: Ich möchte keine Schuldzuweisungen aussprechen, wer etwas getan hat oder nicht. Aber der Konsens, dass wir gemeinsam marschieren, muss dazu führen, dass die Landesregierung tatsächlich auch am Tag X liefert und sagt, dass aus den Empfehlungen verbindliche Regelungen und Gesetze werden müssen. – Das müssen wir von der Landesregierung erwarten dürfen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie müssen gleich zum Schluss kommen, Herr Bocklet.

Ich glaube, dass wir zu diesem Thema dringend Ergebnisse brauchen. Wir müssen den Opfern zeigen, dass wir nicht nur verbal auf ihrer Seite stehen, wir müssen auch dokumentieren, dass wir jede einzelne rechtliche Möglichkeit ausschöpfen, um zukünftige Opfer zu verhindern. Ich hoffe, wir schaffen es, diesen Weg gemeinsam zu gehen. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Bocklet. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Hahn.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass sowohl in der Antragstellung beider Oppositionsfraktionen von Sozialdemokraten und GRÜNEN wie auch in Ihren beiden Redebeiträgen deutlich geworden ist, dass wir hier ein Thema vor uns haben, das wir gemeinsam verantwor

tungsbewusst und nicht parteipolitisch diskutieren wollen.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass am gestrigen Abend mit den Unterschriften des Innenministers, des Sozialministers, der Kultusministerin und von mir der entsprechende Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen dem Chef der Staatskanzlei mit der Bitte übermittelt worden ist, ihn auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettsitzung nach Ostern zu setzen und zu verabschieden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte um Verständnis bitten, dass wir uns diese Zeit genommen haben. Sie haben mit Recht auf die Anhörung im Hessischen Landtag im Mai des vergangenen Jahres hingewiesen. Es wurde nicht nur angeregt diskutiert, sondern sie war auch belastend für den einen oder anderen Teilnehmer.

Es war nötig, dass sich das Parlament – vielen Dank an die Kollegen des Parlaments – mit dieser Thematik so ernsthaft auseinandergesetzt hat. Sie wissen, dass darüber hinaus unter Leitung von drei Bundesministerinnen zu einem runden Tisch in Berlin eingeladen worden ist, entsprechende Arbeitsgruppen eingerichtet wurden und die Arbeitsgruppen Anfang Dezember des letzten Jahres letztlich ein Ergebnis getroffen haben.

Sie wissen zum Dritten – ich glaube, es war einer von Ihnen beiden, der das schon angesprochen hat –, dass wir in Hessen sehr bewusst den Weg gegangen sind, den Landespräventionsrat zu bitten, entsprechende ressortübergreifende Überlegungen vorzulegen. Wir wissen auch, dass bereits im Sommer des vergangenen Jahres Frau Prof. Zenz als Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Präventionsrates einen Entwurf des Aktionsplanes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen vorgelegt hat, aber wir sehr intensiv noch weitere Beratungen im Landespräventionsrat haben erkennen und durchführen müssen. Dieser hat am 8. November abschließend votiert. Alles das ist nunmehr von den Ressorts, die ich eben angesprochen habe, zusammengelegt und in einem entsprechenden Aktionsplan dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das Gefühl, dass wir inhaltlich – Herr Bocklet hat das auch vorgetragen – überhaupt nicht weit auseinander liegen. Man kann es als das Wichtigste oder Zweitwichtigste ansehen. Aber wichtig ist, dass die Kultur des Wegschauens und des Wegnuschelns aufhört und wir eine Kultur des Hinschauens und des Darüber-Redens etablieren. Das ist das Wichtigste.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Damit schaden wir denjenigen, die letztlich zu Tätern werden, und helfen denjenigen, die letztlich Opfer werden müssen. Ich sage bewusst: Das ist das Erst- oder Zweitwichtigste. – Herr Kollege Bocklet, ich glaube, das Wichtigste ist, dass wir zunächst für die Missbrauchsopfer eine Beratung und Hilfsangebote haben. Das sind diejenigen, die die Leidtragenden sind. Einige von uns werden sicherlich in den letzten eineinhalb Jahren das eine oder andere Gespräch mit Opfern geführt und festgestellt haben – dazu brauchen wir keine Filme im Fernsehen –, dass es nicht nur eine vorübergehende Belastung für die Personen ist, sondern in der Regel eine Belastung, die sie einen langen, langen Lebensabschnitt negativ begleitet.

Deshalb müssen und werden wir mit konkreten Maßnahmen insbesondere im Verantwortungsbereich des Kolle

gen Stefan Grüttner ein entsprechendes Beratungs- und Hilfsangebot noch weiter ausbauen. Darüber hinaus – ich will das nicht weiter in der Wertigkeit sammeln – ist auch die Frage der Beratungs- und Hilfsangebote für potenzielle Täter eine wichtige Aufgabe. Es ist nicht so, dass das von heute auf morgen kommt, sondern es gibt gewisse Entwicklungen. Diese Entwicklungen sind – so haben uns einige Täter gesagt – leider bei ihnen ungebrochen, unkommuniziert, unreflektiert weitergegangen.

Da haben wir eine wichtige Aufgabe, um diesen Personen, wenn sie es selbst erkennen, eine Hilfe zu geben, aber darüber hinaus denjenigen, die sich mit potenziellen Tätern auseinandersetzen müssen, auch die Möglichkeit zu geben, mit offeneren Augen die Personen anzuschauen, und nicht vielleicht nach dem Motto „na ja“ weiterzumachen, sondern nachzufragen und der Person eine Hilfestellung zu geben.

Ich lege großen Wert darauf, dass wir in Ausbildungsgängen zeigen – es gab am runden Tisch in Berlin eine Reihe von konkreten Modellen, die bereits durchgeführt werden –, wie man in Schulen, bei Übungsleitern und wo auch immer feststellen kann, dass eine Person sehr in Nöten ist, aber aus den Nöten auch andere Personen provozieren kann.

Ja, es ist z. B. die Frage des erweiterten Führungszeugnisses wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Thema, wo wir nicht immer auf Zustimmung stoßen – das ist jetzt die diplomatische Variante der Aussage; man könnte auch sagen: wo immer wieder versucht wird, zu blockieren.

Entschuldigung, liebe liberale Freunde, es ist mehr Bürokratie. Aber in diesem Fall sind wir uns darüber einig, dass entsprechende zusätzliche Bürokratie notwendig ist, damit wir einen besseren Opferschutz organisieren können. Ich bin deshalb ausdrücklich dafür, dass das erweiterte Führungszeugnis in vielen Bereichen pflichtgemäß eingeführt werden soll und nicht nur eine freiwillige Leistung der Betroffenen ist.

Herr Minister, die Redezeit der Fraktionen ist erreicht.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte gerade – weil ich die Uhr wieder freigemacht habe – sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deshalb jetzt nicht zu jedem Punkt extra Ausführungen machen. Wir werden Ihnen das nach dem ordentlichen Kabinettsverfahren in den nächsten vier Wochen vorlegen. Das wird zu entschiedenen Debatten in den einzelnen Fachausschüssen und noch einmal hier im Parlament führen.

Sie haben uns z. B. aufgefordert, Bundesratsinitiativen zum Thema Verjährungsproblematik einzureichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir vertrauen darauf, dass die Entscheidungen des runden Tisches vom Dezember des vergangenen Jahres in Berlin auch umgesetzt werden. Sie wissen, dass die Verschiebung des Ruhens der Verjährung vom 18. auf das 21. Lebensjahr im Strafgesetzbuch verankert werden soll und damit ein Gleichklang der strafrechtlichen mit den zivilrechtlichen Verjäh

rungsfristen gefunden wird. Das wird in Berlin gerade erarbeitet.

Ich bedanke mich für die Diskussion. Ich glaube, dass wir in den Ausschüssen noch interessante, konkrete Diskussionen führen werden. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Hahn. – Als Nächste wird Frau Wiesmann für die CDU-Fraktion zu uns sprechen.

Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute ein weiteres Mal über ein Thema, das uns – es ist schon sehr deutlich geworden – fraktionsübergreifend berührt und am Herzen liegt, wie wir nämlich dazu beitragen können, dass unsere Kinder unbehelligt und frei von sexuellen Belästigungen oder gar Übergriffen aufwachsen können.

Soeben hat der Justizminister angedeutet und schon einiges vorweggenommen, wie es um den Stand der Bemühungen der Landesregierung bestellt ist. Das heißt, er hat uns angekündigt, dass in Kürze der Auftrag des Landtags vom Februar des letzten Jahres tatsächlich zur Umsetzung kommt. Er lautete damals, die zahlreichen Maßnahmen der beteiligten Ressorts zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ressortübergreifend zu koordinieren und in einer Gesamtstrategie aufeinander abzustimmen.

Die CDU-Fraktion begrüßt selbstredend, dass die Landesregierung ressortübergreifend diesen Beitrag zur verbesserten Prävention und Bekämpfung leistet. Sie wird in Kürze auch darin sehr konkret bei uns vorstellig werden, und wir werden dann auch beraten. Ich will deshalb auf Einzelheiten und einzelne Vorschläge der antragstellenden Fraktionen oder auch unserer Fraktion gar nicht detailliert eingehen, sondern nur aufgrund der bisher geführten Beratungen darauf hinweisen, dass viele der von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochenen Punkte sehr wohl mit unseren Vorstellungen übereinstimmen. Auch den einführenden allgemeinen Hinweisen der beiden Anträge auf die Bedeutung der Gesamtproblematik können wir uns sehr gut anschließen.

Deshalb hier in Kürze nur zwei etwas allgemeinere Bemerkungen. Es ist manches Sinnvolle auch im Sinne dieser beiden Anträge auf anderer Ebene bereits auf den Weg gebracht oder schon beschlossen. Das ist z. B. der Aktionsplan der Bundesregierung vom letzten November, der Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung – es klang schon an –, der die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre beschlossen hat.

Das ist zum anderen das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz, in dem sehr differenzierte Regelungen zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis verankert sind. Ich halte übrigens diese Regelungen für sehr sinnvolle Abwägungen zwischen der Notwendigkeit, alle uns zu Gebote stehenden Kontrollmöglichkeiten auszuschöpfen, und andererseits dem Gebot, das stets prekäre Angebot von Menschen zur ehrenamtlichen Mitwirkung in der Kinder- und Jugendarbeit nicht zu unterminieren.

Auch die Träger und Verbände selbst arbeiten an guten Instrumenten – z. B. der Hessische Jugendring, der sich intensiv mit dem Schutz des Kindeswohls auseinandersetzt und Handlungsvorschläge an seine Verbände gibt. Meines Erachten können wir heute durchaus die Bilanz ziehen, dass an unterschiedlichsten Stellen im Bund, jetzt auch im Land, bei Verbänden und Trägern von Einrichtungen vor Ort enorm viel in Gang gekommen ist, um entlang der gesamten Kette, die wir schon oft besprochen haben, von Aufklärung bis vor allen Dingen hin zur Prävention, Vorkehrungen zu treffen und geeignete Instrumente zu verankern.

Wir dürfen nicht aufhören, daran weiterzuarbeiten. Lieber Herr Merz, aber wir dürfen auch anerkennen, dass diese wahrhaft gesamtgesellschaftliche Aufgabe – hier ist es wirklich zutreffend – angenommen worden und schon in eine Vielzahl sinnvoller Regelungen gemündet ist.

Das ist ein großer Schritt nach vorne. Namens der CDUFraktion will ich allen danken, nicht nur, aber natürlich auch der Landesregierung für ihre Beiträge dazu.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zweite und wirklich kurze Bemerkung. Auch das haben schon andere gesagt, aber ich will es von unserer Seite betonen: Die Hauptaufgabe bleibt bestehen, uns Erwachsene und auch die Kinder und Jugendlichen in angemessener Weise sensibel zu halten für die Gefahren, die aus menschlicher Nähe ungleicher Partner erwachsen und gerade die Heranwachsenden im Innersten so besonders verletzen können. Kollege Bocklet hat es als Kultur des Hinsehens benannt. Ich möchte hinzufügen: Kultur des Respekts, der Zugewandtheit und der Verantwortung.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)