(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Staatssekretär ist ganz froh, dass der Minister weg ist! – Weitere Zurufe)
Nun zur Aufklärung der Sachverhalte, über die Sie vonseiten der Oppositionsfraktionen vorhin gesprochen haben.
Wir werden die Erlaubnispflicht abschaffen wie andere Länder, die SPD-regiert sind bzw. in denen DIE LINKE in der Regierungsverantwortung ist. Ich glaube, es ist aus Ihrer Sicht sehr sinnvoll, dass wir einem Bundestrend folgen und von unserer Ermächtigung Gebrauch machen.
Zweitens. Wir haben den Bußgeldrahmen ausdrücklich noch einmal erhöht, damit dieses Gesetz ein scharfes Schwert ist, um umgehend gegen übermäßigen Alkoholkonsum vorzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sind wieder auf die Lebensmittelhygieneverordnung zu sprechen gekommen. Was haben Sie bei Ihrem positiven Verhältnis zu Behörden und Ihrem Glauben an Behörden dagegen, dass zukünftig eine Behörde konzentriert die Zuständigkeit für die Lebensmittelhygiene wahrnimmt? Ich verstehe gar nicht, was Sie bei Ihrem wirklich erotischen Verhältnis zu Behörden und Ämtern dagegen haben können. Das ist dann doch genau das Richtige.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt reicht es aber langsam mal! – Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))
Nein, Frau Wissler, es reicht noch lange nicht. Ich bin mit meiner Rede noch nicht zu Ende. Ich habe noch zwei Minuten. Ich musste Ihre Rede ertragen. Jetzt ertragen Sie auch meine.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sind schon lange am Ende! – Gegenrufe von der FDP)
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil Sie sich hier benehmen wie die Axt im Walde und nicht wie im Parlament! Sie sind hier im Hessischen Landtag! – Weitere Zurufe)
Wir haben die Kleine Anfrage beantwortet. Die Antwort wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Darin werden wir Ihnen noch einmal eingehend die Rechtslage hinsichtlich der Toilettenbenutzung auf Autobahnraststätten, auch Ihnen, Herr Wagner, erläutern.
Ich glaube, dann wird sich die Frage nicht mehr stellen, ob hier eine Gesetzgebungskompetenz des Landes besteht.
dass die Deregulierung, die wir hinsichtlich der Straußwirtschaften vorgenommen haben, gerade im Hinblick auf die schöne Jahreszeit, Herr Wagner, für viele im Hause, aber auch außerhalb des Hauses sehr positiv ist. Die Straußwirtschaften werden in Zukunft nicht mehr entsprechenden Restriktionen unterworfen. Sie müssen ihre Plätze nicht mehr abzählen. Sie werden ebenso behandelt wie eine reguläre Gaststätte. Dass das möglich war, auch gemeinsam mit dem hessischen Gaststättenver
band, ist sehr, sehr positiv. Das zeigt auch, dass innerhalb des hessischen Gaststättengewerbes eine positive Stimmung besteht.
Ich möchte mich bei allen, die an diesem Gesetzentwurf positiv mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Herr Wagner, ich wage die Prognose, dass in fünf Jahren, wenn dieses Gesetz zur Verlängerung ansteht,
auch Ihre Stellungnahme zu dem Gesetz sehr, sehr positiv sein wird. Herr Wagner, ich glaube, Sie werden sehen, wenn der Frühling kommt und Sie sich in die Sonne setzen können und wir alle in den Straußwirtschaften sind,
dass dann auch die Aufregung nachlässt. Sie werden dann merken, dass das ein sehr guter Gesetzentwurf ist, der das Gaststättengewerbe und die Bürgerinnen und Bürger in Hessen voranbringt, so, wie das in diesem Land sinnvoll ist und wie es dieses Land verdient hat. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts und zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach Art. 138 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften.
Ich komme zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen von SPD, LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen und damit zum Gesetz erhoben.
Antrag der Abg. Dr. Spies, Hofmann, Merz, Decker, Habermann, Hofmeyer, Müller (Schwalmstadt), Roth, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt – Drucks. 18/5256 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verstärken – ressortübergreifendes Konzept zur konkreten Umsetzung notwendiger Maßnahmen vorlegen – Drucks. 18/5279 –
Als Erster hat sich Herr Kollege Merz für die SPD-Fraktion gemeldet. Herr Merz, es sind fünf Minuten Redezeit vereinbart.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben uns mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs in diesem
Hause schon aus verschiedenen Anlässen beschäftigt. Die Debatte ist seitdem etwas abgeflaut. Trotzdem gibt es nach wie vor immer noch viel zu viele Anlässe, sich mit der Frage der Verhütung oder Bekämpfung und auch der Verfolgung des sexuellen Missbrauchs zu beschäftigen. Ich möchte einen nennen, weil er durchaus beispielhaft für das stehen kann, was noch zu erledigen ist.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 29. Dezember letzten Jahres ein Urteil des Landgerichts Koblenz aufgehoben, in dem ein Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das hat es getan, weil es der Auffassung war, dass das Verhältnis des Lehrers zu dem Kind, um das es ging, kein besonderes Schutzbefohlenenverhältnis war, weil der Lehrer nicht der Klassenlehrer war.
Meine Damen und Herren, das Urteil und der Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde liegt, zeigen, dass es in den Schulen noch eine ganze Menge zu tun gibt, um darauf hinzuwirken, dass jeder sexuelle Kontakt mit Schülerinnen und Schülern inakzeptabel ist und dass die Schulen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken haben, dass Lehrerinnen und Lehrer dies auch verstehen und entsprechend handeln.
Zweitens. Ich glaube, dass an dieser Stelle dringend eine juristische Klarstellung geboten ist. Wir haben immer wieder darüber diskutiert, in welchem Verhältnis die Präventionsanstrengungen in der Schule zum repressiven und juristischen Teil stehen. Ich glaube, dass an dieser Stelle dringend eine juristische Klarstellung geboten ist.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal an unsere Debatte von vor zwei Jahren erinnern. In dieser Debatte hat Kollegin Wiesmann gesagt, wie ich finde, vollkommen zu Recht, dass jeder sexuelle Missbrauch ein Machtmissbrauch ist.
Jede Schule – auch das ist in der damaligen Debatte hervorgehoben worden –, nicht nur die Odenwaldschule oder bestimmte andere Schulen, sondern jede Schule, zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr ein Machtgefälle zwischen Lehrern und Schülern besteht, ob man es will oder nicht. Deswegen ist jede Form der Ausnutzung eines solchen Machtgefälles ein Machtmissbrauch. Insofern ist jeder sexuelle Kontakt zwischen Lehrern und Schülern eine Form sexuellen Missbrauchs.
Meine Damen und Herren, Fragen dieser Art und viele andere sind bereits in den Handlungsempfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen – so heißt das – vom 20.04.2010 angesprochen worden.
In diesen Handlungsempfehlungen werden auch alle Fragenkomplexe in Bezug auf Schule angesprochen, die wir als konstitutiv für einen umfassenden hessischen Aktionsplan gegen sexuellen Missbrauch ansehen und auf den wir bis heute warten. Diese Elemente sind: das Erkennen und die Wege zur Hilfe, das vorsorgliche Handeln und die Prävention, die Aufklärung und die Prävention bei Schülerinnen und Schülern, die Sensibilisierung und Qualifizierung der Lehrkräfte und in diesem Falle auch die dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen. – So die Kultusministerkonferenz im April 2010.
Ebenfalls im Jahr 2010 – ich habe darauf hingewiesen – hatten wir im Landtag die Debatte mit einem darauf folgenden einstimmigen Entschließungsantrag in der Frage der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs. Im Februar 2011 haben wir gemeinsam beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die im Mai 2011 stattfand. Dies war eine der beeindruckendsten parlamentarischen Erfahrungen während meiner Tätigkeit in diesem Landtag, was die Fülle und Dichte der Informationen sowie die Breite der angesprochenen Themen angeht. Seitdem aber ruht der See still. Für unser Empfinden ruht er deutlich zu still. Deswegen haben wir es für richtig gehalten, hier einen Stein ins Wasser zu werfen, in der Hoffnung, dass er Wellen schlägt.
Weil es Irritationen gegeben hat, möchte ich klarstellen, dass wir niemandem in diesem Hause den guten Willen absprechen, alles erdenklich Mögliche zu tun, um unsere Kinder besser zu schützen.
Wir beanspruchen nicht für uns, in dieser Sache das letzte Wort gesprochen zu haben. Ich möchte sagen, dass wir glauben, die Unterschiede in der Sache selbst sind gering, wie ein Blick in die bisher verabschiedeten und die beiden heute vorliegenden Anträge zeigt.
Umso irritierender ist es, dass man bisher vonseiten der Landesregierung gar nichts hört und auch nichts gehört hat. Das irritiert uns deshalb, weil es darauf schließen lässt, dass nicht viel passiert ist bzw. nicht viel passiert; denn sonst hätte uns die Landesregierung, die üblicherweise sehr mitteilungsfreudig ist, sicher an ihren Tätigkeiten teilhaben lassen.
Deswegen setzen wir darauf, dass wir in der Folge der heutigen Debatte und auf der Grundlage dessen, was die Landesregierung oder auch die Koalitionsfraktionen heute vielleicht zum Stand der Dinge beizutragen haben, sowie auf der Grundlage der Ergebnisse der Anhörung und auf der Grundlage beider vorliegenden Anträge, unseres und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, endlich einen Schritt in Richtung eines umfassenden, alle Ebenen und alle Handlungsbereiche erfassenden Aktionsplans machen, der seinen Namen auch tatsächlich verdient und der mit den entsprechenden Ressourcen unterlegt ist. – Herzlichen Dank.