Protocol of the Session on March 27, 2012

Da noch keiner erklärt hat, worum es bei dem Gesetzentwurf eigentlich gehen soll, erkläre ich es Ihnen. Mit der Gesetzesvorlage verfolgt die Landesregierung das Ziel, Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung zu betreiben. Das ist erst einmal nicht schlecht, wenn es nicht, wie in diesem Fall, mehr Bürokratie und weniger Gestaltungsspielraum für die Kommunen bedeuten würde. Mit der jetzt vorliegenden Regelung soll das Betreiben einer Gaststätte nur noch angezeigt werden. Lediglich die persönlichen Voraussetzungen zum Führen einer Gaststätte werden überprüft. Alles andere, was vorher im Rahmen der Erlaubniserteilung geprüft worden ist, soll nachgelagert festgestellt werden. Das heißt, die Kommunen müssen im Nachhinein überprüfen, Kontrolleure hinschicken und feststellen, ob das, was angezeigt wurde, auch tatsächlich passiert. Das kann natürlich auch bedeuten, dass ein Gastwirt erst einmal investiert und dann gesagt bekommt: Nein, so geht das alles gar nicht.

Um noch einmal auf das Flatratetrinken zurückzukommen: Sie gaukeln uns vor, Sie würden jetzt einen großen Schritt tun, um dagegen vorzugehen. Sie haben zuvor aber nichts gemacht. Dieses Ziel wird also nicht erreicht. Der Istzustand wird sogar verschlechtert. Auch das wurde in der Anhörung deutlich. Im Moment ist es so, dass diejenigen, die Veranstaltungen genehmigt haben wollen, Auflagen gemacht bekommen können. Meine Kollegin Angela Dorn hat Ihnen schon in der ersten Lesung gesagt, wie Sie gegen das Flatratetrinken vorgehen können. Das ist bundesgesetzlich geregelt; Sie haben es auf Landesebene nicht geschafft, das ordnungspolitisch umzusetzen. Mit Ihrem Gesetzentwurf lösen Sie das Problem nicht.

Ich erkläre noch einmal, wie das mit den Auflagen ist. Es gibt z. B. das Projekt HaLT – Hart am Limit. Es wird von der Landesregierung – zusammen mit den Kommunen – finanziell sogar unterstützt. Im Rahmen des Projekts wurden für die Erteilung der Erlaubnis, Veranstaltungen durchzuführen, Maßnahmen des Jugendschutzes vereinbart, Auflagen wurden konkret benannt, und es wurde klargemacht, dass Jugendschutz keine Spaßbremse ist, sondern durchaus dazu beiträgt, Jugendliche aufzuklären, präventive Arbeit zu leisten. All das, auch Ihre eigenen Vorhaben, konterkarieren Sie mit diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der LINKEN)

Dass Expertenmeinungen bei Ihnen nicht zählen, sehen wir auch bei der Barrierefreiheit. Sie machen die Welt, wie sie Ihnen gefällt, und so schreiben Sie das auch in den Gesetzentwurf. Auf Seite 3 des Gesetzentwurfs schreiben Sie unter Punkt G – besondere Auswirkungen auf behinderte Menschen –: „Keine.“ Sie behaupten, es gebe keine, weil im Baurecht bereits entsprechende Anordnungen getroffen würden und es keiner zusätzlichen Bestimmungen im Gaststättenrecht bedürfe. Wenn das stimmen würde, hätten der Landesbehindertenrat Hessen und der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen im Rahmen der Anhörung keine Einwände vorbringen dürfen. Das Gegenteil war der Fall. Schriftlich und mündlich wurden viele und eindeutige Einwände vorgebracht. Die HBO, die Hessische Bauordnung, gilt bezüglich der Barrierefreiheit nämlich nur für Neubauten. Das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, ist also faktisch falsch.

Um die Situation zu ändern, die faktisch schlecht ist – Sie können sich das ja anschauen, in vielleicht eine von 20 Gaststätten kommt Andreas Jürgens ohne Hilfe –, hilft die Hessische Bauordnung nicht. Sie hätten jetzt im Hessischen Gaststättengesetz eine eindeutige Regelung vor

nehmen können. Das haben Sie aber nicht getan. Der Landesbehindertenrat hat Sie deutlich aufgefordert, dass die Barrierefreiheit als ein notwendiges Kriterium für die Betriebserlaubnis im Hessischen Gaststättengesetz verankert werden soll. Darauf sind Sie nicht eingegangen.

Auf die Ignoranz gegenüber den Gästen an Autobahnraststätten will ich im Detail nicht mehr eingehen. Auch das haben wir schon einmal diskutiert. Der Kollege Frankenberger und ich haben dazu eine Anfrage gestellt. Sie fühlen sich nicht zuständig, weil Sie sagen, das gehöre in das Bundesfernstraßengesetz. Sie haben sich im Ausschuss auch schon einmal aufgeregt. Aber eine konkrete Antwort, wer denn zuständig ist, haben Sie nicht gegeben. Wer bezahlt es? – Die hessischen Steuerzahler, weil die Straßenmeistereien den Unrat entfernen müssen, weil die Leute die Toiletten wegen der Abzocke nicht mehr benutzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Günther Krause ist schuld!)

Zum vorliegenden Gesetzentwurf kann man abschließend nur sagen: ein weiterer Baustein dieser Landesregierung, der dazu beiträgt, dass Hessen unter CDU und FDP nicht blüht, sondern eher verblüht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Müller. – Als Nächste spricht Frau Wissler für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist festzustellen, dass es offensichtlich sogar dem zuständigen Berichterstatter peinlich ist, eine zustimmende Erklärung zu diesem Gesetzentwurf abzugeben. Das zeigt auch, wie schlecht dieser Gesetzentwurf ist.

(Heiterkeit bei der LINKEN und der SPD)

Der vorliegende Gesetzentwurf trägt die Handschrift der Deregulierer und vermeintlichen Entbürokratisierer aus den Reihen der FDP. Auf einem weiteren Gebiet wollen Sie bestehende Regelungen, die das Gewerbe einrahmen und steuern sollen, beseitigen, um so mehr Freiheit für Unternehmen einzuführen – und das wieder einmal in einem Bereich, in dem sich die bestehenden Regelungen seit Jahren bewährt haben. Auch das ist in der Anhörung klar zum Ausdruck gekommen.

Meine Damen und Herren, Sie beschneiden die Regelungskompetenzen der Kommunen, statt darauf zu setzen, dass die Kommunen die Begebenheiten vor Ort am besten kennen und auch am besten einschätzen können. Sie wollen den Kommunen Entscheidungskompetenzen wegnehmen, und im Gegenzug – hier wird die ganze Entbürokratisierungsideologie wirklich zur Farce – bürden Sie ihnen ein Mehr an Aufwand auf. Das wird Steuergelder kosten, beispielsweise für die Einrichtung der Arbeitsplätze von Kontrolleuren, die nun Kontrollen durchzuführen haben, die unter den bestehenden Regelungen völlig überflüssig waren.

Von einem Entlastungseffekt – da sind sich die Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung einig gewesen – kann überhaupt keine Rede sein. Stattdessen werden mehr Kontrollen, mehr juristische Auseinandersetzungen

zu befürchten sein, weil die Gemeinden den Schaden erst entstehen lassen müssen, bevor sie reagieren können. Es wäre viel sinnvoller, dass die Kommunen von Anfang an klare Vorgaben machen könnten und gegebenenfalls auch Bewerber oder Veranstaltungen abweisen könnten.

(Beifall bei der LINKEN)

Durch das sogenannte Anzeigeverfahren sorgen Sie dafür, dass die Standardanforderungen an Gewerbetreibende im Gaststättenbereich entfallen. Auch hier setzt sich Hessen wieder einmal an die Spitze der Deregulierer – und das, obwohl es in den vergangenen Jahren immer wieder Lebensmittelskandale und nachgewiesene systematische Hygienemängel gegeben hat. Gerade angesichts dieser Tatsache ist das völlig unverantwortlich, was Sie hier machen.

Sie schaffen ab, was der hessische Verband der Lebensmittelkontrolleure „vorbeugenden Verbraucherschutz“ nennt, und das ist geradezu fahrlässig. Gerade angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre müssten die Standards erhöht und nicht abgeschafft werden. Selbst der Vertreter des DEHOGA hat in der Anhörung im Landtag gesagt, dass er sich Sorgen um das Ansehen und die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Branche macht und dass das auch aus seiner Sicht heraus kritisch zu sehen ist. Auch der Städtetag spricht sich „nachdrücklich gegen den Fortfall der Erlaubnispflicht aus“.

Meine Damen und Herren, was Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wollen, ist die Freiheit zu mehr Lärmproduktion, gerade in der Nacht. Wir haben schon an anderer Stelle gelernt, dass Ihnen die Nachtruhe der Hessinnen und Hessen nicht sonderlich am Herzen liegt, um das einmal ganz vorsichtig zu sagen. Sie sind auch in der Anhörung die Antwort darauf schuldig geblieben, warum die hessischen Gemeinden nicht selbst z. B. darüber entscheiden sollen, wann Sperrstunden festgelegt werden.

Der Änderungsantrag, den Sie nachgeliefert haben, hat manche Kritikpunkte aufgenommen. Deswegen haben wir dem Änderungsantrag zugestimmt, weil wir jeden noch so kleinen Schritt dieser Landesregierung in die richtige Richtung unterstützen, Herr Staatssekretär. Aber das hat den Gesetzentwurf im Ganzen natürlich immer noch nicht zustimmungsfähig gemacht. Sie konnten einfach nicht klarstellen, was dieser Gesetzentwurf den Menschen im Land überhaupt bringen soll. Herr Staatssekretär, Sie können es vielleicht noch einmal erklären, aber es ist Ihnen in der Anhörung auch nicht gelungen, die Menschen von Ihrem Gesetzentwurf zu überzeugen. Deswegen befürchte ich, in fünf Minuten Redezeit werden Sie das auch nicht schaffen.

Die ganze Kritik, die auch Frau Kollegin Müller eben angeführt hat, beispielsweise zur Barrierefreiheit, haben Sie eben nicht aufgegriffen; da sind Sie der Kritik aus der Anhörung eben nicht nachgekommen. Sie konnten bisher nicht deutlich machen, was dieser Gesetzentwurf den Menschen im Land bringen soll, außer dass Sie weiteren Forderungen von Hoteliers und Gaststättenbesitzern nachgeben und sich über die berechtigten Sorgen der Verbraucherschützer, der Lebensmittelkontrolleure und der Gemeinden hinwegsetzen.

„Bürokratie abzuschaffen und Gesetzeslagen zu vereinfachen ist sinnvoll da, wo es notwendig ist.“ Ich finde, das hat die Stellungnahme der hessischen Lebensmittelkontrolleure schön auf den Punkt gebracht. Aber diese Notwendigkeit sehen die Lebensmittelkontrolleure wie auch die Mehrzahl der anderen angehörten Verbände an dem

Punkt nicht. Deswegen sind wir für die Beibehaltung des bisherigen gesetzlichen Rahmens für die Gastronomie, und das heißt eben auch Verzicht auf den Erlass eines Hessischen Gaststättengesetzes. Das ist in der Anhörung klar zum Ausdruck gekommen.

Frau Kollegin Müller hat noch einige Gründe angeführt, denen wir uns anschließen können. Deswegen werden wir auch heute in der zweiten Lesung Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Frau Wissler. – Als Nächster spricht Herr Kollege Landau für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Berichterstatter und Redner ist nicht abgetaucht wegen des Gesetzentwurfs,

(Janine Wissler (DIE LINKE): Sondern?)

sondern das Plenum war ein wenig zu schnell und die Besuchergruppe ein wenig zu spät. So ist eine ungünstige Situation entstanden.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Die CDU war zu spät!)

Aber zur Sache. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde 2006 das Gaststättenrecht aus konkurrierender Gesetzgebung des Bundes in die Länderkompetenz übertragen – so viel als kleiner Blick zurück. Die daraus entstehende Möglichkeit hat die Landesregierung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf genutzt und das Gaststättenrecht einem Systemwechsel unterzogen.

Mit den Zielen Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung kann sich die CDU-Fraktion völlig identifizieren. Der Gesetzentwurf nimmt diesbezüglich erste Ansätze des Bundesgesetzgebers von 2005 auf und beseitigt Wertungswidersprüche und Friktionen, die der gegenwärtigen Gesetzeslage innewohnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Reduzierung gesetzlicher und bürokratischer Anforderungen an Existenzgründer. Es soll nur noch eine vorgezogene Anzeigepflicht und keine Erlaubnispflicht mehr für das Betreiben einer Gaststätte gelten. Bereits mit der jetzigen Rechtslage – das ist ganz wichtig – ist der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken allein aufgrund einer vorherigen Gewerbeanzeige möglich. Die Umstellung auf das mildere Mittel der Anzeigepflicht scheint auch europarechtlich geboten zu sein. Die in der Anhörung vorgetragene Ansicht des Hessischen Landkreistages, statt weniger sei doch mehr Qualifizierung erforderlich, kann mit dem Hinweis auf die Qualifizierungsangebote des DEHOGA und der Industrie- und Handelskammern beantwortet werden.

Das Gaststättenrecht wird von allen nicht fachspezifischen Prüfungsvorgaben befreit. Die Gewerbeausübung hängt somit in der Hauptsache von der Person des Gastgewerbetreibenden ab; gemeint ist damit das Gesamtbild seines Verhaltens. Der Nachweis des Erwerbs lebensmittelrechtlicher Sachkunde im Gaststättenrecht kann

entfallen, da die Lebensmittelhygieneverordnung bzw. das Lebensmittelrecht diesen Punkt bereits hinreichend abdecken.

Im Übrigen stellt § 7 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes sicher, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörde Kenntnis von gastronomischen Vorhaben erhält und damit in die Lage versetzt wird, ihre routinemäßigen wie situationsbedingten Aufgaben zu erfüllen.

Hier wird deutlich: Das vorliegende Gesetz soll auch zur Entflechtung behördlicher Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten dienen und Mehrfachprüfungen durch Gewerbe-, Bau- und Immissionsschutzbehörden vermeiden. Eine Fachbehörde hat sich dann ausschließlich mit den jeweils in ihre Kompetenz fallenden Fragen zu befassen. Dieser Ansatz wurde in der Anhörung vom Hessischer Städte- und Gemeindebund klar begrüßt.

Gewerbetreibende können, wenn sie dies wünschen, Betreuung aus einer Hand durch die Einschaltung des einheitlichen Ansprechpartners Hessens in Anspruch nehmen.

Beim Immissionsschutz wird durch den Änderungsantrag in § 10 Abs. 2 die Zuständigkeit der Kreise um eine der Städte und Gemeinden erweitert. Einfach gesagt: Ein Bürgermeister, der als Erster von den betroffenen Bürgern angesprochen wird, soll die Möglichkeit erhalten, bei Verstößen gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz Maßnahmen einzuleiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gesetz wird auch der Gefahrenabwehr Rechnung tragen; denn das große Problem der Flatratepartys und des Komasaufens wird hier angegangen. So wird zum einen in § 4 jegliches Vorschubleisten von übermäßigem Alkoholkonsum geahndet und zum anderen in §§ 11 und 12 ein ausdrückliches und bußgeldbewehrtes Verbot aller Formen von Billigalkoholangeboten, die zu übermäßigem Alkoholkonsum verleiten, aufgeführt.

Darüber hinaus wird in dem Änderungsantrag die maximale Höhe der Geldbuße bei Verstößen auf 10.000 € festgesetzt. Mit der neuen Höhe des Bußgeldes soll erreicht werden, dass der wirtschaftliche Vorteil von Gastronomen, erzielt durch Zusatzumsätze und Gewinne aus unlauteren Angeboten, in größerem Umfang wegfällt. In der hohen Bußgeldandrohung sehen wir, die CDU-Fraktion, einen präventiven Charakter durch die Abschreckung auf der Seite des potenziellen Anbieters.

(Holger Bellino (CDU): Sehr richtig!)

Ich möchte eine weitere sinnvolle Änderung erwähnen, die wir, die CDU- und die FDP-Fraktion, eingebracht haben. So wird insbesondere bei größeren Veranstaltungen vorgeschrieben, die zuständige Behörde vorab über die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl zu informieren. Diese Angabe ist wichtig, damit sich beispielweise die Rettungsdienste und die Polizei auf das Ereignis richtig einstellen können.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Regelungen hinsichtlich der gerade im benachbarten Rheingau so beliebten Straußwirtschaften, die nun den normalen Gastwirtschaften gleichgestellt werden. Das bedeutet, die bisher privilegierende Erlaubnisfreiheit zum Alkoholausschank entfällt ebenso wie Restriktionen bei der Sitzplatzanzahl

und der Speisenauswahl. Die Straußwirtschaften unterliegen nun ebenfalls der Anzeigepflicht.

Ein auch in der Anhörung als wichtig anerkannter Punkt ist die Regelung der Sperrzeit, die in § 9 weiterhin als Möglichkeit zur Verfügung steht. Jedoch kann das Innenministerium die Befugnis zur Bestimmung der Sperrzeit jetzt auf nachgeordnete Behörden übertragen. Diese sogenannte Delegationsbefugnis dient im Einzelfall dazu, Behörden, die dichter am Geschehen sind, die Möglichkeit zu geben, per Verwaltungsakt auf eine örtliche Situation einzugehen.