Protocol of the Session on March 27, 2012

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Dr. Blechschmidt. – Für die Landesregierung hat sich Herr Staatsminister Rhein zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Enslin, ich bin sehr dankbar, dass die Fraktionen von CDU und FDP heute diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben hier eingebracht haben.

Ich weiß gar nicht – aber das ist Ihre Sache –, warum Sie sich in der Hälfte Ihrer Rede damit aufgehalten haben, was der Innenminister oder die Regierungsfraktionen zu tun haben. Ich finde es gut, dass die beiden Fraktionen das gemacht haben. Wenn die etwas einbringen, dann müssen wir es nicht einbringen, und somit ist das eine sehr positive Arbeitsteilung.

(Günter Rudolph (SPD): Aber Sie haben doch die Arbeit gemacht!)

Als Parlamentarierin sollten Sie doch so selbstbewusst wie möglich sein und sagen: Es ist klasse, dass Fraktionen das tun, was sie hier getan haben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Lieber Kollege Rudolph, ich wundere mich auch über Ihre Diskussion zum Thema Urheberschaft. Die führen wir hier immer wieder miteinander.

(Zurufe der Abg. Nancy Faeser und Michael Siebel (SPD))

Verehrte Frau Faeser, ich freue mich, dass ich auch heute wieder das Angebot unterbreiten kann: Wir stehen auch Ihnen zur Verfügung für Formulierungshilfen. Das ist doch überhaupt keine Frage.

(Holger Bellino (CDU): Jawohl! – Zurufe der Abg. Nancy Faeser (SPD) und Janine Wissler (DIE LINKE))

Es wäre gut gewesen, wenn Sie das genutzt hätten, denn dann hätten Sie die Fehler, die Sie in Ihren Gesetzentwurf geschrieben haben, wahrscheinlich vermieden.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Diese Diskussion zeigt natürlich, dass das Thema wiederkehrende Straßenbeiträge im Rahmen des Gesetzes über kommunale Abgaben das interessanteste ist. Das ist gar keine Frage. In den letzten Wochen und Monaten haben wir oft darüber gesprochen. Lassen Sie mich deswegen heute nur noch zwei Anmerkungen dazu beisteuern.

Erstens. Mit dieser Gesetzesergänzung haben die Gemeinden – ich betone dieses Wort – die Option, die Kosten einer Straßensanierung auf die Anliegergrundstücke zu verteilen oder eben ein größeres Abrechnungsgebiet zu bilden. Das halte ich für richtig. Aber ich betone nochmals ausdrücklich: Keine Gemeinde wird zu dieser Variante gezwungen.

Das ist in der Tat liberale Politik. Das ist christlich-liberale Politik.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Außer der Kommunalaufsicht!)

Wir, CDU und FDP, bieten hier eine Option, eine – wie ich denke – notwendige Option. Das ist eine Möglichkeit, kein Zwang. Insoweit stärkt das im wahrsten Sinne des Wortes die kommunale Selbstverwaltung.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Zweitens. Sie haben Ihren Gesetzentwurf von einem anderen Land abgeschrieben. Dabei haben Sie gemerkt: Die wiederkehrenden Beiträge sind ein rechtlich komplexes Thema. Herr Abg. Rudolph, vielen von Ihnen ist genau das bekannt, was Herr Dr. Blechschmidt oder auch Herr Heinz hier eben dargestellt haben – dass nämlich das Verwaltungsgericht in Koblenz die rheinland-pfälzische Gesetzeslösung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

(Günter Rudolph (SPD): Aber aus anderen Gründen! – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Das sollte einem dann doch zu denken geben, und da sollte man aufpassen.

(Günter Rudolph (SPD): Da geht es um eine Bundesstraße!)

Wenn man jetzt endlich ein Gesetz hat, dann sollte das auch wasserdicht sein. Man sollte nicht damit auf die Nase fallen. Denn damit wäre den Gemeinden, den Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern überhaupt nicht geholfen – wenn das am Ende wieder aufgehoben wird und wir einen ungeregelten Zustand haben.

Vom Verwaltungsgericht wurde ganz klar gesagt, dass das Beitragsmodell für bedenklich gehalten wird, weil es von vornherein das gesamte Gemeindegebiet als Abrechnungseinheit ermöglicht.

(Nancy Faeser (SPD): Nein, gerade nicht!)

Diesen Fehler haben Sie beim Abschreiben wiederholt. – Doch, das haben Sie getan. Sie haben in Ihrem im Frühjahr vorgelegten Gesetzentwurf dieses Problem völlig außer Acht gelassen.

(Nancy Faeser (SPD): Das stimmt doch gar nicht!)

Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf leider fehlerhaft und schwierig umzusetzen.

Der Entwurf, den die Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegt haben, trägt dieser verfassungsrechtlichen Fragestellung exakt Rechnung. Er stellt für ein Abrechnungsgebiet einen räumlich-funktionalen Zusammenhang her. Genau so muss es sein, genau das ist richtig. Ich denke, dass diese Lösung, bei der z. B. ein geschlossener Ortsteil als Abrechnungseinheit gewählt wird, auch für die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde gut nachvollziehbar ist.

Ich finde, den Fraktionen von CDU und FDP ist aber noch viel mehr gelungen, als nur das Problem wiederkehrender Beiträge – was das wichtigste Thema ist – zu lösen. Beiden Fraktionen ist es gelungen, eben auch alle anderen Fragestellungen, die den Kommunen auf den Nägeln brennen, einer Lösung zuzuführen. Das macht diesen Gesetzentwurf von CDU und FDP sehr rund und damit auch für die Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger sehr nützlich und hilfreich.

Ich will nur zwei Punkte nennen, zum einen die Ermöglichung des Erlasses eines Dauerbescheides. Es ist vollkommener Unsinn, wenn man Jahr für Jahr beispielweise die Hundesteuer neu festsetzen muss. Noch wichtiger ist die Aufnahme einer Ermächtigungsgrundlage bei der Gebührenberechnung für Tätigkeiten privater Dritter, insbesondere der Stadtwerke. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der in den Gesetzentwurf von CDU und FDP Eingang gefunden hat. Deshalb begrüße ich ihn ausdrücklich.

Ich will die anderen Punkte, die den Entwurf ebenso zu einem wirklich guten Gesetzentwurf machen, gar nicht erwähnen. Er beinhaltet in vielen Bereichen ganz erhebliche und wichtige Verbesserungen. Er sichert und erweitert den Handlungsspielraum der Kommunen. Damit ist den Kommunen geholfen – anders als mit dem, was Sie vorgelegt haben. Die Verbraucherrechte werden darüber hinaus gestärkt. Ich glaube, auch das ist richtig. Außerdem ist es richtig und uns natürlich wichtig, dass die Verwaltungsvereinfachung fortgeführt wird. Deswegen: Der Entwurf ist eine gute und gelungene Grundlage. Ich freue mich auf die Anhörung im Innenausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Danke, Herr Staatsminister Rhein. – Ich darf feststellen, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben stattgefunden hat.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung werden wir den Entwurf an den Innenausschuss überweisen. – Kein Widerspruch, so entschieden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts und zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach Art. 138 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften – Drucks. 18/5425 zu Drucks. 18/4098 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Landau. – Kann jemand die Berichterstattung übernehmen? – Herr Bellino.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich trage die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Neuregelung des Gaststättenrechts vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/5411 in zweiter Lesung anzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Bellino. – Wir treten in die Aussprache ein. Frau Müller für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitte schön.

Ich dachte, dass die Mehrheitsfraktionen ihren wundervollen Gesetzentwurf zuerst vorstellen wollten. Aber bitte, dann kommt eben zuerst die Kritik.

Aus unserer Sicht ist der vorliegende Gesetzentwurf eine reine Mogelpackung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Sie versprechen Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung und Jugendschutz, gaukeln den Medien und der Öffentlichkeit vor, Sie würden damit zur Verwaltungsvereinfachung beitragen. Die Kommunen haben im Ausschuss aber deutlich artikuliert, dass das Gegenteil der Fall ist. Sie gaukeln uns vor, Sie würden gegen das Flatratetrinken vorgehen, das sei vorher nicht möglich gewesen; damit würden Sie etwas für den Jugendschutz tun. Auch hier ist das Gegenteil der Fall. Ich erkläre es Ihnen gleich noch einmal ausführlicher. Der Gesetzentwurf reiht sich in Ihr Regierungsmotto ein: „Wir haben nichts erreicht und auch nichts mehr vor; wir liberalisieren alles, lassen alles laufen, die Arbeit können dann andere machen.“

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Lenders sprach in der ersten Lesung von der „klaren liberalen Handschrift“ in dem Entwurf. Ich sage, der Gesetzentwurf drückt wieder einmal aus, dass Regieren und Gestalten eigentlich nicht Ihr Ding sind. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Gesetzentwurf jedenfalls kein Gewinn, insbesondere was die Lebensmittelkontrollen, den Jugendschutz und den Lärmschutz angeht. Sie haben da zwar nachgebessert, aber bei den einheitlichen Sperrzeiten, die die Kommunen gefordert haben, damit sie den Lärmschutz in der Nacht durchführen können, haben Sie nicht nachgebessert. Auch hinsichtlich der kostenlosen Toilettennutzung für Gäste von Autobahnraststätten haben Sie nicht nachgebessert.

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Ich komme auch darauf noch zu sprechen. – In Bezug auf die Barrierefreiheit kommen Sie mit dem Gesetzentwurf ebenfalls keinen Schritt weiter und nehmen weiterhin billigend in Kauf, dass mobilitätseingeschränkte Menschen nur ein eingeschränktes Angebot haben.

Da noch keiner erklärt hat, worum es bei dem Gesetzentwurf eigentlich gehen soll, erkläre ich es Ihnen. Mit der Gesetzesvorlage verfolgt die Landesregierung das Ziel, Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung zu betreiben. Das ist erst einmal nicht schlecht, wenn es nicht, wie in diesem Fall, mehr Bürokratie und weniger Gestaltungsspielraum für die Kommunen bedeuten würde. Mit der jetzt vorliegenden Regelung soll das Betreiben einer Gaststätte nur noch angezeigt werden. Lediglich die persönlichen Voraussetzungen zum Führen einer Gaststätte werden überprüft. Alles andere, was vorher im Rahmen der Erlaubniserteilung geprüft worden ist, soll nachgelagert festgestellt werden. Das heißt, die Kommunen müssen im Nachhinein überprüfen, Kontrolleure hinschicken und feststellen, ob das, was angezeigt wurde, auch tatsächlich passiert. Das kann natürlich auch bedeuten, dass ein Gastwirt erst einmal investiert und dann gesagt bekommt: Nein, so geht das alles gar nicht.