Ein auch in der Anhörung als wichtig anerkannter Punkt ist die Regelung der Sperrzeit, die in § 9 weiterhin als Möglichkeit zur Verfügung steht. Jedoch kann das Innenministerium die Befugnis zur Bestimmung der Sperrzeit jetzt auf nachgeordnete Behörden übertragen. Diese sogenannte Delegationsbefugnis dient im Einzelfall dazu, Behörden, die dichter am Geschehen sind, die Möglichkeit zu geben, per Verwaltungsakt auf eine örtliche Situation einzugehen.
Der Hessische Tourismusverband begrüßte in der Anhörung die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, weil er seiner Ansicht nach bessere Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entfaltung und Innovation auf dem Gebiet der Gastronomie mit sich bringt. Auch in dieser Aussage findet sich die Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion zu dem Gesetzentwurf wieder. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon was mit der Bürokratie: Immer wenn man Bürokratie abbauen will, gibt es irgendjemanden, der meint, gerade an dieser Stelle sei sie unheimlich praktisch.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung bekommen wir in Hessen ein Gaststättenrecht mit einer klaren liberalen Handschrift, das den bundesgesetzlichen Bestimmungen Rechnung trägt.
Wir wollen mit dem Gesetz erreichen, dass es weniger bürokratische Auflagen, einfachere Regelungen für Gaststättenbetreiber und klarere Zuständigkeiten für die Behörden gibt, und außerdem wollen wir mit ihm dem Jugendschutz mehr Aufmerksamkeit widmen. Die Flatratepartys sind hier schon angesprochen worden.
Frau Müller, ich habe Ihre Einlassungen eben nicht ganz verstanden. Bisher waren diese Dinge bundesgesetzlich geregelt. Erst jetzt liegt die Zuständigkeit bei den Ländern, und die Spielräume, die wir da haben, werden wir nutzen.
Vor allem bilden zukünftig die Anmeldepflichten die Grundlage dafür, dass wir für die Gaststätten keine gesonderten Konzessionen mehr brauchen. Das haben Sie als Generalkritikpunkt genannt. Aber andere Bundesländer, z. B. Thüringen, Sachsen und Brandenburg, haben hervorragende Erfahrungen damit gemacht. Es ist uns gesagt worden, dass es all die Diskussionen zwar auch in diesen Bundesländern gegeben hat, sich aber keine der Befürchtungen, die dort genannt worden sind, bewahrheitet
Wir schaffen den Konzessionszwang ab und heben damit überflüssige bürokratische Regelungen auf. Wir werden damit ein Verfahren anwenden, wie es bereits bei 90 % aller Gewerbe – im Sinne des Bürokratieabbaus ist das auch nachvollziehbar – der Fall ist. Die dann noch notwendigen Prüfungen werden von den jeweils zuständigen Fachbehörden mit getrennten Verantwortlichkeiten wahrgenommen, ob es sich nun um Bau- und Brandschutz oder um Hygiene, Immissionsschutz und Arbeitsschutz handelt. Das wird durch die unverzügliche Weiterleitung der Gewerbeanzeigen von den Fachbehörden kontrolliert.
Nach der Anhörung haben wir mittels eines Änderungsantrags die Anzeigepflicht gegenüber den Polizeibehörden in diesem Gesetzentwurf umgesetzt. Wir haben auch die Forderung umgesetzt, dass die angenommenen Besucherzahlen bei Stadtfesten gemeldet werden. Das zeigt, dass die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion sehr selbstbewusst sind und dass die Fraktionsmitglieder mit offenen Ohren in eine Anhörung hineingehen. Wenn sich dort ein Änderungsbedarf ergibt, sind wir auch bereit, eine Gesetzesvorlage der Landesregierung zu korrigieren.
haben wir nach der Anhörung in intensiven Gesprächen mit Vertretern der kommunalen Familie einige Anregungen aufgenommen. Zum Beispiel haben wir die Bußgeldgrenze auf das Doppelte angehoben. Derjenige, der gegen das neue Gesetz verstößt, wird nicht mit einer Bagatellstrafe davonkommen. Nein, demjenigen, der gegen das Gesetz verstößt, muss mit aller Härte begegnet werden. Es muss ihm wirtschaftlich wehtun. CDU und FDP haben auch das umgesetzt.
Eine der wichtigsten Forderungen war, dass auch die Kommunen die Möglichkeit bekommen, bei Beschwerden einzugreifen. Das ist ein Anliegen, das wir sehr wohl verstanden haben. Die Beschwerden landen nämlich in der Regel nicht beim Regierungspräsidenten oder beim Landrat, sondern beim Bürgermeister vor Ort. Es ist gut, dass nun auch die Bürgermeister und die Ordnungsdezernenten die Möglichkeit bekommen, bei solchen Beschwerden einzugreifen und sehr pragmatisch die Probleme zu lösen. Damit zeigen CDU und FDP, dass sie sehr wohl kommunalfreundlich sind.
Besonders freut mich, dass wir auch den Traditionen in Hessen mehr Rechnung tragen. Die Straußwirtschaften müssen sich in Zukunft nicht mehr an bestimmte Rahmenbedingungen halten, sondern sie können im Gleichklang mit allen anderen Gastronomiebetrieben wirtschaf
ten. Ich glaube, das wird alle Menschen in Hessen freuen. Das wird die Tradition, die wir in Hessen mit den Straußwirtschaften bzw. den Besenwirtschaften haben, weiter stärken.
Ich habe mir sagen lassen, dass es in Brandenburg auch LINKE geben soll, die große Fans eines liberalen Gaststättengesetzes sind; denn sie gehen gern in Straußwirtschaften. Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass man mit dem Abbau von Bürokratie in diesem Sinne auf dem richtigen Weg ist.
Frau Müller, ich will, da es mich doch ein bisschen umtreibt, zum Schluss nur noch eines sagen: Es gibt zwei Kritikpunkte, die Sie immer wieder angeführt haben. Das war in der ersten Lesung und auch in der Anhörung so. Dabei geht es um die Toilettennutzung auf den Autobahnraststätten. Frau Müller, ich will Ihnen an dieser Stelle sagen – wenn Sie sonst keine Sorgen haben –: Mir sind saubere Toiletten an den Raststätten eine ganze Menge wert.
Ich bin gern bereit, diese 20 Cent zu zahlen. Noch eine Anmerkung: Das ist etwas, was wir mit dem hessischen Gaststättenrecht überhaupt nicht regeln können; denn es gehört zum Bundesrecht. Es fällt unter das Bundesfernstraßengesetz. Das zeigt einmal wieder, dass Sie fachlich keine Ahnung haben.
Frau Müller, das gilt genauso für die Sperrzeiten. Die Sperrzeiten gehören auch nicht in das hessische Gaststättenrecht. Das gehört in die Sperrzeitenverordnung. Das heißt, wir als Landesgesetzgeber werden uns mit dieser Verordnung überhaupt nicht beschäftigen. Das ist der falsche Ort und der falsche Moment.
Meine Damen und Herren, die CDU und die FDP werden diesem liberalen und sehr mittelstandsfreundlichen Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. Ich würde mich freuen, wenn Sie das auch könnten, habe da aber meine Bedenken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ein gültiges Bundesgaststättengesetz. Nach der Föderalismusreform gilt: Die Bundesländer können, aber sie müssen keine eigenen Gaststättengesetze erlassen. – Aus Sicht der SPD-Fraktion gibt es für ein solches Gesetz überhaupt keine Notwendigkeit.
Herr Kollege Lenders hat gesagt, der vorliegende Entwurf eines Gaststättengesetzes trägt eindeutig eine liberale Handschrift. Freiheit für die Gaststätten – das soll die FDP aus dem Jammertal von 1,2 % herausbringen. Liebe Kollegen der FDP, ich habe meine Zweifel, ob Ihnen das
Ich komme jetzt auf die Anhörung zu sprechen. Selbst diejenigen, die gesagt haben, sie fänden den Anspruch auf Deregulierung und Bürokratieabbau eigentlich ganz in Ordnung, haben nicht eindeutig gesagt, dass sie diesen Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, unterstützen und teilen. Deregulierung und Bürokratieabbau sind die Schlagworte. Wenn man sich dann den Gesetzentwurf anschaut, muss man sagen: Das, was Sie als Deregulierung und Bürokratieabbau verkaufen wollen, geht zulasten der Kommunen, der Anwohner und letzten Endes zulasten der Verbraucher in Hessen.
Vielleicht werden Sie mir nicht glauben. Ich möchte den Brauerbund Hessen/Rheinland-Pfalz zitieren, der der Deregulierung bei den Gaststätten insgesamt positiv gegenübersteht, mit Erlaubnis des Präsidenten:
qualitative Ansprüche an den Gastronomen vollständig aufgegeben werden, da die gesetzgeberischen Voraussetzungen an den Betrieb einer Gaststätte nur sehr gering sind.
Herr Kollege Lenders, da muss man die Unterlagen der Anhörung schon genau durchlesen. Denn Sie haben anschließend gesagt, dass die Anhörung Sie bestätigt habe.
Der Brauerbund Hessen/Rheinland-Pfalz hat recht. Hier gerät die Qualität bei den hessischen Gaststätten eindeutig zulasten der Verbraucher unter die Räder.