Herr Abg. Milde, für den von Hessen-Forst betreuten Wald wurden in Abstimmung mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt, einer gemeinsamen Dienststelle der Länder Hessen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt, von den Forstämtern in der Rhein-Main-Ebene die Waldbereiche erfasst, in denen ein Schutz von Waldbesuchern vor dem Kontakt mit Gifthaaren der Eichenprozessspinnerlarven erforderlich sein kann. Eine möglicherweise notwendige Bekämpfung vom Boden aus mit biologischen oder mechanischen Mitteln kann kurzfristig erfolgen. Die fachliche Beratung der nicht von Hessen-Forst betreuten Waldbesitzer durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt ist ebenfalls sichergestellt.
Im letzten Quartal 2008, also in etwa einem halben Jahr, wird Hessen-Forst in Verbindung mit der Versuchsanstalt ein intensives Monitoring in den Eichenwäldern der Region durchführen, um eine gesicherte Datengrundlage für eine möglicherweise größerflächige Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln aus der Luft im Jahr 2009 zu erhalten.
weil sowohl in der schriftlichen Fragestellung wie auch in der Antwort der Regierung von „Prozessspinnern“ die Rede war, ob es nicht „Prozessionsspinner“ heißt, weil diese kleinen Raupen hintereinander laufen.
Herr Abg.Wintermeyer, Sie als Jurist haben das natürlich sofort erkannt. Es muss „Eichenprozessionsspinnerlarven“ heißen. Daher möchte ich das richtigstellen.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um dieses Vorgehen mit den kommunalen Waldbesitzern abzustimmen?
Herr Abg. Milde, es sind verschiedene Städte und Gemeinden schon im Einsatz, um auf den öffentlichen Grünflächen, in Waldschwimmbädern, auf Spielplätzen und an den Waldrändern Maßnahmen zu ergreifen.Wir bieten als Hessen-Forst und auch mit der Versuchsanstalt entsprechende Beratung an und werden dann, wenn wir dies im Wald einsetzen, es logischerweise auch mit den Städten und Gemeinden absprechen.
Ich kenne einen konkreten Fall in der Stadt Weiterstadt. Diese bekämpft den Eichenprozessionsspinner intensiv aus der Luft.
Die Larven aus der Luft. – Hessen-Forst hat bislang zumindest an den Grenzen zum Stadtwald den Wald lediglich abgesperrt und dort keine eigenen Maßnahmen durchgeführt,was dazu führt,dass der Eichenprozessionsspinner, der erfolgreich auf der Seite des Stadtwalds bekämpft wurde, vom Landeswald, also von Hessen-Forst, rübergewandert ist und seine Attacken von dort aus gegen den Stadtwald in gesunder Körperverfassung wieder in Angriff genommen hat.
Herr Abg. Milde, ich gehe davon aus, dass Ihr Stadtwald auch von Hessen-Forst mitbewirtschaftet wird,sodass also die Wohltaten von Hessen-Forst sowohl für den Landesbereich als auch für den Stadtbereich zur Verfügung ste
hen und dass abgesprochen werden muss, mit welchem Einsatz man dort vorgeht. Es gibt die Möglichkeit, biologisch vorzugehen. Dort wird dann die Frage gestellt, ob das nutzt, oder die Frage, ob biologische oder chemische Mittel zum Einsatz kommen. Ich denke, dass das gründlich abgesprochen werden muss. Deswegen, meine ich, ist das eine Frage der Wissenschaftler, in welchem Bereich und wann wir dort Mittel einsetzen.
Bevor ich Herrn Honka das Wort erteile, will ich ein Versäumnis vom Beginn dieser Sitzung nachholen. Am 11. Mai hat Herr Honka seinen 30. Geburtstag gefeiert. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute. Als Geschenk bekommen Sie jetzt die Möglichkeit, eine Frage an die Regierung zu stellen.
Wann wird voraussichtlich der zweite Bauabschnitt des Justizzentrums Darmstadt für die Außensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt und das 1. Polizeirevier fertiggestellt?
Herr Abg. Honka, mit dem zweiten Bauabschnitt des Justizzentrums Darmstadt wird ein weiterer Meilenstein für die Zusammenlegung und Konzentration der Justizbehörden gelegt. Das Vorhaben schafft zusätzlich Abhilfe für das derzeit beengt untergebrachte 1. Polizeirevier. Die Außensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt und das 1. Polizeirevier erhalten damit moderne und funktionsgerechte Diensträume an einem zentralen Standort.
Im Oktober 2006 wurde fristgerecht mit den vorbereitenden Arbeiten – Abbruch bestehender Gebäude des Baugeländes – begonnen.Ab Januar 2007 folgten die Freimachung des Geländes und der Aushub der Baugrube. Das Richtfest konnte am 30.April 2008 gefeiert werden.
Die Maßnahme läuft trotz schwieriger Baustellenverhältnisse auf dem relativ kleinen innerstädtischen Baufeld, das an zwei Seiten von stark frequentierten innerstädtischen Verkehrsstraßen tangiert wird, annähernd im geplanten Zeitfenster.
Nach Rücksprache mit dem Hessischen Baumanagement, Regionalniederlassung Süd, gehe ich davon aus, dass der zweite Bauabschnitt des Justizzentrums Darmstadt im Sommer 2009 fertiggestellt werden kann.
Ich glaube, die nächste Frage ist so gestellt, dass sie beim Kollegen Wintermeyer nicht zu Irritationen führt. – Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Neubewertung und des möglichen Zeitplans beim Bau der Umgehungsstraße Eschollbrücken (L 3097)?
Herr Abgeordneter, die Ergebnisse der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung zur Bewertung möglicher Landesstraßenumgehungen liegen dem Ministerium zur Prüfung und Zustimmung vor. Danach ist eine Ortsumfahrung von Eschollbrücken im Zuge der L 3097 im vordringlichen Bedarf, also in der höchsten Bedarfsstufe, eingestuft.
Grundsätzlich ist es vorgesehen, Planungen für die Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs in der laufenden Legislaturperiode durchzuführen, also in den Jahren von 2008 bis 2013. Dabei sollen diese Maßnahmen unter Kostenbeteiligung der Kommunen nach einem zustimmenden Stadtverordneten- bzw. Gemeindevertretungsbeschluss von der HSVV planerisch in Angriff genommen werden.
Der konkrete Planungsablauf wird im Wesentlichen unter anderem von den Kapazitäten des Landesamtes und den vom Hessischen Landtag zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abhängen. Wie Sie selbst wissen, betragen diese derzeit für den aktuellen Haushalt erstmals insgesamt 100 Millionen c. Das beinhaltet neben den wesentlichen Unterhaltungsmaßnahmen, die den größten Teil dieser Millionen absorbieren, auch Neubauten.
Sobald die HSVV einen Planungsauftrag erhalten und eine Einplanung des Projekts auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen in das integrierte Planungs- und Bauprogramm vorgenommen hat, wird mit der Stadt Pfungstadt Kontakt aufgenommen werden, um das weitere Vorgehen – also die Beschlüsse der kommunalen Gremien und gegebenenfalls die Mitfinanzierung – vertraglich zu klären.
Ist es innerhalb der Landesregierung üblich, dass die Befähigung zum Richteramt als erforderliche Qualifikation für die Besetzung einer Stelle in der Öffentlichkeitsarbeit vorausgesetzt wird?
Herr Kollege, die Befähigung zum Richteramt ist eine ganz außergewöhnliche Auszeichnung für persönliche Befähigung und Tüchtigkeit.
Im Übrigen ist die Ausschreibung der Landesregierung je nach dem gewünschten Schwerpunkt individuell.