Axel Wintermeyer
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Herr Präsident, im Namen aller Fraktionen beantragen wir, den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung anzunehmen und ohne Ausschussüberweisung gleich in die zweite Lesung einzutreten.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Das ist nach unserer Geschäftsordnung möglich.
Wir stimmen zuerst in erster Lesung über den Gesetzentwurf ab.Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen?
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in der ersten Lesung einstimmig angenommen.
Wir müssen jetzt nach § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung darüber abstimmen, ob wir direkt in die zweite Lesung eintreten. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wer stimmt diesem Verfahren zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist einstimmig beschlossen, unverzüglich in die zweite Lesung einzutreten.
Ich rufe Punkt 1 b auf.Wird eine Aussprache gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wer möchte diesem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben. Ich danke Ihnen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 12 a auf:
Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für ein Gesetz zur Übernahme von Garantien und Bürgschaften zur Stabilisierung von Unternehmen (Unternehmensstabilisierungsge- setz) – Drucks. 17/776 –
Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 17/777.
Gleichzeitig rufe ich Tagesordnungspunkt 11 auf:
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Arbeitsplätze in Hessen sichern – Steuergelder nicht verschleudern – Drucks. 17/775 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs darf ich Herrn Abg. Milde das Wort erteilen.
Herr Präsident, die Geschäftsordnung sieht vor: fünf Abgeordnete oder eine Fraktion. Ich darf für alle Fraktionen beantragen, dass wir ohne Ausschussüberweisung sofort in die zweite Lesung eintreten.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank, Herr Wintermeyer. – Wir brauchen jetzt mindestens eine Zweidrittelmehrheit, um in die zweite Lesung einzutreten. Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Wir treten somit in die zweite Lesung des Gesetzentwurfs für ein Unternehmensstabilisierungsgesetz ein.
Ich rufe Punkt 12 b auf. – Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer möchte dem Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und zum Gesetz erhoben.
Wir kommen jetzt zu den weiteren zweiten Lesungen, zu denen keine Aussprachen vorgesehen sind.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Vereinfachung des Fundrechts – Drucks. 17/747 zu Drucks. 17/242 –
Berichterstatter ist Herr Abg. Klein. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte vor der nächsten Abstimmung nur darauf hinweisen, dass wir dabei über einen normalen Antrag abstimmen, nicht über einen Entschließungsantrag. Nach § 32 Abs. 9 unserer Geschäftsordnung kann eigentlich nur über Entschließungsanträge unmittelbar abgestimmt werden, aber wegen der Wichtigkeit der Sache – das hat der Kollege Möller betont – werden wir uns an dieser Abstimmung jetzt beteiligen.
Herr Präsident, mir ging es jetzt nicht um den Antrag der LINKEN, sondern um den Antrag der SPD. Das ist ein Dringlicher Antrag, und in unserer Geschäftsordnung heißt es:
Anträge zur Sache können nicht gestellt werden. Ausgenommen hierbei sind Entschließungsanträge, die einer sofortigen Abstimmung unterliegen.
Obwohl das so in unserer Geschäftsordnung steht, werden wir jetzt dennoch gerne mit abstimmen, auch aus dem Grund der Solidarität gegenüber dem, was hier miteinander diskutiert wurde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was wir gestern hier im Hessischen Landtag erlebt haben, zeigt, wie DIE LINKE insgeheim über demokratische Parteien denkt. Sie hat meine Partei, aber auch andere Parteien als „schießwütig“ bezeichnet und uns im Hinblick auf den
Krieg im Irak und in Afghanistan als „Schreibtischtäter“ bezeichnet.
Wir wissen, wie DIE LINKE insgesamt mit Geschichte umgeht, auch mit ihrer eigenen. Bis heute leugnen Sie, dass Sie eine direkte Nachfolgepartei der Organisation SED sind, obwohl fast 80 % Ihrer Mitglieder – der Partei DIE LINKE – ehemalige Mitglieder der SED sind.
Sie haben viermal den Namen gewechselt, um diese Tatsache zu verschleiern.
Meine Damen und Herren, eines ist eindeutig und klar, und dem wird auch Herr van Ooyen nicht widersprechen können – –
Auch das wird der Herr Kollege van Ooyen nicht leugnen können:Der letzte Vorsitzende der SED ist heute der Vorsitzende der Linkspartei, es ist nämlich Gregor Gysi.
Wenn wir über Geschichte reden, dann gibt es auch etwas zu Herrn van Ooyen zu sagen, Ihrem Fraktionsvorsitzenden. Er geht mit seiner Geschichte nicht so um, wie wir das erwarten. Er leugnet bis zum heutigen Tage, dass er von Erich Honecker und seinen Schergen für seine angebliche Friedensarbeit Geld bekommen hat – immerhin über 2,5 Millionen DM bis zum Jahr 1989.
Von dieser Stelle aus darf ich durchaus an sogenannte DDR-Einflussagenten der Deutschen Friedensunion erinnern, die Teile der Friedensbewegung im Sinne der SED missbraucht haben. Einziges Ziel dabei war damals der Sieg des Kommunismus in Europa.
Meine Damen und Herren, wenn wir über Geschichtsklitterung der LINKEN reden, dann darf ich auch an Lafontaine erinnern. Das ist auch einer ihrer Ko-Vorsitzenden. Er erdreistet sich, statt von der Zwangsvereinigung von SPD und KPD, von einem „freiwilligen Zusammenschluss“ zu reden. Meine Damen und Herren, mit dieser Relativierung beleidigt er Zehntausende von aufrechten Demokraten, die in Arbeitslagern landeten oder gar umgebracht wurden, und verhöhnt sie auf das Übelste.
Meine Damen und Herren, hier im Hessischen Landtag gibt es eine Frau Wissler, die in einem Gespräch mit der kommunistisch orientierten Zeitung „Junge Welt“
vom 10.09. dieses Jahres in einem Interview forderte,
die SPD solle erst einmal ihre eigenen Verantwortlichkeiten wie die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht aufarbeiten.
Meine Damen und Herren, Frau Wissler, das, was Sie hier in Richtung SPD gesagt haben, entbehrt jeder geschichtlichen Wahrheit. Das ist ein Skandal.
Meine Damen und Herren, wir als Union haben nicht die Notwendigkeit, die SPD zu verteidigen. Sie kann das selbst.
Wir werden sehen, ob sie zu diesen geschichtsverfälschenden Anschuldigungen weiter schweigen wird – bis auf einen einzigen Leserbrief, den wir dazu in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gefunden haben. Aber als Demokraten dürfen wir zu dieser Historienfälschung ebenso wenig schweigen wie von dem von Ihnen geplanten Systemwechsel vom Umsturz unserer Gesellschaft. Die Linkspartei ist und bleibt eine linksradikale Partei,
die ein gebrochenes Verhältnis zu unserem Rechtsstaat hat, zu demokratischen Parteien, und die gerade in dieser Plenarwoche eindrucksvoll gezeigt hat, welcher Wolf in diesem Schafspelz, in ihr, steckt.
Ich fordere DIE LINKEN auf: Stellen Sie sich Ihrer eigenen Geschichte.
Legen Sie endlich Ihre wahren Ziele auf den Tisch. Frau Wissler, nehmen Sie hier und heute Ihre unsägliche Behauptung zurück, die SPD sei für die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verantwortlich.
Meine Damen und Herren, wie sagte neulich ein Berliner Politiker: Niemand kann so kreativ mit der Wahrheit umgehen wie DIE LINKE.
Ich habe dem noch hinzuzufügen:Gebieten wir dieser Geschichtsklitterung, dieser Form von kommunistischer Kreativität, umgehend Einhalt.
Mit ihren Beschuldigungen gegenüber der SPD hat Frau Wissler alle Demokraten angegriffen.Wir, die Union, sind bereit, gemeinsam diesem Angriff entschieden entgegenzutreten. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will, damit wir ihn jetzt gleich behandeln können, die Dringlichkeit und vor allem die Eilbedürftigkeit dieses Dringlichen Entschließungsantrags begründen. Dazu verlese ich zunächst einen Auszug aus einer Pressemitteilung des Magistrats der Stadt Kelsterbach, aus der die Dringlichkeit hervorgeht. Ich zitiere:
Die Stadt Kelsterbach hat die Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag mit Schreiben vom 24. September aufgefordert, ihre Hütte im Kelsterbacher Stadtwald unverzüglich abzubauen und das Baumaterial zu entfernen. Diese Hütte wurde in den zurückliegenden Tagen errichtet und soll am 28. September eröffnet werden. Der Magistrat der Stadt Kelsterbach stellt hierzu fest,dass diese Hütte illegal errichtet wurde.Weder wurde ein Bauantrag zur Errichtung der Hütte bei der Stadt Kelsterbach gestellt, noch wurde mündlich oder schriftlich eine solche Hütte angekündigt. Die Stadt Kelsterbach
als Gemarkungsinhaberin und als Grundstückseigentümerin verwahrt sich gegen eine solche ungesetzliche Vorgehensweise und verlangt daher die unverzügliche Räumung dieser Hütte.
Die Eilbedürftigkeit und auch die sofortige Behandlung unseres Antrags ergeben sich aus folgendem Gesichtspunkt. Mit der Errichtung der Hütte der Fraktion DIE LINKE – das ist ein Fraktionsbüro der LINKEN – wird ein illegaler Zustand verfestigt. Dies muss sofort gestoppt werden.
Die Eilbedürftigkeit und auch die Notwendigkeit einer sofortigen Behandlung unseres Entschließungsantrags sind gegeben,weil wir gestern im Hessischen Landtag klar und eindeutig gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen haben, dass dieser illegale Zustand unverzüglich zu beenden ist. Wenn sich der Hessische Landtag noch ernst nimmt, muss er jetzt darüber debattieren und einen klaren Beschluss fassen. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt.
Die Eilbedürftigkeit ist auch deswegen gegeben, weil die Räumungsfrist in wenigen Stunden abläuft und dann die Entscheidung zu treffen ist, ob die Polizei das Räumungsbegehren der Stadt Kelsterbach – diese Verfügung wurde übrigens von einem Ersten Stadtrat der SPD unterzeichnet – umsetzen muss.Wir sind es unseren Polizisten schuldig, sie davon in Kenntnis zu setzen, wie der Hessische Landtag zu dieser Räumungsverfügung steht.
Ich spreche über die Eilbedürftigkeit, Herr Vizepräsident Schaus.
Ich mache gleich bei Ihnen weiter, und das betrifft nicht Ihre Funktion als Vizepräsident, sondern Ihre Funktion als Abgeordneter. Wir halten den Antrag deshalb für so eilbedürftig, dass wir sofort darüber diskutieren müssen, weil Sie in Ihrer Funktion als Abgeordneter gestern von Verabredungen mit der Stadt Kelsterbach gesprochen haben, die die Errichtung der Hütte betreffen.
Die Eilbedürftigkeit ist deswegen gegeben, weil dort, wie gesagt, eine Aussage im Raum steht, die wir dokumentieren wollen. Wir wollen wissen, ob Frau Ypsilanti gestern Abend mit Herrn Gysi auch über diese Frage gesprochen hat. Sie hat sich nämlich gestern Abend mit ihm getroffen.
Herr Präsident,ich bitte darum,dass wir über Punkt 1 und Punkt 2 getrennt abstimmen.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Wer Punkt 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKEN. Wer ist dagegen? – Die CDU. Damit ist Punkt 1 angenommen.
Wer ist für Punkt 2? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE.Wer ist dagegen? – Die FDP. Damit ist Punkt 2 angenommen.
Darf ich über die übrigen Punkte komplett abstimmen?
Entschuldigung, ich war beim Antrag, nicht bei der Beschlussempfehlung. Sie haben recht. Es macht einfach Spaß, abstimmen zu lassen.
Ich komme damit zu Tagesordnungspunkt 59:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Starterpaket für sozial bedürftige Schulanfänger – Drucks. 17/633 zu Drucks. 17/417 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD.Wer ist dagegen? – Das ist DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 60:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Abg. Fuhrmann, Dr.
Spies, Eckhardt, Künholz, Merz, Roth, Yüksel (SPD) und Fraktion betreffend Personalabbau in Kliniken stoppen – Qualität in der Gesundheitsversorgung sichern – Drucks. 17/634 zu Drucks. 17/526 –
Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind die übrigen Faktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 61:
Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Verschlechterung der Krankenhausversorgung durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt stoppen – Hessens Patienten brauchen lebensfähige Krankenhäuser – Drucks. 17/635 zu Drucks. 17/566 –
Zur Geschäftsordnung, Herr Wintermeyer.
Herr Präsident, auch hier bitten wir um getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Wer möchte Punkt 1 zustimmen? Ich bitte um das Handzeichen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist Punkt 1 angenommen.
Punkt 2. Wer ist für Annahme? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – FDP. Damit ist Punkt 2 angenommen.
Ich komme damit zu Tagesordnungspunkt 63:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verbraucherschutz bei unlauterer Telefonwerbung stärken – Drucks. 17/637 zu Drucks. 17/549 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 64:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kurhessenbahn reaktivieren – modernen ÖPNV realisieren – Drucks. 17/640 zu Drucks. 17/483 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE.Wer ist dagegen? – CDU.Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 65:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ältestenrats zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend Missbilligung demokratie- und rechtsstaatswidriger Äußerungen – Drucks. 17/661 zu Drucks. 17/572 –
Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Wer ist dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Niemand. Also ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 73:
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs betreffend Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs – Epl. 11 – für das Haushaltsjahr 2007 – Drucks. 17/670 zu Drucks. 17/466 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das ist das ganze Haus. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nein. Dann ist das einstimmig beschlossen.
Wir sind damit am Ende der Tagesordnung der Plenarwoche in diesem Monat. Herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Wissler, ich hätte mir gewünscht, dass Sie einfach einmal einen Takt dazu sagen, ob diese Besetzung, die dort im Wald gemacht wird, legal ist. Das wäre etwas gewesen, wo Sie hätten sagen können, wie Ihr Rechtsverständnis ist.
Unserer Meinung nach ist es illegal. Sie als LINKE-Fraktion nutzen Staatsknete dazu – ich wähle bewusst diesen Jargon, den Sie sonst in einem anderen Zusammenhang benutzen –, um ein illegales Projekt zu unterstützen.
Genauso haben Sie Staatsknete aus der DDR genutzt, um Friedensdemonstrationen zu finanzieren.
Das ist alles eine große Friedensdemonstration, die Sie uns hier vorführen? Sie können uns doch nicht ein X für ein U vormachen. Ich hätte von Ihnen erwartet – nehmen Sie die Chance wahr, nach mir hier zu sprechen –: Sagen Sie etwas zu den Gewerkschaften.Sagen Sie etwas zu dem
Betriebsrat, dem es um Arbeitsplätze geht, der davor warnt, dass Sie in irgendeiner Art und Weise an einer hessischen Regierung beteiligt oder duldend mitbeteiligt werden, der davor warnt, dass es dazu kommt.
Ein Letztes. Erklären Sie den Zuschauern, die hier im Raume sind, wie Sie zu Ihrem revolutionären Freund, Herrn Chávez, nach Venezuela gekommen sind. Ich denke, nicht mit einem dunkelroten Gummiboot.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Meine Damen und Herren, die nächste Wortmeldung liegt vor. Sie stammt von Herrn Beuth. Sie haben drei Minuten und 30 Sekunden zur Verfügung.
Herr Präsident, ich beantrage die unverzügliche Einberufung des Ältestenrates.
Hier hat ein Mitglied,der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Hessischen Landtag, die anderen Parteien als „schießwütig“ bezeichnet und auch noch zusätzlich Abgeordnete wie Herrn Dr. Wagner und Herrn Hahn von der FDP beleidigt. Das können wir nicht auf uns sitzen lassen. Deswegen wollen wir die sofortige Einberufung des Ältestenrates.
Herr Präsident, ich möchte darum bitten, die Entschließungsanträge, wie sie heute hier vorgelegt sind – ich mache es gleich insgesamt für alle, nämlich Drucks. 17/658 und Drucks. 17/701, der Dringliche Antrag der SPD, sowie Drucks. 17/702, unser Dringlicher Entschließungsantrag – getrennt abzustimmen.
Ja.
Herr Präsident, ich habe akustisch nicht verstanden, womit wir es verbinden. Es war etwas geräuschvoll hier.
Ich könnte Ihnen die Frage beantworten, wenn ich es verstanden hätte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion hat sich im Ausschuss bezüglich des Änderungsantrags der GRÜNEN enthalten.In der heutigen Debatte haben sich für uns neue Gesichtspunkte ergeben.
Wir können mit neuen Gesichtspunkten durchaus umgehen. Das ist bei der CDU einfacher als bei Ihnen. Sie sind sehr festgefahren in Ihren Überlegungen.
Wir haben neue Gesichtspunkte wahrgenommen, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise, wie hier die Haushaltskonsolidierung angedacht und andiskutiert worden ist.Wir haben uns, wie gesagt, bisher enthalten. Da bislang – die Redezeit ist eben abgelaufen – kein Antrag auf eine dritte Lesung gestellt worden ist, beantragen wir, da wir uns zur Beratung zurückziehen wollen, eine 15-minütige Sitzungsunterbrechung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kahl, Ihnen ist offensichtlich nicht bekannt, dass man lediglich während der Lesung eines Gesetzes die dritte Lesung beantragen kann. Wir befinden uns mitten in der Abstimmung. Wir haben das Gesetz – inklusive des Änderungsantrags – gelesen. Die Lesung ist vorbei, und deswegen ist Ihr Antrag leider verspätet eingebracht worden und kann an sich nicht umgesetzt werden.
Wenn Sie erlauben, dann weise ich noch einmal darauf hin, dass wir uns zur Beratung zurückziehen mussten, weil kein Antrag auf eine dritte Lesung gestellt wurde. Klarer kann man es nicht formulieren.
Frau Präsidentin, das war miteinander verbunden. Wenn eine dritte Lesung beantragt wird, wird normalerweise auch die Beschlussempfehlung an den Ausschuss überwiesen. Ich denke, dass so verfahren werden sollte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Wie Ministerpräsident Koch eben angekündigt hat, werden wir dem SPD-Antrag zustimmen.
Wir wissen, die SPD hat mit der Nr. 2 unseres Antrags Schwierigkeiten. Daher beantragen wir von unserer Fraktion getrennte Abstimmungen über den Tagesordnungspunkt 69, also unseren Dringlichen Entschließungsantrag.
Ich möchte dies kurz begründen. Wir machen dies, um eine möglichst breite Mehrheit beim Thema „keine Beteiligung der Roten Hilfe als Anzuhörende in einer schriftlichen Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtags“ bekommen zu können.
Getrennt abstimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte getrennte Abstimmung des Tagesordnungspunktes 90 beantragen.Das ist der Dringliche Entschließungsantrag der CDU und der FDP.Wir hätten uns gewünscht, dass wir einen gemeinsamen Antrag heute Morgen noch zusammengekriegt hätten. Das ist nicht der Fall. Wir wissen, dass eine Fraktion nicht alle Punkte unseres Antrages mittragen kann. Um eine größtmögliche Einigkeit zu erreichen, beantragen wir daher, wie gesagt, getrennte Abstimmung.
Herr Präsident, wir möchten bitten, über alle Punkte getrennt abzustimmen.
Herr Präsident, wir würden darum bitten, dass wir die Nrn. 3 und 9 getrennt abstimmen.
Frau Präsidentin, wir wollen ihn an den Innenausschuss, federführend, und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, mitberatend, überweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Weinmeister hat es schon in seiner Rede angedeutet: Wir möchten nach § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung über einzelne Bestimmungen abstimmen lassen. Um das Verfahren zu vereinfachen: Wir stimmen Art. 1, Art. 2 Nrn. 1 bis 13,Art. 3, 4 und 5 zu. Mein Vorschlag ist, dass wir dies bei der Abstimmung zusammenfassen. Über Art. 2 Nr. 14 möchten wir gerne getrennt abstimmen, weil die CDUFraktion nach dem, was der Kollege Weinmeister gesagt hat und auch die FDP-Fraktion mitgeteilt hat, nicht dafür ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute die zweite Lesung des gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU, SPD und FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes. Die wesentlichen Bestandteile haben wir schon in der ersten Lesung miteinander erörtert.
Erstens.Wir erhöhen die Grundentschädigung um 0,44 % ab dem 1. Juli 2008.Wie ich sehe, sind wir da etwas besser als der Deutsche Bundestag, der nach seiner versuchten Diätenerhöhung momentan überhaupt nichts erhöhen wird. Ich denke, es ist eine sehr angemessene Erhöhung, die wir im Hessischen Landtag vornehmen.
Wir erhöhen gleichzeitig auch die Diäten für die gesamte Legislaturperiode, nämlich jeweils zum 1. Juli 2009, 2010, 2011 und 2012.Allerdings passen wir die Diätenerhöhung auf 87 % der allgemeinen Einkommensentwicklung an. Das heißt, die Diäten können, wenn wir heute dem Gesetzentwurf zustimmen sollten, nicht nur steigen, sondern sie können auch fallen. Die Diäten werden an die durchschnittlichen Einkommenssteigerungen oder Einkommenssenkungen der Bruttoarbeitsverdienste von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angepasst.
Meine Damen und Herren, ich sagte schon: Unsere Fraktion sieht die Anpassung der Diäten als angemessen an.
Wir begrüßen zweitens, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN, über den wir im letzten Plenum miteinander diskutiert haben und bei dem es um die Transparenzregeln geht, um ein Jahr vertagt worden ist, bis wir uns mit dieser Frage wieder beschäftigen. Wir halten das als CDU-Fraktion für äußerst vernünftig. Denn seit dem 5. April 2008 gelten erstmals neue Transparenzregeln in diesem Haus. Ich glaube, es ist sehr vernünftig, dass man diese Transparenzregeln ein Jahr lang überprüft – evaluiert, wie man das heute so schön sagt – und dann entsprechend entscheidet, ob man sie vielleicht ein klein wenig anpasst. Nichts ist so gut, dass es nicht verbesserungsfähig wäre.
Meine Damen und Herren, auf die an dem Gesetzentwurf, den CDU, SPD und FDP vorgelegt haben, geübte Kritik möchte ich hier nochmals eingehen. Ich finde, hier haben sich die üblichen Verdächtigen gemeldet. Der Hessische Steuerzahlerbund war relativ schnell und hat sich gleich gemeldet. Ich habe in der ersten Lesung schon meine Meinung dazu gesagt.
Inzwischen kommt der von sich selbst als Parteienkritiker benannte Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim hinzu, der die Frage der Verfassungsgemäßheit hochwirft. Herr von Arnim hat am Montag einen Namensartikel in der „Frankfurter Rundschau“ geschrieben, nicht ohne den abschließenden Hinweis – das sage ich mit einem Augenzwinkern – auf seine neue Buchveröffentlichung.
Herr von Arnim lebt nämlich nicht nur vom Kampf gegen die politische Klasse, sondern er lebt auch davon, dass er diesen Kampf in Buchform präsentiert und damit seine
Altersversorgungsbezüge – ich glaube, er war C-4-Professor, und meiner Kenntnis nach hat ein C-4-Professor etwa 4.700 c Altersversorgungsbezüge – etwas aufstocken kann.
Zum sachlichen Wahrheitsgehalt der Aussagen von Herrn von Arnim möchte ich noch etwas sagen. Er hat geschrieben, die Mitglieder des Hessischen Landtags wollten ihre Diäten in Zukunft automatisch steigen lassen. Diese Aussage ist falsch. Wir passen die Diäten an die allgemeine Einkommensentwicklung an. Das heißt, die Diäten können sinken, wenn die allgemeine Einkommensentwicklung der Hessinnen und Hessen sinkt.
Er sagt außerdem, die Dynamisierung der Diätenanpassung sei im Übrigen verfassungswidrig. Auch das ist nicht korrekt. Das Bundesverfassungsgericht, auf dessen Urteil wir uns schon in der ersten Lesung bezogen haben, hat am 5. November 1975 festgestellt, dass das Parlament in eigener Sache entscheiden muss, wenn es um die Festsetzung der Höhe der Diäten und die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regeln geht; das Ergebnis muss vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen werden. Das Gericht verlangt nicht, dass jede Anpassung einer neuen Beschlussfassung zugeführt wird. Die Tatsache, dass unsere Kollegen in Baden-Württemberg und in Bayern eine ebensolche Regelung haben, wie wir sie jetzt in Hessen haben wollen, und diese Regelung in beiden Ländern von keinem Verfassungsgericht als verfassungswidrig gebrandmarkt wurde, zeigt,dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.Das Gesetz ist verfassungsgemäß. Es ist in höchstem Maße transparent und wahrt die Interessen der Öffentlichkeit ebenso wie die Interessen von uns Abgeordneten.
Mit der Neuregelung kann der Landtag nicht in die Versuchung kommen, einen angesichts der allgemeinen Konjunkturentwicklung unangemessen tiefen Eingriff in die Tasche der Steuerzahler zu beschließen. Ich glaube, das ist das Neue, was wir heute im Hessischen Landtag mit der Diätenanpassung beschließen werden.
Ich bitte darum, die Ziffer 4 getrennt abzustimmen.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Dann machen wir das so. Ich rufe zuerst die Ziffern 1 bis 3 auf.Wer möchte den Ziffern 1 bis 3 zustimmen? – CDU und SPD. Wer ist dagegen? – FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit sind die Ziffern 1 bis 3 angenommen.
Ich lasse über Ziffer 4 abstimmen.Wer stimmt Ziffer 4 zu? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU. Enthaltungen? – FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung insgesamt angenommen.
Tagesordnungspunkt 60:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ökostrom für Liegenschaften des Landes – Drucks. 17/299 zu Drucks. 17/50 –
Wer möchte der Beschlussempfehlung zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der CDU und der FDP angenommen.
Tagesordnungspunkt 61:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem
Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Kraftwerk Staudinger – Drucks. 17/300 zu Drucks. 17/78 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 62:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine neue Energie- und Klimaschutzpolitik in Hessen jetzt einleiten – Drucks. 17/301 zu Drucks. 17/161 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 63:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kohlekraftwerksplanung der Kraftwerke Mainz Wiesbaden AG (KMW), Mainz, auf der Ingelheimer Aue – Drucks. 17/302 zu Drucks. 17/153 –
Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? – Enthaltungen? – Das ganze Haus hat dieser Beschlussempfehlung damit zugestimmt, und sie ist angenommen.
Ich darf abkürzen: Die nicht aufgerufenen Tagesordnungspunkte sollen auf die nächste Sitzung des Plenums verschoben werden.
Kein Widerspruch? – Dann ist das so entschieden.
Dann darf ich noch darauf hinweisen, dass das diesjährige Skatturnier des Hessischen Landtags am Dienstag, dem 23. September, um 19 Uhr im Restaurant des Landtags stattfindet. Sie werden rechtzeitig schriftlich dazu eingeladen. Ich werbe jetzt schon dafür.
Wir sind am Ende der Plenarwoche. Ich darf Ihnen viele gute Stunden auf dem Hessentag wünschen, der Hessentagsstadt viel Erfolg, und wir sehen uns sicherlich nächste Woche wieder.
Es wird zugerufen, dass der Innenausschuss noch stattfindet. Das ist so, der trifft sich jetzt noch. – Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Frau Präsidentin, der Gesetzentwurf ist noch nicht verteilt, sodass wir uns dazu nicht äußern können. Ich kenne den Gesetzentwurf nicht.
Herr Präsident, wir haben uns vorhin verständigt, dass wir diesen Dringlichen Gesetzentwurf morgen nach den Aktuellen Stunden kurz einbringen lassen und ihn dann ohne Aussprache an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind damit sehr einverstanden. Der Innenausschuss tagt jetzt virtuell und vertagt sich auf morgen Abend, damit wir der Geschäftsordnung Genüge tun.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir schlagen vor, dass wir dann die beiden Tagesordnungspunkte nach den Gesetzeslesungen, sprich: nach dem Abgeordnetengesetz, noch in diesem Plenum behandeln.
Vielen Dank, Herr Al-Wazir. Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Fraktion und auch die Fraktion der SPD darauf bestanden haben, dass auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Hessischen Landtags, die am 5. April stattgefunden hat, weiterhin, obwohl Sie das eben so zitiert haben, wie es angeblich gewesen sei, die Wahl eines Ministerpräsidenten oder einer Ministerpräsidentin gestanden hat, und dass Sie darauf bestanden haben, dass es auf der Tagesordnung bleibt?
Frau Präsidentin, ich denke, dass wir heute sehr ausführlich diskutiert haben. Die Punkte, um die es jetzt wirklich geht, die wir auch dargestellt haben, bezüglich der finanzwirksamen Anträge und der Einhaltung der Verschuldensgrenze, sind klar und nach meiner Meinung und der Meinung meiner Fraktion auch abstimmungsreif. Daher bitten wir um sofortige Abstimmung aller drei Anträge.
Frau Präsidentin, wir würden dem Vorschlag des Kollegen Wagner folgen und den Antrag nicht stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, in dem es erstens um eine Diätenerhöhung um 0,44 % geht, die auf dem Ergebnis des Angemessenheitsberichts des Landtagspräsidenten beruht, und der zweitens einen Systemwechsel beinhaltet, indem wir am Anfang jeder Legislaturperiode über die Diätenerhöhung in nachvollziehbarer, transparenter und vor allen Dingen an die Nettolohnentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer Hessens angepasster Weise entscheiden.
Mit diesem Gesetzentwurf steigen die Diäten nicht automatisch, sondern sie können auch fallen. Es wird vielfach verkannt, dass die Abgeordneten des Hessischen Landtags mit diesem Gesetzentwurf und mit diesem Systemwechsel, der Koppelung der Diätenanpassung an die Nettolohnentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht tief in die Taschen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler greifen. Das muss man sehr positiv würdigen.
Wir alle wissen, dass die Entwicklung der Abgeordnetendiäten sehr unterschiedlich verläuft. Ich möchte gern die Bemerkung des Kollegen Frank Lortz aus der letzten Debatte über dieses Thema aufgreifen. Vor etwa 20 Jahren entsprach die Höhe der Diäten in etwa der Vergütung eines Abteilungsleiters der Besoldungsgruppe B 5. Inzwischen sind die Diäten auf einen Betrag unterhalb der Besoldungsgruppe B 3 gefallen, was der Vergütung des Leiters einer kleineren Abteilung in einem Ministerium entspricht.
Damit es die Menschen draußen noch besser verstehen: Während der letzten 20 Jahre hat sich das inflationsbereinigte Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer Hessens um 20 % erhöht. Die Abgeordnetendiäten sind im gleichen Zeitraum inflationsbereinigt um 6 % gesunken.
Wenn man diese Tatsache zur Kenntnis nimmt, hätte man es genauso machen können wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Diäten an das Einkommen eines Richters an einem obersten Gericht oder an sonstige Gehälter öffentlich-rechtlicher Bediensteter anpassen können.
Nein, wir wollen den Angemessenheitsbericht des Präsidenten umsetzen, der eine Diätenerhöhung um 0,44 % – das sind 28 c – vorschlägt. Deswegen finden wir, dass dieser Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, klug, sehr angemessen und für die Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland sicherlich richtungweisend ist.
Über Diätenerhöhungen oder Fragen der Altersversorgung müssen wir „Arbeitnehmer“ im Parlament selbst entscheiden. Das ist von der Verfassung so vorgegeben. Manchem von uns gefällt das nicht, aber wir können es nicht ändern. Der Bund der Steuerzahler, der zu diesen Themen immer etwas Negatives zu sagen hat, hat zumindest positiv anerkannt,dass eine Erhöhung der Diäten um 0,44 % okay ist. Er hat aber davon gesprochen, dass der Systemwechsel verfassungswidrig sei, und verweist wider besseres Wissen auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts,das sich mit einem ganz anderen Sachverhalt auseinandergesetzt hat, nämlich mit der saarländischen Regelung. Die saarländischen Kollegen wollten damals – zu Unrecht, wie meine Fraktion und ich finden – die Entscheidung über eine Diätenerhöhung an das Präsidium delegieren. Das tun wir nicht.Am Anfang einer jeden Legislaturperiode werden wir hier über die Frage von Diätenerhöhungen reden.Wir entscheiden uns hier und heute dafür, dass wir die Diäten an die Nettolohnentwicklung – ob sie steigt oder fällt – der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hessens anpassen.
Lassen Sie mich nur kurz auf den Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen. Wir haben über diese Thema schon im letzten Jahr ziemlich lange diskutiert und alle Argumente ausgetauscht. Die neue Regelung betreffend die Nebeneinkünfte der Abgeordneten, die wir damals eingeführt haben, gilt nun seit fünf Wochen. Es geht dabei nicht um die Aufdeckung von zusätzlichem Einkommen, also um blanken Voyeurismus, sondern es geht um die Aufdeckung von Interessenkonflikten bei Abgeordneten. Die CDU-Fraktion hält es für wirklich unangebracht, wenn wir diese Bestimmung nach fünfwöchiger Geltung schon wieder ändern würden, obwohl wir noch nicht wissen, ob sie gut funktioniert, ob sie möglicherweise schlecht funktioniert. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, ein letzter Satz: Politik muss wieder populärer werden, aber nicht populistischer. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten einen Satz aus der „Frankfurter Rundschau“ zitieren:
Der Landtag geht einen weiteren Schritt in einer Reihe kluger Entscheidungen in eigene Sache. In der vorherigen Wahlperiode hat er die Pflicht eingeführt, Nebenverdienste anzugeben auf Heller und Cent und nicht nur die Einkommensklassen,
wie in Berlin. Nun macht auch das neue Diätengesetz die Finanzen der Abgeordneten durchschaubarer.
Der Artikel in der „Frankfurter Rundschau“ endet mit den Worten: „Dass die Diätendebatten im Landtag seltener werden, ist kein Nachteil. So bleibt dem Parlament mehr Zeit, um die wirklichen Probleme Hessens anzugehen.“ Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank, Herr Wintermeyer. – Als Nächster hat Herr Rentsch für die FDP-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem Tagesordnungspunkt 38 gab es bei der Abstimmung aufgrund der Diskussion, die wir hier hatten, ein bisschen Unstimmigkeiten darüber, ob wir über den Antrag oder die Beschlussempfehlung abstimmen. Deswegen würde ich darum bitten, dass wir die Abstimmung noch einmal aufrufen, um die Mehrheitsverhältnisse zu klären.
Herr Präsident, wir können diesen Antrag ohne Aussprache behandeln und mit der Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 46 aufrufen.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Mit Tagesordnungspunkt 46 und ohne weitere Redezeit. Danke schön.
Dann ist auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend Härtefonds zur Mittagessenversorgung an hessischen Schulen schafft unbürokratisch schnelle Hilfe, Drucks. 17/187. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Dies ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 56 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 17 und 53 zum gleichen Thema aufgerufen werden.
Ebenso eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schulbesuch von Kindern ohne legalen Aufenthaltsstatus, Drucks. 17/188. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 57 und kann mit dem Tagesord
nungspunkt 19 zum gleichen Thema aufgerufen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann können wir so verfahren.
Außerdem liegt Ihnen vor: ein Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend Neuregelung der Erbschaftsteuer – Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, Drucks. 17/190. Wird auch hier die Dringlichkeit bejaht? – Dies ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 58 und kann mit dem Tagesordnungspunkt 36 aufgerufen werden. – Kein Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Ferner eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend betriebsübergreifende Kindertagesstätten fördern, Drucks. 17/191. – Auch hier wird die Dringlichkeit bejaht. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 59 und kann mit Tagesordnungspunkt 28 zu diesem Thema aufgerufen werden. – Auch hier kein Widerspruch.
Außerdem eingegangen ist zu Tagesordnungspunkt 9 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/189, zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 17/139. Dieser Änderungsantrag soll in der Mittagspause auf Ihren Plätzen verteilt werden. Ich habe ihn hiermit schon angekündigt.
In der Mittagspause, ist hier vermerkt, wird er Ihnen nachgereicht.
Ich darf hier eine kleine Tradition fortsetzen: Unsere Landtagsfußballmannschaft hat die neue Saison so begonnen, wie die letztjährige geendet hat. Es ist hier notiert: Mit einer knappen Niederlage
im ersten Spiel der neuen Saison war die Mannschaft des Landtags zu Gast in Weiterstadt-Gräfenhausen, dem Heimatort unserer Kollegin Heike Hofmann. In dem Freundschaftsspiel gegen die Betriebssportgruppe der Stadt Weiterstadt führten die Abgeordneten auch den Anstoß aus. Das war der einzige sportliche Höhepunkt in der ersten Halbzeit.
Die Männer von Teamchef Rudolph waren immerhin mit 19 Spielern angereist. Ich weiß nicht, ob alle zur gleichen Zeit auf dem Platz waren. Nach sieben Minuten stand es bereits 0 : 2, ehe dann Raymond Donzé mit einem Volleyschuss auf 1 :2 verkürzte.Die gute Laune hielt nicht lange. Zur Halbzeit stand es 1 : 5. Nach der Pause und einer Moralpredigt des Teamchefs Günter Rudolph stand die Abwehr besser, und Raymond Donzé konnte erneut unsere Mannschaft auf 2 : 5 heranführen. Dann erzielte Weiterstadt zwei weitere Treffer, und es blieb Christian Losch vorbehalten, das biblische Ergebnis von 3 : 7 herzustellen.
Der bisherige Teamchef Quanz wurde schmerzlich vermisst – das steht hier nicht.
Der eigentliche Gewinner des Spiels war allerdings das Projekt Mittagstisch, das Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder in schwierigen Situationen eine Mahl
zeit in der Kinderbetreuungseinrichtung Weiterstadts ermöglicht.Vielen Dank unserer Mannschaft dafür.
Teamchef Rudolph übergab nach dem Spiel den Scheck des Landtagspräsidenten an die Vertreter dieses Projekts. Herzlichen Dank unseren Botschaftern der guten Laune.
Damit treten wir in die verabredete Tagesordnung ein.Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:
Antrag der Fraktion der SPD betreffend mehr Zeit zum Lernen – G 8 grundlegend korrigieren – Drucks. 17/146 –
Dazu wird mit aufgerufen Tagesordnungspunkt 11:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes – Drucks. 17/145 –
Ich darf Frau Kollegin Habermann für die SPD-Fraktion das Wort erteilen. Die Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion.
Herr Präsident,ich frage die Landesregierung nun auch in meiner Funktion als Anwalt,
weil sowohl in der schriftlichen Fragestellung wie auch in der Antwort der Regierung von „Prozessspinnern“ die Rede war, ob es nicht „Prozessionsspinner“ heißt, weil diese kleinen Raupen hintereinander laufen.