Herr Minister, ich habe nach den Konsequenzen gefragt, die bezüglich der Kündigung des Vertrages entstanden sind. Dieser Vertrag trägt auch Ihre Unterschrift im Fall der Kündigung des Vertrages dazu, dass das Land Hessen gegenüber der Kurhessenbahn einen Ausfall in Millionenhöhe bezahlen muss – ja oder nein? Oder anders ausgedrückt: Ist die Information des Landkreises WaldeckFrankenberg richtig, dass das Land Hessen aufgrund des Vertrags einen zweistelligen Millionenbetrag als „Strafe“ für die Kurhessenbahn bezahlen muss?
Dies ist allein schon deshalb nicht möglich, weil der NVV der Vertragspartner war, der den Vertrag gekündigt hat. Das ist der entscheidende Punkt. Das Land Hessen war begleitend in den Intentionen dabei, wie ich es eben gesagt habe, auch wegen der Regionalisierungsmittel und der originären Landesmittel. Sie erinnern sich an die Situation vor zwei Jahren im Hessischen Landtag, dass das Land Hessen als erstes und bisher einziges Land einen Teil der vom Bundesfinanzminister gekürzten Regionalisierungsmittel durch eigene Haushaltsmittel ersetzt hat. Insofern waren wir bereit, auch aus den Mitteln hier entsprechende Unterstützung zu leisten. Der NVV hat diesen Vertrag gekündigt.
Herr Minister, wie können Sie es denn erklären, dass Sie vor der Landtagswahl einen Brief an den Landkreis Waldeck-Frankenberg geschrieben haben, in dem die Kündigung des Vertrages von Ihnen akzeptiert wurde, dieser Brief aber erst nach der Landtagswahl angekommen ist und der Ministerpräsident bei der Einweihung des Nationalparkhauses noch einmal offensiv darauf hingewiesen hat, dass dieses Nationalparkhaus auch mit der Bahn erreichbar sein muss?
Wenn Sie eben richtig zugehört hätten, hätten Sie den Begriff „Regelbetrieb“ gehört.Wir gehen derzeit davon aus, dass der Regelbetrieb zwischen Marburg aus dem Gebiet des RMV bis hin nach Frankenberg in das Gebiet des NVV gewährleistet wird, auch durch entsprechende Investitionen.
Die Frage, ob es zwischen Frankenberg und Korbach zu einer Reaktivierung des derzeit auch nicht vorhandenen Regelbetriebs kommt, ist zurzeit aber eher zweifelhaft. Es müssen andere Verkehrsregelungen gefunden werden,die in einem vernünftigen Aufwand-Nutzen-Verhältnis entsprechend der Inanspruchnahme stehen.
Ich will noch nachfragen. Herr Minister, in welcher Höhe muss das Land, der Landkreis, der NVV oder eine andere Körperschaft, an der das Land direkt oder indirekt betei
Die Frage, welche Konsequenzen die fristgerechte Kündigung des Vertrages hat, kann noch nicht detailliert beantwortet werden. Da gibt es unterschiedliche Positionen. Entscheidend ist,dass für diese Infrastruktur aber – das ist der entscheidende Bewertungspunkt – 40 bis 50 Millionen c investiert werden müssten. Das sind die Planungsergebnisse.
Mit welchem Ziel wurde die Verkehrsbeschilderung von Fulda nach Tann von der bisherigen Streckenführung über die B 458 auf die bisher als Nebenstrecke beschilderte L 3174 geändert?
Frau Abgeordnete, die Um- bzw. Neubeschilderung der B 458 und der L 3174 in Petersberg/Fulda erfolgte anlässlich des Ausbaus der B 458 zwischen St. Johann und L 3174 nach Margretenhaun und des entsprechenden Umbaus der Signalisierung der jeweiligen Knotenpunkte in diesem Bereich.
Im Rahmen der Um- bzw. Neubeschilderung der B 458 bzw. der L 3174 wurde das Ziel Tann gemäß der aktuell gültigen Festlegung des Bundesministers für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahr 2006 aus der Wegweisung im Zuge der Bundesstraße – also der B 458 – genommen, da nunmehr Hilders und Meiningen in Thüringen als Fernziele benannt werden mussten. In der Festlegung des Bundesverkehrsministeriums von 1986 war neben Hilders noch Tann als Fernziel vorgesehen.
Um die Gemeinde Tann weiterhin ab Fulda in der Wegweisung zu behalten, ist sie nun über die L 3174 beschildert. Diese Anordnung der Beschilderung erfolgte am 01.06.2006 durch eine Gemeinschaftsanordnung der Verkehrsbehörden der Stadt Fulda, des Landkreises und der Gemeinde Petersberg unter Einbeziehung des ASV.
Welche Konsequenzen hat das steigende Verkehrsaufkommen auf der L 3174 für die Kosten-Nutzen-Untersuchung der geplanten B 87 N?
Laut Auskunft der Experten sind sich diese in der Bewertung einig, dass die Begründung für die Bundesstraße Fulda – Meiningen dadurch dringlicher wird.
Ist denkbar,auf der L 3174 Beschränkungen bezüglich der Durchschnittsgeschwindigkeit bzw. des Durchgangsverkehrs von Lkw zu veranlassen?
Die Werte werden in regelmäßigen Abständen erhoben. Bisher sind die Erkenntnisse nicht so, dass eine Beschränkung vorgenommen werden kann. Aber wir beobachten es.
Wie gedenkt sie das Verfahren der Verteilung der Mittel aus dem Härtefonds an die Schulen zu gestalten vor dem Hintergrund, dass die Schulen immer noch nicht über eigene Girokonten verfügen?
Herr Abg. Rentsch, bereits in den Vorbereitungen zum Härtefonds haben wir mit den Schulleitern besprochen, wie das gemacht werden kann. Bis zu einer flächendeckenden Einführung können die Unterkonten der jeweiligen Schulträger genutzt werden, also beim Staat
lichen Schulamt. Aber wahrscheinlicher ist noch, dass bis dahin, weil nur eine Kontonummer angegeben werden muss, das Geld direkt an einen Caterer oder z. B. an einen Förderverein überwiesen wird. Die Schule teilt uns mit, wohin die Mittel für die Kinder, die einen Zuschuss brauchen, überwiesen werden sollen.
Jetzt frage ich den Herrn Kultusminister, wann denn mit dem Erlass oder mit der Verordnung zu rechnen ist, dass die Schulen endlich über eigene Girokonten verfügen dürfen, nachdem das Parlament das ja bereits im Dezember des letzten Jahres beschlossen hat.
Die Vorlage des Erlasses zu den Girokonten steht unmittelbar bevor. Es steht noch eine letzte Freigabe des Landesrechnungshofs aus. Sobald diese vorliegt, können wir sie den Schulen zur Verfügung stellen.
Ich gehe davon aus, Frau Ministerin, dass, wenn diese Konten dann zur Verfügung stehen, alles über diese Konten abgewickelt wird. Ist das richtig?
Herr Abgeordneter, wenn die Konten zur Verfügung stehen, können die Schulen darüber abwickeln.Wenn sie der Auffassung sind, dass es vor Ort mit einem Förderverein besser funktioniert hat, können sie es selbstverständlich auch weiter mit dem Förderverein entsprechend abwickeln.
Was unternimmt sie, um den Befall mit dem Eichenprozessionsspinner insbesondere in den südhessischen Wäldern einzudämmen?