Protocol of the Session on April 24, 2008

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks.17/94 zustimmt,den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das sind insgesamt 108 Stimmen. Damit sind die Abg. Peter Beuth, Dr.Michael Reuter und Wolfgang Greilich zu Mitgliedern und die Abg. Frank Gotthardt, Nancy Faeser und JörgUwe Hahn zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Art. 10-Gesetz (G 10-Kommission) gewählt worden.

e) Parlamentarische Kontrollkommission nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (PKV)

Nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz ist eine Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

In der Ihnen vorliegenden Drucks. 17/95 schlagen die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die nachfolgend genannten Abgeordneten zu Mitgliedern der Kommission zu wählen: Frank Gotthardt,Günter Rudolph,Wolfgang Greilich,Tarek Al-Wazir und Nancy Faeser. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, würde ich auch hier vorschlagen, offen über den Wahlvorschlag abzustimmen. – Dem wird nicht widersprochen.

Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/95 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.Dann ist einstimmige Wahl erfolgt. Die Damen und Herren Abgeordneten sind zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (PKV) gewählt.

f) Art. 13 Grundgesetz-Kommission (Art. 13 GG-Kom- mission)

Dies richtet sich nach § 15 Abs. 10 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Demnach unterrichtet die Landesregierung den Landtag jährlich über die nach Abs. 4 und Abs. 6 Satz 4 getroffenen Maßnahmen. Die parlamentarische Kontrolle wird aufgrund dieses Berichts von einer Kommission ausgeübt, die sich nach § 15 Abs. 10 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz aus fünf Mitgliedern zusammensetzt, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

Der Vorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/96, liegt Ihnen vor,die nachfolgend genannten Abgeordneten zu Mitgliedern der Kommission zu wählen: Axel Wintermeyer, Günter Rudolph, Wolfgang Greilich, Peter Beuth

und Marius Weiß.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.Wenn sich kein Widerspruch erhebt, dann möchte ich auch hier vorschlagen, offen abzustimmen. – Es gibt keinen Widerspruch.

Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/96 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das war einstimmig. Ich stelle fest, dass die Abg. Axel Wintermeyer, Günter Rudolph, Wolfgang Greilich, Peter Beuth und Marius Weiß einstimmig zu Mitgliedern der Art. 13 Grundgesetz-Kommission gewählt worden sind.

g) Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung

Dies richtet sich nach Nr. V der Satzung der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung. Danach wird für jede Legislaturperiode ein Kuratorium gebildet, dem neun Abgeordnete angehören. Die Mitglieder des Kuratoriums und ihre Stellvertreter sind nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.

Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/97, liegt Ihnen vor. In dieser Drucksache hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, ich darf daher um eine kleine Korrektur bitten.

Als Stellvertreter von Frau Abg. Hannelore Eckhardt ist Herr Abg. Patrick Koch, SPD, vorgesehen. In der Drucksache wurde er versehentlich der CDU zugeordnet. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ich darf fragen: Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall. Auch hier war vorab abgesprochen worden, dass durch Handzeichen gewählt werden kann. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/97 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist hier eine einstimmige Wahl erfolgt. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Kuratoriums der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung gewählt.

h) Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks

Die Entsendung bzw. die Wahl richtet sich nach § 5 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk. Danach gehören dem Rundfunkrat fünf Abgeordnete des Hessischen Landtags an, wobei die Fraktionen Listen vorlegen können, aus denen die fünf Abgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Listenverbindungen sind zulässig. Es wird nach dem System Hare-Niemeyer vorgegangen.

Auch hier liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/98, vor. Ich darf fragen: Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.Auch hier war offene Wahl abgestimmt worden. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zu der Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/98 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann handelt es sich um eine einstimmige Wahl. Damit sind die genannten Abgeordneten zu Mitgliedern

bzw. Nachrückern des Rundfunkrates des Hessischen Rundfunks gewählt.

Meine Damen und Herren, ich darf mich recht herzlich für die Geduld bedanken.Vielen herzlichen Dank.

(Beifall)

Wir kommen damit zu dem Tagesordnungspunkt 12:

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend eine neue Energie- und Klimaschutzpolitik für Hessen – Drucks. 17/26 –

gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 13:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend kein Block 6 in Staudinger – Energiewende für Klimaschutz und Gesundheit einleiten – Drucks. 17/27 –

hierzu den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucks. 17/67 –

Ich rufe gleichzeitig den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ökostrom für Liegenschaften des Landes – Drucks. 17/50 –

sowie den Tagesordnungspunkt 32:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Wende in Hessens Energiepolitik jetzt einleiten – Drucks. 17/75 –

Tagesordnungspunkt 34:

Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Kraftwerk Staudinger – Drucks. 17/78 –

und schließlich Tagesordnungspunkt 37:

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend verantwortungsvolle und nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik für Hessen – Drucks. 17/81 –

Von Herrn Präsidenten Kartmann werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass jetzt ein Bild gemacht werden soll.

(Die Debatte wird für einen Kameraschwenk kurz unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht jetzt in der normalen Tagesordnung weiter. Ich darf Herrn Al-Wazir für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen. Die vereinbarte Redezeit beträgt 15 Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Landtag noch nie so ruhig erlebt wie in den letzten zehn Minuten. Ich fürchte, dass das vielleicht dazu führt, dass einige denken, sie müssten das jetzt irgendwie nachholen. Ich glaube, das Thema, das wir jetzt hier bereden, wäre es wert, dass wir das mit großer Aufmerksamkeit debattieren. Denn wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben beantragt, dass hier eine Debatte über die zukünftige Energiepolitik des Landes Hessen im Angesicht des immer weiter fortschreitenden Klimawandels stattfindet. Das ist eine der großen Zukunftsherausforderungen – auch für die Landespolitik in dieser Legislaturperiode.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zwischen 1906 und 2005 hat die globale bodennahe Mitteltemperatur bereits um 0,74 ˚C zugenommen. Wenn wir es schaffen wollen, den Temperaturanstieg auf 2 ˚C zu begrenzen, dann bedeutet das, dass wir höchstens noch einen Anstieg der Temperatur um 1,2 ˚C zulassen dürfen, wenn wir die schlimmsten Folgen des Klimawandels verhindern und die Folgen, die durch die Anpassungen nötig sind, begrenzen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das bedeutet: Der Klimawandel ist schon jetzt nicht mehr zu stoppen. Er ist nur noch zu begrenzen. Wenn wir jetzt nicht damit beginnen, die Konsequenzen daraus zu ziehen, dann wird das Folgen haben, die sich heute noch kaum jemand vorzustellen vermag. Deswegen müssen wir jetzt handeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir dieses Ziel von 2 ˚C erreichen wollen, dann müssen wir den Zuwachs der globalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 stoppen und anschließend die weltweiten Emissionen bis zum Jahr 2050 um 50 % gegenüber dem Jahr 1990 senken. Das bedeutet, dass sich alle Staaten auf dieser Erde, aber auch alle Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland verdammt anstrengen müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Sie wissen, dass das Bundesland Hessen das einzige aller 16 Bundesländer ist, das seit 1990 sogar einen Anstieg der CO2-Emissionen zu verzeichnen hat. Die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler, die absolute Mehrheit der CDU in Hessen zu beenden, hat dazu geführt, dass wir jetzt die Türen für eine neue Energie- und Klimaschutzpolitik aufmachen können. Das bedeutet auch, dass wir es schaffen können, in dieser Legislaturperiode des Hessischen Landtags die in den letzten Jahren in Hessen betriebene Blockade des Ausbaus erneuerbarer Energien zu beenden.Wir haben die Chance, das Land Hessen von einem der letzten Plätze im Bereich Klimaschutz, Energieeinsparungen und -effizienz sowie erneuerbare Energien endlich wieder auf einen der vorderen Plätze zu bringen. Damit sollten wir jetzt beginnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir als GRÜNE haben in der letzten Legislaturperiode schon unser Konzept „Zukunftsenergie für Hessen“ vorgelegt, in dem wir aufgezeigt haben, wie, wenn der politische Wille ab dem Jahr 2008 vorhanden ist, wir es schaffen können, bis zum Jahr 2028 durch einen Mix aus Energiesparen, Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien auf Strom aus dem Atomkraftwerk Biblis sowie auf Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken zu verzichten. Das würde nicht nur die Risiken der Nutzung der Atomkraft beseitigen, sondern auch positiv dem Klimawandel entgegenwirken.